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   BGH, 31.01.1967 - V BLw 32/66   

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https://dejure.org/1967,2984
BGH, 31.01.1967 - V BLw 32/66 (https://dejure.org/1967,2984)
BGH, Entscheidung vom 31.01.1967 - V BLw 32/66 (https://dejure.org/1967,2984)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 1967 - V BLw 32/66 (https://dejure.org/1967,2984)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.10.1965 - V BLw 19/65

    Zwischenbescheid im Landwirtschaftsrecht

    Auszug aus BGH, 31.01.1967 - V BLw 32/66
    Der maßgebende Zeitpunkt, zu dem dargetan sein muß, daß ein am Erwerb interessierter Landwirt vorhanden ist, liegt im Zeitpunkt der Entscheidung über die Genehmigung in der Tatsacheninstanz (vgl. Beschluß des Senats vom 28. Oktober 1965 - V BLw 19/65, S. 19; in BGHZ 44, 202 ff insoweit nicht abgedruckt).

    Durch ihn soll eine Veräußerung vor allem dann verhindert werden, wenn ein agrarstrukturell vordringlicher Landbedarf anderer Personen besteht (vgl. Beschluß vom 28. Oktober 1965 a.a.O.).

  • BGH, 26.05.1964 - V BLw 15/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 31.01.1967 - V BLw 32/66
    Die Beteiligte zu 4) galt deshalb als Konkurrentin, weil ein gemeinnütziges Siedlungsunternehmen regelmäßig einem hauptberuflichen Landwirt gleichzustellen ist (vgl. Beschluß des Senats vom 26. Mai 1964 - V BLw 15/63, S. 7; Wöhrmann a.a.O. § 9 Anhang A Rdn.38).
  • BGH, 10.07.1962 - V BLw 42/61
    Auszug aus BGH, 31.01.1967 - V BLw 32/66
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß aus der Genehmigung vorangegangener Landankäufe kein durchschlagender Grund für die Genehmigung weiteren Landerwerbs herzuleiten ist (vgl. Beschluß des Senats vom 10. Juli 1962 - V BLw 42/61, RdL 1962, 263, 265).
  • BGH, 04.02.1964 - V BLw 31/63

    Vorkaufsrecht nach dem Reichssiedlungsgesetz

    Auszug aus BGH, 31.01.1967 - V BLw 32/66
    Auch die Genehmigungsbehörde selbst ist an ihre Auffassung nicht gebunden (vgl. Beschluß des Senats vom 4. Februar 1964 - V BLw 31/63, RdL 1964, 122, 124).
  • BGH, 11.07.1961 - V BLw 32/60
    Auszug aus BGH, 31.01.1967 - V BLw 32/66
    Diese Stellung ist dem gemeinnützigen Siedlungsunternehmen grundsätzlich auch dann zuzuerkennen, wenn es das Kaufgrundstück als Vorrats- oder Ersatzland zur Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur erwerben will (vgl. OLG Düsseldorf a.a.O.; ferner Beschluß des Senats vom 11. Juli 1961 - V BLw 32/60, RdL 1961, 202).
  • BGH, 20.10.1964 - V BLw 30/64
    Auszug aus BGH, 31.01.1967 - V BLw 32/66
    Die von der Rechtsbeschwerde angeführte Entscheidung des Senats vom 20. Oktober 1964 - V BLw 30/64, RdL 1964, 320 steht dieser Rechtsauffassung nicht entgegen.
  • BGH, 29.04.2016 - BLw 2/15

    Landwirtschaftssache: Landpachtvertrag als ungesunde Verteilung der Bodennutzung

    Das Siedlungsunternehmen wird durch das Vorkaufsrecht in die Lage versetzt, für diesen Zweck landwirtschaftliche Grundstücke zu erwerben (Senat, Beschluss vom 31. Januar 1967 - V BLw 32/66, RdL 1967, 97, 98; Beschluss vom 11. November 1976 - V BLw 6/76, BGHZ 67, 330, 332; vgl. auch Beschluss vom 13. Dezember 1991 - BLw 8/91, BGHZ 116, 348, 351).
  • BGH, 13.12.1991 - BLw 8/91

    Einwendungen gegen siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht bei Veräußerung

    Daß das Siedlungsunternehmen als hauptberuflicher Landwirt gilt und - wie das Beschwerdegericht meint - selbst dann den Vorrang vor einem Landwirt im Nebenberuf hat, wenn es das Kaufgrundstück als Vorratsland für Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur erwerben will, entspricht zwar nicht der neueren Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 67, 330, 333 in Abkehr von BGH, Beschl. v. 31. Januar 1967, V BLw 32/66, RdL 1967, 97), doch wirkt sich dieser falsche Ausgangspunkt nicht aus.
  • BGH, 07.12.1977 - V BLw 16/76

    Statthaftigkeit einer Abweichungsrechtsbeschwerde - Kostengründe als Begründung

    BGH Beschluß vom 31. Januar 1967 - V BLw 32/66 - RdL 1967, 97, 98;.

    In seinem Beschluß vom 11. November 1976 (BGHZ 67, 330, 333) ist der Senat von seinem Beschluß vom 31. Januar 1967 - V BLw 32/66 - (RdL 1967, 97, 98) abgerückt.

  • BGH, 11.11.1976 - V BLw 6/76

    Ungesunde Verteilung von Grund und Boden

    Übt ein Siedlungsunternehmen das gesetzliche Vorkaufsrecht ohne Angabe bereits unternommener oder beabsichtigter agrarstruktureller Maßnahmen aus, um ein (hier: an einen Nichtlandwirt verkauftes) landwirtschaftliches Grundstück an einen bestimmten Landwirt weiter zu veräußern, so obliegt es dem Siedlungsunternehmen, durch gerichtlich nachprüfbare Angaben, gegebenenfalls unter Namensnennung, darzulegen, ob der Landwirt das Grundstück zur Aufstockung seines Betriebes dringend benötigt (Abweichung vom Senatsbeschluß vom 31. Januar 1967 - V BLw 32/66 - RdL 1967, 97).

    Der Senat hat allerdings, wie der Rechtsbeschwerde zuzugeben ist, mehrfach ausgesprochen, daß ein solches Siedlungsunternehmen einem hauptberuflichen Landwirt gleichzustellen ist (Beschlüsse vom 26. Mai 1964 - V BLw 15/63 - und 31. Januar 1967 - V BLw 32/66 - RdL 1967, 97/98) und auch dann den Vorrang vor einem Landwirt im Nebenberuf hat - Entsprechendes gilt im Verhältnis zu einem Nichtlandwirt -, wenn es das Vorkaufsrecht ausübt, um das Kaufgrundstück als Vorrats- oder Ersatzland zur Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur zu erwerben (RdL 1967, 97, 98; vgl. auch schon Senatsbeschluß vom 11. Juli 1961, RdL 1961, 202).

  • BGH, 01.06.1977 - V BLw 24/76

    Genehmigungspflicht für die Veräußerung eines Grundstücks mit vorwiegend

    Unter Abkehr von dem Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 31. Januar 1967 - V BLw 32/66 (RdL 1967, 97), auf den sich das Oberlandesgericht gestützt hat, hat der Senat in dem erwähnten Beschluß vom 11. November 1976 ausgeführt, daß Siedlungsunternehmen Vollandwirten nicht schlechthin gleichgestellt werden, sondern nur aufgrund und im Rahmen ihrer Funktion, an der Verbesserung der Agrarstruktur mitzuwirken.
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