Rechtsprechung
BFH, 26.09.2000 - V B 7/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Wolters Kluwer
Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage - GmbH - Alleinvertetungsberechtigter Geschäftsführer - Private Pkw-Nutzung - Überlassung eines Firmenwagens - Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Leistung gegen Entgelt
- Judicialis
BFHEntlG Art. 1 Nr. 6; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2; ; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1; ; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6
Geschäftsführer: Privatnutzung eines Firmenwagens - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 10.06.1999 - V R 87/98
Pkw-Überlassung an Gesellschafter-Geschäftsführer
Auszug aus BFH, 26.09.2000 - V B 7/00
In der Rechtsprechung des BFH ist hingegen bereits grundsätzlich geklärt, dass und unter welchen Voraussetzungen die Überlassung eines PKW durch eine GmbH an den Gesellschafter-Geschäftsführer zur Privatnutzung als übliche Vergütungsleistung neben der Barvergütung für die Arbeitsleistung beurteilt werden kann (vgl. Senatsurteil vom 10. Juni 1999 V R 87/98, BFHE 189, 196, BStBl II 1999, 580).Denn wenn die PKW-Überlassung nicht als unentgeltlich, sondern als Leistung gegen Entgelt i.S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG zu beurteilen wäre, müsste dieser Umsatz der Klägerin an X ebenfalls versteuert werden, und zwar mit einer für die Klägerin ungünstigeren Bemessungsgrundlage (vgl. dazu das bezeichnete BFH-Urteil in BFHE 189, 196, BStBl II 1999, 580).
- BFH, 29.09.1999 - II B 8/99
Divergenz und grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
Auszug aus BFH, 26.09.2000 - V B 7/00
Allein aus dem Hinweis, dass eine Rechtsfrage höchstrichterlich noch nicht geklärt sei und dass eine Revisionsentscheidung für eine größere Zahl von Fällen von Bedeutung sei, ergibt sich nicht, dass eine Rechtsfrage inhaltlich klärungsbedürftig ist (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Oktober 1994 V B 34/94, BFH/NV 1995, 530; vom 29. September 1999 II B 8/99, BFH/NV 2000, 340). - BFH, 19.10.1994 - V B 34/94
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache
Auszug aus BFH, 26.09.2000 - V B 7/00
Allein aus dem Hinweis, dass eine Rechtsfrage höchstrichterlich noch nicht geklärt sei und dass eine Revisionsentscheidung für eine größere Zahl von Fällen von Bedeutung sei, ergibt sich nicht, dass eine Rechtsfrage inhaltlich klärungsbedürftig ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Oktober 1994 V B 34/94, BFH/NV 1995, 530;… vom 29. September 1999 II B 8/99, BFH/NV 2000, 340).
- BFH, 19.08.1998 - XI R 90/96
Bezirksschornsteinfegermeister - Fahrten im Kehrbezirk - Betriebsausgaben - …
Auszug aus BFH, 26.09.2000 - V B 7/00
Nach der --vom FG wiedergegebenen-- Rechtsprechung des BFH können Räumlichkeiten, die --wie üblicherweise ein häusliches Arbeitszimmer-- nur einen Teil der Wohnung oder des Wohnbereichs bilden, also in den Wohnbereich und damit in die private Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden bleiben, nicht als Betriebsstätte i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 des Einkommensteuergesetzes qualifiziert werden, und zwar ungeachtet der Art und des Umfangs ihrer beruflichen oder betrieblichen Nutzung (vgl. BFH-Urteil vom 19. August 1998 XI R 90/96, BFH/NV 1999, 41, m.w.N.). - BFH, 14.10.1999 - V B 56/99
Verfahrensfehler; Begründung der NZB
Auszug aus BFH, 26.09.2000 - V B 7/00
Die Klägerin hat sich weder mit dieser Rechtsprechung auseinander gesetzt noch dargelegt, ob und in welchem Umfang die von ihr als rechtsgrundsätzlich bezeichnete Frage im Schrifttum umstritten ist (…vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. Oktober 1996 VIII B 100/95, BFH/NV 1997, 356; vom 14. Oktober 1999 V B 56/99, BFH/NV 2000, 459). - BFH, 02.08.1999 - VII B 20/99
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
Auszug aus BFH, 26.09.2000 - V B 7/00
Diese Voraussetzungen müssen gemäß § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO in der Beschwerdeschrift dargelegt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. August 1999 VII B 20/99, BFH/NV 2000, 436, m.w.N.). - BFH, 14.10.1996 - VIII B 100/95
Auszug aus BFH, 26.09.2000 - V B 7/00
Die Klägerin hat sich weder mit dieser Rechtsprechung auseinander gesetzt noch dargelegt, ob und in welchem Umfang die von ihr als rechtsgrundsätzlich bezeichnete Frage im Schrifttum umstritten ist (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. Oktober 1996 VIII B 100/95, BFH/NV 1997, 356;… vom 14. Oktober 1999 V B 56/99, BFH/NV 2000, 459).
- BFH, 05.06.2014 - XI R 2/12
Überlassung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW an einen …
b) Dementsprechend liegt in den Fällen der Überlassung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW an einen Gesellschafter-Geschäftsführer ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Nutzungsüberlassung und Arbeitsleistung vor, wenn die Überlassung bei Würdigung der Umstände des Einzelfalls als (üblicher) Vergütungsbestandteil anzusehen ist (BFH-Urteile in BFHE 189, 196, BStBl II 1999, 580, unter II.1.b;… vom 31. Juli 2008 V R 74/05, BFH/NV 2009, 226, unter II.2.c; in BFHE 226, 364, BStBl II 2010, 854, unter II.1.; BFH-Beschluss vom 26. September 2000 V B 7/00, BFH/NV 2001, 350, unter II.2.). - BFH, 05.06.2014 - XI R 3/12
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 05. 06. 2014 XI R 2/12 - …
b) Dementsprechend liegt in den Fällen der Überlassung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW an einen Gesellschafter-Geschäftsführer ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Nutzungsüberlassung und Arbeitsleistung vor, wenn die Überlassung bei Würdigung der Umstände des Einzelfalls als (üblicher) Vergütungsbestandteil anzusehen ist (BFH-Urteile in BFHE 189, 196, BStBl II 1999, 580, unter II.1.b;… vom 31. Juli 2008 V R 74/05, BFH/NV 2009, 226, unter II.2.c; in BFHE 226, 364, BStBl II 2010, 854, unter II.1.; BFH-Beschluss vom 26. September 2000 V B 7/00, BFH/NV 2001, 350, unter II.2.). - FG Münster, 20.09.2012 - 5 K 3605/08
Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte, Kellerraum als Betriebsstätte oder …
Dabei sind auch die konkreten baulichen Gegebenheiten zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 9.6.2011 VI R 55/10, BStBl. II 2012, 38, Gliederungspunkt 2. a), m.w.N.; BFH-Beschluss vom 26.9.2000 V B 7/00, BFH/NV 2001, 350; BFH-Urteil vom 19.8.1998 XI R 90/96, BFH/NV 1999, 41).
- BFH, 27.04.2001 - V B 197/00
Volkseigentum - Grundstück - Treuhandanstalt - Grunderwerbsteuer - Umsatzsteuer - …
Allein mit Darlegungen, dass die Revisionsentscheidung für eine größere Zahl von Fällen bedeutsam sei, dass eine Rechtsfrage höchstrichterlich noch nicht geklärt sei (BFH-Beschluss vom 26. September 2000 V B 7/00, BFH/NV 2001, 350) und dass die Zulassung im Streitfall ein Musterverfahren darstellen würde (…BFH-Beschluss vom 4. September 2000 III B 41/00, BFH/NV 2001, 321), wird die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung nicht eröffnet. - BFH, 18.09.2001 - V B 205/00
Nachzahlungszinsen; sog. Null-Situation
Gründe dafür, dass und warum diese Rechtsprechung einer Überprüfung in einem Revisionsverfahren bedarf, hat die Klägerin innerhalb der Beschwerdefrist nicht entsprechend den Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO a.F. (vgl. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 26. September 2000 V B 7/00, BFH/NV 2001, 350, m.w.N.) dargelegt. - BFH, 18.09.2001 - V B 205/01 dafür, dass und warum diese Rechtsprechung einer Überprüfung in einem Revisionsverfahren bedarf, hat die Klägerin innerhalb der Beschwerdefrist nicht entsprechend den Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO a.F. (vgl. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 26. September 2000 V B 7/00, BFH/NV 2001, 350 , m.w.N.) dargelegt.