Rechtsprechung
BFH, 18.07.2012 - V B 99/11 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Zu den Anforderungen an die Sachaufklärungsrüge
- openjur.de
Zu den Anforderungen an die Sachaufklärungsrüge
- Bundesfinanzhof
GG Art 103 Abs 1, FGO § 93 Abs 1, FGO § 96 Abs 2, ZPO § 165, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 76 Abs 1
Zu den Anforderungen an die Sachaufklärungsrüge
- Bundesfinanzhof
Zu den Anforderungen an die Sachaufklärungsrüge
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, § 93 Abs 1 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 165 ZPO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
Zu den Anforderungen an die Sachaufklärungsrüge - rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; FGO § 76
Anforderungen an die Darlegung eines Sachaufklärungsmangels - datenbank.nwb.de
Anforderungen an eine Sachaufklärungsrüge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anforderungen an die Darlegung eines Sachaufklärungsmangels
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 29.09.2011 - 5 K 5165/08
- BFH, 18.07.2012 - V B 99/11
Wird zitiert von ... (6)
- BFH, 12.12.2012 - XI B 70/11
Haftung eines Kommanditisten; Bindung an tatsächliche Feststellungen; Verletzung …
Da die Sachaufklärungspflicht dazu dient, die Spruchreife der Klage herbeizuführen, hat das FG nur das aufzuklären, was aus seiner materiell-rechtlichen Sicht entscheidungserheblich ist (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. Juni 2011 IX B 11/11, BFH/NV 2011, 1891;… vom 5. August 2011 III B 144/10, BFH/NV 2011, 1915, Leitsatz 2, Rz 8; vom 18. Juli 2012 V B 99/11, BFH/NV 2012, 1818, Rz 6).Um einen Sachaufklärungsmangel hinreichend darzulegen, hätte der von einem Prozessbevollmächtigten vertretene Kläger vortragen müssen, welche konkreten Tatsachen das FG hätte aufklären und welche genau bezeichneten Beweise es von Amts wegen hätte erheben müssen, warum er nicht von sich aus entsprechende Beweisanträge gestellt hat und warum sich die Beweiserhebung dem FG auch ohne besonderen Antrag als erforderlich hätte aufdrängen müssen und inwieweit die als unterlassen gerügte Beweisaufnahme --auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. Januar 2010 III B 50/09, BFH/NV 2010, 919; in BFH/NV 2012, 1818, Rz 6).
Die Sachaufklärungsrüge ist auch nicht geeignet, Beweisanträge oder Fragen zu ersetzen, die ein fachkundig vertretener Beteiligter selbst in zumutbarer Weise in der mündlichen Verhandlung beim FG hätte stellen können (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. April 2012 I B 123/11, BFH/NV 2012, 1299, Leitsatz 2; in BFH/NV 2012, 1818, Rz 7).
Ein umsichtiger Prozessvertreter muss vielmehr stets gewärtigen, dass das Gericht die Beweismittel abweichend würdigt und ist deshalb gehalten, vorsorglich alle von ihm für zweckmäßig erachteten Beweisanträge zu stellen und ihre Ablehnung gegebenenfalls rechtzeitig zu rügen (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 1299, Rz 19; in BFH/NV 2012, 1818, Rz 7).
- BFH, 04.03.2020 - XI B 30/19
Zur Vorgreiflichkeit der Entscheidung
Somit hat das FG nur das aufzuklären, was aus seiner materiell-rechtlichen Sicht entscheidungserheblich ist (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 05.08.2011 - III B 144/10, BFH/NV 2011, 1915, Rz 8; vom 18.07.2012 - V B 99/11, BFH/NV 2012, 1818, Rz 6;… vom 12.10.2012 - XI B 51/12, BFH/NV 2013, 220, Rz 10).Um einen Sachaufklärungsmangel hinreichend darzulegen, hätte der fachkundig vertretene Kläger vortragen müssen, welche konkreten Tatsachen das FG habe aufklären und welche genau bezeichneten Beweise es von Amts wegen habe erheben müssen, weshalb er nicht von sich aus entsprechende Beweisanträge gestellt hat und weshalb sich die Beweiserhebung dem FG auch ohne besonderen Antrag als erforderlich habe aufdrängen müssen und inwieweit die als unterlassen gerügte Beweisaufnahme --auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 29.01.2010 - III B 50/09, BFH/NV 2010, 919, Rz 6; in BFH/NV 2012, 1818, Rz 6;… in BFH/NV 2013, 220, Rz 10).
b) Die Sachaufklärungsrüge ist auch nicht geeignet, Beweisanträge oder Fragen zu ersetzen, die ein fachkundig vertretener Beteiligter selbst in zumutbarer Weise in der mündlichen Verhandlung beim FG hätte stellen können (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 18.04.2012 - I B 123/11, BFH/NV 2012, 1299, Rz 18; in BFH/NV 2012, 1818, Rz 7).
Ein umsichtiger Prozessvertreter muss vielmehr stets gewärtigen, dass das Gericht die Beweismittel abweichend würdigt, und er ist deshalb gehalten, vorsorglich alle von ihm für zweckmäßig erachteten Beweisanträge zu stellen und ihre Ablehnung gegebenenfalls rechtzeitig zu rügen (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 1299, Rz 19; in BFH/NV 2012, 1818, Rz 7).
- BFH, 12.10.2012 - XI B 51/12
Rüge einer überlangen Verfahrensdauer
Da die Sachaufklärungspflicht dazu dient, die Spruchreife der Klage herbeizuführen, hat das FG nur das aufzuklären, was aus seiner materiell-rechtlichen Sicht entscheidungserheblich ist (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 5. August 2011 III B 144/10, BFH/NV 2011, 1915, Leitsatz 2, unter II.2.b;… vom 28. Juni 2011 IX B 11/11, BFH/NV 2011, 1891; vom 18. Juli 2012 V B 99/11, nicht veröffentlicht --n.v.--, juris, unter II.1.a).Um einen Sachaufklärungsmangel hinreichend darzulegen, hätte die von einem Prozessbevollmächtigten vertretene Klägerin vortragen müssen, welche konkreten Tatsachen das FG habe aufklären und welche genau bezeichneten Beweise es von Amts wegen habe erheben müssen, weshalb sie nicht von sich aus entsprechende Beweisanträge gestellt hat und weshalb sich die Beweiserhebung dem FG auch ohne besonderen Antrag als erforderlich habe aufdrängen müssen und inwieweit die als unterlassen gerügte Beweisaufnahme --auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. Januar 2010 III B 50/09, BFH/NV 2010, 919; vom 18. Juli 2012 V B 99/11, n.v., juris, unter II.1.a).
Die Sachaufklärungsrüge ist auch nicht geeignet, Beweisanträge oder Fragen zu ersetzen, die eine fachkundig vertretene Beteiligte selbst in zumutbarer Weise in der mündlichen Verhandlung beim FG hätte stellen können (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. April 2012 I B 123/11, BFH/NV 2012, 1299, Leitsatz 2; vom 18. Juli 2012 V B 99/11, n.v., juris, unter II.1.a).
Ein umsichtiger Prozessvertreter muss vielmehr stets gewärtigen, dass das Gericht die Beweismittel abweichend würdigt, und ist deshalb gehalten, vorsorglich alle von ihm für zweckmäßig erachteten Beweisanträge zu stellen und ihre Ablehnung gegebenenfalls rechtzeitig zu rügen (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 1299, unter II.4.; vom 18. Juli 2012 V B 99/11, n.v., juris, unter II.1.a).
- BFH, 08.01.2014 - XI B 120/13
Zur Entstehung eines Pflegekindschaftsverhältnisses zu einer volljährigen …
Die Sachaufklärungsrüge dient nicht dazu, Beweisanträge oder Fragen zu ersetzen, welche ein fachkundig vertretener Beteiligter --wie hier die Klägerin-- selbst in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (…vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 22. Oktober 2009 V B 108/08, BFH/NV 2010, 170;… vom 18. April 2012 I B 123/11, BFH/NV 2012, 1299; vom 18. Juli 2012 V B 99/11, BFH/NV 2012, 1818, jeweils m.w.N.).Ein Prozessvertreter muss stets gewärtigen, dass das Gericht die Beweismittel --Gleiches gilt für den Sachverhalt-- abweichend würdigt und ist deshalb gehalten, vorsorglich alle von ihm für zweckmäßig erachteten Beweisanträge zu stellen und ihre Ablehnung ggf. rechtzeitig zu rügen (…vgl. dazu BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 1299; in BFH/NV 2012, 1818, jeweils m.w.N.).
- BFH, 25.04.2013 - V R 10/11
Steuerpflicht innergemeinschaftlicher Lieferungen
Die Sachaufklärungsrüge ist insoweit nicht geeignet, Beweisanträge oder Fragen zu ersetzen, die ein fachkundig vertretener Beteiligter selbst in zumutbarer Weise in der mündlichen Verhandlung beim FG hätte stellen können (BFH-Beschluss vom 18. Juli 2012 V B 99/11, BFH/NV 2012, 1818). - BFH, 05.12.2013 - XI B 1/13
Richterliche Hinweispflicht
a) Da die Sachaufklärungspflicht dazu dient, die Spruchreife der Klage herbeizuführen, hat das FG nur das aufzuklären, was aus seiner materiell-rechtlichen Sicht entscheidungserheblich ist (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. Juni 2011 IX B 11/11, BFH/NV 2011, 1891;… vom 5. August 2011 III B 144/10, BFH/NV 2011, 1915, Leitsatz 2, Rz 8; vom 18. Juli 2012 V B 99/11, BFH/NV 2012, 1818, Rz 6).