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   BFH, 14.10.2015 - V B 49/15   

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https://dejure.org/2015,35880
BFH, 14.10.2015 - V B 49/15 (https://dejure.org/2015,35880)
BFH, Entscheidung vom 14.10.2015 - V B 49/15 (https://dejure.org/2015,35880)
BFH, Entscheidung vom 14. Oktober 2015 - V B 49/15 (https://dejure.org/2015,35880)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Rechtliches Gehör - Mündliche Verhandlung - Umfang der Wartepflicht des Gerichts bei telefonisch angekündigter Verspätung eines Beteiligten

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    GG Art 103 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 96 Abs 2, FGO § 90 Abs 1 S 1
    Rechtliches Gehör - Mündliche Verhandlung - Umfang der Wartepflicht des Gerichts bei telefonisch angekündigter Verspätung eines Beteiligten

  • Bundesfinanzhof

    Rechtliches Gehör - Mündliche Verhandlung - Umfang der Wartepflicht des Gerichts bei telefonisch angekündigter Verspätung eines Beteiligten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 90 Abs 1 S 1 FGO
    Rechtliches Gehör - Mündliche Verhandlung - Umfang der Wartepflicht des Gerichts bei telefonisch angekündigter Verspätung eines Beteiligten

  • IWW

    § 79b der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 96 Abs. 2 FGO, Art. 103 des Grundgesetzes, § 9 Abs. 2 Satz 3 des Umsatzsteuergesetzes, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren; Verfahren des Finanzgerichts bei Nichterscheinen des Klägers

  • rewis.io

    Rechtliches Gehör - Mündliche Verhandlung - Umfang der Wartepflicht des Gerichts bei telefonisch angekündigter Verspätung eines Beteiligten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1
    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Gewährung des rechtlichen Gehörs bei einer mündlichen Verhandlung; keine Verletzung der Wartepflicht durch das FG bei Fortfahrung der Sitzung nach Ablauf des angekündigten Verspätungszeitraums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Telefonisch angekündigte Verspätung - und die Wartepflicht des Gerichts

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 21.12.2005 - II B 3/05

    NZB - Termin zur mündlichen Verhandlung; Verspätung eines Beteiligten,

    Auszug aus BFH, 14.10.2015 - V B 49/15
    Hat der unpünktliche Beteiligte jedoch sein Erscheinen vor Gericht ausdrücklich angekündigt und vor der Verhandlung telefonisch auf eine unverschuldete geringe Verspätung hingewiesen, folgt aus der prozessualen Fürsorgepflicht des Gerichts, dass es zur Gewährung des rechtlichen Gehörs eine angemessene Zeit wartet (BFH-Beschlüsse vom 21. Dezember 2005 II B 3/05, BFH/NV 2006, 605 bei unfallbedingtem Verkehrsstau; vom 29. August 2008 X S 27/08 (PKH), juris; vom 22. Januar 2009 X B 114/08, juris).

    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt dann z.B. vor, wenn das FG bereits 10 Minuten nach dem Termin die Verhandlung eröffnet und nach 3 Minuten sein Urteil verkündet (BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 605).

  • BFH, 25.09.1990 - IX R 207/87

    Verfahrensfehler infolge Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör (Beginn der

    Auszug aus BFH, 14.10.2015 - V B 49/15
    Erscheint der Kläger im Zeitpunkt des festgesetzten Termins nicht zur mündlichen Verhandlung und hat das Gericht keine Anhaltspunkte dafür, ob und wann der Kläger zum Termin erscheinen werde, liegt es im Ermessen des Vorsitzenden, ob er noch eine gewisse Zeit abwartet oder im Hinblick auf die Terminslage die Verhandlung eröffnet (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. September 1990 IX R 207/87, BFH/NV 1991, 397).

    Allerdings wird das dem Vorsitzenden zustehende Ermessen nicht verletzt, wenn der Kläger einen Verspätungszeitraum ankündigt und bei Überschreitung des Zeitraums keine weitere Nachricht beim FG eingeht (so für einen angekündigten Verspätungszeitraum von 10 Minuten und Wiedereröffnung der Verhandlung durch den Vorsitzenden nach 19 Minuten BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 397).

  • BFH, 29.08.2008 - X S 27/08

    Unfallbedingter Verkehrsstau als Grund für eine Terminsverlegung

    Auszug aus BFH, 14.10.2015 - V B 49/15
    Hat der unpünktliche Beteiligte jedoch sein Erscheinen vor Gericht ausdrücklich angekündigt und vor der Verhandlung telefonisch auf eine unverschuldete geringe Verspätung hingewiesen, folgt aus der prozessualen Fürsorgepflicht des Gerichts, dass es zur Gewährung des rechtlichen Gehörs eine angemessene Zeit wartet (BFH-Beschlüsse vom 21. Dezember 2005 II B 3/05, BFH/NV 2006, 605 bei unfallbedingtem Verkehrsstau; vom 29. August 2008 X S 27/08 (PKH), juris; vom 22. Januar 2009 X B 114/08, juris).
  • BFH, 22.01.2009 - X B 114/08

    Erheblicher Grund für die Verlegung eines Termins zur mündlichen Verhandlung -

    Auszug aus BFH, 14.10.2015 - V B 49/15
    Hat der unpünktliche Beteiligte jedoch sein Erscheinen vor Gericht ausdrücklich angekündigt und vor der Verhandlung telefonisch auf eine unverschuldete geringe Verspätung hingewiesen, folgt aus der prozessualen Fürsorgepflicht des Gerichts, dass es zur Gewährung des rechtlichen Gehörs eine angemessene Zeit wartet (BFH-Beschlüsse vom 21. Dezember 2005 II B 3/05, BFH/NV 2006, 605 bei unfallbedingtem Verkehrsstau; vom 29. August 2008 X S 27/08 (PKH), juris; vom 22. Januar 2009 X B 114/08, juris).
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BFH, 14.10.2015 - V B 49/15
    Die Garantie des rechtlichen Gehörs gebietet, dem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern und sich mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten im Prozess zu behaupten (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 1976  2 BvR 558/75, BVerfGE 42, 364, 369; vom 21. April 1982  2 BvR 810/81, BVerfGE 60, 305, 310, und vom 11. Februar 1987  1 BvR 475/85, BVerfGE 74, 228, 233).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BFH, 14.10.2015 - V B 49/15
    Die Garantie des rechtlichen Gehörs gebietet, dem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern und sich mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten im Prozess zu behaupten (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 1976  2 BvR 558/75, BVerfGE 42, 364, 369; vom 21. April 1982  2 BvR 810/81, BVerfGE 60, 305, 310, und vom 11. Februar 1987  1 BvR 475/85, BVerfGE 74, 228, 233).
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BFH, 14.10.2015 - V B 49/15
    Die Garantie des rechtlichen Gehörs gebietet, dem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern und sich mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten im Prozess zu behaupten (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 1976  2 BvR 558/75, BVerfGE 42, 364, 369; vom 21. April 1982  2 BvR 810/81, BVerfGE 60, 305, 310, und vom 11. Februar 1987  1 BvR 475/85, BVerfGE 74, 228, 233).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2023 - 1 A 285/20

    Prüfen einer anderweitigen Verwendungsmöglichkeit eines Beamten; Versetzung eines

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 1985 - 2 B 43.85 -, juris, Rn. 3 f. m. w. N., sowie Urteil vom 14. Februar 1979 - I C 20.77 -, NJW 1979, 1619 (in juris nur Ls.); s. a. BFH, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - V B 49/15 -, juris, Rn. 7, ebenfalls m. w. N.
  • BSG, 01.09.2021 - B 5 R 155/21 B

    Rente wegen voller Erwerbsminderung; Grundsatzrüge im

    Dieser Pflicht des Gerichts zur Gewährung des rechtlichen Gehörs entspricht die Obliegenheit der Beteiligten, im Zeitpunkt des festgesetzten Termins bei Gericht zu erscheinen (vgl BFH Beschluss vom 14.10.2015 - V B 49/15 - juris RdNr 6).
  • OVG Sachsen, 15.02.2019 - 4 A 571/18

    Gehörsanspruch; Verspätung; Wiedereröffnung; Verhandlung

    Geschieht dies gleichwohl, kann darin eine Versagung des rechtlichen Gehörs liegen (so BVerwG, Beschl. v. 10. Juli 1985 - 2 B 43.85 -, juris Rn. 3 - 4; BFH, Beschl. v. 14. Oktober 2015 - V B 49/15 -, juris Rn. 7 jeweils m. w. N.).
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