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   BFH, 11.03.2014 - V B 61/13   

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https://dejure.org/2014,7700
BFH, 11.03.2014 - V B 61/13 (https://dejure.org/2014,7700)
BFH, Entscheidung vom 11.03.2014 - V B 61/13 (https://dejure.org/2014,7700)
BFH, Entscheidung vom 11. März 2014 - V B 61/13 (https://dejure.org/2014,7700)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Steuerberichtigung im Insolvenzfall

  • openjur.de

    Steuerberichtigung im Insolvenzfall

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 17 Abs 2 Nr 1, InsO § 55 Abs 1, InsO § 55 Abs 4, UStG VZ 2012, InsO §§ 148 ff, InsO § 148
    Steuerberichtigung im Insolvenzfall

  • Bundesfinanzhof

    Steuerberichtigung im Insolvenzfall

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 2 Nr 1 UStG 2005, § 55 Abs 1 InsO, § 55 Abs 4 InsO, UStG VZ 2012, §§ 148 ff InsO
    Steuerberichtigung im Insolvenzfall

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Einordnung von Umsatzsteueransprüchen als Masseverbindlichkeit bei nach Insolvenzeröffnung vereinnahmten Entgelten

  • rewis.io

    Steuerberichtigung im Insolvenzfall

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Steuerberichtigung im Insolvenzfall

  • datenbank.nwb.de

    Steuerberichtigung gemäß § 17 UStG bei Vorliegen einer Masseverbindlichkeit i.S. von § 55 Abs. 4 InsO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umsatzsteuerberichtigung im Insolvenzfall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 1237
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 24.11.2011 - V R 13/11

    Steuerberechnung und Wirkung des Tabelleneintrags im Insolvenzverfahren -

    Auszug aus BFH, 11.03.2014 - V B 61/13
    Es handelt sich somit sowohl bei dem Vorsteuerberichtigungsanspruch für bezogene Leistungen wie auch bei dem Steuerberichtigungsanspruch für erbrachte Leistungen um vor der Verfahrenseröffnung begründete Ansprüche, die bei der Forderungsanmeldung nach § 174 der Insolvenzordnung (InsO) als Teil der Insolvenzforderung für das jeweilige Kalenderjahr zu berücksichtigen sind (BFH-Urteil vom 24. November 2011 V R 13/11, BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298, unter II.5.b aa).

    b) Wie der Senat zudem in seinem Urteil in BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298, unter II.5.b bb entschieden hat, liegt hierin kein Verstoß gegen den Gläubigergleichbehandlungsgrundsatz, da bei der Umsatzsteuer die Besonderheit besteht, dass die bei Insolvenzeröffnung noch offenen Ansprüche auf Gegenleistungen aus zuvor erbrachten Leistungen neben dem Entgelt einen Umsatzsteueranteil aufweisen, der zusammen mit dem Entgelt vom Insolvenzverwalter im Rahmen der Verwaltung der Masse gemäß §§ 148 ff. InsO einzuziehen ist, wobei es die für den Insolvenzverwalter auch im Umfang des Umsatzsteueranteils bestehende Einziehungsbefugnis rechtfertigt, dass im Umfang der durch den Insolvenzverwalter vereinnahmten Umsatzsteuer --unter Berücksichtigung der zuvor eingetretenen Uneinbringlichkeit-- keine Insolvenzforderung, sondern eine Masseverbindlichkeit vorliegt (BFH-Urteil in BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298, unter II.5.b bb).

    c) Der Senat hat sich weiter bereits mit der im Schrifttum an der Rechtsprechung des Senats (BFH-Urteil vom 9. Dezember 2010 V R 22/10, BFHE 232, 301, BStBl II 2011, 996) geübten Kritik auseinandergesetzt und an dieser Rechtsprechung gleichwohl festgehalten (BFH-Urteil in BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298, unter II.5.b bb).

  • BFH, 11.07.2013 - XI B 41/13

    Masseverbindlichkeit bei Entgeltvereinnahmung durch den sog. starken vorläufigen

    Auszug aus BFH, 11.03.2014 - V B 61/13
    Weitergehender Klärungsbedarf ergibt sich aus der Beschwerdebegründung nicht, zumal sich auch der XI. Senat des BFH dieser Rechtsprechung angeschlossen hat (BFH-Beschluss vom 11. Juli 2013 XI B 41/13, BFH/NV 2013, 1647).

    Im Hinblick auf den Beschluss des XI. Senats des BFH in BFH/NV 2013, 1647 kommt auch keine Revisionszulassung nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO in Betracht.

  • BFH, 09.12.2010 - V R 22/10

    Masseverbindlichkeit bei Entgeltvereinnahmung durch Insolvenzverwalter -

    Auszug aus BFH, 11.03.2014 - V B 61/13
    c) Der Senat hat sich weiter bereits mit der im Schrifttum an der Rechtsprechung des Senats (BFH-Urteil vom 9. Dezember 2010 V R 22/10, BFHE 232, 301, BStBl II 2011, 996) geübten Kritik auseinandergesetzt und an dieser Rechtsprechung gleichwohl festgehalten (BFH-Urteil in BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298, unter II.5.b bb).
  • BFH, 01.03.2016 - XI R 21/14

    Zur (zweifachen) Berichtigung der Umsatzsteuer bei und nach der Bestellung eines

    Die Steuerbeträge sind allerdings durch die Bestellung des starken vorläufigen Insolvenzverwalters uneinbringlich geworden und nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1, Abs. 1 Satz 1 UStG zu berichtigen (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298, Rz 52; in BFHE 247, 460, BStBl II 2015, 506, Rz 26 ff.; BFH-Beschluss vom 11. März 2014 V B 61/13, BFH/NV 2014, 920, Rz 6).
  • BFH, 01.03.2016 - XI R 9/15

    Zur (zweifachen) Berichtigung der Umsatzsteuer bei und nach der Bestellung eines

    Die Steuerbeträge sind allerdings durch die Bestellung des Klägers zum vorläufigen Insolvenzverwalter mit allgemeinem Zustimmungsvorbehalt und mit Recht zum Forderungseinzug uneinbringlich geworden und nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1, Abs. 1 Satz 1 UStG zu berichtigen (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298, Rz 52; in BFHE 247, 460, BStBl II 2015, 506, Rz 26 ff.; BFH-Beschluss vom 11. März 2014 V B 61/13, BFH/NV 2014, 920, Rz 6).
  • BFH, 06.09.2016 - V B 52/16

    Umsatzsteuer: Uneinbringlichkeit des Entgelts aufgrund der Eröffnung des

    Anlass für ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) besteht insofern nicht (Senatsurteile vom 24. November 2011 V R 13/11, BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298, Rz 54, und in BFHE 247, 460, BStBl II 2015, 506, Rz 37 f.; Senatsbeschluss vom 11. März 2014 V B 61/13, BFH/NV 2014, 920).
  • FG Köln, 26.05.2020 - 8 K 1909/17

    Aufrechnung aus Steueransprüchen bei nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Die Gegenforderung des Beklagten (aus der sogenannten ersten Berichtigung) gem. § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG sei eine juristische Sekunde vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet (BFH-Beschluss vom 11.3.2014, V B 61/13).
  • FG Düsseldorf, 25.01.2023 - 5 K 1749/21

    Änderung einer Umsatzsteuerfestsetzung für den Zeitraum nach Insolvenzeröffnung

    b) Hat ein Unternehmer, der - wie die Klägerin - der Sollbesteuerung unterliegt, eine Leistung vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erbracht, für die erst der Insolvenzverwalter die Gegenleistung vereinnahmt, führt die Vereinnahmung durch diesen nach der ständigen Rechtsprechung der beiden für Umsatzsteuerrecht zuständigen Senate des BFH zu einer Berichtigung nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 und Abs. 1 Satz 1 UStG, die insolvenzrechtlich eine Masseverbindlichkeit i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO begründet (vgl. BFH-Urteile vom 9.12.2010 V R 22/10, Sammlung der Entscheidungen des BFH --BFHE-- 232, 301, Bundessteuerblatt -BStBl-- II 2011, 996; vom 24.11.2011 V R 13/11, BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298; vom 1.3.2016 XI R 21/14, BFHE 253, 445, BStBl II 2016, 756; ferner BFH-Beschlüsse vom 11.7.2013 XI B 41/13, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH --BFH/NV-- 2013, 1647; vom 1.3.2014 V B 61/13, BFH/NV 2014, 920; vom 6.9.2016 V B 52/16, BFH/NV 2017, 67).
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