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   BFH, 14.08.2012 - V B 95/11   

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https://dejure.org/2012,29905
BFH, 14.08.2012 - V B 95/11 (https://dejure.org/2012,29905)
BFH, Entscheidung vom 14.08.2012 - V B 95/11 (https://dejure.org/2012,29905)
BFH, Entscheidung vom 14. August 2012 - V B 95/11 (https://dejure.org/2012,29905)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Beschränkung der Prozessvollmacht im FG Verfahren zulässig - Verletzung des rechtlichen Gehörs durch fehlerhafte Ladung

  • openjur.de

    Beschränkung der Prozessvollmacht im FG Verfahren zulässig; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch fehlerhafte Ladung

  • Bundesfinanzhof

    GG Art 103, FGO § 53 Abs 2, FGO § 62 Abs 6 S 5, FGO § 96 Abs 2, ZPO § 83 Abs 2, ZPO § 189
    Beschränkung der Prozessvollmacht im FG Verfahren zulässig - Verletzung des rechtlichen Gehörs durch fehlerhafte Ladung

  • Bundesfinanzhof

    Beschränkung der Prozessvollmacht im FG Verfahren zulässig - Verletzung des rechtlichen Gehörs durch fehlerhafte Ladung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 GG, § 53 Abs 2 FGO, § 62 Abs 6 S 5 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 83 Abs 2 ZPO
    Beschränkung der Prozessvollmacht im FG Verfahren zulässig - Verletzung des rechtlichen Gehörs durch fehlerhafte Ladung

  • rewis.io

    Beschränkung der Prozessvollmacht im FG Verfahren zulässig - Verletzung des rechtlichen Gehörs durch fehlerhafte Ladung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren; Umfang einer Prozessvollmacht

  • datenbank.nwb.de

    Erteilung einer eingeschränkten Prozessvollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren; Umfang einer Prozessvollmacht

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.06.1994 - VIII R 79/93

    Anforderungen an die Begründung einer Verfahrensrüge - Streitgenossenschaft bei

    Auszug aus BFH, 14.08.2012 - V B 95/11
    Hat ein Beteiligter keinen Prozessbevollmächtigten bestellt, war er im Verfahren nicht nach den Vorschriften des Gesetzes vertreten, wenn er --wie im Streitfall-- zur mündlichen Verhandlung, aufgrund derer das FG entschieden hat, nicht ordnungsgemäß geladen worden ist (z.B. BFH-Urteil vom 14. Juni 1994 VIII R 79/93, BFH/NV 1995, 225, m.w.N.).
  • BFH, 27.07.1983 - II B 68/82

    Umfang der Prozeßvollmacht - Beschränkung der Vertretung vor dem FG -

    Auszug aus BFH, 14.08.2012 - V B 95/11
    Für den Umfang der Vollmacht gelten nach § 155 FGO die §§ 81 bis 84 der Zivilprozessordnung (ZPO) entsprechend (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juli 1983 II B 68/82, BFHE 138, 529, BStBl II 1983, 644).
  • BFH, 09.04.1991 - IX R 57/90

    Rechtsfolgen bei Versäumung der Einspruchsfrist gegen Steuerbescheide

    Auszug aus BFH, 14.08.2012 - V B 95/11
    Diese Regelung betrifft nur Fehler in der Übermittlung des Dokuments, das zugestellt werden soll, nicht dagegen inhaltliche Mängel des zuzustellenden Schriftstücks; sie ist daher nicht anwendbar, wenn derjenige, an den sich die Ladung richtet, unzutreffend bezeichnet ist (vgl. BFH-Urteile vom 9. April 1991 IX R 57/90, BFH/NV 1992, 51; vom 17. März 1970 II 65/63, BFHE 99, 96, BStBl II 1970, 598).
  • BFH, 17.03.1970 - II 65/63

    Eine Firma als Steuerschuldner und Adressat eines Steuerbescheides

    Auszug aus BFH, 14.08.2012 - V B 95/11
    Diese Regelung betrifft nur Fehler in der Übermittlung des Dokuments, das zugestellt werden soll, nicht dagegen inhaltliche Mängel des zuzustellenden Schriftstücks; sie ist daher nicht anwendbar, wenn derjenige, an den sich die Ladung richtet, unzutreffend bezeichnet ist (vgl. BFH-Urteile vom 9. April 1991 IX R 57/90, BFH/NV 1992, 51; vom 17. März 1970 II 65/63, BFHE 99, 96, BStBl II 1970, 598).
  • BFH, 07.11.2012 - XI E 4/12

    Bekanntgabe der Gerichtskostenrechnung an den Prozessbevollmächtigten - Keine

    In Verfahren vor dem BFH ist --anders als in Verfahren vor den FG (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 14. August 2012 V B 95/11, nicht veröffentlicht, juris)-- eine Beschränkung des gesetzlichen Umfangs der Prozessvollmacht wegen des nach § 62 Abs. 4 FGO bestehenden Vertretungszwangs unzulässig (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Juli 1983 II B 68/82, BFHE 138, 529, BStBl II 1983, 644; Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 62 Rz 110, m.w.N.).
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