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   BFH, 02.10.2013 - V B 49/12   

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https://dejure.org/2013,34487
BFH, 02.10.2013 - V B 49/12 (https://dejure.org/2013,34487)
BFH, Entscheidung vom 02.10.2013 - V B 49/12 (https://dejure.org/2013,34487)
BFH, Entscheidung vom 02. Oktober 2013 - V B 49/12 (https://dejure.org/2013,34487)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Kein ermäßigter Steuersatz für den Betreiber einer Skihalle - Kein Anspruch auf Besteuerung mit dem günstigsten in einem anderen EU-Nachbarstaat vorhandenen Steuersatz

  • openjur.de

    Kein ermäßigter Steuersatz für den Betreiber einer Skihalle; Kein Anspruch auf Besteuerung mit dem günstigsten in einem anderen EU-Nachbarstaat vorhandenen Steuersatz

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 12 Abs 2 Nr 10 Buchst b, FGO § 118 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, GG Art 3 Abs 1, EGRL 112/2006 Art 98, UStG VZ 2008, UStG VZ 2009, UStG VZ 2010
    Kein ermäßigter Steuersatz für den Betreiber einer Skihalle - Kein Anspruch auf Besteuerung mit dem günstigsten in einem anderen EU-Nachbarstaat vorhandenen Steuersatz

  • Bundesfinanzhof

    Kein ermäßigter Steuersatz für den Betreiber einer Skihalle - Kein Anspruch auf Besteuerung mit dem günstigsten in einem anderen EU-Nachbarstaat vorhandenen Steuersatz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 Abs 2 Nr 10 Buchst b UStG 2005, § 118 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, Art 3 Abs 1 GG, Art 98 EGRL 112/2006
    Kein ermäßigter Steuersatz für den Betreiber einer Skihalle - Kein Anspruch auf Besteuerung mit dem günstigsten in einem anderen EU-Nachbarstaat vorhandenen Steuersatz

  • rewis.io

    Kein ermäßigter Steuersatz für den Betreiber einer Skihalle - Kein Anspruch auf Besteuerung mit dem günstigsten in einem anderen EU-Nachbarstaat vorhandenen Steuersatz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 12 Abs. 2 Nr. 10b
    Umsatzsteuerliche Behandlung der Erbringung von Leistungen in einer Skihalle

  • datenbank.nwb.de

    Betreiber einer Skihalle unterliegt dem Regelsteuersatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umsatzsteuer in der Skihalle

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umsatzsteuerliche Behandlung der Erbringung von Leistungen in einer Skihalle

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.06.2011 - XI B 87/10

    Umsatzsteuersatz bei Personenbeförderung in einer Skihalle

    Auszug aus BFH, 02.10.2013 - V B 49/12
    Wie der BFH mit Beschluss vom 28. Juni 2011 XI B 87/10 (BFH/NV 2011, 2128) bereits entschieden hat, handelt es sich bei der Abgrenzung des FG zwischen einer "Beförderung von Personen ... mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen" i.S. des § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG 2008 vom 20. Dezember 2007 (BGBl I 2007, 3150) zu sonstigen Leistungen eigener Art um eine den BFH grundsätzlich bindende tatsächliche Würdigung.

    Diese sei nicht zu beanstanden, weil Schlepplifte ausschließlich zur Skiabfahrt und nicht auch für andere Zwecke als das Skifahren genutzt werden können (Rz 14 in BFH/NV 2011, 2128).

  • EuGH, 06.05.2010 - C-94/09

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus BFH, 02.10.2013 - V B 49/12
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) sind Steuerermäßigungen als Ausnahmetatbestände eng auszulegen (vgl. EuGH-Urteile vom 6. Mai 2010 C-94/09, Kommission/Frankreich, Slg. 2010, I-4261-4280; vgl. auch vom 28. Juli 2011 C-350/10, Nordea, Slg. 2011, I-7359; vom 22. Dezember 2010 C-116/10, Feltgen/Bacino Charter, Slg. 2010, I-14187).
  • EuGH, 28.07.2011 - C-350/10

    Nordea Pankki Suomi - Vorabentscheidungsersuchen - Sechste

    Auszug aus BFH, 02.10.2013 - V B 49/12
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) sind Steuerermäßigungen als Ausnahmetatbestände eng auszulegen (vgl. EuGH-Urteile vom 6. Mai 2010 C-94/09, Kommission/Frankreich, Slg. 2010, I-4261-4280; vgl. auch vom 28. Juli 2011 C-350/10, Nordea, Slg. 2011, I-7359; vom 22. Dezember 2010 C-116/10, Feltgen/Bacino Charter, Slg. 2010, I-14187).
  • EuGH, 22.12.2010 - C-116/10

    Feltgen und Bacino Charter Company - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie -

    Auszug aus BFH, 02.10.2013 - V B 49/12
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) sind Steuerermäßigungen als Ausnahmetatbestände eng auszulegen (vgl. EuGH-Urteile vom 6. Mai 2010 C-94/09, Kommission/Frankreich, Slg. 2010, I-4261-4280; vgl. auch vom 28. Juli 2011 C-350/10, Nordea, Slg. 2011, I-7359; vom 22. Dezember 2010 C-116/10, Feltgen/Bacino Charter, Slg. 2010, I-14187).
  • BFH, 02.04.2014 - XI B 16/14

    Kein ermäßigter Steuersatz für Umsätze aus dem Betrieb einer "Sommerrodelbahn" -

    Gleichfalls geklärt ist auch, dass es sich bei der Abgrenzung zwischen einer Beförderung i.S. des § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG a.F. zu sonstigen Leistungen eigener Art um eine den BFH grundsätzlich bindende tatsächliche Würdigung des FG handelt (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. Juni 2011 XI B 87/10, BFH/NV 2011, 2128; vom 2. Oktober 2013 V B 49/12, BFH/NV 2014, 189).

    Der BFH hat die dahingehende Würdigung anderer FG, wonach die mittels Skilift vorgenommene Beförderungsleistung in einer Skihalle ausschließlich Mittel zum Zweck der für die Nutzer im Vordergrund stehenden Möglichkeit der Skiabfahrt sei und die Liftnutzung bei natürlicher Betrachtung hinter dem Ganzen zurücktrete (vgl. dazu BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2011, 2128; in BFH/NV 2014, 189), nicht beanstandet.

  • BFH, 28.08.2019 - XI R 27/17

    Ermäßigter Steuersatz für genehmigungsfreien Linienverkehr mit Schiffen

    b) Die Beförderungsleistung stellt nach den tatsächlichen Feststellungen des FG, an die der Senat gemäß § 118 Abs. 2 FGO gebunden ist (vgl. allgemein z.B. BFH-Beschlüsse vom 28.06.2011 - XI B 87/10, BFH/NV 2011, 2128; vom 02.10.2013 - V B 49/12, BFH/NV 2014, 189; vom 02.04.2014 - XI B 16/14, BFH/NV 2014, 1098, Rz 16), auch die Hauptleistung der angebotenen Fahrten dar.
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