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   BGH, 05.12.1961 - V BLw 2/61   

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https://dejure.org/1961,1036
BGH, 05.12.1961 - V BLw 2/61 (https://dejure.org/1961,1036)
BGH, Entscheidung vom 05.12.1961 - V BLw 2/61 (https://dejure.org/1961,1036)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 1961 - V BLw 2/61 (https://dejure.org/1961,1036)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 447
  • MDR 1962, 206
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 29.04.2016 - LwZB 2/15

    Landwirtschaftssache: Beschwerderecht des gesetzlich zum Hoferben berufenen

    c) Anders verhält es sich, wenn der Abkömmling bereits eine rechtlich gesicherte Anwartschaft auf das Erbe erlangt hat, die einem subjektiven Recht im Sinne des § 20 Abs. 1 FGG gleichsteht (Senat, Beschluss vom 11. Juli 1961 - V BLw 23/60, NJW 1961, 1816; Beschluss vom 5. Dezember 1961 - V BLw 2/61, NJW 1962, 447, 448; Beschluss vom 18. April 1996 - BLw 43/95, aaO; Beschluss vom 27. September 2007 - BLw 14/07, aaO).
  • BGH, 18.04.1996 - BLw 43/95

    Beschwerderecht des an einem Hofübergabevertrag nicht beteiligten weichenden

    Ausnahmen hiervon hat er zugelassen in den Fällen, in denen der Hofeigentümer vor dem Übergabevertrag den Beschwerdeführer erbvertraglich durch bindend gewordenes gemeinschaftliches Testament oder durch formlos bindende Hoferbenbestimmung (Übertragung der Bewirtschaftung und Beschäftigung auf dem Hof) bereits zum Hoferben bestimmt hatte (BGHZ 12, 286; Senatsbeschlüsse v. 1. Juli 1961, V BLw 23/60, NJW 1961, 1816; v. 5. Dezember 1961, V BLw 2/61, NJW 1962, 447, 448) und der Beschwerdeführer so eine rechtlich gesicherte Anwartschaft auf das Erbe erlangt hatte, die einem subjektiven Recht gleichgestellt wird (vgl. Keidel/Kahl, FGG, 13. Aufl., § 20 Rdn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 25.02.2002 - 9 U 140/01

    Sittenwidrigkeit bei Hofübergabe an Kinder des Abkömmlings

    Durch die Löschung des Hofvermerks wird sein Anspruch auf Übereignung des Grundbesitzes nicht berührt (BGH, MDR 1962, 206; BGH, JZ 1962, 571; BGHZ 101, 57, 60f.).
  • BayObLG, 26.03.2002 - 1Z BR 35/01

    Beschwerdeberechtigung im Adoptionsverfahren - Ersetzung der Einwilligung -

    Es bedarf keiner Erörterung, ob neben einer Beschwerdeberechtigung nach § 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG (vgl. Keidel/Engelhardt FGG 14. Aufl. § 57 Rn. 34) auch eine Beschwerdeberechtigung nach § 20 Abs. 1 FGG - unter dem Gesichtspunkt der Beeinträchtigung einer Anwartschaft (vgl. BGH JZ 1962, 250; BayObLGZ 1960, 407/410; Keidel/Kahl § 20 Rn. 7) - in Betracht kommt.
  • OLG Saarbrücken, 13.10.2000 - 5 W 259/00

    Recht eines Betreuten auf informelle Selbstbestimmung bei internen

    Ein Recht im Sinne von § 20 Abs. 1 FGG kann zwar auch durch eine rechtlich gesicherte Anwartschaft begründet werden (BGH, JZ 1962, 250 [BGH 05.12.1961 - V BLw 2/61]; dazu auch Kahl, aaO, Rdn. 7 zu § 20 FGG m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 14.01.1991 - 2 Wx 62/90

    Beschwerdeberechtigung bei Wohnungseigentümergemeinschaften; Voraussetzungen für

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  • LG Memmingen, 14.05.1981 - 4 T 24/81

    Beschwerdeberechtigung des Jugendamts gegen die Ablehnung der Feststellung des

    Das beeinträchtigte Recht kann dem Privatrecht oder dem öffentlichen Recht angehören; es muß sich aber um ein vom Gesetz oder der Rechtsprechung anerkanntes und von der Staatsgewalt geschütztes subjektives Recht oder einer Anwartschaft hierauf handele (BGH, JZ 1962, 250 [BGH 05.12.1961 - V BLw 2/61] ).
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