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   BFH, 13.06.2007 - V B 47/06   

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https://dejure.org/2007,4573
BFH, 13.06.2007 - V B 47/06 (https://dejure.org/2007,4573)
BFH, Entscheidung vom 13.06.2007 - V B 47/06 (https://dejure.org/2007,4573)
BFH, Entscheidung vom 13. Juni 2007 - V B 47/06 (https://dejure.org/2007,4573)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    UStG 1999 § 17 Abs. 1; ; UStG 1999 § 17 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 240 Satz; ; InsO § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Zum Ende der Organschaft, wenn für die Organgesellschaft ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Organschaft
    Die umsatzsteuerliche Organschaft
    Zeitliche Voraussetzungen
    Beendigung der Organschaft

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 01.04.2004 - V R 24/03

    Organschaft im Insolvenzfall

    Auszug aus BFH, 13.06.2007 - V B 47/06
    Die Frage, ob in Einzelfällen auch die Bestellung eines schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters zur Beendigung der organisatorischen Eingliederung führen könne, sei insbesondere nicht durch das Urteil des Senats vom 21. April 2004 V R 24/03 (BFHE 204, 520, BStBl II 2004, 905) geklärt.

    Schließlich habe der Bundesfinanzhof (BFH) in dem der Entscheidung in BFHE 204, 520, BStBl II 2004, 905 zugrunde liegenden Sachverhalt die Ermächtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters, in dringenden Fällen mit Wirkung für die Schuldnerin rechtsverbindlich zu handeln, als unbeachtlich beurteilt und auf die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit abgestellt.

    Die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Organschaft endet, wenn für die Organgesellschaft ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wird, ist durch das Urteil des Senats in BFHE 204, 520, BStBl II 2004, 905 geklärt.

    Die Einschränkung im vorbezeichneten BFH-Urteil in BFHE 204, 520, BStBl II 2004, 905, dass die Organschaft nur "regelmäßig" bestehen bleibe, lässt zwar die Möglichkeit einer anderen Beurteilung in atypischen Fällen offen.

  • BFH, 11.08.2006 - V B 23/04

    Voraussetzungen für die Annahme von Divergenz und Willkür

    Auszug aus BFH, 13.06.2007 - V B 47/06
    Eine Rechtsfrage ist insbesondere dann nicht klärungsbedürftig, wenn sie bereits durch die Rechtsprechung des BFH hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage erforderlich machen (BFH-Beschlüsse vom 4. Mai 1999 IX B 38/99, BFHE 188, 395, BStBl II 1999, 587; vom 26. Oktober 1999 X B 40/99, BFH/NV 2000, 563; vom 11. August 2006 V B 23/04, BFH/NV 2007, 60).
  • BFH, 15.11.2006 - V B 115/06

    Beendigung Organschaft

    Auszug aus BFH, 13.06.2007 - V B 47/06
    Die rein tatsächliche Anmaßung nicht übertragener Rechte durch den vorläufigen Insolvenzverwalter stellt aber schon deshalb keinen atypischen Fall dar, weil das Urteil ausdrücklich auf die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis abstellt und nicht auf deren faktische Ausübung (vgl. auch BFH-Beschluss vom 15. November 2006 V B 115/06, BFH/NV 2007, 787).
  • BFH, 26.10.1999 - X B 40/99

    Kein wirtschaftliches Eigentum beim Nießbraucher

    Auszug aus BFH, 13.06.2007 - V B 47/06
    Eine Rechtsfrage ist insbesondere dann nicht klärungsbedürftig, wenn sie bereits durch die Rechtsprechung des BFH hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage erforderlich machen (BFH-Beschlüsse vom 4. Mai 1999 IX B 38/99, BFHE 188, 395, BStBl II 1999, 587; vom 26. Oktober 1999 X B 40/99, BFH/NV 2000, 563; vom 11. August 2006 V B 23/04, BFH/NV 2007, 60).
  • BFH, 04.05.1999 - IX B 38/99

    Eigennutzung i.S. des § 4 EigZulG

    Auszug aus BFH, 13.06.2007 - V B 47/06
    Eine Rechtsfrage ist insbesondere dann nicht klärungsbedürftig, wenn sie bereits durch die Rechtsprechung des BFH hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage erforderlich machen (BFH-Beschlüsse vom 4. Mai 1999 IX B 38/99, BFHE 188, 395, BStBl II 1999, 587; vom 26. Oktober 1999 X B 40/99, BFH/NV 2000, 563; vom 11. August 2006 V B 23/04, BFH/NV 2007, 60).
  • BFH, 29.01.2009 - V R 67/07

    Beendigung der umsatzsteuerlichen Organschaft bei angeordneter Zwangsverwaltung

    Deshalb steht z.B. regelmäßig die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters der Annahme der organisatorischen Eingliederung nicht entgegen, wenn der Organträger weiterhin als Geschäftsführer der von der Insolvenz bedrohten Organgesellschaft tätig und die Verwaltungsbefugnis und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Organgesellschaft noch nicht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen ist (BFH-Beschluss vom 13. Juni 2007 V B 47/06, BFH/NV 2007, 1936, m.w.N.).
  • BFH, 11.11.2008 - XI B 65/08

    Beendigung einer umsatzsteuerlichen Organschaft bei Bestellung eines sog.

    Seit dem Grundsatzurteil vom 1. April 2004 V R 24/03 (BFHE 204, 520, BStBl II 2004, 905) ist geklärt, dass eine Organschaft, bei der der Organträger weiterhin als Geschäftsführer der von der Insolvenz bedrohten Organgesellschaft tätig ist und die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners nicht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergeht, regelmäßig bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehen bleibt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. November 2006 V B 115/06, BFH/NV 2007, 787; vom 13. Juni 2007 V B 47/06, BFH/NV 2007, 1936).

    Die tatsächliche Amtsführung ist ebenso irrelevant wie eine etwaige Anmaßung ihm nicht übertragener Rechte durch den vorläufigen Insolvenzverwalter (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1936).

  • FG Köln, 20.02.2008 - 7 K 3972/02

    Voraussetzungen für eine Zurechnung der von einer Organgesellschaft i.S.d. § 2

    Trete auf einem der drei Gebiete die Eingliederung weniger stark in Erscheinung, so hindere dies nicht, dennoch eine Organschaft anzunehmen, wenn sich die Eingliederung auf den beiden anderen Ebenen weiterhin deutlich zeige (vgl. BFH-Urteil vom 01.04.2004 V R 24/03, a.a.O.; diesen Rechtsstandpunkt hat der BFH zuletzt mehrfach bestätigt, vgl.Beschlüsse vom 15.11.2006 V B 115/06, BFH/NV 2007, 787 sowievom 13.06.2007 V B 47/06, BFH/NV 2007, 1936).

    Dies ist auch aus der Entscheidung des Bundesfinanzhofsvom 13.06.2007 (V B 47/06, BFH/NV 2007, 1936) ersichtlich.

  • FG Schleswig-Holstein, 17.05.2018 - 4 K 38/17

    Umsatzsteuerrechtliche Organschaft zwischen GmbH und GbR: finanzielle

    Die organisatorische Eingliederung erfordert dabei, dass die Möglichkeit der Beherrschung der Tochtergesellschaft durch die Muttergesellschaft in der laufenden Geschäftsführung wirklich wahrgenommen wird (BFH-Urteil vom 28. Januar 1999 V R 32/98, BStBl. II 1999, 258); es kommt darauf an, dass der Organträger die Organgesellschaft durch die Art und Weise der Geschäftsführung beherrscht (BFH-Urteil vom 9. Oktober 2002 V R 64/99, BStBl. II 2003, 375) oder aber zumindest durch die Gestaltung der Beziehungen zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft sichergestellt ist, dass eine vom Willen des Organträgers abweichende Willensbildung bei der Organtochter nicht möglich ist (BFH-Urteile vom 13. März 1997 V R 96/96, BStBl II 1997, 580; vom 16. August 2001 V R 34/01, BFH/NV 2002, 223; vom 1. April 2004 V R 24/03, BStBl. II 2004, 905, und BFH-Beschluss vom 13. Juni 2007 V B 47/06, BFH/NV 2007, 1936).
  • FG Niedersachsen, 12.02.2009 - 16 K 311/07

    Vorliegen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft zwischen einer KG und ihrer

    Es kommt deshalb darauf an, dass der Organträger die Organgesellschaft durch die Art und Weise der Geschäftsführung beherrscht (BFH, Urteile vom 05.12.2007 V R 26/06, BFHE 219, 463, BStBl II 2008, 451 und vom 9. Oktober 2002 V R 64/99, BFHE 200, 119, BStBl II 2003, 375) oder aber zumindest durch die Gestaltung der Beziehungen zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft sichergestellt ist, dass eine vom Willen des Organträgers abweichende Willensbildung bei der Organgesellschaft nicht stattfindet (BFH -Urteile vom 13. März 1997 V R 96/96, BFHE 182, 426, BStBl II 1997, 580; vom 16. August 2001 V R 34/01, BFH/NV 2002, 223; vom 1. April 2004 V R 24/03, BFHE 204, 520, BStBl II 2004, 905, und BFH -Beschluss vom 13. Juni 2007 V B 47/06, BFH/NV 2007, 1936).
  • BFH, 26.06.2009 - V B 34/08

    Grundsätze zur umsatzsteuerlichen Zuordnung eines Gegenstandes zum Unternehmen

    bereits durch die Rechtsprechung hinreichend geklärt sind und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage erforderlich machen (zu den Voraussetzungen der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung vgl. BFH-Beschluss vom 13. Juni 2007 V B 47/06, BFH/NV 2007, 809, m.w.N.).
  • BFH, 10.03.2009 - XI B 66/08

    Ende der Organschaft bei Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters - keine

    Dies gilt auch dann, wenn das Insolvenzgericht gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alternative 2 der Insolvenzordnung (InsO) anordnet, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (vgl. BFH-Urteil in BFHE 204, 520, BStBl II 2004, 905; BFH-Beschluss vom 13. Juni 2007 V B 47/06, BFH/NV 2007, 1936).
  • FG Münster, 25.04.2013 - 5 K 1401/10

    Frage des Vorliegens einer Organschaft

  • FG München, 17.06.2009 - 3 K 223/06

    Steuerschuld für gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer bei sog. Innenumsätzen

  • BFH, 30.04.2008 - V S 38/07

    Keine Verfahrensunterbrechung bei Bestellung eines schwachen vorläufigen

  • BFH, 27.06.2008 - XI B 224/07

    Ende der Organschaft bei Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

  • FG Sachsen-Anhalt, 27.01.2010 - 3 K 361/03

    Umsatzsteuerrechtliche Organschaft: keine organisatorische Eingliederung

  • FG Sachsen-Anhalt, 20.03.2013 - 2 K 1631/08

    Keine organisatorische Eingliederung einer GmbH mit 100%iger Anteilsinhaberschaft

  • FG Niedersachsen, 02.03.2009 - 16 K 226/08

    Beendigung einer umsatzsteuerlichen Organschaft durch Anordung weiterer

  • FG Sachsen-Anhalt, 27.01.2010 - 3 K 390/03

    Gewerbesteuerrechtliche Organschaft: Voraussetzungen einer organisatorischen

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.12.2008 - 5 K 1214/05

    Ende der umsatzsteuerlichen Organschaft bei Bestellung eines vorläufigen

  • FG München, 04.02.2010 - 14 K 273/07

    Keine Beendigung des umsatzsteuerlichen Organschaftsverhältnisses durch Antrag

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