Rechtsprechung
   BGH, 05.02.1957 - V BLw 37/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,160
BGH, 05.02.1957 - V BLw 37/56 (https://dejure.org/1957,160)
BGH, Entscheidung vom 05.02.1957 - V BLw 37/56 (https://dejure.org/1957,160)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 1957 - V BLw 37/56 (https://dejure.org/1957,160)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,160) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 23, 249
  • NJW 1957, 787
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (92)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.02.1954 - V BLw 60/53

    Bestimmung eines Abkömmlings zum Hoferben

    Auszug aus BGH, 05.02.1957 - V BLw 37/56
    Der Grundsatz, daß unter Umständen in einer formlosen Vereinbarung über die Hoferbfolge eine bindende Bestimmung des Hoferben liegen kann (BGHZ 12, 286), gilt nicht nur für einen Übergabevertrag, sondern auch für einen Erbvertrag.

    Das Oberlandesgericht hält in Anlehnung an den Beschluß des erkennenden Senats vom 16. Februar 1954 (V BLw 60/53, BGHZ 12, 286 = RechtdLandw 1954, 153 = DNotZ 1954, 307) eine formlose, den Hofeigentümer bindende Bestimmung des Hoferben für möglich, meint jedoch, daß die Beteiligten nach Lage der Sache weder einen Übergabevertrag noch einen Vorvertrag zu einem Übergabevertrag abgeschlossen hätten, daß vielmehr ein Erbvertrag in Betracht kommen könne, der trotz Fehlens der vorgeschriebenen Form eine Bindung des Hofeigentümers zur Folge habe.

    a) Der erkennende Senat hat im Beschluß vom 16. Februar 1954 (aaO) eine den Hofeigentümer bindende Vereinbarung über die Hofnachfolge eines Abkömmlings darin erblickt, daß der Hofeigentümer durch Art, Umfang und Dauer der Beschäftigung des Abkömmlings auf dem Hof zu erkennen gegeben hatte, daß dieser den Hof übernehmen solle, und der Abkömmling sich hierauf eingestellt hatte.

  • BGH, 18.02.1955 - V ZR 108/53

    Kleinsiedlung. Formmangel

    Auszug aus BGH, 05.02.1957 - V BLw 37/56
    Der Bundesgerichtshof (vgl BGHZ 16, 334 [336/37]; 20, 172 [173] sowie Urteil vom 4. März 1955, V ZR 66/54, Betrieb 1955, 479) hat sich dieser Auffassung angeschlossen.

    Wenn ein formungültiger Vertrag ausnahmsweise mit Rücksicht auf Treu und Glauben als wirksam zu behandeln ist, so kann das nur bedeuten, daß die Vertragsteile Ansprüche auf Erfüllung daraus herleiten können (vgl BGHZ 16, 334; Schulte aaO; ff. und D. Reinicke aaO).

  • BGH, 30.10.1951 - V BLw 47/50
    Auszug aus BGH, 05.02.1957 - V BLw 37/56
    Dagegen ließe sich anführen, daß auf dem Gebiete des Höfe- (und früheren Anerben-)Rechts in Abweichung von anderen Rechtsgebieten die Regelung der Erbfolge weitaus überwiegend im Wege vertraglicher Bindung zwischen Hofeigentümer und Hoffolger, insbesondere durch Übergabevertrag erfolgt (vgl dazu die statistischen Angaben - 83- 84 % - im Beschluß des Senats vom 30. Oktober 1951, V BLw 47/50, RechtdLandw 1952, 47 [48]; ferner Beseler, System des Deutschen Privatrechts, 1885, § 193 sowie Sering-v. Dietze, Die Vererbung des ländlichen Grundbesitzes in der Nachkriegszeit, 1930, z.B. S. 296 [Westdeutschland, insbesondere Fußnote 3 und Tabelle S. 330 - 93 %] und 401 [Bayern 90-95 %]), früher aber auch durch Erbvertrag geschah, der im Höferecht weitgehend durch den Übergabevertrag verdrängt wurde (beide in ihrem geschichtlichen Ursprung auf die Vergabung von Todes wegen zurückgehend: vgl Beseler a.a.O. und § 142; Kipp Coing, Erbrecht, 10. Bearbeitung § 30 I 1 und V).
  • BGH, 19.01.1954 - V ZB 28/53

    Grundstücksvermächtnis durch Erbvertrag

    Auszug aus BGH, 05.02.1957 - V BLw 37/56
    Vielmehr besteht vor dem Erbfall nur eine tatsächliche Aussieht darauf, daß ihm der Hof beim Tode des Erblassers zufällt (vgl BGHZ 12, 115 [118]).
  • BGH, 14.07.1956 - V ZR 223/54

    Rechtspflichten der Benutzer einer abgetrennten, einem Unternehmen zugeteilten

    Auszug aus BGH, 05.02.1957 - V BLw 37/56
    Daß Vertragsverhältnisse nach dem Grundsatz von Treu und Glauben auch durch tatsächliche Vorgänge, nicht bloß durch auf die Rechtsfolgen gerichtete rechtsgeschäftliche Erklärungen begründet werden können, hat der Bundesgerichtshof in Anlehnung an die Ausführungen von Tasche (aaO) und Larenz (Lehrbuch des Schuldrechts 1. Band § 4), der diese Auffassung unter der Bezeichnung "Schuldverhältnisse aus sozialtypischem Verhalten" übernommen und weiterentwickelt hat, im Urteil vom 14. Juli 1956 (V ZR 223/54, BGHZ 21, 319 = NJW 1956, 1475 mit zustimmender Stellungnahme von Larenz NJW 1956, 1897) anerkannt.
  • RG, 04.12.1942 - VII 94/42

    Kann der vorkaufsberechtigte Miterbe den Einwand der Arglist erheben, wenn sich

    Auszug aus BGH, 05.02.1957 - V BLw 37/56
    Im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts, das sich in mehreren Entscheidungen (vgl RGZ 153, 157, 207; 169, 73; 170, 203) mit der Frage der Nichtigkeit von Rechtsgeschäften wegen Formmangels und dem Grundsatz von Treu und Glauben befaßt und schließlich ganz allgemein ausgesprochen hat, die Berufung auf Formmängel sei nach § 242 BGB unzulässig, wenn es nach den Beziehungen der Parteien und den gesamten Umständen Treu und Glauben widerspreche, die Vertragsansprüche am Formmangel scheitern zu lassen, hat der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone (OGHZ 1, 217) bei der Prüfung der Frage, in welchem Verhältnis die §§ 125, 242 BGB zueinander stehen, ausgeführt, das Gebot, Rechtsgeschäfte, die der gesetzlich vorgeschriebenen Form entbehren, als nichtig zu behandeln, verlange grundsätzlich Anerkennung.
  • BGH, 03.05.1955 - V BLw 75/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.02.1957 - V BLw 37/56
    Dies ist jedoch dann nicht der Fall, wenn kein freies Bestimmungsrecht gegeben, der Hofeigentümer also gar nicht in der Lage war, den Hoferben frei zu bestimmen (Beschluß vom. 3. Mai 1955, V BLw 75/54, RechtdLandw 1955, 197 = DNotZ 1956, 138).
  • BGH, 07.03.1956 - V ZR 113/54

    Umstellung der Eigenmittel des Siedlungsträgers

    Auszug aus BGH, 05.02.1957 - V BLw 37/56
    Der Bundesgerichtshof (vgl BGHZ 16, 334 [336/37]; 20, 172 [173] sowie Urteil vom 4. März 1955, V ZR 66/54, Betrieb 1955, 479) hat sich dieser Auffassung angeschlossen.
  • BVerfG, 24.02.1954 - 2 BvQ 1/54

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Eingliederung des Landes Lippe nach

    Auszug aus BGH, 05.02.1957 - V BLw 37/56
    Im übrigen hat der Beschluß vom 16. Februar 1954 im Schrifttum, auch soweit er im Ergebnis als der Billigkeit entsprechend empfunden wird, Ablehnung erfahren (vgl vor allem Bosch FamRZ 1955, 172; Pikalo RechtdLandw 1954, 193; Wieacker DNotZ 1956, 115 sowie in der Reihe Recht und Staat 1956 Nr. 193/94, Zur rechtstheoretischen Präzisierung des § 242 BGB, Anm. 62, 75 und 101 mit Besprechung von Baur DNotZ 1956, 629 und Esser JZ 1956, 555; Humbert NJW 1956, 1857; ferner Baur JZ 1954, 330/31; Krause FamRZ 1955, 161 und Riedel JZ 1955, 109).
  • BGH, 09.02.1955 - V BLw 59/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.02.1957 - V BLw 37/56
    An der im Beschluß vom 16. Februar 1954 vertretenen Rechtsauffassung hat der Senat in einem weiteren Beschluß vom 9. Februar 1955 (V BLw 59/54, RechtdLandw 1955, 109 = DNotZ 1956, 134) festgehalten und dazu ausgeführt, daß an die Wirksamkeit einer formlosen Vereinbarung über die Hoferbfolge, die nur nach umfassender Aufklärung des Sachverhalts beurteilt werden könne, strenge Anforderungen zu stellen seien und eine Bindung des Erblassers nur zu bejahen sei, wenn eine Verneinung der Bindung das Rechtsempfinden vor allem in bäuerlichen Kreisen erheblich verletzen würde.
  • BGH, 04.03.1955 - V ZR 66/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.03.1996 - V ZR 332/94

    Voraussetzungen des Schadensersatzes wegen des Abbruchs von Verhandlungen vor

    b) Die Nichtigkeitsfolge eines Verstoßes gegen die Formvorschrift von § 313 Satz 1 BGB hat indessen zurückzutreten, wenn sie nach den gesamten Umständen mit Treu und Glauben schlechthin nicht zu vereinbaren ist, etwa weil sie die Existenz des anderen Vertragsteils gefährdet (BGHZ 12, 286; 23, 249) oder ihre Geltendmachung eine besonders schwerwiegende Treupflichtverletzung bedeutet (BGHZ 29, 6, 10 f; 48, 396, 397 ff; 85, 315, 318 f).
  • BGH, 20.12.2001 - IX ZR 401/99

    Anspruch auf Zahlung von Nutzungsersatz aufgrund eines formnichtigen

    Dies ist angenommen worden, wenn entweder die wirtschaftliche Existenz des einen Vertragsteils durch die Nichtigkeit des Vertrages gefährdet worden wäre (BGHZ 16, 334, 338; 23, 249, 254 ff; Mattern WM 1972, 670, 677 f), oder in den Fällen einer besonders schweren Treuepflichtverletzung des anderen Teils (BGHZ 29, 6, 12; 48, 396, 398 f; 85, 315, 319).
  • OLG Karlsruhe, 23.10.2014 - 9 U 9/11

    Formlos wirksamer Hofübergabevorvertrag: Voraussetzungen des Zustandekommens;

    a) Auf Grund der Besonderheiten von Bauernhöfen, die oft in langen Traditionen als Familienbetrieb geführt werden, und auf Grund der Besonderheiten der Umstände, die für eine Fortführung des Betriebs über Generationen erforderlich sind, hat die Rechtsprechung bestimmte Grundsätze entwickelt, die für Verpflichtungen der Beteiligten im Zusammenhang mit Hofübergaben maßgeblich sind (vgl. insbesondere BGHZ 12, 286 und BGHZ 23, 249).

    Dabei kommt es insbesondere darauf an, welche Gegenleistungen des Übernehmers bei der Hofübergabe der Üblichkeit entsprechen, wobei die Leistungsfähigkeit des Hofes einerseits und die Versorgungssituation des Beklagten andererseits zu berücksichtigen sind (vgl. BGHZ 23, 249, 262).

    aa) Die veröffentlichten Entscheidungen zeigen, dass familiäre Auseinandersetzungen nicht selten der Anlass dafür sind, dass der Hofeigentümer die ursprüngliche Absicht, den Hof auf einen bestimmten Abkömmling zu übertragen, aufgeben möchte (vgl. beispielsweise BGHZ 12, 286; BGHZ 23, 249; OLG Hamm, Beschluss vom 04.10.1990 - 10 W 137/89 -, zitiert nach Juris).

    (Vgl. zu der für den Erblasser bindenden Wirkung der Bestimmung der Hofnachfolge in derartigen Fällen BGHZ 23, 249, 258 ff.; BGHZ 12, 286.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht