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BGH, 04.07.1979 - V BLw 33/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Genehmigung eines Hofübergabevertrages - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdefrist - Antrag auf Versagung der Genehmigung des Übergabevertrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1980, 132
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.07.1956 - V BLw 16/56
Abweichungsrechtsbeschwerde
Auszug aus BGH, 04.07.1979 - V BLw 33/78
Jene Vergleichsentscheidung beruht auch - dies ist weiter Zulässigkeitsvoraussetzung der Abweichungsrechtsbeschwerde (BGHZ 21, 234, 236) - auf dieser Rechtsansicht. - BGH, 06.12.1960 - V BLw 8/60
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 04.07.1979 - V BLw 33/78
In dem von der Rechtsbeschwerde u.a. angeführten Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 6. Dezember 1960, V BLw 8/60, RdL 1961, 315, 316 hat der Senat - unter Hinweis auf seine vorangegangene Rechtsprechung - ausgeführt, daß der in Betracht kommende Hoferbe bereits im Zeitpunkt des Erbfalls imstande sein müsse, den Hof ohne eine längere Umstellungszeit ("Lehrzeit") ordnungsgemäß zu bewirtschaften. - BGH, 25.03.1965 - V BLw 25/64
Verwirkung des Beschwerderechts
Auszug aus BGH, 04.07.1979 - V BLw 33/78
Auch sie setzt jedoch, wenngleich es sich nicht um ein Rechtsmittel im eigentlichen Sinne handelt, eine Rechtsbeeinträchtigung voraus (BGHZ 43, 289, 293 [BGH 25.03.1965 - V BLw 25/64] m.w.N.).
- BGH, 02.05.2002 - V ZB 36/01
Belehrung über befristete Rechtsmittel nach dem WEG
cc) Unterbleibt - wie hier gegenüber dem Antragsgegner - die erforderliche Rechtsmittelbelehrung in Wohnungseigentumssachen, so steht dies weder der Wirksamkeit der gerichtlichen Entscheidung (vgl. Senat, Beschl. v. 4. Juli 1979, V BLw 33/78, LM § 6 HöfeO Nr. 22 für § 21 Abs. 2 Satz 2 LwVG) noch dem Beginn des Laufs der Rechtsmittelfrist entgegen. - BGH, 08.12.1995 - BLw 33/95
Vermögensauseinandersetzung einer LPG
Eine inhaltlich unzutreffende Rechtsmittelbelehrung ist einer völlig unterbliebenen Rechtsmittelbelehrung gleichzustellen (vgl. Senatsbeschl. v. 4. Juli 1979, V BLw 33/78, AgrarR 1979, 313). - BGH, 07.07.1994 - BLw 60/94
Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde in Landwirtschaftssachen
Die hierfür geltenden Fristen haben insoweit nicht vor dem 20. April 1994 zu laufen begonnen, wobei offenbleibt, ob bei einer Entscheidung in einer Angelegenheit der streitigen freiwilligen Gerichtsbarkeit die Zwei-Wochenfrist nach §§ 22 Abs. 1 LwVG, 22 Abs. 1 FGG wegen Fehlens der gesetzlich vorgeschriebenen richtigen Rechtsmittelbelehrung (§ 21 Abs. 2 Satz 3 LwVG) überhaupt zu laufen begonnen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Juli 1979, V BLw 33/78, AgrarR 1979, 313).
- BGH, 07.07.1994 - BLw 62/94
Rechtsmittelzüge bei Rechtsstreitigkeiten aus dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz …
Die hierfür geltenden Fristen haben insoweit nicht vor dem 20. April 1994 zu laufen begonnen, wobei offenbleibt, ob bei einer Entscheidung in einer Angelegenheit der streitigen freiwilligen Gerichtsbarkeit die Zwei-Wochenfrist nach §§ 22 Abs. 1 LwVG, 22 Abs. 1 FGG wegen Fehlens der gesetzlich vorgeschriebenen richtigen Rechtsmittelbelehrung (§ 21 Abs. 2 Satz 3 LwVG) überhaupt zu laufen begonnen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Juli 1979, V BLw 33/78, AgrarR 1979, 313). - BGH, 29.02.1996 - BLw 52/95
Voraussetzungen für eine Rechtsbeschwerde in Landwirtschaftssachen
Dahinstehen kann, ob die Beschwerdebegründung insoweit den formellen Voraussetzungen (vgl. BGHZ 89, 149, 151) genügt, denn jedenfalls liegt ein Abweichungsfall hinsichtlich der einzigen von ihr angezogenen Vergleichsentscheidung des Senats (Beschl. v. 4. Juli 1979, V BLw 33/78 AgrarR 79, 313) nicht vor. - BGH, 07.07.1994 - BLw 61/94
Rechtsmittelzüge bei Rechtsstreitigkeiten aus dem Gesetz über die strukturelle …
Die hierfür geltenden Fristen haben insoweit nicht vor dem 20. April 1994 zu laufen begonnen, wobei offenbleibt, ob bei einer Entscheidung in einer Angelegenheit der streitigen freiwilligen Gerichtsbarkeit die Zwei-Wochenfrist nach §§ 22 Abs. 1 LwVG, 22 Abs. 1 FGG wegen Fehlens der gesetzlich vorgeschriebenen richtigen Rechtsmittelbelehrung (§ 21 Abs. 2 Satz 3 LwVG) überhaupt zu laufen begonnen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Juli 1979, V BLw 33/78, AgrarR 1979, 313).