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   BGH, 11.07.1961 - V BLw 20/60   

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BGH, 11.07.1961 - V BLw 20/60 (https://dejure.org/1961,2170)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1961 - V BLw 20/60 (https://dejure.org/1961,2170)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1961 - V BLw 20/60 (https://dejure.org/1961,2170)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Versagungeiner Genehmigung zur Veräußerung eines landwirtschaftlichen Grundstücks wegen ungesunder Verteilung der Bodennutzung - Abwendung der Zwangsvollstreckung durch Veräußerung eines Grundstücks im Wege der freiwilligen Versteigerung gegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 1720 (Ls.)
  • MDR 1961, 925
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.10.1956 - V BLW 39/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.07.1961 - V BLw 20/60
    Diese Auffassung hat auch der Senat in ständiger Rechtsprechung vertreten (vgl. z.B. Beschlüsse vom 30. Januar 1951, V BLw 57/49, BGHZ 1, 121 = RdL 1951, 129 und 11. Oktober 1956, V BLw 39/56, RdL 1959, 318).
  • BGH, 30.01.1951 - V BLw 57/49

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.07.1961 - V BLw 20/60
    Diese Auffassung hat auch der Senat in ständiger Rechtsprechung vertreten (vgl. z.B. Beschlüsse vom 30. Januar 1951, V BLw 57/49, BGHZ 1, 121 = RdL 1951, 129 und 11. Oktober 1956, V BLw 39/56, RdL 1959, 318).
  • BGH, 07.12.1954 - V BLw 47/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.07.1961 - V BLw 20/60
    Eine ungesunde Verteilung der Bodennutzung liegt jedenfalls dann vor, wenn der Grundstückserwerb nach den ganzen Umständen, insbesondere bei Berücksichtigung des großen Landbedarfs, eine ungesunde Erscheinung darstellt (vgl. Beschluß des Senats vom 7. Dezember 1954, V BLw 47/54, RdL 1955, 39 und die weiteren dort angeführten Entscheidungen).
  • BGH, 11.11.1958 - V BLw 24/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.07.1961 - V BLw 20/60
    Der Bundesgerichtshof hat, wie die Rechtsbeschwerde unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats (vgl. die bereits oben erwähnten Beschlüsse vom 7. Dezember 1954 und 11. Oktober 1956 sowie Beschluß vom 11. November 1958, V BLw 24/58, RdL 1959, 12) zutreffend ausführt, wiederholt ausgesprochen, daß eine Grundstücksveräußerung auch dann zu einer ungesunden Verteilung der Bodennutzung fahren könne, wenn der Käufer selbst Landwirt sei und ein an sich berechtigtes Interesse an dem Erwerb des Grundstücks habe, jedoch andere Bewerber aus dem Kreise der Landwirtschaft dringender auf das Grundstück angewiesen seien als der im Vertrag vorgesehene Käufer.
  • BGH, 26.11.2010 - BLw 14/09

    Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Veräußerung eines landwirtschaftlichen

    Da Grund und Boden in der Land- und Forstwirtschaft der maßgebende Produktionsfaktor ist, aber nicht in unbeschränktem Umfang zur Verfügung steht, soll der vorhandene landwirtschaftliche Grundbesitz in erster Linie den Landwirten zugute kommen und vorbehalten bleiben, die ihn selbst bewirtschaften (Senat, Beschluss vom 11. Juli 1961 - V BLw 20/60, RdL 1961, 229).

    Das steht der Annahme einer durch den Grundstückserwerb der Beteiligten zu 2 begründeten ungesunden Verteilung des Grund und Bodens im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 GrdstVG entgegen, ohne dass es noch darauf ankommt, dass andere Landwirte erwerbswillig und erwerbsbereit sind, die das Grundstück möglicherweise noch dringender benötigen (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Juli 1961 - V BLw 20/60, RdL 1961, 229, 230).

  • OLG Dresden, 29.03.2021 - W XV 814/20

    Beschwerde gegen den Beschluss eines Landwirtschaftsgerichts; Erwerb

    Denn der Beteiligte zu 2) als Erwerber der in der Gemarkung D...... gelegenen Flurstücke ist Landwirt und unterhält in S...... am Niederrhein einen leistungsfähigen Landwirtschaftsbetrieb im Haupterwerb (vgl. den Schriftsatz der oberen Landwirtschaftsbehörde vom 17. Februar 2020, S. 12), in den er die mit Vertrag vom 1. August 2019 erworbenen Flächen einzugliedern beabsichtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1964 - V BLw 10/64, RdL 1965, S. 45, 46; BGH, Beschluss vom 11. Juli 1961 - V BLw 20/60, RdL 1961, S. 229, 230 ["Der Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks durch einen Berufslandwirt ist in aller Regel nicht zu beanstanden."]).

    Eine Bevorzugung der Agrargenossenschaft gegenüber dem Beteiligten zu 2), der ebenfalls Landwirtschaft in Haupterwerb betreibt, birgt vielmehr - wie gerade die Argumentation des Beteiligten zu 4) in dem hier vorliegenden Verfahren belegt (vgl. den Schriftsatz vom 17. Februar 2020, S. 5 oben und S. 30) - die Gefahr einer positiven Lenkung des Grundstücksverkehrs, zu der die Instrumentarien des Grundstücksverkehrsgesetzes grundsätzlich nicht eingesetzt werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 1969 - 1 BvR 353/67, BVerfGE 26, S. 2165 ff [223]; BGH, Beschluss vom 8. Mai 1998 - BLw 42/97, NJW-RR 1998, S. 1470/1, Rn. 7, zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 11. Juli 1961 - V BLw 20/60, MDR 1961, S. 925, Rn. 9, zitiert nach juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. Juni 2018 - 101 W 3/17, AUR 2018, S. 428/9, Rn. 33, zitiert nach juris; OLG Jena, Beschluss vom 21. Juni 2013 - Lw U 251/13, RdL 2013, S. 281 ff, Rn. 16 a.E., zitiert nach juris).

    Will dagegen der Käufer - wie hier der Beteiligte zu 2) - die von ihm gekauften Flurstücke seinem bestehenden Landwirtschaftsbetrieb eingliedern und sie selbst bewirtschaften, so muss der Erwerb nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 25. November 2016 - BLw 4/15, NJW-RR 2017, S. 655 ff, Rn. 21, zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 4/13, NJW-RR 2015, S. 855/6, Rn. 9, zitiert nach juris [Aufgabe des bestehenden Betriebs, Gründung eines neuen Betriebs; BGH, Beschluss vom 11. Juni 1961 - V BLw 20/60, RdL 1961, S. 229 ff, Rn. 8/9, zitiert nach juris) - und ihm folgend der Instanzgerichte (OLG Oldenburg, Beschluss vom 18. Oktober 2018 - 10 W 17/18, RdL 2019, S. 287 ff, Rn. 7, zitiert nach juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 27. Juli 2018 - 2 Ww 9/17, RdL 2019, S. 51 ff, Rn. 73, zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 30. November 2017 - 5 WLw 3/17, Rn 23, zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 4. Mai 2017 - 5 W (Lw) 7/15, RdL 2018, 15 ff, Rn. 30, zitiert nach juris [Erwerb von rund 7, 5 ha in einer Entfernung von 500 km von dem Betrieb in Baden-Württemberg]; OLG Naumburg, Beschluss vom 8. Mai 2012 - 2 Ww 7/11, NL-BzAR 2012, 376 ff. Rn. 27, zitiert nach juris [Erwerb eines 5, 2798 ha großen Grundstück in Sachsen-Anhalt, rund 350 Kilometer vom landwirtschaftlichen Betrieb des Erwerbers in NRW entfernt]) - eine innere Verbindung mit diesem bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb aufweisen.

    In diesem Fall ist selbst der Haupterwerbslandwirt im Ergebnis einem Nichtlandwirt gleichzustellen, dessen Grundstückserwerb Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur widerspricht (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2016 - BLw 4/15, NJW-RR 2017, S. 655 ff, Rn. 21, zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 4/13, NJW-RR 2015, S. 855 ff, Rn. 9, zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 11. Juli 1961 - V BLw 20/60, MDR 1961, S. 925, Rn. 10, zitiert nach juris).

    Gleiches müsste gelten, wenn die Veräußerung zu einer wirtschaftlich und volkswirtschaftlich nicht gerechtfertigten Anhäufung von Grundbesitz in einer Hand führt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 1961 - V BLw 20/60, RdL 1961, S. 229, 230).

  • BGH, 28.11.2014 - BLw 2/14

    Versagung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung wegen ungesunder Bodenverteilung:

    Da Grund und Boden in der Land- und Forstwirtschaft der maßgebende Produktionsfaktor ist, aber nicht in unbeschränktem Umfang zur Verfügung steht, soll der vorhandene landwirtschaftliche Grundbesitz in erster Linie den Landwirten zugutekommen und vorbehalten bleiben, die ihn selbst bewirtschaften (Senat, Beschluss vom 11. Juli 1961 - V BLw 20/60, RdL 1961, 229).
  • BGH, 25.11.2016 - BLw 4/15

    Genehmigungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz: Erwerber eines

    Da Grund und Boden in der Land- und Forstwirtschaft der maßgebende Produktionsfaktor ist, aber nicht in unbeschränktem Umfang zur Verfügung steht, soll der vorhandene landwirtschaftliche Grundbesitz in erster Linie den Landwirten zugutekommen und vorbehalten bleiben, die ihn selbst bewirtschaften (Senat, Beschluss vom 11. Juli 1961 - V BLw 20/60, RdL 1961, 229).
  • BGH, 28.11.2014 - BLw 4/13

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Beseitigung des Versagungsgrundes der ungesunden

    Vorhandenes Eigentum an landwirtschaftlichen Grundstücken reicht nicht aus, um den Versagungsgrund der ungesunden Verteilung von Grund und Boden auf Seiten des Erwerbers auszuräumen; das gilt vor allem beim Nichtlandwirt (vgl. dazu Senat, Beschlüsse vom 26. November 2010 - BLw 14/09, NJW-RR 2011, 521 Rn. 12 und vom 28. April 2006 - BLw 32/05, NJW-RR 2006, 1245 Rn. 23), aber auch bei einem Landwirt, der ohne Zusammenhang mit seinem landwirtschaftlichen Betrieb Flächen erwirbt (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Juni 1961 - V BLw 20/60, RdL 1961, 229, 230).
  • BGH, 28.10.1965 - V BLw 23/65

    Genehmigung der Veräußerung landwirtschaftlichen Grundbesitzes - Erwerb

    Auf dieses Merkmal werde auch in den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 2. März 1953 - V BLw 94/52 und vom 5. Februar 1957 - V BLw 36/56 (RdL 1957, 177) sowie in den Beschlüssen vom 29. April 1952 - V BLw 43/51 - (BGHZ 6, 35 = RdL 1952, 219) und vom 11. Juli 1961 - V BLw 20/60 (RdL 1961, 229) hingewiesen.

    Ein Grundstückserwerb sei ferner ungesund und nicht zu genehmigen, wenn die Veräußerung zu einer wirtschaftlichen und volkswirtschaftlich nicht gerechtfertigten Anhäufung von Grundbesitz in einer Hand führe (BGH Beschluß vom 11. Juli 1961 - V BLw 20/60, a.a.O.).

    Nach der Behauptung der Antragsteller gehen die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 29. April 1952 - V BLw 43/51, 2. März 1953 - V BLw 94/52, 5. Februar 1957 - V BLw 36/56, 11. Juli 1961 - V BLw 20/60, 10. Juli 1962 - V BLw 42/61, 12. Februar 1963 - V BLw 29/62, 20. Oktober 1964 - V BLw 30/64, des Oberlandesgerichts Hamm vom 9. März 1962 - 10 WLw 9/62 und vom 2. November 1962 - 10 WLw 54/62 sowie des Beschwerdegerichts vom 30. Januar 1963 - WL 16/62 - davon aus, daß der interessierte Landwirt selbstwirtschaftender hauptberuflicher Landwirt ist.

    Auch wenn, wie die Rechtsbeschwerdeführer meinen, in den erwähnten Beschlüssen des Senats vom 5. Februar 1957 - V BLw 36/56 und vom 11. Juli 1961 - V BLw 20/60 der Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke aus Kapitalanlagegründen oder wegen ungerechtfertigter Anhäufung von Grundbesitz in einer Hand mißbilligt wird, nimmt doch nach dem eigenen Vorbringen der Rechtsbeschwerdeführer der angefochtene Beschluß keinen anderen Standpunkt in dieser Rechts frage ein.

  • BGH, 29.04.2016 - BLw 2/15

    Landwirtschaftssache: Landpachtvertrag als ungesunde Verteilung der Bodennutzung

    (a) Nach dem Zweck des Versagungsgrunds in § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG soll der vorhandene landwirtschaftliche Grundbesitz in erster Linie den Landwirten zugutekommen und vorbehalten bleiben, die ihn selbst bewirtschaften (Senat, Beschluss vom 11. Juli 1961 - V BLw 20/60, RdL 1961, 229; Beschluss vom 26. November 2010 - BLw 14/09, NJW-RR 2011, 521 Rn. 10; Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 2/14, NJW-RR 2015, 553 Rn. 19).
  • BGH, 08.05.2020 - BLw 2/18

    Genehmigung der Veräußerung von landwirtschaftlichen Grundstücken an einen

    Da Grund und Boden in der Land- und Forstwirtschaft der maßgebende Produktionsfaktor ist, aber nicht in unbeschränktem Umfang zur Verfügung steht, soll der vorhandene landwirtschaftliche Grundbesitz in erster Linie den Landwirten zugutekommen und vorbehalten bleiben, die ihn selbst bewirtschaften (Senat, Beschluss vom 11. Juli 1961 - V BLw 20/60, RdL 1961, 229).
  • BGH, 12.02.1963 - V BLw 29/62
    Im übrigen kann auch ein Grundstuckserwerb durch einen hauptberuflichen Landwirt ungesund sein, wenn der Erwerb für den Käufer lediglich eine Kapitalanlage bedeutet (vgl. Beschluß des Senats vom 11, Juli 1961, V BLw 20/60, RdL 1961, 229, 230 = MDR 1961, 925}. Erst recht muß ein Grundstückserwerb zwecks Kapitalanlage als ungesund angesehen werden, wenn dor Erwerber ein Nichtlandwirt ist, der eine anderweitige gesicherte Existenz hat, «rie das beim Antragsteller zu 2 dor Pall ist. Dies hat mit dem durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleisteten Recht der freien Berufswahl nichts zu tun. Wenn das Gesetz nicht ausdrücklich verlangt, daß der Erv/erber hauptberuflicher Landwirt sein müsse, so sollte damit, wie sowohl in der amtlichen Begründung zu dem Gesetzentwurf wie auch in dem Bericht des Ernährungsausschusses (aaO) gesagt wird, lediglich zum Ausdruck gebracht werden, daß nicht jeder Erwerb von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken durch einen Nicht land v/irt ungesund sei.
  • OLG Celle, 12.01.2017 - 7 W 48/16

    Landwirtschaftliches Bodenrecht: Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages;

    Denn eine positive Lenkung des Bodenmarktes, die die unions- und verfassungsrechtlichen Grenzen des Eigentumsrechts bzw. der Kapitalverkehrsfreiheit überschreitet, ist unzulässig (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.06.1969 - 1 BvR 353/67, BVerfGE 26, 215, 223; BGH, Beschl. v. 06.07.1990 - BLw 8/88, AgrarR 1990, 315 = BGHZ 112, 86, 93; Beschl. v. 11.07.1961 - V BLw 20/60, RdL 1961, 229; Martinez a. a. O. mwN).
  • BGH, 28.10.1965 - V BLw 21/65

    Kauf von landwirtschaftlichem Grundbesitz durch einen selbstwirtschaftenden

  • BGH, 17.12.1964 - V BLw 10/64
  • BGH, 18.04.1996 - BLw 53/95

    Ungesunde Verteilung von Grund und Boden im Landwirtschaftsrecht -

  • BGH, 04.05.1983 - V BLw 5/83

    Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages nach dem Grundstückverkehrsgesetz -

  • BGH, 28.10.1965 - V BLw 16/65

    Veräußerung eines Ackergrundstücks im Wege der freiwilligen Versteigerung -

  • BGH, 14.12.1966 - V VLw 29/66

    Veräußerung des Grundstücks als eine ungesunde Verteilung von Grund und Boden -

  • BGH, 18.04.1975 - V BLw 14/73

    Verkauf einer Teilfläche eines Grundstücks - Grundstücksverkehrsrechtliche

  • BGH, 28.10.1965 - V BLw 2/65

    Ungesunde Bodenverteilung beim Erwerb eines Grundstücks zum Zweck der

  • BGH, 05.12.1961 - V BLw 22/61

    Rechtsmittel

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