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   BFH, 26.11.2001 - V B 88/00   

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https://dejure.org/2001,2080
BFH, 26.11.2001 - V B 88/00 (https://dejure.org/2001,2080)
BFH, Entscheidung vom 26.11.2001 - V B 88/00 (https://dejure.org/2001,2080)
BFH, Entscheidung vom 26. November 2001 - V B 88/00 (https://dejure.org/2001,2080)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde - Revision - Umsatzsteuer - Warenausfuhr - Wareneinfuhr - Zollamt - Zollstempel - Dienststempel - Treu und Glauben - Akteneinsicht - Fälschung - Steuerfreiheit - Steuerfrei - Ausländischer Abnehmer - Verfahrensmangel

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3 a.F.; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; UStG § 6 Abs. 4; ; UStG 1991/1993 § 6 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; UStG (1991) § 6
    Anforderungen für den Nachweis einer Ausfuhrlieferung; Vertrauenstatbestand - Treu und Glauben

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 07.04.2000 - V B 176/99

    Nachweis einer Ausfuhrlieferung; ausländische Zeugen

    Auszug aus BFH, 26.11.2001 - V B 88/00
    a) Zu § 6 Abs. 1 Nr. 2 des Umsatzsteuergesetzes 1991/1993 (UStG) hat der BFH bereits mehrfach entschieden, dass eine steuerfreie Ausfuhrlieferung nur dann vorliegt, wenn feststeht, dass der Abnehmer ein ausländischer Abnehmer ist (vgl. dazu z.B. Urteil in BFHE 176, 494, BStBl II 1995, 515; BFH-Beschluss vom 7. April 2000 V B 176/99, BFH/NV 2000, 1370).

    Sind die Tatsachen, die zur Erfüllung des Tatbestandsmerkmals des ausländischen Abnehmers erforderlich sind, nicht erweisbar oder reichen die nachgewiesenen Tatsachen nicht aus, trägt der Unternehmer das Risiko der nicht gelungenen Aufklärung; die Steuerfreiheit kommt nicht in Betracht (BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 1370).

    Die Steuerbefreiung darf nach ständiger Rechtsprechung (z.B. BFH in BFH/NV 2000, 1370, m.w.N.) aber nur bei inhaltlich zutreffendem Nachweis gewährt werden.

  • BFH, 14.12.1994 - XI R 70/93

    Nachweis steuerfreier Ausfuhrlieferungen

    Auszug aus BFH, 26.11.2001 - V B 88/00
    Sie seien zwar materiell-rechtliche Voraussetzungen, schlössen aber die sachliche Prüfung auf ihre inhaltliche Richtigkeit der Angaben und Erklärungen nicht aus (Hinweis auf Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Dezember 1994 XI R 70/93, BFHE 176, 494, BStBl II 1995, 515).

    a) Zu § 6 Abs. 1 Nr. 2 des Umsatzsteuergesetzes 1991/1993 (UStG) hat der BFH bereits mehrfach entschieden, dass eine steuerfreie Ausfuhrlieferung nur dann vorliegt, wenn feststeht, dass der Abnehmer ein ausländischer Abnehmer ist (vgl. dazu z.B. Urteil in BFHE 176, 494, BStBl II 1995, 515; BFH-Beschluss vom 7. April 2000 V B 176/99, BFH/NV 2000, 1370).

  • BFH, 29.10.1998 - X B 132/98

    NZB; fehlerhafte Beweiswürdigung; Verstoß gegen Denkgesetze

    Auszug aus BFH, 26.11.2001 - V B 88/00
    Die Zulassung wegen eines Verfahrensmangels (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) erfordert den substantiierten Vortrag von Tatsachen, die den Mangel ergeben sollen sowie die Darlegung, dass die angefochtene Entscheidung auf diesem Mangel beruhen kann (z.B. BFH-Beschluss vom 29. Oktober 1998 X B 132/98, BFH/NV 1999, 510).
  • BFH, 03.09.2001 - GrS 3/98

    Verletzung des Rechts auf Gehör

    Auszug aus BFH, 26.11.2001 - V B 88/00
    Bezieht sich die behauptete Verletzung des rechtlichen Gehörs --wie hier-- auf einzelne Feststellungen, so setzt die schlüssige Rüge dieses Verfahrensverstoßes voraus, dass der Rechtsmittelführer substantiiert darlegt, wozu er sich nicht habe äußern können und was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte (BFH-Beschluss vom 3. September 2001 GrS 3/98, Betriebs-Berater 2001, 2459, unter C. III. 1. a, m.w.N.).
  • BFH, 08.03.1994 - VII B 44/94

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 26.11.2001 - V B 88/00
    Der Senat lässt offen, ob die Klägerin --wie erforderlich-- gemäß § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO a.F. die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache hinreichend dargelegt hat, denn hierzu hätte sie eine oder mehrere konkrete Rechtsfragen herausarbeiten und erläutern sollen, welche über den Streitfall hinausgehende Bedeutung eine Entscheidung über die nicht nur an den Besonderheiten des konkreten Streitfalls orientierte Rechtsfrage hat (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. März 1994 VII B 44/94, BFH/NV 1994, 812; vom 4. August 1999 VIII B 77/99, BFH/NV 2000, 71).
  • BFH, 05.09.2000 - IX R 33/97

    A)

    Auszug aus BFH, 26.11.2001 - V B 88/00
    Nach ständiger Rechtsprechung kommt es zu einer Verdrängung des gesetzten Rechts durch den Grundsatz von Treu und Glauben nur in besonders gelagerten Fällen, in denen das Vertrauen des Steuerpflichtigen in ein bestimmtes Verhalten der Verwaltung nach allgemeinem Rechtsgefühl in einem so hohen Maß schutzwürdig ist, dass demgegenüber die Grundsätze der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zurücktreten müssen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 5. September 2000 IX R 33/97, BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676, m.w.N.).
  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 26.11.2001 - V B 88/00
    Dies kommt nur dann in Betracht, wenn dem Steuerpflichtigen eine bestimmte steuerrechtliche Behandlung zugesagt worden ist oder wenn die Finanzbehörde durch ihr früheres Verhalten außerhalb einer Zusage einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (vgl. BFH-Urteil vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771).
  • BFH, 04.08.1999 - VIII B 77/99

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Umdeutung einer unzulässigen NZB, §

    Auszug aus BFH, 26.11.2001 - V B 88/00
    Der Senat lässt offen, ob die Klägerin --wie erforderlich-- gemäß § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO a.F. die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache hinreichend dargelegt hat, denn hierzu hätte sie eine oder mehrere konkrete Rechtsfragen herausarbeiten und erläutern sollen, welche über den Streitfall hinausgehende Bedeutung eine Entscheidung über die nicht nur an den Besonderheiten des konkreten Streitfalls orientierte Rechtsfrage hat (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. März 1994 VII B 44/94, BFH/NV 1994, 812; vom 4. August 1999 VIII B 77/99, BFH/NV 2000, 71).
  • FG München, 23.02.2000 - 3 K 820/96

    Keine steuerfreie Ausfuhrlieferung bei illegaler Abstempelung der

    Auszug aus BFH, 26.11.2001 - V B 88/00
    Das Finanzgericht (FG) führte in dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 657 abgedruckten Urteil im Wesentlichen aus, tatbestandliche Voraussetzung für die Umsatzsteuerbefreiung einer Ausfuhrlieferung sei der Belegnachweis.
  • BFH, 15.05.2012 - XI R 32/10

    Angaben zu Umfang und Art der abgerechneten Leistungen als materiell-rechtliche

    Dies kommt nur dann in Betracht, wenn dem Steuerpflichtigen eine bestimmte steuerrechtliche Behandlung zugesagt worden ist oder wenn die Finanzbehörde durch ihr früheres Verhalten außerhalb einer Zusage einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (vgl. BFH-Urteil vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771, unter 1.; BFH-Beschluss vom 26. November 2001 V B 88/00, BFH/NV 2002, 551, unter II.1.b; BFH-Urteile vom 29. April 2008 VIII R 75/05, BFHE 221, 136, BStBl II 2008, 817, unter II.3.e; vom 14. Januar 2010 IV R 86/06, BFH/NV 2010, 1096, unter II.5.; Senatsurteil in BFHE 233, 18, BStBl II 2011, 613, unter II.2.b).
  • BFH, 30.03.2011 - XI R 30/09

    Keine Bindung der Finanzbehörde an unverbindliche Auskunft bei Änderung der

    b) Dies kommt nur dann in Betracht, wenn dem Steuerpflichtigen eine bestimmte steuerrechtliche Behandlung zugesagt worden ist oder wenn die Finanzbehörde durch ihr früheres Verhalten außerhalb einer Zusage einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (vgl. BFH-Urteil vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771, unter 1.; BFH-Beschluss vom 26. November 2001 V B 88/00, BFH/NV 2002, 551, unter II.1.b; BFH-Urteile vom 29. April 2008 VIII R 75/05, BFHE 221, 136, BStBl II 2008, 817, unter II.2.e; vom 14. Januar 2010 IV R 86/06, BFH/NV 2010, 1096, unter II.5.).
  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 75/05

    Kein Wahlrecht zwischen der Bildung einer "normalen" und einer

    Nach ständiger Rechtsprechung kann das gesetzte Recht durch den Grundsatz von Treu und Glauben nur in besonders gelagerten Fällen, in denen das Vertrauen des Steuerpflichtigen in ein bestimmtes Verhalten der Verwaltung nach allgemeinem Rechtsgefühl in einem so hohen Maße schutzwürdig ist, das demgegenüber der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zurücktreten müsste, verdrängt werden (BFH-Urteile vom 5. September 2000 IX R 33/97, BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676; vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771; BFH-Beschluss vom 26. November 2001 V B 88/00, BFH/NV 2002, 551).
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