Rechtsprechung
BGH, 05.02.1957 - V BLw 37/56 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- opinioiuris.de
Hoferbfolge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 23, 249
- NJW 1957, 787
Wird zitiert von ... (92) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 16.02.1954 - V BLw 60/53
Bestimmung eines Abkömmlings zum Hoferben
Auszug aus BGH, 05.02.1957 - V BLw 37/56
Der Grundsatz, daß unter Umständen in einer formlosen Vereinbarung über die Hoferbfolge eine bindende Bestimmung des Hoferben liegen kann (BGHZ 12, 286), gilt nicht nur für einen Übergabevertrag, sondern auch für einen Erbvertrag.Das Oberlandesgericht hält in Anlehnung an den Beschluß des erkennenden Senats vom 16. Februar 1954 (V BLw 60/53, BGHZ 12, 286 = RechtdLandw 1954, 153 = DNotZ 1954, 307) eine formlose, den Hofeigentümer bindende Bestimmung des Hoferben für möglich, meint jedoch, daß die Beteiligten nach Lage der Sache weder einen Übergabevertrag noch einen Vorvertrag zu einem Übergabevertrag abgeschlossen hätten, daß vielmehr ein Erbvertrag in Betracht kommen könne, der trotz Fehlens der vorgeschriebenen Form eine Bindung des Hofeigentümers zur Folge habe.
a) Der erkennende Senat hat im Beschluß vom 16. Februar 1954 (aaO) eine den Hofeigentümer bindende Vereinbarung über die Hofnachfolge eines Abkömmlings darin erblickt, daß der Hofeigentümer durch Art, Umfang und Dauer der Beschäftigung des Abkömmlings auf dem Hof zu erkennen gegeben hatte, daß dieser den Hof übernehmen solle, und der Abkömmling sich hierauf eingestellt hatte.
- BGH, 18.02.1955 - V ZR 108/53
Kleinsiedlung. Formmangel
Auszug aus BGH, 05.02.1957 - V BLw 37/56
Der Bundesgerichtshof (vgl BGHZ 16, 334 [336/37]; 20, 172 [173] sowie Urteil vom 4. März 1955, V ZR 66/54, Betrieb 1955, 479) hat sich dieser Auffassung angeschlossen.Wenn ein formungültiger Vertrag ausnahmsweise mit Rücksicht auf Treu und Glauben als wirksam zu behandeln ist, so kann das nur bedeuten, daß die Vertragsteile Ansprüche auf Erfüllung daraus herleiten können (vgl BGHZ 16, 334;… Schulte aaO;… ff. und D. Reinicke aaO).
- BGH, 30.10.1951 - V BLw 47/50
Auszug aus BGH, 05.02.1957 - V BLw 37/56
Dagegen ließe sich anführen, daß auf dem Gebiete des Höfe- (und früheren Anerben-)Rechts in Abweichung von anderen Rechtsgebieten die Regelung der Erbfolge weitaus überwiegend im Wege vertraglicher Bindung zwischen Hofeigentümer und Hoffolger, insbesondere durch Übergabevertrag erfolgt (vgl dazu die statistischen Angaben - 83- 84 % - im Beschluß des Senats vom 30. Oktober 1951, V BLw 47/50, RechtdLandw 1952, 47 [48]; ferner Beseler, System des Deutschen Privatrechts, 1885, § 193 sowie Sering-v. Dietze, Die Vererbung des ländlichen Grundbesitzes in der Nachkriegszeit, 1930, z.B. S. 296 [Westdeutschland, insbesondere Fußnote 3 und Tabelle S. 330 - 93 %] und 401 [Bayern 90-95 %]), früher aber auch durch Erbvertrag geschah, der im Höferecht weitgehend durch den Übergabevertrag verdrängt wurde (…beide in ihrem geschichtlichen Ursprung auf die Vergabung von Todes wegen zurückgehend: vgl Beseler a.a.O. und § 142; Kipp Coing, Erbrecht, 10. Bearbeitung § 30 I 1 und V).
- BGH, 19.01.1954 - V ZB 28/53
Grundstücksvermächtnis durch Erbvertrag
Auszug aus BGH, 05.02.1957 - V BLw 37/56
Vielmehr besteht vor dem Erbfall nur eine tatsächliche Aussieht darauf, daß ihm der Hof beim Tode des Erblassers zufällt (vgl BGHZ 12, 115 [118]). - BGH, 14.07.1956 - V ZR 223/54
Rechtspflichten der Benutzer einer abgetrennten, einem Unternehmen zugeteilten …
Auszug aus BGH, 05.02.1957 - V BLw 37/56
Daß Vertragsverhältnisse nach dem Grundsatz von Treu und Glauben auch durch tatsächliche Vorgänge, nicht bloß durch auf die Rechtsfolgen gerichtete rechtsgeschäftliche Erklärungen begründet werden können, hat der Bundesgerichtshof in Anlehnung an die Ausführungen von Tasche (…aaO) und Larenz (Lehrbuch des Schuldrechts 1. Band § 4), der diese Auffassung unter der Bezeichnung "Schuldverhältnisse aus sozialtypischem Verhalten" übernommen und weiterentwickelt hat, im Urteil vom 14. Juli 1956 (V ZR 223/54, BGHZ 21, 319 = NJW 1956, 1475 mit zustimmender Stellungnahme von Larenz NJW 1956, 1897) anerkannt. - RG, 04.12.1942 - VII 94/42
Kann der vorkaufsberechtigte Miterbe den Einwand der Arglist erheben, wenn sich …
Auszug aus BGH, 05.02.1957 - V BLw 37/56
Im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts, das sich in mehreren Entscheidungen (vgl RGZ 153, 157, 207; 169, 73; 170, 203) mit der Frage der Nichtigkeit von Rechtsgeschäften wegen Formmangels und dem Grundsatz von Treu und Glauben befaßt und schließlich ganz allgemein ausgesprochen hat, die Berufung auf Formmängel sei nach § 242 BGB unzulässig, wenn es nach den Beziehungen der Parteien und den gesamten Umständen Treu und Glauben widerspreche, die Vertragsansprüche am Formmangel scheitern zu lassen, hat der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone (OGHZ 1, 217) bei der Prüfung der Frage, in welchem Verhältnis die §§ 125, 242 BGB zueinander stehen, ausgeführt, das Gebot, Rechtsgeschäfte, die der gesetzlich vorgeschriebenen Form entbehren, als nichtig zu behandeln, verlange grundsätzlich Anerkennung. - BGH, 03.05.1955 - V BLw 75/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 05.02.1957 - V BLw 37/56
Dies ist jedoch dann nicht der Fall, wenn kein freies Bestimmungsrecht gegeben, der Hofeigentümer also gar nicht in der Lage war, den Hoferben frei zu bestimmen (Beschluß vom. 3. Mai 1955, V BLw 75/54, RechtdLandw 1955, 197 = DNotZ 1956, 138). - BGH, 07.03.1956 - V ZR 113/54
Umstellung der Eigenmittel des Siedlungsträgers
Auszug aus BGH, 05.02.1957 - V BLw 37/56
Der Bundesgerichtshof (vgl BGHZ 16, 334 [336/37]; 20, 172 [173] sowie Urteil vom 4. März 1955, V ZR 66/54, Betrieb 1955, 479) hat sich dieser Auffassung angeschlossen. - BVerfG, 24.02.1954 - 2 BvQ 1/54
Keine einstweilige Anordnung gegen die Eingliederung des Landes Lippe nach …
Auszug aus BGH, 05.02.1957 - V BLw 37/56
Im übrigen hat der Beschluß vom 16. Februar 1954 im Schrifttum, auch soweit er im Ergebnis als der Billigkeit entsprechend empfunden wird, Ablehnung erfahren (vgl vor allem Bosch FamRZ 1955, 172; Pikalo RechtdLandw 1954, 193; Wieacker DNotZ 1956, 115 sowie in der Reihe Recht und Staat 1956 Nr. 193/94, Zur rechtstheoretischen Präzisierung des § 242 BGB, Anm. 62, 75 und 101 mit Besprechung von Baur DNotZ 1956, 629 und Esser JZ 1956, 555; Humbert NJW 1956, 1857; ferner Baur JZ 1954, 330/31; Krause FamRZ 1955, 161 und Riedel JZ 1955, 109). - BGH, 09.02.1955 - V BLw 59/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 05.02.1957 - V BLw 37/56
An der im Beschluß vom 16. Februar 1954 vertretenen Rechtsauffassung hat der Senat in einem weiteren Beschluß vom 9. Februar 1955 (V BLw 59/54, RechtdLandw 1955, 109 = DNotZ 1956, 134) festgehalten und dazu ausgeführt, daß an die Wirksamkeit einer formlosen Vereinbarung über die Hoferbfolge, die nur nach umfassender Aufklärung des Sachverhalts beurteilt werden könne, strenge Anforderungen zu stellen seien und eine Bindung des Erblassers nur zu bejahen sei, wenn eine Verneinung der Bindung das Rechtsempfinden vor allem in bäuerlichen Kreisen erheblich verletzen würde. - BGH, 04.03.1955 - V ZR 66/54
Rechtsmittel
- BGH, 29.03.1996 - V ZR 332/94
Voraussetzungen des Schadensersatzes wegen des Abbruchs von Verhandlungen vor …
b) Die Nichtigkeitsfolge eines Verstoßes gegen die Formvorschrift von § 313 Satz 1 BGB hat indessen zurückzutreten, wenn sie nach den gesamten Umständen mit Treu und Glauben schlechthin nicht zu vereinbaren ist, etwa weil sie die Existenz des anderen Vertragsteils gefährdet (BGHZ 12, 286; 23, 249) oder ihre Geltendmachung eine besonders schwerwiegende Treupflichtverletzung bedeutet (BGHZ 29, 6, 10 f; 48, 396, 397 ff; 85, 315, 318 f). - BGH, 20.12.2001 - IX ZR 401/99
Anspruch auf Zahlung von Nutzungsersatz aufgrund eines formnichtigen …
Dies ist angenommen worden, wenn entweder die wirtschaftliche Existenz des einen Vertragsteils durch die Nichtigkeit des Vertrages gefährdet worden wäre (BGHZ 16, 334, 338; 23, 249, 254 ff; Mattern WM 1972, 670, 677 f), oder in den Fällen einer besonders schweren Treuepflichtverletzung des anderen Teils (BGHZ 29, 6, 12; 48, 396, 398 f; 85, 315, 319). - OLG Karlsruhe, 23.10.2014 - 9 U 9/11
Formlos wirksamer Hofübergabevorvertrag: Voraussetzungen des Zustandekommens; …
a) Auf Grund der Besonderheiten von Bauernhöfen, die oft in langen Traditionen als Familienbetrieb geführt werden, und auf Grund der Besonderheiten der Umstände, die für eine Fortführung des Betriebs über Generationen erforderlich sind, hat die Rechtsprechung bestimmte Grundsätze entwickelt, die für Verpflichtungen der Beteiligten im Zusammenhang mit Hofübergaben maßgeblich sind (vgl. insbesondere BGHZ 12, 286 und BGHZ 23, 249).Dabei kommt es insbesondere darauf an, welche Gegenleistungen des Übernehmers bei der Hofübergabe der Üblichkeit entsprechen, wobei die Leistungsfähigkeit des Hofes einerseits und die Versorgungssituation des Beklagten andererseits zu berücksichtigen sind (vgl. BGHZ 23, 249, 262).
aa) Die veröffentlichten Entscheidungen zeigen, dass familiäre Auseinandersetzungen nicht selten der Anlass dafür sind, dass der Hofeigentümer die ursprüngliche Absicht, den Hof auf einen bestimmten Abkömmling zu übertragen, aufgeben möchte (vgl. beispielsweise BGHZ 12, 286; BGHZ 23, 249; OLG Hamm, Beschluss vom 04.10.1990 - 10 W 137/89 -, zitiert nach Juris).
(Vgl. zu der für den Erblasser bindenden Wirkung der Bestimmung der Hofnachfolge in derartigen Fällen BGHZ 23, 249, 258 ff.; BGHZ 12, 286.).
- BGH, 07.08.1984 - BLw 4/83 Vereinbarungen über eine Hoferbfolge können nach Ansicht des Beschwerdegerichts zwar ausnahmsweise als formlos gültig behandelt werden, wenn im Hinblick auf den Grundsatz von Treu und Glauben "die Nichtigkeit zu schlechthin untragbaren Ergebnissen führen würde" (Hinweis auf BGH NJW 1957, 787).
Die Rechtsbeschwerde meint, der Beschwerdebeschluß sei von BGHZ 23, 249 (BGH, Beschluß vom 5. Februar 1957, V BLw 37/56) abgewichen.
Daß aber das Beschwerdegericht auch nach Ansicht der Rechtsbeschwerde den in BGHZ 23, 249 aufgestellten Rechtssatz beachten wollte, ergibt sich unmittelbar aus dem von ihr formulierten, dem Beschwerdegericht unterstellten Rechtssatz.
Im übrigen ist auch zweifelhaft, ob in der Vergleichsentscheidung BGHZ 23, 249 ein abstrakter Rechtssatz aufgestellt worden ist, wonach eine formlos bindende Hoferbenbestimmung auch ohne Rechtsfolgewillen getroffen werden könne.
Diese Frage braucht jedoch nicht vertieft zu werden, weil ein so weitgehender Rechtssatz für BGHZ 23, 249 jedenfalls nicht entscheidungserheblich gewesen wäre.
In BGHZ 23, 249 ging es um die Würdigung eines Pachtvertrages, nach dem die Pacht mit dem Tode des Verpächters (Hofeigentümer) durch den Übergang des Hofes auf den Pächter endigen sollte.
Eine etwa weitergehende Aussage, daß eine (konkludente) Willenserklärung für einen formlos bindenden Erbvertrag nicht erforderlich sei, wäre daher für BGHZ 23, 249 nicht entscheidungserheblich gewesen.
- BGH, 07.08.1984 - V BLw 4/83
Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde - Bestimmung eines Hoferben durch …
Vereinbarungen über eine Hoferbfolge können nach Ansicht des Beschwerdegerichts zwar ausnahmsweise als formlos gültig behandelt werden, wenn im Hinblick auf den Grundsatz von Treu und Glauben "die Nichtigkeit zu schlechthin untragbaren Ergebnissen führen würde" (Hinweis auf BGH NJW 1957, 787).Die Rechtsbeschwerde meint, der Beschwerdebeschluß sei von BGHZ 23, 249 (BGH, Beschluß vom 5. Februar 1957, V BLw 37/56) abgewichen.
Daß aber das Beschwerdegericht auch nach Ansicht der Rechtsbeschwerde den in BGHZ 23, 249 aufgestellten Rechtssatz beachten wollte, ergibt sich unmittelbar aus dem von ihr formulierten, dem Beschwerdegericht unterstellten Rechtssatz.
Im übrigen ist auch zweifelhaft, ob in der Vergleichsentscheidung BGHZ 23, 249 ein abstrakter Rechtssatz aufgestellt worden ist, wonach eine formlos bindende Hoferbenbestimmung auch ohne Rechtsfolgewillen getroffen werden könne.
Diese Frage braucht jedoch nicht vertieft zu werden, weil ein so weitgehender Rechtssatz für BGHZ 23, 249 jedenfalls nicht entscheidungserheblich gewesen wäre.
In BGHZ 23, 249 ging es um die Würdigung eines Pachtvertrages, nach dem die Pacht mit dem Tode des Verpächters (Hofeigentümer) durch den Übergang des Hofes auf den Pächter endigen sollte.
Eine etwa weitergehende Aussage, daß eine (konkludente) Willenserklärung für einen formlos bindenden Erbvertrag nicht erforderlich sei, wäre daher für BGHZ 23, 249 nicht entscheidungserheblich gewesen.
- BGH, 14.05.1987 - BLw 2/87
Rechtsfolgen der Löschung des Hofvermerks; Fortbestehen der höferechtlich wirksam …
Zum einen verpflichtet ein solcher Vertrag den Hofeigentümer zur Übertragung des Hofes durch Rechtsgeschäft unter Lebenden, nämlich durch Auflassung und Eintragung in das Grundbuch (§ 925 BGB; vgl. etwa BGHZ 23, 249, 258;… Wöhrmann, Landwirtschaftsrecht 2. Aufl. § 7 Rdn. 58).Als Rechtsgeschäft unter Lebenden begründet er für den Begünstigten einen Anspruch auf Abschluß des Übergabevertrages (und erst dieser gewährt einen Anspruch auf Übereignung des Hofes: BGHZ 23, 249, 258; OLG Hamm RdL 1957, 75;… Wöhrmann, a.a.O. Rdn. 59).
Gegen eine spätere Bestimmung eines anderen Hoferben (durch Verfügung von Todes wegen oder durch Übergabevertrag) entfaltet der Hofübergabevorvertrag die gleiche Sperrwirkung wie ein Hofübergabevertrag (BGHZ 12, 286, 305; 23, 249, 257 f).
- BGH, 15.03.1967 - V ZR 127/65
Formlose Übergabeverträge
Außerhalb des Höferechts gelten die Grundsätze über den sogenannten formlosen Hofüberlassungsvertrag nicht (Abgrenzung gegenüber BGHZ 12, 286; 23, 249) [BGH 05.02.1957 - V BLw 25/56].Er folgert es aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum sogenannten formlosen Hofüberlassungsvertrag (unter Bezugnahme auf BGHZ 12, 286 = LM HöfeO § 7 Nr. 12; BGHZ 23, 249;… LM a.a.O. Nr. 13); die dort entwiekelten Grundsätze müßten auch auf den vorliegenden Fall angewendet werden.
Gegen eine Anwendung der Grundsätze, die der erkennende Senat in seiner Eigenschaft als Senat für Landwirtschaftssachen über die Wirksamkeit formloser Hofübergabeverträge in der früheren britischen Zone entwickelt hat (BGHZ 12, 286; 23, 249), [BGH 05.02.1957 - V BLw 25/56]auf den hier zur Entscheidung stehenden Sachverhalt ergeben sich Bedenken bereits daraus, daß die im Urteil festgestellte mündliche Erklärung des Erstklägers vom Jahre 1955 oder 1956, der zufolge der Erstbeklagte nach Abfindung seiner Schwester einmal "den Hof" zu Eigentum bekommen sollte, nicht den landwirtschaftlichen Betrieb der Kläger in seiner Gesamtheit, also einschließlich der ihnen gehörenden 18 Morgen Ackerland, zum Gegenstande hatte, sondern bloß das streitige Haus- und Gartenanwesen.
Richtig ist, daß bei jener Rechtsprechung Billigkeitsgesichtspunkte mitgewirkt haben; denn sie beruht auch auf dem Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB (BGHZ 23, 249, 254) [BGH 05.02.1957 - V BLw 37/56].
Daß auch in dem späteren Beschluß vom 5. Februar 1957, V BLw 37/56 (BGHZ 23, 249) der Grundsatz von Treu und Glauben gerade durch die Höfeordnung seine besondere Färbung erhalten hat, ergibt die Begründung (vgl. dazu Anm. Hückinghaus, LM HöfeO § 7 Nr. 17, wo die Rechtsprechung des Senats in ihrem Zusammenhang dargestellt wird).
- OLG Frankfurt, 08.08.2018 - 2 U 7/18
Räumung eines Wettbüros auf ehemaligem Galopprennbahngelände
In der dort wiederum in Bezug genommenen Entscheidung des Senats vom 5.2.1957 (V BLw 37/56 -, BGHZ 23, 249) lautet es insoweit (…Rz. 25):. - BGH, 29.04.2016 - LwZB 2/15
Landwirtschaftssache: Beschwerderecht des gesetzlich zum Hoferben berufenen …
Ein Abkömmling des Hofeigentümers kann eine solche Rechtsposition durch die Übertragung der Bewirtschaftung des Hofes (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HöfeO), durch seine Ausbildung oder seine Beschäftigung auf dem Hof (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HöfeO) oder durch einen zwar formunwirksamen, jedoch aus besonderen Gründen anzuerkennenden Hofübergabevorvertrag (Senat, Beschluss vom 16. Februar 1954 - V BLw 60/53, BGHZ 12, 286, 303) oder Erbvertrag (Senat, Beschluss vom 5. Februar 1957 - V BLw 37/56, BGHZ 23, 249, 258) erwerben.Ein solcher Vertrag ist nämlich nur dann ungeachtet des Formmangels nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) zur Vermeidung unerträglicher Härten ausnahmsweise als wirksam anzusehen, wenn die als Hofübernehmer vorgesehene Person im Hinblick auf die Zusage des Erblassers erhebliche Opfer erbracht hat, insbesondere eine sichere Lebensstellung für sich und ihre Familie aufgegeben und ständig auf dem Hof gelebt und gearbeitet hat (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Februar 1954 - V BLw 60/53, BGHZ 12, 286, 299; Beschluss vom 5. Februar 1957 - V BLw 37/56, BGHZ 23, 249, 263; Urteil vom 6. Juli 1990 - LwZR 5/88, WM 1990, 1831, 1832).
- BGH, 29.01.1965 - V ZR 53/64
Einfamilienhaus-Vorvertrag - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § …
Hoch weniger kann hier auf die Rechtsprechung des Senats zum formlosen Hofübergabevertrag (BGHZ 23, 249 m. Nachw.) zurückgegriffen werden; die dortigen Grundsätze gelten nur für besondere Tatbestände und sind auf die Rechtsbeziehungen der Parteien auch nicht entsprechend anwendbar (Urteil vom 10. Juli 1963, V ZR 181/61, WM 1963, 1066, 1068). - BGH, 18.07.2002 - III ZR 287/01
Ansprüche der Gemeinden aufgrund der Entwässerung von Bundesstraßen; Begriff der …
- BGH, 03.12.1958 - V ZR 28/57
Datierung notarieller Urkunden
- OLG Frankfurt, 03.04.2018 - 2 U 7/18
Vertragsfortsetzung nach rechtskräftigem Urteil und Schriftformmangel
- OLG Stuttgart, 02.04.2007 - 5 U 177/06
Unternehmenskaufvertrag: Schadensersatz aus culpa in contrahendo wegen …
- OLG Frankfurt, 04.04.2003 - 20 U 3/02
Landpachtvertrag: Anspruch auf Fortsetzung des Landpachtverhältnisses nach Ablauf …
- BGH, 06.07.1990 - LwZR 5/88
Besitzrecht des Hoferben
- BGH, 07.07.1966 - V BLw 33/65
Eintritt in eine Hoferbschaft - Übertragung eines landwirtschaftlichen Hofes - …
- BGH, 10.02.1983 - V BLw 2/82
Erteilung eines Erbscheines nebst Hoffolgezeugnis - Bindung an eine …
- BGH, 04.11.1958 - VIII ZR 59/58
Rechtsmittel
- BGH, 10.12.1993 - V ZR 158/92
Formwirksamkeit eines zum Schein beurkundeten Grundstücksschenkungsvertrages
- OLG Düsseldorf, 25.02.2002 - 9 U 140/01
Sittenwidrigkeit bei Hofübergabe an Kinder des Abkömmlings
- BGH, 28.09.1959 - III ZR 112/58
Widerruf gemeinschaftlichen Testaments. Notarhaftung
- BGH, 25.09.1957 - V ZR 188/55
Rechtsmittel
- KG, 07.11.2022 - 8 U 157/21
Zustimmung zur Aufnahme in einen Gewerbemietvertrag als weitere Hauptmieterin Im …
- OLG Köln, 20.12.2001 - 7 U 66/01
Abbruch von Vertragsverhandlungen über zu beurkundende Rechtsgeschäfte - …
- OLG Oldenburg, 31.05.2002 - 10 W 35/01
Formlose Hoferbenbestimmung durch eine Nutzungsüberlassung des Hofes an einen …
- BGH, 16.10.1992 - V ZR 125/91
Übereignungsanspuch bei formlosen Hofübergabevertrag
- BGH, 01.06.1977 - V BLw 8/77
Erteilung eines Hoffolgezeugnisses - Ältester wirtschaftsfähige Sohn eines …
- BGH, 16.11.1972 - V BLw 8/72
Verwerfen einer unzulässigen Rechtsbeschwerde in Landwirtschaftssachen - …
- BGH, 11.11.1976 - V BLw 12/76
Zulässigkeit einer nicht vom Oberlandesgericht zugelassenen Rechtsbeschwerde in …
- BGH, 09.03.1972 - V BLw 22/71
Hofeigenschaft eines Anwesens - Gültigkeit oder Widerruf eines Testaments - …
- BGH, 10.12.1957 - V BLw 31/57
Rechtsmittel
- BGH, 19.04.1968 - V ZR 11/65
Wirksamkeit einer formlosen Vereinbarung über die Hoferbfolge - Schlüssige …
- OLG Köln, 28.11.2013 - 23 U 5/13
Anspruch eines Pächters auf Verlängerung eines Landpachtvertrages mit langer …
- BGH, 25.02.1966 - V ZR 126/64
Siedlungsverfahren. Formnichtigkeit
- BGH, 15.02.1979 - V BLw 12/78
Löschung des Hofvermerks und Beschwerderecht
- BGH, 18.10.1961 - V ZR 230/60
- OLG Oldenburg, 25.03.2010 - 10 W 33/09
Wirksamkeit letztwilliger Verfügungen nach formloser Bestimmung des Hoferben; …
- BGH, 03.12.1958 - V ZR 98/57
Rechtsmittel
- LG Aachen, 15.01.2015 - 10 O 106/14
Engere Voraussetzungen für Schadenersatz bei abgesagten Grundstückskaufverträgen
- BGH, 05.05.1983 - V BLw 12/82
Formloser bindender Hofübergabevertrag
- BGH, 26.06.1980 - V BLw 40/79
Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 1 HöfeO nF
- OLG München, 31.07.1975 - 1 U 1353/75
Entschädigung für die im Ermittlungsverfahren enstehenden Verteidigerkosten bei …
- BGH, 12.12.1962 - V ZR 111/61
Anspruch auf Bewilligung einer Auflassung und Eintragung eines Teilgrundstücks im …
- BGH, 15.11.1960 - V ZR 13/59
Rechtsmittel
- BGH, 21.06.1961 - V ZR 194/59
- BGH, 11.03.1968 - III ZR 223/65
Formnichtigkeit wegen fehlender notarieller Beurkundung einer …
- BGH, 28.02.1963 - II ZR 8/60
Verwendungsklausel nach AKB und Prämie
- BAG, 19.06.1959 - 1 AZR 417/57
Versorgungsversprechen - Arbeitsrechtliche Ruhegehaltsversprechen - Beendigung …
- BGH, 28.05.1963 - V BLw 1/62
Rechtsmittel
- BGH, 10.03.1958 - II ZR 14/56
Rechtsmittel
- BGH, 12.10.1984 - V ZR 92/83
Vertrag über die Erschließung eines der Firma gehörenden Baugebietes auf eigene …
- BGH, 15.05.1963 - VIII ZR 20/62
- BGH, 22.12.1959 - VIII ZR 72/59
Rechtsmittel
- BGH, 22.10.1958 - V ZR 29/58
Rechtsmittel
- BGH, 05.06.1985 - BLw 19/84
Vorliegen einer Abweichung von der Entscheidung eines obersten Gerichts - …
- BGH, 14.12.1965 - V ZR 116/64
Revision in Sachen formloser Erbauseinandersetzungsvertrag über …
- BGH, 17.12.1964 - V BLw 36/63
Rechtsmittel
- BGH, 07.07.1964 - V BLw 17/63
Rechtsmittel
- BGH, 27.06.1963 - VII ZR 68/62
Rechtsmittel
- BGH, 15.02.1979 - V BLw 11/78
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Löschung eines Hofvermerks - Schutz gegen …
- BGH, 09.06.1972 - V ZR 86/71
- BGH, 30.11.1967 - V BLw 8/67
Feststellung einer Hoferbfolge - Eigentum an einem landwirtschaftlichen Hof
- BGH, 17.11.1967 - V ZR 78/66
Übereignung eines Grundstücks - Auflassung eines Grundstücks
- BGH, 28.10.1965 - V BLw 43/64
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde - Anforderungen an die …
- BGH, 17.12.1964 - V BLw 7/64
Rechtsmittel
- BGH, 15.05.1962 - V BLw 28/61
Rechtsmittel
- BGH, 09.05.1962 - V ZR 171/60
Rechtsmittel
- BGH, 25.05.1960 - V ZR 2/59
Rechtsmittel
- BGH, 08.12.1959 - V BLw 11/59
Rechtsmittel
- BGH, 08.01.1959 - III ZR 222/57
Rechtsmittel
- BGH, 11.11.1958 - V BLw 18/58
Rechtsmittel
- BGH, 23.04.1958 - V ZR 115/57
Rechtsmittel
- BGH, 10.03.1958 - II ZR 21/56
Rechtsmittel
- LG Berlin, 15.02.2016 - 12 O 20/15
Schadensersatzpflicht einer Kommune wegen Abbruch von Vertragsverhandlungen zum …
- BGH, 17.05.1974 - V ZR 183/72
Pachtverträge mit Hoferben - Verpflichtung zur Übertragung des Hofes - …
- BGH, 20.02.1968 - V BLw 22/67
Zulässigkeit der Abweichungsrechtsbeschwerde - Wirksamkeit einer formlosen …
- BSG, 20.02.1968 - 6 RKa 7/66
- BayObLG, 19.07.1966 - BReg. 1b Z 22/66
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- BGH, 10.03.1964 - VI ZR 230/62
Anspruch auf Nachzahlung eines Tariflohns für die unbezahlte Arbeit eines …
- BGH, 12.12.1963 - V BLw 23/62
Rechtsmittel
- BGH, 18.02.1959 - V ZR 199/57
Rechtsmittel
- BGH, 07.01.1959 - V ZR 112/57
Rechtsmittel
- BGH, 18.03.1958 - VIII ZR 64/57
Rechtsmittel
- BGH, 20.06.1974 - V BLw 13/73
Beantragung der Erteilung eines Hoffolgezeugnisses - Bindende Bestimmung des …
- BGH, 27.05.1971 - V BLw 1/71
Abweichung des Beschwerdegerichts von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs, …
- BGH, 06.02.1962 - V BLw 8/61
Wirksamkeit einer formlosen Vereinbarung über die Hofnachfolge aus dem …
- BGH, 14.06.1961 - V ZR 149/59
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- BGH, 18.10.1960 - V BLw 46/59
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- BGH, 18.02.1959 - V ZR 179/57
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- BGH, 06.05.1958 - V BLw 50/57
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- BGH, 18.10.1960 - V BLw 81/59
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