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   BFH, 04.06.1993 - V B 9/93   

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https://dejure.org/1993,3783
BFH, 04.06.1993 - V B 9/93 (https://dejure.org/1993,3783)
BFH, Entscheidung vom 04.06.1993 - V B 9/93 (https://dejure.org/1993,3783)
BFH, Entscheidung vom 04. Juni 1993 - V B 9/93 (https://dejure.org/1993,3783)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Führen einer Nichtzulassungsbeschwerde bei Versäumung einer Rechtsmittelfrist wegen unwirksamer Zustellung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zustellung eines Urteils durch Niederlegung (§ 56 FGO )

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 22.03.1983 - VIII B 117/80

    Telefax - Nichtzulassungsbeschwerde - Postzustellung

    Auszug aus BFH, 04.06.1993 - V B 9/93
    Zu diesen Pflichten gehört eine eigenverantwortliche Prüfung des Fristbeginns und des Fristablaufs anhand des gemäß § 195 Abs. 2, § 212 Abs. 1 ZPO von dem Postbeamten auf der Sendung vermerkten Tag der Zustellung (vgl. BFH-Beschluß vom 22. März 1983 VIII B 117/80, BFHE 138, 403, BStBl II 1983, 579; Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 22. Mai 1984 VI ZR 49/84, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1985, 193).
  • BGH, 22.05.1984 - VI ZR 49/84

    Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei bloßem Antrag auf

    Auszug aus BFH, 04.06.1993 - V B 9/93
    Zu diesen Pflichten gehört eine eigenverantwortliche Prüfung des Fristbeginns und des Fristablaufs anhand des gemäß § 195 Abs. 2, § 212 Abs. 1 ZPO von dem Postbeamten auf der Sendung vermerkten Tag der Zustellung (vgl. BFH-Beschluß vom 22. März 1983 VIII B 117/80, BFHE 138, 403, BStBl II 1983, 579; Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 22. Mai 1984 VI ZR 49/84, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1985, 193).
  • BFH, 02.06.1987 - VII R 36/84

    Versäumnis der Klagefrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Zustellung

    Auszug aus BFH, 04.06.1993 - V B 9/93
    Im übrigen werden eidesstattliche Versicherung als Gegenbeweis gegen die beurkundeten Zustellungsvoraussetzungen nicht als ausreichend angesehen, weil sie keinen Beweis erbringen, sondern allenfalls glaubhaft machen (BFH-Urteil vom 2. Juni 1987 VII R 36/84, BFH/NV 1988, 170 unter 1.).
  • BFH, 11.12.1985 - I R 352/83

    Versäumung der einmonatigen Klagefrist - Voraussetzungen für eine

    Auszug aus BFH, 04.06.1993 - V B 9/93
    Der Umstand, daß das Urteil an einem Samstag zugestellt worden ist und der Kläger es wegen der Schließung des Postamts am Mittag erst am darauffolgenden Montag abholen konnte, läßt die Wirksamkeit der Zustellung im Zeitpunkt der Niederlegung unberührt (BFH-Urteil vom 11. Dezember 1985 I R 352/83, BFH/NV 1986, 644).
  • BFH, 09.11.2005 - I R 111/04

    Bekanntgabe eines Steuerbescheids

    In einem solchen Fall ist mithin für die Berechnung der Rechtsbehelfsfrist regelmäßig der Tag des Einwurfs maßgeblich; eine Verschiebung des Fristbeginns auf einen nachfolgenden Tag sieht das Gesetz nicht vor (BFH-Beschluss vom 4. Juni 1993 V B 9/93, BFH/NV 1994, 183; Pahlke in Pahlke/Koenig, Abgabenordnung, § 355 Rz. 8).
  • FG Niedersachsen, 27.01.2021 - 9 K 203/20

    Höhe der festgestellten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie

    Für die Berechnung der Rechtsbehelfsfrist ist in solchen Fällen regelmäßig der Tag des Einwurfs maßgeblich; eine Verschiebung des Fristbeginns auf einen nachfolgenden Tag sieht das Gesetz nicht vor (BFH-Beschluss vom 4. Juni 1993 V B 9/93, BFH/NV 1974, 183).
  • BFH, 02.08.2004 - V B 75/04

    Wirksamkeit der Zustellung durch Einlegung des Schriftstücks in den Briefkasten

    Anders als in der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 4. Juni 1993 V B 9/93 (BFH/NV 1994, 183) sei die Post nicht hinterlegt, sondern in der Kanzlei übergeben worden und dort sei der Eingangsvermerk "19.6.2004" angebracht worden.

    c) Der Umstand, dass das Urteil an einem Samstag zugestellt worden ist und die Möglichkeit besteht, dass der Kläger die Sendung erst am darauffolgenden Montag zur Kenntnis genommen hat, weil die Kanzlei am Samstag nicht besetzt war, lässt die Wirksamkeit der Zustellung unberührt (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1994, 183).

  • FG Köln, 13.06.2007 - 11 K 3243/06

    Anforderungen an das Wirksamwerden und die Bekanntgabe eines Steuerbescheides;

    Nach der BFH-Rechtsprechung begründeten Postzustellungsurkunden den vollen Beweis der in ihnen bezeugten Tatsachen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4.6.1993 V B 9/93, BFH/NV 1993, 183, undvom 27.9.2005 XI B 123/04, BFH/NV 2006, 301), im Streitfall die Bekanntgabe an die Kläger am 7.11.2005 durch Einlegung der angefochtenen Steuerbescheide in deren Hausbriefkasten.
  • BFH, 15.10.2008 - VII B 14/08

    Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung durch Einlegung in den Briefkasten des

    Der BFH hat bereits mehrfach entschieden, dass die Zustellung eines FG-Urteils im Zeitpunkt der Einlegung des Schriftstücks in dem zum Geschäftsraum gehörenden Briefkasten auch dann bewirkt ist, wenn es an einem Samstag zugestellt worden ist und der Prozessbevollmächtigte es erst am darauffolgenden Montag zur Kenntnis nimmt, weil die Kanzlei am Wochenende nicht besetzt ist (BFH-Entscheidungen vom 2. August 2004 V B 75/04, juris; vom 4. Juni 1993 V B 9/93, BFH/NV 1994, 183, und vom 11. Dezember 1985 I R 352/83, BFH/NV 1986, 644).
  • BFH, 27.09.2005 - XI B 123/04

    PZU - Beweiskraft

    Nach dem BFH-Beschluss vom 4. Juni 1993 V B 9/93 (BFH/NV 1994, 183) begründen Postzustellungsurkunden den vollen Beweis der in ihnen bezeugten Tatsachen.
  • BFH, 23.02.2000 - VIII R 66/98

    Klagebefugnis; Ausgleich von Gesellschaftsverlusten mit Sonderbetriebsgewinnen

    Das Urteil des Senats vom 3. Juni 1993 VIII R 15/92 (BFH/NV 1994, 183) ändert an diesem Ergebnis nichts.
  • FG Brandenburg, 18.10.1995 - 2 K 366/95

    Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte aus

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  • BFH, 29.10.1997 - IV B 164/96
    Daher genügt auch eine eidesstattliche Versicherung nicht, sie hätten die Benachrichtigung nicht erhalten (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1995, 276, und vom 4. Juni 1993 V B 9/93, BFH/NV 1994, 183; s. auch BFH-Urteil vom 19. Juli 1995 I R 87, 169/94, BFHE 178, 303 , BStBl II 1996, 19 ).
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