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   BFH, 06.08.2010 - V B 65/09   

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https://dejure.org/2010,9783
BFH, 06.08.2010 - V B 65/09 (https://dejure.org/2010,9783)
BFH, Entscheidung vom 06.08.2010 - V B 65/09 (https://dejure.org/2010,9783)
BFH, Entscheidung vom 06. August 2010 - V B 65/09 (https://dejure.org/2010,9783)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Nichtzulassungsbeschwerde - Abgrenzung einheitliche Leistung zu mehreren Leistungen - Divergenz - Verfahrensfehler

  • openjur.de

    Nichtzulassungsbeschwerde; Abgrenzung einheitliche Leistung zu mehreren Leistungen; Divergenz; Verfahrensfehler

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 1, FGO § 116 Abs 5, FGO § 118 Abs 2, ZPO § 182, ZPO § 241 Abs 1, ZPO § 246 Abs 1, ZPO § 418, UStG § 4 Nr 12a, UStG § 3 Abs 9
    Nichtzulassungsbeschwerde - Abgrenzung einheitliche Leistung zu mehreren Leistungen - Divergenz - Verfahrensfehler

  • Bundesfinanzhof

    Nichtzulassungsbeschwerde - Abgrenzung einheitliche Leistung zu mehreren Leistungen - Divergenz - Verfahrensfehler

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 1 FGO, § 116 Abs 5 FGO
    Nichtzulassungsbeschwerde - Abgrenzung einheitliche Leistung zu mehreren Leistungen - Divergenz - Verfahrensfehler

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 1 FGO, § 116 Abs 5 FGO
    Nichtzulassungsbeschwerde - Abgrenzung einheitliche Leistung zu mehreren Leistungen - Divergenz - Verfahrensfehler

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Abgrenzung einheitliche Leistung zu mehreren Leistungen - Divergenz - Verfahrensfehler

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Abgrenzung einheitliche Leistung zu mehreren Leistungen - Divergenz - Verfahrensfehler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Nichtzulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Abgrenzung einheitliche Leistung zu mehreren Leistungen; keine Revisionszulassung bei Rüge der inhaltlichen Unrichtigkeit des Urteils; keine Bindung an die vom FG getroffenen Feststellungen, wenn die Folgerungen mit den Denkgesetzen und Erfahrungssätzen unvereinbar sind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 24.01.2008 - V R 12/05

    Überlassung von Standplätzen auf Wochenmärkten als umsatzsteuerfreie

    Auszug aus BFH, 06.08.2010 - V B 65/09
    Zum Vorliegen einer Divergenz hat die Klägerin ausgeführt, das angefochtene Urteil des FG setze sich "in Widerspruch zur Rechtsprechung des BFH" und dabei auf die Urteile vom 24. Januar 2008 V R 12/05 (BFHE 221, 310, BStBl II 2009, 60) und vom 9. Dezember 1993 V R 38/91 (BFHE 173, 454, BStBl II 1994, 585) verwiesen.

    a) Nach dem BFH-Urteil in BFHE 221, 310, BStBl II 2009, 60 sind --unter Bezugnahme auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 25. Februar 1999 C-349/96, CPP (Slg. 1999, I-973)-- für die Annahme einer einheitlichen Leistung im Wesentlichen folgende Grundsätze maßgeblich: Jede Dienstleistung ist in der Regel als eigene, selbständige Leistung zu betrachten; andererseits darf aber eine wirtschaftlich einheitliche Dienstleistung nicht künstlich aufgespalten werden.

    Danach ist entscheidend, ob eine einheitliche Leistung vorliegt, und wenn dies zutrifft, ob die Vermietungsteilleistung prägend ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 221, 310, BStBl II 2009, 60, unter 2.a).

  • BFH, 31.05.2001 - V R 97/98

    Umsatzsteuerpflicht bei Vermietung von Sportanlagen

    Auszug aus BFH, 06.08.2010 - V B 65/09
    Abgesehen davon ist das angeführte BFH-Urteil, soweit es um die Aufteilung des Entgelts für steuerpflichtige und steuerfreie Leistungen geht, seit dem BFH-Urteil vom 31. Mai 2001 V R 97/98 (BFHE 194, 555, BStBl II 2001, 658, unter II.1.) überholt, und auf eine überholte Entscheidung kann eine Revisionszulassung wegen Divergenz nicht gestützt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Juli 2003 II B 98/02, BFH/NV 2003, 1592).

    Das BFH-Urteil in BFHE 194, 555, BStBl II 2001, 658 betrifft nicht nur Sportstätten, sondern gilt allgemein für die Beurteilung einer Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 Buchst. a) des Umsatzsteuergesetzes (UStG).

  • BFH, 09.12.1993 - V R 38/91

    Flüchtlingen - Asylbewerbern - Vermietung - Aufenthaltsdauer

    Auszug aus BFH, 06.08.2010 - V B 65/09
    Zum Vorliegen einer Divergenz hat die Klägerin ausgeführt, das angefochtene Urteil des FG setze sich "in Widerspruch zur Rechtsprechung des BFH" und dabei auf die Urteile vom 24. Januar 2008 V R 12/05 (BFHE 221, 310, BStBl II 2009, 60) und vom 9. Dezember 1993 V R 38/91 (BFHE 173, 454, BStBl II 1994, 585) verwiesen.

    b) Die Klägerin hat auch keine Divergenz zum BFH-Urteil in BFHE 173, 454, BStBl II 1994, 585 dargelegt.

  • BFH, 14.07.2003 - II B 98/02

    NZB: Entscheidung des RFH

    Auszug aus BFH, 06.08.2010 - V B 65/09
    Abgesehen davon ist das angeführte BFH-Urteil, soweit es um die Aufteilung des Entgelts für steuerpflichtige und steuerfreie Leistungen geht, seit dem BFH-Urteil vom 31. Mai 2001 V R 97/98 (BFHE 194, 555, BStBl II 2001, 658, unter II.1.) überholt, und auf eine überholte Entscheidung kann eine Revisionszulassung wegen Divergenz nicht gestützt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Juli 2003 II B 98/02, BFH/NV 2003, 1592).
  • BFH, 19.01.2010 - IV B 136/08

    Darlegung bei einer Divergenzrüge sowie bei der Rüge einer

    Auszug aus BFH, 06.08.2010 - V B 65/09
    Hierzu ist erforderlich, dass tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des Finanzgerichts (FG) einerseits und aus der behaupteten Divergenzentscheidung des BFH andererseits herausgearbeitet und einander gegenübergestellt werden, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 2010 IV B 136/08, BFH/NV 2010, 918, und vom 8. Mai 2009 IV B 55/08, BFH/NV 2009, 1432, m.w.N.).
  • BFH, 28.03.2007 - V B 210/05

    NZB: USt, Anforderungen an Belegnachweis

    Auszug aus BFH, 06.08.2010 - V B 65/09
    Selbst wenn dem FG bei der Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts Fehler unterlaufen sein sollten, rechtfertigt dies nicht die Zulassung der Revision (vgl. BFH-Beschluss vom 28. März 2007 V B 210/05, BFH/NV 2007, 1720, unter II.2.d, m.w.N.).
  • BFH, 04.06.2003 - IX B 29/03

    FG-Urteil, Unrichtigkeit im Tatbestand

    Auszug aus BFH, 06.08.2010 - V B 65/09
    Damit macht sie eine unzutreffende Rechtsanwendung durch das FG geltend und rügt die inhaltliche Unrichtigkeit des Urteils des FG, womit die Zulassung der Revision nicht erreicht werden kann (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 4. Juni 2003 IX B 29/03, BFH/NV 2003, 1212, m.w.N.).
  • BFH, 19.03.1998 - V R 54/97

    Zinsbescheid bei Steuerhinterziehung

    Auszug aus BFH, 06.08.2010 - V B 65/09
    Die Gesamtwürdigung durch das FG bindet das Revisionsgericht selbst dann, wenn sie nicht zwingend ist, sie muss nur möglich sein (vgl. Senatsurteil vom 19. März 1998 V R 54/97, BFHE 185, 351, BStBl II 1998, 466, m.w.N.).
  • BFH, 30.10.2001 - X B 63/01

    NZB; FGO -Novelle

    Auszug aus BFH, 06.08.2010 - V B 65/09
    Fehlt dagegen --wie im Streitfall-- am Ende der Begründungsfrist eine den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO entsprechende Darlegung eines Zulassungsgrundes, kann sie nach Fristablauf nicht mehr nachgeholt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2001 X B 63/01, BFH/NV 2002, 504, unter 2., m.w.N.).
  • BFH, 08.05.2009 - IV B 55/08

    Kein Freibetrag zur Abfindung weichender Erben bei gleichen Zuwendungen an alle

    Auszug aus BFH, 06.08.2010 - V B 65/09
    Hierzu ist erforderlich, dass tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des Finanzgerichts (FG) einerseits und aus der behaupteten Divergenzentscheidung des BFH andererseits herausgearbeitet und einander gegenübergestellt werden, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 2010 IV B 136/08, BFH/NV 2010, 918, und vom 8. Mai 2009 IV B 55/08, BFH/NV 2009, 1432, m.w.N.).
  • EuGH, 25.02.1999 - C-349/96

    CPP

  • BFH, 24.03.2021 - V R 1/19

    Steuerfreiheit des Betriebs von Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften

    a) Diese Leistungen sind nicht nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG von der Umsatzsteuer befreit, weil die Klägerin insoweit nach den gemäß § 118 Abs. 2 FGO bindenden Feststellungen des FG keine Grundstücke an die Träger der Unterkünfte überlässt und --mangels Rechtsbeziehung-- auch gegenüber den dort untergebrachten Personen keine steuerfreien Vermietungsleistungen erbringt (vgl. hierzu allgemein Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23.09.2014 - V B 37/14, BFH/NV 2015, 67, Rz 8, und vom 06.08.2010 - V B 65/09, BFH/NV 2010, 2111, Rz 13).
  • BFH, 29.09.2011 - V B 23/10

    Einheitliche Leistung im Umsatzsteuerrecht bei Leistungsbündel - Ort einer

    Dasselbe gilt für die Frage, ob eine von mehreren Leistungen für die wirtschaftliche Gesamtleistung prägend ist (BFH-Beschluss vom 6. August 2010 V B 65/09, BFH/NV 2010, 2111, m.w.N.).

    Soweit die Klägerin die "Vermengung zweier Fallgruppen" beanstandet und ausführt, das FG habe im ersten Teil der Entscheidungsgründe die erste Fallgruppe angenommen, im zweiten Teil aber unzutreffend das Verhältnis von Haupt- und Nebenleistung geprüft, macht sie lediglich eine unzutreffende Rechtsanwendung durch das FG geltend und rügt damit die inhaltliche Unrichtigkeit des Urteils des FG, womit die Zulassung der Revision nicht erreicht werden kann (vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 2111).

  • FG Düsseldorf, 01.06.2012 - 1 K 2723/10

    Bordelle unterfallen nicht dem ermäßigten Mehrwehrsteuersatz für Hotels

    Eine Leistung ist dann als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck hat (BFH, Beschluss vom 6. August 2010 V B 65/09,BFH/NV 2010, 2111; EuGH, Urteil vom 25. Februar 1999 C-349/96, CPP, Slg. 1999, I-973).
  • BFH, 10.09.2015 - X B 5/15

    Verwirkung des Steueranspruchs aufgrund mehrfachen Wechsels der Argumentation des

    Damit ist dieses FG-Urteil insoweit überholt und nicht mehr geeignet, eine Revisionszulassung wegen Divergenz zu begründen (BFH-Beschluss vom 6. August 2010 V B 65/09, BFH/NV 2010, 2111).
  • FG Düsseldorf, 01.06.2012 - 1 K 2816/10

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Beherbergungsleistungen - Zimmervermietung zur

    Eine Leistung ist dann als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck hat (BFH, Beschluss vom 6. August 2010 V B 65/09,BFH/NV 2010, 2111; EuGH, Urteil vom 25. Februar 1999 C-349/96, CPP, Slg. 1999, I-973).
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