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   BFH, 07.09.2011 - V B 54/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,13427
BFH, 07.09.2011 - V B 54/11 (https://dejure.org/2011,13427)
BFH, Entscheidung vom 07.09.2011 - V B 54/11 (https://dejure.org/2011,13427)
BFH, Entscheidung vom 07. September 2011 - V B 54/11 (https://dejure.org/2011,13427)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Vorliegen einer Entscheidung ohne Gründe - Aufhebung der Vorentscheidung und Zurückverweisung des Rechtsstreits

  • openjur.de

    Vorliegen einer Entscheidung ohne Gründe; Aufhebung der Vorentscheidung und Zurückverweisung des Rechtsstreits

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 119 Nr 6, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 6, UStG § 15 Abs 1
    Vorliegen einer Entscheidung ohne Gründe - Aufhebung der Vorentscheidung und Zurückverweisung des Rechtsstreits

  • Bundesfinanzhof

    Vorliegen einer Entscheidung ohne Gründe - Aufhebung der Vorentscheidung und Zurückverweisung des Rechtsstreits

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 119 Nr 6 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 6 FGO, § 15 Abs 1 UStG 2005
    Vorliegen einer Entscheidung ohne Gründe - Aufhebung der Vorentscheidung und Zurückverweisung des Rechtsstreits

  • rewis.io

    Vorliegen einer Entscheidung ohne Gründe - Aufhebung der Vorentscheidung und Zurückverweisung des Rechtsstreits

  • ra.de
  • rewis.io

    Vorliegen einer Entscheidung ohne Gründe - Aufhebung der Vorentscheidung und Zurückverweisung des Rechtsstreits

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 119 Nr. 6
    Abweisung einer auf Gewährung von Vorsteuerabzug gerichteten Klage unter Hinweis auf die Vereinseigenschaft des Anspruchstellers als Verfahrensmangel

  • datenbank.nwb.de

    Vorliegen einer nicht mit Gründen versehenen Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Ist der Sphärentheorie endlich der Boden entzogen?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 23.09.2009 - IX B 52/09

    Zurückverweisung nach § 116 Abs. 6 FGO - Fehlende Gründe nach § 119 Nr. 6 FGO -

    Auszug aus BFH, 07.09.2011 - V B 54/11
    So verhält es sich, wenn den Prozessbeteiligten die Grundlage entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Richtigkeit und Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. November 2006 X B 160/05, BFH/NV 2007, 480, und vom 23. September 2009 IX B 52/09, BFH/NV 2010, 220).

    Es reicht aus, wenn die Gründe nur zum Teil fehlen und das Gericht ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel, das für sich allein den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bildet, auch als Teil eines eigenständigen Anspruchs übergangen hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 1. April 2003 X B 105/02, BFH/NV 2003, 1193, und in BFH/NV 2010, 220).

  • BFH, 01.04.2003 - X B 105/02

    Nicht mit Gründen versehene Entscheidung

    Auszug aus BFH, 07.09.2011 - V B 54/11
    Es reicht aus, wenn die Gründe nur zum Teil fehlen und das Gericht ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel, das für sich allein den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bildet, auch als Teil eines eigenständigen Anspruchs übergangen hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 1. April 2003 X B 105/02, BFH/NV 2003, 1193, und in BFH/NV 2010, 220).
  • BFH, 28.11.2006 - X B 160/05

    Nicht mit Gründen versehenes Urteil

    Auszug aus BFH, 07.09.2011 - V B 54/11
    So verhält es sich, wenn den Prozessbeteiligten die Grundlage entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Richtigkeit und Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. November 2006 X B 160/05, BFH/NV 2007, 480, und vom 23. September 2009 IX B 52/09, BFH/NV 2010, 220).
  • BFH, 24.09.2014 - V R 54/13

    Vorsteuerabzug bei Wahrnehmung der allgemeinen Interessen der Vereinsmitglieder -

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hob das Urteil durch Beschluss vom 7. September 2011 V B 54/11 (BFH/NV 2011, 2091) auf, weil das FG verfahrensfehlerhaft nicht begründet habe, woraus sich ein ideeller Bereich des Klägers ableite.

    Unerheblich ist dabei, dass der BFH das Urteil des FG durch Beschluss in BFH/NV 2011, 2091 im ersten Rechtsgang wegen eines Verfahrensmangels aufgehoben und die Sache an das FG zurückverwiesen hatte.

  • BFH, 16.09.2015 - XI R 27/13

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung -

    bb) Diese Annahmen werden jedoch von den tatsächlichen Feststellungen des FG nicht getragen (vgl. auch BFH-Beschluss vom 7. September 2011 V B 54/11, BFH/NV 2011, 2091).
  • BFH, 11.05.2015 - XI B 29/15

    Begründete Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Urteilsbegründung bei

    Aufgrund dieser Verfahrensfehler erscheint es sachgerecht, gemäß § 116 Abs. 6 FGO das angefochtene Urteil aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das FG zurückzuverweisen, da beim derzeitigen Verfahrensstand von einer Revisionsentscheidung keine weitere rechtliche Klärung zu erwarten ist (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 7. September 2011 V B 54/11, BFH/NV 2011, 2091; vom 10. Februar 2015 V B 87/14, BFH/NV 2015, 662, m.w.N.).
  • FG München, 18.09.2013 - 3 K 2796/11

    Umfang der Vorsteuerabzugsberechtigung bei Verfolgung sowohl wirtschaftlicher als

    Mit Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. September 2011 (Az.: V B 54/11) wurde das klageabweisende Urteil des erkennenden Gerichts vom 4. Mai 2011 (Az.: 3 K 2253/08) aufgehoben und die Sache an das erkennende Gericht zurückverwiesen, da das erstinstanzliche Urteil nicht mit Gründen versehen gewesen sei.
  • BFH, 12.11.2019 - V B 44/18

    Zum Begründungerfordernis des § 119 Nr. 6 FGO

    Es reicht aus, wenn die Gründe nur zum Teil fehlen und das Gericht ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel, das für sich allein den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bildet, auch als Teil eines eigenständigen Anspruchs übergangen hat (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 07.09.2011 - V B 54/11, BFH/NV 2011, 2091).
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