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   BFH, 28.09.1993 - V B 90/93   

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https://dejure.org/1993,4916
BFH, 28.09.1993 - V B 90/93 (https://dejure.org/1993,4916)
BFH, Entscheidung vom 28.09.1993 - V B 90/93 (https://dejure.org/1993,4916)
BFH, Entscheidung vom 28. September 1993 - V B 90/93 (https://dejure.org/1993,4916)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Heranziehung zur Umsatzsteuer einer Rechtsanwältin

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Keine Anwendbarkeit der Grundsätze des Existenzminimums auf die Umsatzsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Berücksichtigung des Existenzminimums

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 19.03.1974 - 1 BvR 416/68

    Verfassungsmäßigkeit der Differenzierung zwischen voller und verminderter

    Auszug aus BFH, 28.09.1993 - V B 90/93
    Die Grundsätze dieses Beschlusses können jedoch auf die Umsatzsteuer nicht übertragen werden, da diese - im Gegensatz zur Einkommensteuer - auf Abwälzung angelegt ist (vgl. zu § 19 UStG 1967 BVerfG-Beschluß vom 19. März 1974 1 BvR 416, 767, 779/68, BVerfGE 37, 38 unter II).

    Auch deshalb können die Grundsätze des Beschlusses des BVerfG in BVerfGE 37, 38 im Streitfall keine Anwendung finden.

  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    Auszug aus BFH, 28.09.1993 - V B 90/93
    Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 25. September 1992 2 BvL 5/91, 2 BvL 8/91 und 2 BvL 14/91 (BVerfGE 87, 153, BStBl II 1993, 413) muß zwar dem der Einkommensteuerpflicht unterworfenen Steuerpflichtigen nach Erfüllung seiner Einkommensteuerschuld von seinem Erworbenen soviel verbleiben, als er zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts und - unter Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) - desjenigen seiner Familie bedarf.
  • BFH, 11.07.2018 - XI R 26/17

    Aufspaltung einer unternehmerischen Tätigkeit zur mehrfachen Inanspruchnahme des

    Der Zweck der Vorschrift liegt nicht in der Existenzsicherung des Kleinunternehmers, da die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Unternehmers keine Rolle spielen (vgl. BFH-Beschluss vom 28. September 1993 V B 90/93, BFH/NV 1994, 206, unter II., Rz 14).
  • BFH, 31.03.2000 - V B 8/00

    Kleinunternehmerregelung

    Die Frage, ob "das legitime Ziel eines sozialen Schutzes in Verbindung mit dem umsatzsteuerlichen Zugriff des Staats in Form bloßer Umsatzsteuerermäßigung statt in der Anknüpfung an den Gewinn optimal verwirklicht ist", weil "die Höhe des Umsatzes im Allgemeinen keine hinreichend zuverlässige Aussage über die wirtschaftliche Stärke eines Unternehmens erlaubt", und die Frage, ob § 19 UStG i.d.F. ab 1990 deshalb gegen Grundrechte verstoße, "weil er keine sozialpolitisch gemeinte Steuervergünstigung mehr in dem Sinne beinhaltet, wie sie zuvor seit der Einführung des MWSt-Systems zum 1.1.1968 ununterbrochen gegolten" habe, sind von der Rechtsprechung dahin geklärt, dass die Vorschrift des § 19 UStG, wonach die Steuer (nur) bei den dort genannten Kleinunternehmern nicht erhoben wird, mit dem Grundgesetz vereinbar ist (BVerfG-Beschluss in UVR 1997, 328; BFH-Beschlüsse vom 28. September 1993 V B 90/93, BFH/NV 1994, 206; in BFH/NV 1998, 751, sowie in BFH/NV 2000, 244; vom 15. September 1998 V B 39/98, BFH/NV 1999, 226, und zuletzt vom 31. August 1999 V B 20/98, BFH/NV 2000, 245 --Verfassungsbeschwerde durch BVerfG-Beschluss vom 3. November 1999 1 BvR 1690/99 nicht zur Entscheidung angenommen--).
  • BFH, 31.08.1999 - V B 20/98

    Kleinunternehmerregelung

    Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung, da "die ganz zentrale Frage der verbleibenden Existenzfähigkeit des Unternehmers unter dem umsatzsteuerlichen Zugriff des Staates" von der Rechtsprechung dahin geklärt ist, daß die Vorschrift des § 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG), wonach die Steuer (nur) bei den dort genannten Kleinunternehmern nicht erhoben wird, mit dem Grundgesetz vereinbar ist (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juni 1997 1 BvR 201/97, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht 1997, 328; BFH-Beschlüsse vom 28. September 1993 V B 90/93, BFH/NV 1994, 206; vom 11. Dezember 1997 V B 52/97, BFH/NV 1998, 751, und vom 15. September 1998 V B 39/98, BFH/NV 1999, 226).
  • BFH, 11.12.1997 - V B 52/97

    Zweck des § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG)

    § 19 Abs. 1 UStG 1993 dient der Verwaltungsvereinfachung und bezweckt nicht die Existenzsicherung des Kleinunternehmers (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfG -- vom 13. Juni 1997 1 BvR 201/97, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht -- UVR -- 1997, 328; Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 18. August 1988 V R 199/83, BFHE 155, 196, BStBl II 1989, 306; Beschluß vom 28. September 1993 V B 90/93, BFH/NV 1994, 206, und Art. 24 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG).
  • BFH, 31.03.2000 - V B 9/00

    Kleinunternehmerregelung - Aussetzung der Vollziehung - Steuervergünstigung

    Die Frage, ob "das legitime Ziel eines sozialen Schutzes in Verbindung mit dem umsatzsteuerlichen Zugriff des Staats in Form bloßer Umsatzsteuerermäßigung statt in der Anknüpfung an den Gewinn optimal verwirklicht ist", weil "die Höhe des Umsatzes im Allgemeinen keine hinreichend zuverlässige Aussage über die wirtschaftliche Stärke eines Unternehmens erlaubt", und die Frage, ob § 19 UStG i.d.F. ab 1990 deshalb gegen Grundrechte verstoße, "weil er keine sozialpolitisch gemeinte Steuervergünstigung mehr in dem Sinne beinhaltet, wie sie zuvor seit der Einführung des MWSt-Systems zum 1.1.1968 ununterbrochen gegolten" habe, sind von der Rechtsprechung dahin geklärt, dass die Vorschrift des § 19 UStG, wonach die Steuer (nur) bei den dort genannten Kleinunternehmern nicht erhoben wird, mit dem Grundgesetz vereinbar ist (BVerfG-Beschluss in UVR 1997, 328; BFH-Beschlüsse vom 28. September 1993 V B 90/93, BFH/NV 1994, 206; in BFH/NV 1998, 751, sowie in BFH/NV 2000, 244; vom 15. September 1998 V B 39/98, BFH/NV 1999, 226, und zuletzt vom 31. August 1999 V B 20/98, BFH/NV 2000, 245 --Verfassungsbeschwerde durch BVerfG-Beschluss vom 3. November 1999 1 BvR 1690/99 nicht zur Entscheidung angenommen--).
  • FG Köln, 17.11.1999 - 12 K 5855/96

    Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung; Anforderungen an die

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  • FG Niedersachsen, 28.03.1996 - V 356/93

    Umsatzsteuer; kein Schutz des Existenzminimums bei der Umsatzsteuer

    Beide Steuern sind aus dem Einkommen bzw. dem Vermögen zu bestreiten und können nicht wie die Umsatzsteuer auf den Letztverbraucher abgewälzt werden (vgl. den Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 28. September 1993 V B 90/93 , UR 1994, 279 ff).
  • FG Köln, 17.11.1999 - 12 K 6079/96

    Umsatzsteuerpflicht für Kleinunternehmer bei Überschreiten bestimmter

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  • FG Niedersachsen, 28.03.1996 - V 218/95

    Umsatzsteuerpflicht anwaltlicher Leistungen und Leistungen im Rahmen eines

    Beide Steuern sind aus dem Einkommen bzw. dem Vermögen zu bestreiten und können nicht wie die Umsatzsteuer auf den Letztverbraucher abgewälzt werden (vgl. den Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 28. September 1993 V B 90/93, UR 1994, 279 ff).
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