Rechtsprechung
   BFH, 15.04.2010 - V B 7/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10139
BFH, 15.04.2010 - V B 7/09 (https://dejure.org/2010,10139)
BFH, Entscheidung vom 15.04.2010 - V B 7/09 (https://dejure.org/2010,10139)
BFH, Entscheidung vom 15. April 2010 - V B 7/09 (https://dejure.org/2010,10139)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,10139) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Aufforderung zur Vorlage einer Prozessvollmacht

  • openjur.de

    Aufforderung zur Vorlage einer Prozessvollmacht

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 62 Abs 6
    Aufforderung zur Vorlage einer Prozessvollmacht

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 11.02.2003 - VII R 18/02

    Nachweis der Bevollmächtigung

    Auszug aus BFH, 15.04.2010 - V B 7/09
    Im Verhältnis zu einer der in § 62 Abs. 6 Satz 4 FGO genannten Personen ist die Anforderung einer schriftlichen Prozessvollmacht ermessensgerecht, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese Person tatsächlich nicht oder nicht wirksam bevollmächtigt ist (BFH-Urteil vom 11. Februar 2003 VII R 18/02, BFHE 201, 409, BStBl II 2003, 606; Stapperfend in Gräber, a.a.O., § 62 Rz 46; Loose in Tipke/ Kruse, a.a.O., § 62 FGO Rz 54, m.w.N.).
  • BFH, 11.11.2009 - I B 153/09

    Fehlen einer Prozessvollmacht bei Vertretung durch Rechtsanwalt -

    Auszug aus BFH, 15.04.2010 - V B 7/09
    Kommt das Gericht dabei zu dem Ergebnis, dass die Vorlage der Vollmacht nicht verzichtbar ist, so ist der von dem vollmachtlosen Vertreter eingelegte Rechtsbehelf als unzulässig zu verwerfen (BFH-Beschluss vom 11. November 2009 I B 153/09, BFH/NV 2010, 904).
  • BFH, 24.08.1998 - VII B 118/98

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes - Erlaß einer einstweiligen Anordnung -

    Auszug aus BFH, 15.04.2010 - V B 7/09
    Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sind StB X als vollmachtlosem Vertreter aufzuerlegen (vgl. BFH-Beschluss vom 24. August 1998 VII B 118/98, BFH/NV 1999, 212).
  • BFH, 11.02.2015 - V B 107/14

    Anforderung einer schriftlichen Prozessvollmacht; Zweifel an Bevollmächtigung;

    Vielmehr ist in einem solchen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen darüber zu entscheiden, ob die Vorlage einer Vollmacht für notwendig erachtet wird oder nicht (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. April 2010 V B 7/09, BFH/NV 2010, 1830).

    d) Kommt das Gericht --wie im Streitfall-- zu dem Ergebnis, dass die Vorlage der Vollmacht nicht verzichtbar ist, so ist der von dem vollmachtlosen Vertreter eingelegte Rechtsbehelf als unzulässig zu verwerfen (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2010, 1830, und vom 11. November 2009 I B 153/09, BFH/NV 2010, 904).

  • BFH, 07.05.2014 - II B 117/13

    Nachlassinsolvenzverfahren bei Erbengemeinschaft; Fehlen einer Prozessvollmacht

    Vielmehr ist in einem solchen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen darüber zu entscheiden, ob die Vorlage einer Vollmacht für notwendig erachtet wird oder nicht (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2010, 449, m.w.N.; vom 15. April 2010 V B 7/09, BFH/NV 2010, 1830, und in BFH/NV 2012, 438).
  • BFH, 12.04.2012 - X B 190/11

    Auftreten eines Steuerberaters ohne Prozessvollmacht; Kostenpflicht des

    Diese Voraussetzung ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung u.a. bejaht worden, wenn der vor dem BFH auftretenden Person das Mandat bereits im Verfahren vor dem FG entzogen worden war (BFH-Beschlüsse vom 11. November 2009 I B 152/09, BFH/NV 2010, 449, und vom 15. April 2010 V B 7/09, BFH/NV 2010, 1830), wenn Eheleute getrennt leben und ein Berufsträger eine große Zahl unzulässiger Rechtsbehelfe für beide Ehegatten einlegt, obwohl er nur eine von einem der Ehegatten unterzeichnete Vollmacht vorlegen kann (BFH-Beschluss vom 12. November 2009 VIII B 167/09, BFH/NV 2010, 450: Annahme fehlender Bevollmächtigung durch den anderen Ehegatten) oder die vor dem BFH auftretende Person schon vom FG erfolglos aufgefordert worden war, eine Prozessvollmacht vorzulegen (Senatsbeschluss in BFH/NV 2012, 438).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht