Rechtsprechung
   BFH, 14.11.2017 - V B 65/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,50379
BFH, 14.11.2017 - V B 65/17 (https://dejure.org/2017,50379)
BFH, Entscheidung vom 14.11.2017 - V B 65/17 (https://dejure.org/2017,50379)
BFH, Entscheidung vom 14. November 2017 - V B 65/17 (https://dejure.org/2017,50379)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,50379) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    GG Art 12, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, UStG § 18 Abs 3, UStG VZ 2012, UStG VZ 2013, UStG VZ 2014, FGO § 116 Abs 3 S 3
    Grundsätzliche Bedeutung; Vorsteuerabzug; gesetzlich geschuldete Steuer; kein Wahlrecht für Geltendmachung der Vorsteuerbeträge

  • Bundesfinanzhof

    Grundsätzliche Bedeutung; Vorsteuerabzug; gesetzlich geschuldete Steuer; kein Wahlrecht für Geltendmachung der Vorsteuerbeträge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 GG, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 UStG 2005, § 18 Abs 3 UStG 2005, UStG VZ 2012
    Grundsätzliche Bedeutung; Vorsteuerabzug; gesetzlich geschuldete Steuer; kein Wahlrecht für Geltendmachung der Vorsteuerbeträge

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Begriff der gesetzlich geschuldeten Steuer i.S. von § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG

  • rewis.io

    Grundsätzliche Bedeutung; Vorsteuerabzug; gesetzlich geschuldete Steuer; kein Wahlrecht für Geltendmachung der Vorsteuerbeträge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsätzliche Bedeutung; Vorsteuerabzug; gesetzlich geschuldete Steuer; kein Wahlrecht für Geltendmachung der Vorsteuerbeträge

  • rechtsportal.de

    Begriff der gesetzlich geschuldeten Steuer i.S. von § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG

  • datenbank.nwb.de

    Grundsätzliche Bedeutung; Vorsteuerabzug; gesetzlich geschuldete Steuer; kein Wahlrecht für Geltendmachung der Vorsteuerbeträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Kein Wahlrecht für den Vorsteuerabzug bei der Umsatzsteuer aus anderen EU-Ländern

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 23.11.2010 - V B 119/09

    Kein Abzug der Versicherungsteuer als Vorsteuer

    Auszug aus BFH, 14.11.2017 - V B 65/17
    Dies ist der Fall, wenn die Klärung der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit oder der Fortentwicklung des Rechts dient, etwa wenn es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handelt, deren Bedeutung sich nicht in der Entscheidung des konkreten (individuellen) Einzelfalls erschöpft (BFH-Beschlüsse vom 23. November 2010 V B 119/09, BFH/NV 2011, 460; vom 27. Oktober 2008 XI B 202/07, BFH/NV 2009, 118, sowie vom 1. September 2008 IV B 131/07, BFH/NV 2009, 133).

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es insbesondere dann, wenn sich die Antwort auf die streitige Rechtsfrage ohne Weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder sie offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das Finanzgericht (FG) getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (vgl. Senatsbeschluss vom 11. November 2015 V B 55/15, BFH/NV 2016, 225, Rz 4; BFH-Beschluss vom 18. März 2010 X B 124/09, BFH/NV 2010, 1278, Rz 6 f.); die Rechtsfrage muss dann nicht (erst) in einem Revisionsverfahren geklärt werden (BFH-Beschlüsse vom 6. Mai 2004 V B 101/03, BFHE 205, 416, BStBl II 2004, 748, unter II.2.; in BFH/NV 2011, 460).

  • BFH, 18.04.2017 - V B 147/16

    Grundsätzliche Bedeutung; Darlegungsvoraussetzungen bei Geltendmachung einer

    Auszug aus BFH, 14.11.2017 - V B 65/17
    Macht ein Beschwerdeführer die Verfassungswidrigkeit geltend, so erfordert die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung eine substantiierte, an den Vorgaben des GG und der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des BFH orientierte Auseinandersetzung mit der Problematik (Senatsbeschluss vom 18. April 2017 V B 147/16, BFH/NV 2017, 1052, Rz 8, m.w.N.).
  • BFH, 12.07.2016 - III B 33/16

    Keine Bindung des FG an die Feststellungen des Strafgerichts - Ablehnung von in

    Auszug aus BFH, 14.11.2017 - V B 65/17
    Soweit der Kläger das angegriffene Urteil für rechtswidrig hält, weil darin ein Vorsteuerabzug "über die Grenze" ausgeschlossen werde, behauptet er lediglich eine falsche materielle Rechtsanwendung durch das FG, die grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision führen kann (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Juli 2016 III B 33/16, BFH/NV 2016, 1750, Rz 15, m.w.N.).
  • BFH, 11.11.2015 - V B 55/15

    Grundsätzliche Bedeutung - Ablaufhemmung - Untätigkeitseinspruch

    Auszug aus BFH, 14.11.2017 - V B 65/17
    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es insbesondere dann, wenn sich die Antwort auf die streitige Rechtsfrage ohne Weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder sie offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das Finanzgericht (FG) getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (vgl. Senatsbeschluss vom 11. November 2015 V B 55/15, BFH/NV 2016, 225, Rz 4; BFH-Beschluss vom 18. März 2010 X B 124/09, BFH/NV 2010, 1278, Rz 6 f.); die Rechtsfrage muss dann nicht (erst) in einem Revisionsverfahren geklärt werden (BFH-Beschlüsse vom 6. Mai 2004 V B 101/03, BFHE 205, 416, BStBl II 2004, 748, unter II.2.; in BFH/NV 2011, 460).
  • BFH, 28.08.2013 - XI R 5/11

    Verhältnis von allgemeinem Besteuerungsverfahren und

    Auszug aus BFH, 14.11.2017 - V B 65/17
    Liegen die Voraussetzungen des Vergütungsverfahrens vor, ist dieses nach der Rechtsprechung des BFH vielmehr zwingend anzuwenden (BFH-Urteile vom 14. April 2011 V R 14/10, BFHE 233, 360, BStBl II 2011, 834, Rz 26, sowie vom 28. August 2013 XI R 5/11, BFHE 243, 51, BStBl II 2014, 497, Rz 41).
  • BFH, 14.04.2011 - V R 14/10

    Vorsteuervergütung im Regelbesteuerungsverfahren oder Vergütungsverfahren -

    Auszug aus BFH, 14.11.2017 - V B 65/17
    Liegen die Voraussetzungen des Vergütungsverfahrens vor, ist dieses nach der Rechtsprechung des BFH vielmehr zwingend anzuwenden (BFH-Urteile vom 14. April 2011 V R 14/10, BFHE 233, 360, BStBl II 2011, 834, Rz 26, sowie vom 28. August 2013 XI R 5/11, BFHE 243, 51, BStBl II 2014, 497, Rz 41).
  • BFH, 18.03.2010 - X B 124/09

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei ausgelaufenem Recht -

    Auszug aus BFH, 14.11.2017 - V B 65/17
    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es insbesondere dann, wenn sich die Antwort auf die streitige Rechtsfrage ohne Weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder sie offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das Finanzgericht (FG) getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (vgl. Senatsbeschluss vom 11. November 2015 V B 55/15, BFH/NV 2016, 225, Rz 4; BFH-Beschluss vom 18. März 2010 X B 124/09, BFH/NV 2010, 1278, Rz 6 f.); die Rechtsfrage muss dann nicht (erst) in einem Revisionsverfahren geklärt werden (BFH-Beschlüsse vom 6. Mai 2004 V B 101/03, BFHE 205, 416, BStBl II 2004, 748, unter II.2.; in BFH/NV 2011, 460).
  • BFH, 01.09.2008 - IV B 131/07

    Erstattete Rückzahlungszinsen zu Investitionszulage als Betriebseinnahmen

    Auszug aus BFH, 14.11.2017 - V B 65/17
    Dies ist der Fall, wenn die Klärung der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit oder der Fortentwicklung des Rechts dient, etwa wenn es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handelt, deren Bedeutung sich nicht in der Entscheidung des konkreten (individuellen) Einzelfalls erschöpft (BFH-Beschlüsse vom 23. November 2010 V B 119/09, BFH/NV 2011, 460; vom 27. Oktober 2008 XI B 202/07, BFH/NV 2009, 118, sowie vom 1. September 2008 IV B 131/07, BFH/NV 2009, 133).
  • BFH, 27.10.2008 - XI B 202/07

    Haftung des Betriebsübernehmers - Darlegung eines Verfahrensfehlers -

    Auszug aus BFH, 14.11.2017 - V B 65/17
    Dies ist der Fall, wenn die Klärung der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit oder der Fortentwicklung des Rechts dient, etwa wenn es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handelt, deren Bedeutung sich nicht in der Entscheidung des konkreten (individuellen) Einzelfalls erschöpft (BFH-Beschlüsse vom 23. November 2010 V B 119/09, BFH/NV 2011, 460; vom 27. Oktober 2008 XI B 202/07, BFH/NV 2009, 118, sowie vom 1. September 2008 IV B 131/07, BFH/NV 2009, 133).
  • BFH, 11.12.1997 - V R 56/94

    Neue Tatsachen nach einer Steuerfahndungsprüfung

    Auszug aus BFH, 14.11.2017 - V B 65/17
    Dies ist die vom leistenden Unternehmer für den steuerpflichtigen Umsatz nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz geschuldete Umsatzsteuer (vgl. BFH-Urteil vom 11. Dezember 1997 V R 56/94, BFHE 185, 98, BStBl II 1998, 367, unter II.1.a: "Umsatzsteuer eindeutig, klar und unbedingt ausgewiesen"; Stadie in Rau/Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz, § 15 Rz 930; Meurer in Birkenfeld/Wäger, Das große Umsatzsteuer-Handbuch, § 168 Rz 61; Lippross, Umsatzsteuer, 24. Aufl. 2017, unter 7.3.1.a).
  • BFH, 06.05.2004 - V B 101/03

    Ausfuhrlieferung in Drittstaaten

  • BFH, 16.05.2018 - XI R 28/16

    Zu den Voraussetzungen der Berichtigung beim unrichtigen Steuerausweis

    Dies ist die vom leistenden Unternehmer für den steuerpflichtigen Umsatz nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz geschuldete Umsatzsteuer (vgl. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 14. November 2017 V B 65/17, BFH/NV 2018, 243, Rz 5, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht