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   BFH, 27.02.1989 - V B 75/88   

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https://dejure.org/1989,3509
BFH, 27.02.1989 - V B 75/88 (https://dejure.org/1989,3509)
BFH, Entscheidung vom 27.02.1989 - V B 75/88 (https://dejure.org/1989,3509)
BFH, Entscheidung vom 27. Februar 1989 - V B 75/88 (https://dejure.org/1989,3509)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 24.08.1967 - V 239/64

    Voraussetzungen für die Anerkennung von Rechtsanwaltskosten bei Behörden als

    Auszug aus BFH, 27.02.1989 - V B 75/88
    Der aus Gründen der Klarheit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung erforderliche eindeutige Nachweis der Betätigung als Vermittler setzt grundsätzlich voraus, daß der Vermittler Namen und Anschrift des von ihm Vertretenen seinem Vertragspartner mitteilt (BFH, Urteil vom 24. August 1967 V 239/64, BFHE 89, 494, BStBl III 1967, 719).

    Nichts anderes gilt für die weitere Ausnahme, daß Kosten (Gebühren und Auslagen), die Rechtsanwälte, Notare und Angehörige verwandter Berufe bei Behörden und ähnlichen Stellen für ihre Auftraggeber auslegen, von diesen in derselben Höhe gesondert in Rechnung gestellt werden (BFHE 89, 494, BStBl III 1967, 719).

  • BFH, 11.08.1966 - V 13/64
    Auszug aus BFH, 27.02.1989 - V B 75/88
    Die Ausnahme beschränkt sich auf Fälle, in denen die tatsächlichen und rechtlichen Beziehungen zwischen den Beteiligten weniger eng sind, als wenn sich Leistung und Gegenleistung gegenüberstehen und ein Bedürfnis zur Klarstellung der Zurechnungsverhältnisse aus steuerlichen Gründen nicht besteht (BFH, Urteil vom 11. August 1966 V 13/64, BFHE 86, 721, BStBl III 1966, 647).
  • BFH, 29.01.1987 - V R 53/76

    Geldspielautomat - Steuerbarer Umsatz - Entgelt - Spielen - Schätzung des

    Auszug aus BFH, 27.02.1989 - V B 75/88
    Im übrigen wurde durch die Rechtsprechung stets darauf hingewiesen, daß die Anerkennung durchlaufender Posten nicht - statt auf die Orientierung am gesetzlichen Tatbestand (zuletzt BFH, Urteil vom 29. Januar 1987 V R 53/76, BFHE 149, 295, BStBl II 1987, 516, mit Nachweisen - unter II.1. b letzter Absatz -) - auf die wirtschaftliche Betrachtungsweise abgestellt werden darf.
  • BFH, 04.10.1984 - IV R 180/82

    Anforderung bei der Ermittlung des Gewinn aus selbständiger Arbeit als Überschuss

    Auszug aus BFH, 27.02.1989 - V B 75/88
    An dieser Rechtsprechung hat der BFH bisher festgehalten (vgl. zuletzt Urteil vom 4. Oktober 1984 IV R 180/82, BFH / NV 1986, 215 - zu Gerichtskosten usw. als durchlaufende Posten bei Rechtsanwälten -).
  • BGH, 06.04.2011 - IV ZR 232/08

    Rechtsanwalt als Schuldner der Aktenversendungspauschale; Pflicht des

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (vgl. u.a. BFH, Urteil vom 24. August 1967 - V 239/64, NJW 1968, 423; Beschluss vom 27. Februar 1989 - V B 75/88, BFH/NV 1989, 744 m.w.N.), der sich der Senat anschließt, können Gebühren oder Auslagen, die Rechtsanwälte bei Behörden für ihre Mandanten vorstrecken und sodann in Rechnung stellen, nur dann als durchlaufende Posten anerkannt werden, wenn diese Kosten nach verbindlichen Gebühren- oder Kostenordnungen berechnet werden, die den Mandanten als Kostenschuldner bestimmen.
  • BSG, 20.07.1994 - 12 RK 54/93

    Künstlersozialabgabe; Bemessung; Materialkosten

    Umsatzsteuerrechtlich wird ein Handeln in fremdem Namen nur anerkannt, wenn der Vermittler Namen und Anschrift des von ihm Vertretenen seinem Vertragspartner mitteilt (BFH/NV 1989, 744 m.w.N.).

    Die Weitergabe solcher Gebühren mit veränderter Höhe (durch eigene Pauschalierung) schließt ihre Anerkennung als durchlaufender Posten aus (BFH/NV 1989, 744).

  • BFH, 04.05.2011 - XI R 4/09

    Mit Servicegebühren in einem Betrag eingezogene Spieleinsätze keine durchlaufende

    Aus Gründen der Klarheit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung ist ein eindeutiger Nachweis der Betätigung des Unternehmers als Zwischenperson bzw. Vermittler für die Beteiligten, zwischen denen die unmittelbaren Rechtsbeziehungen bestehen und für die die vermittelnde Person auftritt, erforderlich (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Februar 1989 V B 75/88, BFH/NV 1989, 744).

    Dies setzt grundsätzlich voraus, dass der Zahlungsverpflichtete und Zahlungsberechtigte jeweils den Namen des anderen und die Höhe des gezahlten Betrages erfahren (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1989, 744, m.w.N.; zur Vorgängervorschrift § 5 Abs. 3 UStG 1951, vgl. BFH-Urteil vom 4. Dezember 1969 V R 104/66, BFHE 97, 449, BStBl II 1970, 191, m.w.N.).

    So sind z.B. Gebühren und Auslagen, die Rechtsanwälte ohne ausdrückliche Benennung ihres Auftraggebers verausgaben, als durchlaufende Posten zu behandeln, wenn diese Aufwendungen nach verbindlichen Kostenordnungen berechnet werden und die Auftraggeber als Kostenschuldner bestimmt sind (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1989, 744, m.w.N.).

  • BFH, 22.04.2010 - V R 26/08

    Bemessungsgrundlage bei Umsätzen von Spielautomaten - Rechtsnatur der

    Umsatzsteuerrechtlich ist ein Handeln als sog. Zwischenperson oder als Vermittler nur dann anzuerkennen, wenn unmittelbare Rechtsbeziehungen zwischen zwei Beteiligten bestehen, in die die vermittelnde Person zwischengeschaltet ist (BFH-Beschluss vom 27. Februar 1989 V B 75/88, BFH/NV 1989, 744).
  • BFH, 01.09.2010 - V R 32/09

    Automatisch einbehaltener Tronc als Teil der Bemessungsgrundlage von Umsätzen mit

    Dies setzt voraus, dass unmittelbare Rechtsbeziehungen zwischen zwei Beteiligten bestehen, in die der Unternehmer nur als vermittelnde Person (Zahlstelle) zwischengeschaltet ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 229, 429, BStBl II 2010, 883, unter II.2.e; BFH-Beschluss vom 27. Februar 1989 V B 75/88, BFH/NV 1989, 744).
  • FG Berlin-Brandenburg, 17.12.2008 - 7 K 5384/05

    Spieleinsätze der Kunden eines Lotterievermittlers kein durchlaufender Posten -

    Der Unternehmer muss also insbesondere namens einer bestimmten, den anderen Beteiligten erkennbaren Person handeln (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 4. Dezember 1969 - V R 104/66 - Amtliche Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 97, 449, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1970, 191, 192, sowieBeschluss vom 27. Februar 1989 - V B 75/88 - Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1989, 744, 745).

    Zwar kann es bei sog. Bagatellbeträgen entbehrlich sein, dass der Zahlungsberechtigte die Identität der Zahlungsverpflichteten kennt (BFH, Beschluss vom 27. Februar 1989 - V B 75/88 - a.a.O.. S. 745;Urteil vom 15. April 1999 - V R 45/98 - BFH/NV 1999, 929).

  • AG Düsseldorf, 06.03.2008 - 230 C 16337/07

    Aktenversendungspauschale an den beauftragten Rechtsanwalt muss durch die

    Hierzu hat der BFH in ständiger Rechtsprechung (U. v. 24.08.1967 Az.: V 239/64; v. 27.02.1989 Az.: V B 75/88) ausgeführt:.

    Dabei kommt es nicht auf eine wirtschaftliche, sondern auf die rein rechtliche Betrachtungsweise an (BFH v. 27.02.1989 V B 75/88).

  • FG Köln, 09.06.2011 - 11 K 3311/08

    Vermittlungsleistung; Frage der Annahme einer sog. einheitlichen Leistung bei

    Der Unternehmer muss also insbesondere namens einer bestimmten, den anderen Beteiligten erkennbaren Person handeln (BFH-Urteil vom 04.12.1969 V R 04/66, BStBl. II 1970, 191, BFH-Beschluss vom 27.02.1989 V B 75/88, BFH/NV 1989, 744).

    Zwar kann es bei sog. Bagatellbeträgen entbehrlich sein, dass der Zahlungsberechtigte die Identität der Zahlungsverpflichteten kennt (BFH-Beschluss vom 27.02.1989 V B 75/88, BFH/NV 1989, 744; BFH-Urteil vom 15.04.1999 V R 45/98, BFH/NV 1999, 929).

  • BFH, 11.02.1999 - V R 46/98

    Deponiegebühren als durchlaufende Posten

    So ist z.B. anerkannt, daß Rechtsanwälte Kosten (Gebühren und Auslagen) für ihre Auftraggeber als durchlaufende Posten --ohne ausdrückliche Benennung des Auftraggebers-- auslegen, wenn diese Kosten nach verbindlichen Kosten(Gebühren)ordnungen berechnet werden, die den Auftraggeber als Kostenschuldner bestimmen (vgl. BFH, Beschluß vom 27. Februar 1989 V B 75/88, BFH/NV 1989, 744, m. Nachweisen).
  • BFH, 11.02.1999 - V R 47/98

    Deponiegebühren als durchlaufende Posten

    So ist z.B. anerkannt, daß Rechtsanwälte Kosten (Gebühren und Auslagen) für ihre Auftraggeber als durchlaufende Posten --ohne ausdrückliche Benennung des Auftraggebers-- auslegen, wenn diese Kosten nach verbindlichen Kosten(Gebühren)ordnungen berechnet werden, die den Auftraggeber als Kostenschuldner bestimmen (vgl. BFH, Beschluß vom 27. Februar 1989 V B 75/88, BFH/NV 1989, 744, mit Nachweisen).
  • OLG Saarbrücken, 24.01.2019 - 5 W 4/19

    Eintragung einer Zwangshypothek bezüglich Kosten der Erteilung eines

  • BFH, 15.04.1999 - V R 45/98

    Durchlaufende Posten; Deponiegebühren

  • LG Düsseldorf, 11.09.2008 - 21 S 124/08

    Die Leistungspflicht eines Rechtsschutzversicherers erstreckt sich auch auf die

  • BFH, 27.06.1996 - IV B 69/95

    Ist ein Anwalt vorsteuerabzugsberechtigt, hat er gegenüber seinem Auftraggeber

  • BFH, 08.11.1995 - XI R 55/94

    Einnahmen aus Vermietung von Tennisplätzen zur Erteilung von Tennisunterricht als

  • BFH, 11.12.1996 - IV B 54/96

    Annahme von durchlaufenden Posten im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 2

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