Rechtsprechung
BFH, 11.02.2011 - V B 83/09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Keine Bindungswirkung der Zusage einer übergeordneten Behörde für den Erlass
- openjur.de
Keine Bindungswirkung der Zusage einer übergeordneten Behörde für den Erlass
- Bundesfinanzhof
AO § 227, FGO § 115 Abs 2 Nr 1
Keine Bindungswirkung der Zusage einer übergeordneten Behörde für den Erlass
- Bundesfinanzhof
Keine Bindungswirkung der Zusage einer übergeordneten Behörde für den Erlass
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 227 AO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO
Keine Bindungswirkung der Zusage einer übergeordneten Behörde für den Erlass - rewis.io
Keine Bindungswirkung der Zusage einer übergeordneten Behörde für den Erlass
- ra.de
- rewis.io
Keine Bindungswirkung der Zusage einer übergeordneten Behörde für den Erlass
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 227
Erlass der Umsatzsteuernachzahlung für vergangene Kalenderjahre - datenbank.nwb.de
Keine Bindung des Finanzamts an die Zusage einer nicht zuständigen übergeordneten Behörde bei der Entscheidung über einen Erlassantrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)
Keine wirksame Zusage durch unzuständige Behörde
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 20.05.2009 - 4 K 11393/06
- BFH, 11.02.2011 - V B 83/09
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (10)
- BFH, 07.10.2010 - V R 17/09
Keine Steuerfreiheit von Schönheitsoperationen - Verdrängung gesetzten Rechts …
Auszug aus BFH, 11.02.2011 - V B 83/09
Die von der Klägerin formulierte Rechtsfrage, ob "im Erlassverfahren gemäß § 227 der Abgabenordnung (AO) über die in § 176 Abs. 1 AO geregelten Fälle hinaus bei einer durchgängigen und von niemandem in Zweifel gezogenen Rechtsauslegung Vertrauensschutz im Hinblick auf bereits existierende Steuerbescheide dahingehend zu gewähren ist, dass eine Änderung von Steuerbescheiden erstmals in dem Zeitpunkt zulässig ist, an dem die Rechtslage objektiv zweifelhaft geworden ist", hat der Senat im Urteil vom 7. Oktober 2010 V R 17/09 (juris) beantwortet.Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat auf die Begründung des Urteils V R 17/09 Bezug.
- FG Rheinland-Pfalz, 12.12.1995 - 2 K 2902/94
Auszug aus BFH, 11.02.2011 - V B 83/09
Die Vorentscheidung und das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 12. Dezember 1995 2 K 2902/94 (EFG 1997, 328) betreffen unterschiedliche Rechtsfragen.In dem von der Klägerin angeführten Streitfall des FG Rheinland-Pfalz in EFG 1997, 328 geht das FG von der Zuständigkeit des betreffenden Landesfinanzministeriums für Anträge auf verbindliche Auskunft aus.
- FG Baden-Württemberg, 16.07.2008 - 10 K 282/05
Voraussetzungen für die Gewinnschätzung bei der Verwertung von Altmaterial durch …
Auszug aus BFH, 11.02.2011 - V B 83/09
Der Präsidiumsbeschluss lautet insoweit: "Der 4. Senat übernimmt mit Wirkung vom 1. Dezember 2007 die allgemeine Zuständigkeit für die Finanzämter Celle, Syke und Rotenburg einschließlich des beim 10. bzw. 14. Senats noch vorhandenen Bestands bereits anhängiger, unerledigter Verfahren aus dem allgemeinen Arbeitsgebiet dieser Finanzämter mit Ausnahme der Verfahren 10 K 421/03, 10 K 614/03, 10 K 116/05, 10 K 282/05, 10 K 317/06 und 10 K 144/07." Eine Begründung, warum der Geschäftsverteilungsplan im Hinblick auf die besonderen Anforderungen gemäß § 21e Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes geändert wurde, enthält der Präsidiumsbeschluss nicht.
- BFH, 09.06.2010 - X B 41/10
Zur Frage der Änderbarkeit eines Steuerbescheids wegen Verstoßes gegen die …
Auszug aus BFH, 11.02.2011 - V B 83/09
Die Rechtsfortbildungsrevision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO ist ein Spezialtatbestand der Grundsatzrevision (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. April 2007 III B 36/06, BFH/NV 2007, 1518; vom 9. Juni 2010 X B 41/10, BFH/NV 2010, 1783) und verlangt, dass die aufgeworfene Rechtsfrage klärungsbedürftig ist. - BFH, 19.04.2007 - III B 36/06
NZB: Einheitlichkeit der Rechtsprechung
Auszug aus BFH, 11.02.2011 - V B 83/09
Die Rechtsfortbildungsrevision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO ist ein Spezialtatbestand der Grundsatzrevision (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. April 2007 III B 36/06, BFH/NV 2007, 1518;… vom 9. Juni 2010 X B 41/10, BFH/NV 2010, 1783) und verlangt, dass die aufgeworfene Rechtsfrage klärungsbedürftig ist. - FG Thüringen, 07.05.2003 - I 560/01
Umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse aus dem Betrieb eines Wohnheims für …
Auszug aus BFH, 11.02.2011 - V B 83/09
Im Anschluss an die Entscheidung des Thüringer Finanzgerichts (FG) vom 7. Mai 2003 I 560/01 (…Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2003, 1803, nachgehend Senatsurteil vom 27. September 2007 V R 73/05, BFH/NV 2008, 252) vertrat das FA bei einer Außenprüfung für die Kalenderjahre 1999 bis 2002 (Streitjahre) die Auffassung, die von der Klägerin erbrachten Umsätze seien in vollem Umfang steuerpflichtig. - BFH, 27.09.2007 - V R 73/05
Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung des Betriebs von Wohnheimen für Asylbewerber, …
Auszug aus BFH, 11.02.2011 - V B 83/09
Im Anschluss an die Entscheidung des Thüringer Finanzgerichts (FG) vom 7. Mai 2003 I 560/01 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2003, 1803, nachgehend Senatsurteil vom 27. September 2007 V R 73/05, BFH/NV 2008, 252) vertrat das FA bei einer Außenprüfung für die Kalenderjahre 1999 bis 2002 (Streitjahre) die Auffassung, die von der Klägerin erbrachten Umsätze seien in vollem Umfang steuerpflichtig. - FG Köln, 18.10.2006 - 10 K 614/03
Abzugsverfahren; Haftung; Begriff der Ortsansässigkeit
Auszug aus BFH, 11.02.2011 - V B 83/09
Der Präsidiumsbeschluss lautet insoweit: "Der 4. Senat übernimmt mit Wirkung vom 1. Dezember 2007 die allgemeine Zuständigkeit für die Finanzämter Celle, Syke und Rotenburg einschließlich des beim 10. bzw. 14. Senats noch vorhandenen Bestands bereits anhängiger, unerledigter Verfahren aus dem allgemeinen Arbeitsgebiet dieser Finanzämter mit Ausnahme der Verfahren 10 K 421/03, 10 K 614/03, 10 K 116/05, 10 K 282/05, 10 K 317/06 und 10 K 144/07." Eine Begründung, warum der Geschäftsverteilungsplan im Hinblick auf die besonderen Anforderungen gemäß § 21e Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes geändert wurde, enthält der Präsidiumsbeschluss nicht. - BFH, 11.07.2006 - IX B 179/05
Zurückverweisung einer Rechtssache an FG bei Verstoß der Vorinstanz gegen die …
Auszug aus BFH, 11.02.2011 - V B 83/09
Maßgebend für die Ordnungsmäßigkeit der Besetzung des entscheidenden Spruchkörpers ist stets der für den Zeitpunkt der Entscheidung --im Streitfall der im Jahr 2009-- geltende Geschäftsverteilungsplan des Gerichts; er regelt konstitutiv auch die Zuständigkeit des Spruchkörpers für bereits anhängige Sachen (…z.B. Entscheidungen des BFH vom 14. November 1995 VIII R 3-5/95, BFH/NV 1996, 481; vom 11. Juli 2006 IX B 179/05, BFH/NV 2006, 1873). - BFH, 14.11.1995 - VIII R 3/95
Auszug aus BFH, 11.02.2011 - V B 83/09
Maßgebend für die Ordnungsmäßigkeit der Besetzung des entscheidenden Spruchkörpers ist stets der für den Zeitpunkt der Entscheidung --im Streitfall der im Jahr 2009-- geltende Geschäftsverteilungsplan des Gerichts; er regelt konstitutiv auch die Zuständigkeit des Spruchkörpers für bereits anhängige Sachen (z.B. Entscheidungen des BFH vom 14. November 1995 VIII R 3-5/95, BFH/NV 1996, 481;… vom 11. Juli 2006 IX B 179/05, BFH/NV 2006, 1873).
- BFH, 21.08.2012 - VIII R 33/09
Keine erhöhte Absetzung für außergewöhnliche technische Abnutzung für rechnerisch …
Die Zuständigkeit des handelnden Bediensteten oder der handelnden Behörden hat der BFH als Voraussetzung für die Bindungswirkung von Auskünften oder Zusagen auch in jüngerer Zeit unverändert für notwendig erachtet (…vgl. BFH-Urteil vom 24. Juni 1997 VIII R 74/94, BFH/NV 1997, 843; BFH-Beschluss vom 11. Februar 2011 V B 83/09, BFH/NV 2011, 963). - BFH, 11.05.2012 - V B 106/11
Umsatzsteuerfreiheit von Heilbehandlungsleistungen - Auslegung von § 4 Nr. 14 …
a) Für diesen Zulassungsgrund ist --ebenso wie für den Zulassungsgrund wegen grundsätzlicher Bedeutung-- erforderlich, dass die als ungeklärt oder nicht abschließend geklärte Rechtsfrage im konkreten Streitfall klärungsbedürftig und im Fall einer Revisionszulassung klärungsfähig ist (BFH-Beschlüsse vom 18. Juli 2011 V B 116/10, nicht veröffentlicht, und vom 11. Februar 2011 V B 83/09, BFH/NV 2011, 963).