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BFH, 20.08.1999 - V B 74/99 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Praxisübernahmevertrag - Sozietät - Vorsteuerabzug - Steuerpflichtige Lieferung
- Judicialis
UStG 1980 § 17 Abs. 1 Nr. 2; ; UStG 1980 § 17 Abs. 2 Nr. 3; ; UStG 1980 § 15 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG 1980 § 3 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 26.10.1998 - V B 77/98
Leistungen eines Diplom-Biologen; ärztliche Befunderhebung
Auszug aus BFH, 20.08.1999 - V B 74/99
An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn sich die streitige Rechtsfrage ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten läßt oder bereits aufgrund der Rechtsprechung geklärt ist (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Oktober 1998 V B 77/98, BFH/NV 1999, 527).
- BFH, 02.09.2010 - V R 34/09
Keine Änderung der Bemessungsgrundlage vor Rückgewähr vereinnahmter Anzahlung - …
Wird die Leistung nach Vereinnahmung des Entgelts rückgängig gemacht, entsteht der Berichtigungsanspruch nach § 17 Abs. 2 Nr. 3 UStG erst mit der Rückgewähr des Entgelts (Fortführung von BFH-Urteil in BFHE 222, 162, BStBl II 2009, 250, entgegen BFH-Beschluss vom 20. August 1999 V B 74/99, BFH/NV 2000, 243).Soweit dem BFH-Beschluss vom 20. August 1999 V B 74/99 (BFH/NV 2000, 243, unter II.2.) Entgegenstehendes entnommen werden kann, hält der Senat nicht daran fest.
- BFH, 22.10.2004 - XI B 166/02
Festsetzungsfrist für die Gewerbesteuer
Im Allgemeinen besteht kein Klärungsbedarf mehr, wenn sich die streitige Rechtsfrage ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt oder bereits aufgrund der Rechtsprechung geklärt ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. August 1999 V B 74/99, BFH/NV 2000, 243, …und vom 25. November 2002 XI B 81/00, BFH/NV 2003, 467). - BFH, 23.12.2004 - XI B 117/03
Entschädigung - fehlende Zusammenballung
Im Allgemeinen besteht kein Klärungsbedarf mehr, wenn sich die streitige Rechtsfrage ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt oder bereits aufgrund der Rechtsprechung geklärt ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. August 1999 V B 74/99, BFH/NV 2000, 243, …und vom 25. November 2002 XI B 81/00, BFH/NV 2003, 467). - BFH, 19.06.2002 - V B 113/01
USt; Abgrenzung Rücklieferung/Rückgängigmachung einer Lieferung
An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn sich die streitige Rechtsfrage ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt oder bereits aufgrund der Rechtsprechung geklärt ist (vgl. BFH-Beschluss vom 20. August 1999 V B 74/99, BFH/NV 2000, 243). - BFH, 22.10.2004 - XI B 266/02 Im Allgemeinen besteht kein Klärungsbedarf mehr, wenn sich die streitige Rechtsfrage ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt oder bereits aufgrund der Rechtsprechung geklärt ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. August 1999 V B 74/99, BFH/NV 2000, 243, …und vom 25. November 2002 XI B 81/00, BFH/NV 2003, 467).