Rechtsprechung
BFH, 06.09.2011 - V B 64/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Anästhesistische Leistung bei Schönheitsoperation nicht umsatzsteuerbefreit
- openjur.de
Anästhesistische Leistung bei Schönheitsoperation nicht umsatzsteuerbefreit
- Bundesfinanzhof
UStG § 4 Nr 14, EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 1 Buchst c
Anästhesistische Leistung bei Schönheitsoperation nicht umsatzsteuerbefreit
- Bundesfinanzhof
Anästhesistische Leistung bei Schönheitsoperation nicht umsatzsteuerbefreit
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 4 Nr 14 UStG 2005, Art 13 Teil A Abs 1 Buchst c EWGRL 388/77
Anästhesistische Leistung bei Schönheitsoperation nicht umsatzsteuerbefreit - rewis.io
Anästhesistische Leistung bei Schönheitsoperation nicht umsatzsteuerbefreit
- ra.de
- rewis.io
Anästhesistische Leistung bei Schönheitsoperation nicht umsatzsteuerbefreit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; UStG 2005 § 4 Nr. 14 S. 1
Umsatzsteuerfreiheit von anästhesistischen Leistungen bei medizinisch nicht indizierten Schönheitsoperationen als grundsätzlich klärungsbedürftige Rechtsfrage - datenbank.nwb.de
Keine Umsatzsteuerbefreiung für anästhesistische Leistungen bei Schönheitsoperationen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Narkoseleistungen bei Schönheitsoperation nicht steuerbefreit
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Umsatzsteuer auf Anästhesie bei Schönheits-OP
Verfahrensgang
- FG Köln, 26.05.2011 - 12 K 1316/10
- BFH, 06.09.2011 - V B 64/11
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 07.10.2010 - V R 17/09
Keine Steuerfreiheit von Schönheitsoperationen - Verdrängung gesetzten Rechts …
Auszug aus BFH, 06.09.2011 - V B 64/11
Wird eine ärztliche Leistung in einem Zusammenhang erbracht, der die Feststellung zulässt, dass ihr Hauptziel nicht der Schutz der Gesundheit ist, sind § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG und Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG auf diese Leistung nicht anzuwenden (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 7. Oktober 2010 V R 17/09, BFH/NV 2011, 865).
- BFH, 23.01.2019 - XI R 15/16
Steuerfreiheit von Leistungen einer Privatklinik mit Belegärzten
Dazu gehören auch die mit solchen Behandlungen eng verbundenen Leistungen (vgl. zu anästhesistischen Leistungen im Rahmen von Schönheitsoperationen, BFH-Beschluss vom 6. September 2011 V B 64/11, BFH/NV 2011, 2133). - BFH, 05.11.2014 - XI R 11/13
Infektionshygienische Leistungen einer "Hygienefachkraft" als umsatzsteuerfreie …
bb) Dagegen sind Leistungen, die zu einem anderen Zweck als dem der Diagnose, der Behandlung und, soweit möglich, der Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen durchgeführt werden und keinem solchen therapeutischen Ziel dienen, keine Heilbehandlungen (…vgl. EuGH-Urteil vom 14. September 2000 C-384/98 --D.--, Slg. 2000, I-6795, BFH/NV Beilage 2001, 31, Rz 18 f.; BFH-Urteile vom 15. Juli 2004 V R 27/03, BFHE 206, 471, BStBl II 2004, 862; vom 30. Juni 2005 V R 1/02, BFHE 210, 188, BStBl II 2005, 675, unter II.a; BFH-Beschlüsse vom 6. September 2011 V B 64/11, BFH/NV 2011, 2133, Leitsatz, …und vom 24. Oktober 2011 XI B 54/11, BFH/NV 2012, 279, Rz 9; EuGH-Urteil --PFC-- in DStR 2013, 757, MwStR 2013, 197, Rz 29 und 31).Anhaltspunkte dafür, dass in den Krankenhäusern ganz oder teilweise Leistungen erbracht worden sein könnten, die nicht dem Schutz der menschlichen Gesundheit gedient haben, was die Anwendung der Steuerbefreiung insoweit ausschlösse (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 2133, zu Anästhesisten), sind weder vom FA vorgetragen noch sonst ersichtlich.
- FG Rheinland-Pfalz, 12.01.2012 - 6 K 1917/07
Steuerpflicht von Umsätzen aus Schönheitsoperationen
Bei Umsätzen, denen Leistungen mit begünstigter und nicht begünstigter Zielrichtung zugrunde liegen, ist also Schwerpunkt der Leistung maßgeblich dafür, ob der Umsatz steuerfrei oder steuerpflichtig ist (vgl. auch BFH Beschluss vom 06.09.2011 - V B 64/11, wonach das Hauptziel der Maßnahme der Schutz der Gesundheit sein muss). - BFH, 24.10.2011 - XI B 54/11
Keine Umsatzsteuerfreiheit für nicht medizinisch indizierte …
Wird eine ärztliche Leistung in einem Zusammenhang erbracht, der die Feststellung zulässt, dass ihr Hauptziel nicht der Schutz der Gesundheit ist, sind § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG und Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (Richtlinie 77/388/EWG) auf diese Leistung nicht anzuwenden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. September 2011 V B 64/11, juris, und vom 31. Juli 2007 V B 98/06, BFHE 217, 94, BStBl II 2008, 35).