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   BFH, 05.10.1993 - V B 58/93   

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https://dejure.org/1993,12452
BFH, 05.10.1993 - V B 58/93 (https://dejure.org/1993,12452)
BFH, Entscheidung vom 05.10.1993 - V B 58/93 (https://dejure.org/1993,12452)
BFH, Entscheidung vom 05. Oktober 1993 - V B 58/93 (https://dejure.org/1993,12452)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Heranziehung zur Umsatzsteuer wegen Verkaufs von biblischen Veröffentlichungen eines gemeinnützigen Vereins

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 23.01.1986 - 39/85

    Bergeres-Becque / Service interrégional des douanes

    Auszug aus BFH, 05.10.1993 - V B 58/93
    Soweit die Versteuerung des Eigenverbrauchs im Bereich der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zu einer unerlaubten Doppelbesteuerung führen würde, ist diese durch Anrechnung der deutschen Umsatzsteuer auf die Einfuhrumsatzsteuer des Bestimmungslandes zu vermeiden (vgl. für einen Fall einer unentgeltlichen grenzüberschreitenden Lieferung eines Gegenstandes durch einen Privaten Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 23. Januar 1986 Rs. 39/85, EuGHE 1986, 259, Recht der Internationalen Wirtschaft 1986, 402).
  • BFH, 28.11.1974 - V B 44/74

    Antrag - Aussetzung der Vollziehung - Negative Steuerzahlungsschuld - Höhere

    Auszug aus BFH, 05.10.1993 - V B 58/93
    Dies ist bei einem Umsatzsteuerbescheid regelmäßig nur dann der Fall, wenn er dem Steuerpflichtigen eine Leistungspflicht auferlegt (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. November 1974 V B 44/74, BFHE 114, 171, BStBl II 1975, 240, und vom 23. Februar 1989 V B 60/88, BFHE 155, 503, BStBl II 1989, 396).
  • BFH, 16.10.1991 - I B 227/90

    Aussetzung der Vollziehung angefochtener Körperschaftsteuerbescheide - Bezüge

    Auszug aus BFH, 05.10.1993 - V B 58/93
    Ernstliche Zweifel bestehen, wenn bei Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund präsenter Beweismittel und des unstreitigen Sachverhalts erkennbar wird, daß aus gewichtigen Gründen Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte (BFH-Beschluß vom 16. Oktober 1991 I B 227/90, I B 228/90, BFH/NV 1992, 341).
  • BFH, 23.02.1989 - V B 60/88

    Rechtsmißbrauch - Gestaltung - Finanzgerichtsverfahren - Vollzugsaussetzung -

    Auszug aus BFH, 05.10.1993 - V B 58/93
    Dies ist bei einem Umsatzsteuerbescheid regelmäßig nur dann der Fall, wenn er dem Steuerpflichtigen eine Leistungspflicht auferlegt (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. November 1974 V B 44/74, BFHE 114, 171, BStBl II 1975, 240, und vom 23. Februar 1989 V B 60/88, BFHE 155, 503, BStBl II 1989, 396).
  • BFH, 18.07.1991 - V R 86/87

    Angehörige von Automobilwerken sind beim Verkauf von sog. Jahreswagen

    Auszug aus BFH, 05.10.1993 - V B 58/93
    Selbst wenn der Antragsteller infolge seiner religiösen Zielsetzung nach den Grundsätzen der neueren Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Urteil des BFH vom 18. Juli 1991 V R 86/87, BFHE 165, 116, BStBl II 1991, 776) nicht unternehmerisch tätig geworden sein sollte, oder gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG nicht selbständig gewesen sein sollte, würde dies die Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen Umsatzsteuerbescheide nicht rechtfertigen, da dann keine Umsatzsteuer festzusetzen wäre, der Antragsteller also schlechter stünde als nach den angefochtenen Umsatzsteuerbescheiden, die ausnahmslos eine negative Umsatzsteuer festsetzen.
  • BFH, 19.02.2014 - XI R 9/13

    Entnahme eines PKW aus dem Unternehmen in den nichtunternehmerischen (privaten)

    Dies beruhte auf der Erwägung, dass eine sich an den Eigenverbrauch durch Gegenstandsentnahme ggf. anschließende Lieferung nicht --wie von § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG vorausgesetzt-- "im Rahmen des Unternehmens" i.S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, sondern im nichtunternehmerischen Bereich erfolgte (vgl. BFH-Beschluss vom 5. Oktober 1993 V B 58/93, BFH/NV 1994, 590, unter II.2.b).

    bb) Nach der Rechtsprechung des V. Senats des BFH (vgl. Beschluss in BFH/NV 1994, 590) ist auch nach Unionsrecht die Entnahme eines Gegenstands keine steuerfreie Ausfuhrlieferung i.S. des Art. 15 Nr. 1 der Richtlinie 77/388/EWG.

    Der erkennende Senat schließt sich deshalb auch unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) der Auffassung im BFH-Beschluss in BFH/NV 1994, 590 an (Steuerfreiheit ebenfalls verneinend Birkenfeld, Umsatzsteuer-Handbuch, § 91 Rz 42; Langer in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG § 6 Rz 141; wohl auch Wäger, Umsatzsteuer-Handbuch, § 109 Rz 124; zustimmend für Entnahmen i.S. des § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1 UStG Stadie in Rau/Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz, Vor §§ 4 bis 9 Rz 125; Stadie, UStG, 2. Aufl., § 6 Rz 45; Husmann in Rau/Dürrwächter, a.a.O., § 4 Nr. 1 Rz 22; a.A. Tehler in Rau/Dürrwächter, a.a.O., § 6 Rz 780 f.; Lohse, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1999, 316, 317; Radeisen in Hartmann/Metzenmacher, Umsatzsteuergesetz, § 6 Rz 72, 726 ff.; Huschens, Die Information für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer 1999, 417, 422 f.).

  • FG Baden-Württemberg, 30.01.2013 - 14 K 4151/11

    Nichtanwendbarkeit der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen auf Entnahmen und

    Entsprechend verweise das FG München auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. Oktober 1993 V B 58/93, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH/NV) 1994, 590. Demnach seien nur solche Fälle von Art. 146 MwStSystRL erfasst, in denen der "Verkäufer" die Versendung oder Beförderung ins Drittlandsgebiet vornimmt.

    Die Nichtanwendbarkeit der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen auf Entnahmen und unentgeltliche Zuwendungen wird auch dadurch getragen, dass in Art. 146 Abs. 1 Buchst. a und b MwStSystRL nur Lieferungen von Gegenständen von der Umsatzsteuer befreit werden, die durch den " Verkäufer " nach Orten außerhalb der Gemeinschaft versandt oder befördert werden (vgl. BFH-Beschluss vom 5. Oktober 1993 V B 58/93, a.a.O.; dazu auch Birkenfeld/Wäger, Das große Umsatzsteuer-Handbuch, Stand: 12/2012, § 109 Rn. 124).

  • FG München, 01.12.2010 - 3 K 1286/07

    Ausschluss der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen bei der Entnahme von

    Die Nichtanwendbarkeit der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen auf Entnahmen und unentgeltliche Zuwendungen wird auch dadurch getragen, dass in Art. 15 Nr. 1 Richtlinie 77/388/EWG (ebenso wie Art. 146 Abs. 1 Buchst. a und b MwStSystRL) nur Lieferungen von Gegenständen von der Umsatzsteuer befreit werden, die durch den " Verkäufer " nach Orten außerhalb der Gemeinschaft versandt oder befördert werden (vgl. BFH-Beschluss vom 5. Oktober 1993 V B 58/93, BFH/NV 1994, 590).
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