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   BFH, 01.04.2015 - V B 63/14   

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https://dejure.org/2015,11556
BFH, 01.04.2015 - V B 63/14 (https://dejure.org/2015,11556)
BFH, Entscheidung vom 01.04.2015 - V B 63/14 (https://dejure.org/2015,11556)
BFH, Entscheidung vom 01. April 2015 - V B 63/14 (https://dejure.org/2015,11556)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Wechsel der Richterbank nach Zeugenvernehmung - Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Grundsatz der Abschnittsbesteuerung

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 81, FGO § 108, AO § 204, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
    Wechsel der Richterbank nach Zeugenvernehmung - Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Grundsatz der Abschnittsbesteuerung

  • Bundesfinanzhof

    Wechsel der Richterbank nach Zeugenvernehmung - Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Grundsatz der Abschnittsbesteuerung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 81 FGO, § 108 FGO, § 204 AO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Wechsel der Richterbank nach Zeugenvernehmung - Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Grundsatz der Abschnittsbesteuerung

  • IWW

    § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung, § ... 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 204 der Abgabenordnung (AO), § 206 AO, § 89 Abs. 2 AO, § 204 AO, § 103 FGO, § 81 FGO, § 81 Abs. 2, § 79 Abs. 3 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme im finanzgerichtlichen Verfahren

  • rewis.io

    Wechsel der Richterbank nach Zeugenvernehmung - Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Grundsatz der Abschnittsbesteuerung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 103
    Anforderungen an die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme im finanzgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme; keine Wiederholung der Zeugenvernehmung nach Wechsel der Richterbank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wechsel auf der Richterbank - nach der Zeugenvernehmung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wenn das Finanzamt nach 41 Jahren seine Rechtsauffassung ändert...

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 26.03.1991 - VII R 72/90

    Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Rechtsfolgen eines

    Auszug aus BFH, 01.04.2015 - V B 63/14
    Daraus ergibt sich weiter, dass auch nach --wie vorliegend-- der Vertagung und nicht nur einer Unterbrechung einer mündlichen Verhandlung mit Beweisaufnahme, bei der sich ein und dieselbe mündliche Verhandlung über mehrere Verhandlungstage (Sitzungstage) hinzieht, ein Wechsel auf der Richterbank grundsätzlich zulässig ist (BFH-Urteil vom 26. März 1991 VII R 72/90, BFH/NV 1992, 115; Beschluss vom 22. Oktober 2003 I B 39/03, BFH/NV 2004, 350).

    Das setzt nicht nur voraus, dass die Zeugenvernehmung protokolliert wurde, sondern dass zudem die Protokolle wie nach Vernehmung durch einen beauftragten Richter im Wege des Urkundenbeweises durch Verlesung in das Verfahren eingeführt werden (BFH-Beschlüsse vom 7. Februar 2007 X B 105/06, BFH/NV 2007, 962; vom 3. August 2006 V B 27/06, juris; vom 30. April 2003 I B 120/02, BFH/NV 2003, 1587; vom 26. März 1991 VII R 72/90, BFH/NV 1992, 115; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. Januar 1990 XI ZR 162/89 unter I.2.b, Neue Juristische Wochenschrift 1991, 1302; vom 12. Juni 2012 X ZR 131/09, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht 2012, 895, Rz 31).

    c) Entgegen der Rechtsauffassung des FA ist der Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit vorliegend auch nicht durch Verzicht oder rügeloser Einlassung geheilt worden (vgl. dazu BFH-Beschluss in BFH/NV 1992, 115).

  • BFH, 13.02.2008 - I R 63/06

    Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als

    Auszug aus BFH, 01.04.2015 - V B 63/14
    Hat der Steuerpflichtige eine derartige verbindliche Zusage nach § 206 oder nach § 89 Abs. 2 AO oder der vorangegangenen Verwaltungsregelung jedoch nicht beantragt, hat das FA grundsätzlich das Recht und die Pflicht, aufgrund des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung, aus dem der Grundsatz der Abschnittsbesteuerung folgt, eine als unzutreffend erkannte Rechtsauffassung frühestmöglich zu ändern (BFH-Urteile vom 25. Mai 1977 I R 93/75, BFHE 122, 296, BStBl II 1977, 660; vom 13. Februar 2008 I R 63/06, BFHE 220, 415, BStBl II 2009, 414).

    Darüber hinaus ist geklärt, dass ein Verbot der Rückkehr des FA zur als richtig erkannten Besteuerung nach den Grundsätzen von Treu und Glauben oder der Verwirkung nur dann ausnahmsweise angenommen werden kann, wenn eindeutig erkennbar ist, dass das FA mit einer bestimmten Sachbehandlung auch eine Festlegung für die Zukunft treffen wollte (BFH-Urteile vom 5. November 2009 IV R 13/07, BFH/NV 2010, 652, Rz 26; vom 13. Februar 2008 I R 63/06, BFHE 220, 415, BStBl II 2009, 414, Rz 34-36; vom 25. Mai 1977 I R 93/75, BFHE 122, 296, BStBl II 1977, 660).

  • BFH, 25.05.1977 - I R 93/75

    Steuerbegünstigte Umwandlung - Vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft -

    Auszug aus BFH, 01.04.2015 - V B 63/14
    Hat der Steuerpflichtige eine derartige verbindliche Zusage nach § 206 oder nach § 89 Abs. 2 AO oder der vorangegangenen Verwaltungsregelung jedoch nicht beantragt, hat das FA grundsätzlich das Recht und die Pflicht, aufgrund des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung, aus dem der Grundsatz der Abschnittsbesteuerung folgt, eine als unzutreffend erkannte Rechtsauffassung frühestmöglich zu ändern (BFH-Urteile vom 25. Mai 1977 I R 93/75, BFHE 122, 296, BStBl II 1977, 660; vom 13. Februar 2008 I R 63/06, BFHE 220, 415, BStBl II 2009, 414).

    Darüber hinaus ist geklärt, dass ein Verbot der Rückkehr des FA zur als richtig erkannten Besteuerung nach den Grundsätzen von Treu und Glauben oder der Verwirkung nur dann ausnahmsweise angenommen werden kann, wenn eindeutig erkennbar ist, dass das FA mit einer bestimmten Sachbehandlung auch eine Festlegung für die Zukunft treffen wollte (BFH-Urteile vom 5. November 2009 IV R 13/07, BFH/NV 2010, 652, Rz 26; vom 13. Februar 2008 I R 63/06, BFHE 220, 415, BStBl II 2009, 414, Rz 34-36; vom 25. Mai 1977 I R 93/75, BFHE 122, 296, BStBl II 1977, 660).

  • BFH, 30.04.2003 - I B 120/02

    Beauftragter Richter; Zeugenvernehmung

    Auszug aus BFH, 01.04.2015 - V B 63/14
    Das setzt nicht nur voraus, dass die Zeugenvernehmung protokolliert wurde, sondern dass zudem die Protokolle wie nach Vernehmung durch einen beauftragten Richter im Wege des Urkundenbeweises durch Verlesung in das Verfahren eingeführt werden (BFH-Beschlüsse vom 7. Februar 2007 X B 105/06, BFH/NV 2007, 962; vom 3. August 2006 V B 27/06, juris; vom 30. April 2003 I B 120/02, BFH/NV 2003, 1587; vom 26. März 1991 VII R 72/90, BFH/NV 1992, 115; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. Januar 1990 XI ZR 162/89 unter I.2.b, Neue Juristische Wochenschrift 1991, 1302; vom 12. Juni 2012 X ZR 131/09, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht 2012, 895, Rz 31).
  • BFH, 03.08.2006 - V B 27/06

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts bei Wechsel der

    Auszug aus BFH, 01.04.2015 - V B 63/14
    Das setzt nicht nur voraus, dass die Zeugenvernehmung protokolliert wurde, sondern dass zudem die Protokolle wie nach Vernehmung durch einen beauftragten Richter im Wege des Urkundenbeweises durch Verlesung in das Verfahren eingeführt werden (BFH-Beschlüsse vom 7. Februar 2007 X B 105/06, BFH/NV 2007, 962; vom 3. August 2006 V B 27/06, juris; vom 30. April 2003 I B 120/02, BFH/NV 2003, 1587; vom 26. März 1991 VII R 72/90, BFH/NV 1992, 115; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. Januar 1990 XI ZR 162/89 unter I.2.b, Neue Juristische Wochenschrift 1991, 1302; vom 12. Juni 2012 X ZR 131/09, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht 2012, 895, Rz 31).
  • BGH, 30.01.1990 - XI ZR 162/89

    Maßgeblicher Tatsachenstoff bei Entscheidung des Gerichts

    Auszug aus BFH, 01.04.2015 - V B 63/14
    Das setzt nicht nur voraus, dass die Zeugenvernehmung protokolliert wurde, sondern dass zudem die Protokolle wie nach Vernehmung durch einen beauftragten Richter im Wege des Urkundenbeweises durch Verlesung in das Verfahren eingeführt werden (BFH-Beschlüsse vom 7. Februar 2007 X B 105/06, BFH/NV 2007, 962; vom 3. August 2006 V B 27/06, juris; vom 30. April 2003 I B 120/02, BFH/NV 2003, 1587; vom 26. März 1991 VII R 72/90, BFH/NV 1992, 115; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. Januar 1990 XI ZR 162/89 unter I.2.b, Neue Juristische Wochenschrift 1991, 1302; vom 12. Juni 2012 X ZR 131/09, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht 2012, 895, Rz 31).
  • BFH, 22.10.2003 - I B 39/03

    Wechsel auf der Richterbank

    Auszug aus BFH, 01.04.2015 - V B 63/14
    Daraus ergibt sich weiter, dass auch nach --wie vorliegend-- der Vertagung und nicht nur einer Unterbrechung einer mündlichen Verhandlung mit Beweisaufnahme, bei der sich ein und dieselbe mündliche Verhandlung über mehrere Verhandlungstage (Sitzungstage) hinzieht, ein Wechsel auf der Richterbank grundsätzlich zulässig ist (BFH-Urteil vom 26. März 1991 VII R 72/90, BFH/NV 1992, 115; Beschluss vom 22. Oktober 2003 I B 39/03, BFH/NV 2004, 350).
  • BFH, 07.02.2007 - X B 105/06

    NZB: Sitzungsniederschrift

    Auszug aus BFH, 01.04.2015 - V B 63/14
    Das setzt nicht nur voraus, dass die Zeugenvernehmung protokolliert wurde, sondern dass zudem die Protokolle wie nach Vernehmung durch einen beauftragten Richter im Wege des Urkundenbeweises durch Verlesung in das Verfahren eingeführt werden (BFH-Beschlüsse vom 7. Februar 2007 X B 105/06, BFH/NV 2007, 962; vom 3. August 2006 V B 27/06, juris; vom 30. April 2003 I B 120/02, BFH/NV 2003, 1587; vom 26. März 1991 VII R 72/90, BFH/NV 1992, 115; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. Januar 1990 XI ZR 162/89 unter I.2.b, Neue Juristische Wochenschrift 1991, 1302; vom 12. Juni 2012 X ZR 131/09, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht 2012, 895, Rz 31).
  • BGH, 12.06.2012 - X ZR 131/09

    Desmopressin

    Auszug aus BFH, 01.04.2015 - V B 63/14
    Das setzt nicht nur voraus, dass die Zeugenvernehmung protokolliert wurde, sondern dass zudem die Protokolle wie nach Vernehmung durch einen beauftragten Richter im Wege des Urkundenbeweises durch Verlesung in das Verfahren eingeführt werden (BFH-Beschlüsse vom 7. Februar 2007 X B 105/06, BFH/NV 2007, 962; vom 3. August 2006 V B 27/06, juris; vom 30. April 2003 I B 120/02, BFH/NV 2003, 1587; vom 26. März 1991 VII R 72/90, BFH/NV 1992, 115; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. Januar 1990 XI ZR 162/89 unter I.2.b, Neue Juristische Wochenschrift 1991, 1302; vom 12. Juni 2012 X ZR 131/09, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht 2012, 895, Rz 31).
  • BFH, 05.11.2009 - IV R 13/07

    Gemeinschaftliche Tierhaltung bei Beteiligung einer juristischen Person keine

    Auszug aus BFH, 01.04.2015 - V B 63/14
    Darüber hinaus ist geklärt, dass ein Verbot der Rückkehr des FA zur als richtig erkannten Besteuerung nach den Grundsätzen von Treu und Glauben oder der Verwirkung nur dann ausnahmsweise angenommen werden kann, wenn eindeutig erkennbar ist, dass das FA mit einer bestimmten Sachbehandlung auch eine Festlegung für die Zukunft treffen wollte (BFH-Urteile vom 5. November 2009 IV R 13/07, BFH/NV 2010, 652, Rz 26; vom 13. Februar 2008 I R 63/06, BFHE 220, 415, BStBl II 2009, 414, Rz 34-36; vom 25. Mai 1977 I R 93/75, BFHE 122, 296, BStBl II 1977, 660).
  • BFH, 17.09.2019 - VII R 31/18

    Säumniszuschläge trotz Anzeige der Masseunzulänglichkeit - Aufrechnung nach

    Nach den Grundsätzen von Treu und Glauben könnte eine derartige Äußerung allenfalls Wirkung für die Zukunft, nicht aber für die Vergangenheit entfalten (so z.B. BFH-Beschluss vom 01.04.2015 - V B 63/14, BFH/NV 2015, 1001, Rz 5, m.w.N.).
  • BFH, 18.04.2017 - III B 76/16

    Wechsel der ehrenamtlichen Richter nach Vertagung, Zeugeneinvernahme bei

    Daraus ergibt sich, dass auch nach der Vertagung (nicht: Unterbrechung) einer mündlichen Verhandlung mit Beweisaufnahme, bei der sich ein und dieselbe mündliche Verhandlung über mehrere Verhandlungstage (Sitzungstage) hinzieht, ein Wechsel auf der Richterbank grundsätzlich zulässig ist (BFH-Beschlüsse vom 26. März 1991 VII R 72/90, BFH/NV 1992, 115, und vom 1. April 2015 V B 63/14, BFH/NV 2015, 1001).

    Das setzt nicht nur voraus, dass die Zeugenvernehmung protokolliert wurde, sondern dass die Protokolle im Wege des Urkundenbeweises durch Verlesung in das Verfahren eingeführt werden (BFH-Beschluss in BFH/NV 2015, 1001, m.w.N.).

  • FG Nürnberg, 18.07.2018 - 2 K 1311/16

    Säumniszuschlag, Umsatzsteuervorauszahlung, Aufhebung der Steuerfestsetzung,

    Diese Bindung bezieht sich aber immer nur auf die Zukunft (vgl. z. B. BFH-Beschluss vom 01.04.2015 V B 63/14, BFH/NV 2015, 1001, Rz 5, m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 17.09.2015 - 4 K 2254/14

    Unterhaltszahlungen an Angehörige im Kosovo sind nur unter bestimmten

    Nach dem auch hier geltenden Grundsatz der Abschnittsbesteuerung sind die Besteuerungsgrundlagen und die Umstände ihres Nachweises für jeden Veranlagungszeitraum eigenständig zu prüfen (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07. November 2006, 2 K 2606/04, juris; BFH, Beschluss vom 01. April 2015 - V B 63/14, BFH/NV 2015, 1001).
  • FG Rheinland-Pfalz, 26.04.2016 - 3 K 2373/14

    Umsatzsteuer: Regelsteuersatz oder ermäßigter Steuersatz bei einem tierischen

    Ohne eine solche verbindliche Zusage nach § 204 AO oder ihr gleichkommende zukunftsgerichtete Erklärung des Finanzamts ist das Vertrauen auf Fortsetzung einer für den Steuerpflichtigen günstigen Behandlung auf unabsehbare Zeit nicht geschützt (vgl. BFH-Beschluss vom 1. April 2015 - V B 63/14, BFH/NV 2015, 1001).
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