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   BFH, 02.08.2012 - V B 68/11   

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https://dejure.org/2012,40322
BFH, 02.08.2012 - V B 68/11 (https://dejure.org/2012,40322)
BFH, Entscheidung vom 02.08.2012 - V B 68/11 (https://dejure.org/2012,40322)
BFH, Entscheidung vom 02. August 2012 - V B 68/11 (https://dejure.org/2012,40322)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Zur Aufhebung von Ermessensentscheidungen beim Verstoß gegen die Regelungen über die örtliche Zuständigkeit

  • openjur.de

    Zur Aufhebung von Ermessensentscheidungen beim Verstoß gegen die Regelungen über die örtliche Zuständigkeit

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 118 Abs 2, AO § 21 Abs 1, AO § 34 Abs 1, AO § 35, AO § 69, AO § 125, AO § 127, AO § 191 Abs 1
    Zur Aufhebung von Ermessensentscheidungen beim Verstoß gegen die Regelungen über die örtliche Zuständigkeit

  • Bundesfinanzhof

    Zur Aufhebung von Ermessensentscheidungen beim Verstoß gegen die Regelungen über die örtliche Zuständigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 118 Abs 2 FGO, § 21 Abs 1 AO, § 34 Abs 1 AO, § 35 AO
    Zur Aufhebung von Ermessensentscheidungen beim Verstoß gegen die Regelungen über die örtliche Zuständigkeit

  • rewis.io

    Zur Aufhebung von Ermessensentscheidungen beim Verstoß gegen die Regelungen über die örtliche Zuständigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die örtliche Zuständigkeit des Finanzamts für eine sog. Briefkastenfirma mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Keine Aufhebung eines Haftungsbescheids wegen eines Verstoßes gegen die Regelungen über die örtliche Zuständigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 18.07.1985 - VI R 41/81

    Lohnsteuernachforderungsbescheid - Formularmäßiger Erlaß - Wesentliche Ergänzung

    Auszug aus BFH, 02.08.2012 - V B 68/11
    Deshalb soll gemäß § 127 AO die Aufhebung dann ausgeschlossen sein, wenn der Fehler für die Entscheidung der Behörde nicht kausal geworden sein kann (BFH-Urteil vom 18. Juli 1985 VI R 41/81, BFHE 144, 240, BStBl II 1986, 169 Rz 19).
  • BFH, 02.10.1986 - VII R 28/83

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides - Beurteilung des

    Auszug aus BFH, 02.08.2012 - V B 68/11
    Deshalb kann der Erlass eines Haftungsbescheids bei Uneinbringlichkeit der Erstschuld nur unter ganz außergewöhnlichen Umständen ermessensfehlerhaft sein (BFH-Urteile vom 29. September 1987 VII R 54/84, BFHE 151, 111, BStBl II 1988, 176 Rz 14, und vom 2. Oktober 1986 VII R 28/83, BFH/NV 1987, 349 Rz 24).
  • BFH, 29.09.1987 - VII R 54/84

    Zur Begründung der Ermessensentschädigung der Verwaltung bei der Inanspruchnahme

    Auszug aus BFH, 02.08.2012 - V B 68/11
    Deshalb kann der Erlass eines Haftungsbescheids bei Uneinbringlichkeit der Erstschuld nur unter ganz außergewöhnlichen Umständen ermessensfehlerhaft sein (BFH-Urteile vom 29. September 1987 VII R 54/84, BFHE 151, 111, BStBl II 1988, 176 Rz 14, und vom 2. Oktober 1986 VII R 28/83, BFH/NV 1987, 349 Rz 24).
  • BFH, 25.11.1997 - VIII R 4/94

    Fehlende Erweiterungs-Prüfungsanordnung

    Auszug aus BFH, 02.08.2012 - V B 68/11
    Der Regelung des § 127 AO ist der Rechtsgedanke immanent, dass das Interesse an einer gesetzmäßigen und gleichmäßigen Steuerfestsetzung dasjenige der Steuerpflichtigen an einem formal rechtmäßigen Verfahren überwiegt (BFH-Urteil vom 25. November 1997 VIII R 4/94, BFHE 184, 255, BStBl II 1998, 461 Rz 32).
  • BFH, 15.10.1998 - V R 77/97

    Örtlich unzuständiges FA; Ermessensentscheidung

    Auszug aus BFH, 02.08.2012 - V B 68/11
    a) Dem steht nicht entgegen, dass --worauf der Kläger zutreffend hinweist-- bei einer Verletzung der örtlichen Zuständigkeit im Rahmen einer Ermessensentscheidung § 127 AO grundsätzlich nicht anwendbar ist (BFH-Urteile vom 19. April 2012 III R 85/11, juris, nicht veröffentlicht, Leitsatz; vom 15. Oktober 1998 V R 77/97, BFH/NV 1999, 585, Leitsatz).
  • BFH, 13.03.2003 - VII R 46/02

    Haftung eines Vereinsvorsitzenden

    Auszug aus BFH, 02.08.2012 - V B 68/11
    Kann der Steuerschuldner --wie hier die B-GmbH-- seine Steuerschuld nicht begleichen, entspricht es nicht nur in der Regel rechtmäßigem Ermessensgebrauch, sondern verlangt das Gebot, entstandene Steuern im öffentlichen Interesse soweit irgend möglich einzuziehen, im Allgemeinen die Inanspruchnahme derjenigen, die haften, wenn der Steuerschuldner seine Steuerschuld nicht begleichen kann (BFH-Urteil vom 13. März 2003 VII R 46/02, BFHE 202, 22, BStBl II 2003, 556 Rz 37).
  • BFH, 20.10.2011 - V B 15/11

    Umfang und Grenzen der richterlichen Hinweispflicht - Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 02.08.2012 - V B 68/11
    Eine Rechtsfrage ist nur klärungsfähig, wenn sie nach den für den BFH bindenden Feststellungen des FG (§ 118 Abs. 2 FGO) in dem erstrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich wäre und deshalb in dem angestrebten Revisionsverfahren geklärt werden könnte (BFH-Beschluss vom 20. Oktober 2011 V B 15/11, BFH/NV 2012, 247 Rz 8 und 9, mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des BFH).
  • BFH, 22.03.2012 - IV B 97/11

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Keine

    Auszug aus BFH, 02.08.2012 - V B 68/11
    Da eine Zulassung der Revision zur Fortbildung des Rechts ebenfalls eine klärbare Rechtsfrage voraussetzt (z.B. BFH-Beschluss vom 22. März 2012 IV B 97/11, BFH/NV 2012, 1159 Rz 6), kommt auch die vom Kläger angestrebte Zulassung nach § 115 Abs. 2 Nr. 2  1. Alternative FGO nicht in Betracht.
  • BFH, 19.04.2012 - III R 85/11

    Verletzung von Zuständigkeitsregeln in Zusammenhang mit einer

    Auszug aus BFH, 02.08.2012 - V B 68/11
    a) Dem steht nicht entgegen, dass --worauf der Kläger zutreffend hinweist-- bei einer Verletzung der örtlichen Zuständigkeit im Rahmen einer Ermessensentscheidung § 127 AO grundsätzlich nicht anwendbar ist (BFH-Urteile vom 19. April 2012 III R 85/11, juris, nicht veröffentlicht, Leitsatz; vom 15. Oktober 1998 V R 77/97, BFH/NV 1999, 585, Leitsatz).
  • EuGH, 09.03.1999 - C-212/97

    Centros

    Auszug aus BFH, 02.08.2012 - V B 68/11
    Nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 9. März 1999 C-212/97 Centros (Slg. 1999, I-1459) sei es zulässig, eine Kapitalgesellschaft in einem Mitgliedstaat der EU zu gründen, die Geschäftstätigkeit jedoch von einem anderen Mitgliedstaat aus zu betreiben.
  • FG Düsseldorf, 14.05.2019 - 10 K 3317/18

    Inkasso-Service der Familienkassen unzureichend geregelt

    Im Streitfall dürfte allerdings davon auszugehen sein, dass die Entscheidung der Beklagten, die Stundung abzulehnen, weil die dafür erforderlichen Tatbestandsvoraussetzungen nicht vorliegen, nicht durch fehlende örtliche Zuständigkeit beeinflusst wurde, was zur Folge hätte, dass § 127 AO trotz des Charakters des § 222 AO als Ermessensregelung anwendbar wäre (vgl. auch BFH-Beschluss vom 2. August 2012 V B 68/11, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2013, 243).
  • FG Niedersachsen, 26.09.2017 - 15 K 307/15

    Pfändungs- und Einziehungsverfügung; Zulässigkeit eines Einspruchs vor

    Der Bundesfinanzhof habe in seinem Beschluss vom 2. August 2012 V B 68/11 (BFH/NV 2013, 243) entschieden, dass auch bei einer Ermessensentscheidung eine Missachtung der örtlichen Zuständigkeit dann nicht gerügt werden könne, wenn im Einzelfall keine andere Entscheidung in der Sache getroffen werden könne.

    Ein solcher Fall lag auch der vom Beklagten angeführten Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Beschluss vom 2. August 2012 V B 68/11, BFH/NV 2013, 243) zugrunde.

  • BFH, 24.08.2017 - V R 11/17

    Zur Subsidiarität der Feststellungsklage bei Zweifeln an der örtlichen

    Eine solche Feststellungsklage würde dem Sinn und Zweck des § 127 AO, Verfahrensverzögerungen zu verhindern, widersprechen (BFH-Beschluss vom 2. August 2012 V B 68/11, BFH/NV 2013, 243; vom 19. Mai 2008 V B 29/07, BFH/NV 2008, 1501).
  • FG Rheinland-Pfalz, 09.09.2020 - 2 K 1486/17

    Zur Frage, ob Beitragszahlungen einer Partnerschaftsgesellschaft für angestellte

    Daher kann die Inanspruchnahme eines existenten Haftungsschuldners nur ausnahmsweise ermessensfehlerhaft sein (vgl. z.B.: (vgl. z.B.: BFH-Urteile vom 29. September 1987 VII R 54/84, BStBl II 1988, 176, BFH-Urteil vom 2. Oktober 1986 VII R 28/83, BFH/NV 1987, 349; BFH-Beschluss vom 02. August 2012  V B 68/11, BFH/NV 2013, 243).
  • FG Hamburg, 27.01.2014 - 4 K 98/13

    Energiesteuerrecht: Energiesteuervergütung gem. § 60 Abs. 1 EnergieStG

    Es muss also ausgeschlossen sein, dass der Inhalt des Bescheides durch den Verstoß gegen die örtliche Zuständigkeit beeinflusst worden ist (BFH, Beschluss vom 02.08.2012, V B 68/11).
  • FG Nürnberg, 14.07.2022 - 6 K 174/20

    Erledigung der Hauptsache in Steuersache

    Dies folge aus dem BFH Beschluss vom 02.08.2012, V B 68/11.
  • FG Hamburg, 17.06.2014 - 4 K 98/13

    Entlastung von der Energiesteuer für Dieselkraftstoff, wegen Zahlungsausfall beim

    Es muss also ausgeschlossen sein, dass der Inhalt des Bescheides durch den Verstoß gegen die örtliche Zuständigkeit beeinflusst worden ist (BFH, Beschluss vom 02.08.2012, V B 68/11).
  • FG Sachsen, 23.05.2013 - 2 K 473/13

    Bei unterlassenem Lohnsteuerabzug auf von der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse

    Das gilt im Regelfall nicht bei Ermessensentscheidungen, insbesondere bei solchen, bei denen ein Auswahlermessen wie vorliegend auszuüben ist (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 2. August 2012, BFH/NV 2013, 243 ).
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