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   BGH, 10.03.1959 - V BLw 46/58   

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https://dejure.org/1959,1407
BGH, 10.03.1959 - V BLw 46/58 (https://dejure.org/1959,1407)
BGH, Entscheidung vom 10.03.1959 - V BLw 46/58 (https://dejure.org/1959,1407)
BGH, Entscheidung vom 10. März 1959 - V BLw 46/58 (https://dejure.org/1959,1407)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1959, 1323
  • MDR 1959, 653
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 23.11.2012 - BLw 13/11

    Grundstücksverkehr: Heilung eines Verfahrensfehlers; Aufhebung eines außerhalb

    Das trifft auf den Antrag nach § 3 GrdstVG zu, da dieser eine verfahrensrechtliche Voraussetzung, aber kein materiell-rechtliches Zustimmungserfordernis für die im öffentlichen Interesse ergehenden Entscheidungen der Genehmigungsbehörde ist (vgl. Senat, Beschluss vom 10. März 1959 - V BLw 46/58, RdL 1959, 159).
  • BGH, 13.05.1982 - V BLw 22/80

    Nachträgliche Genehmigung eines Grundstückskaufs nach dem GrdStVG

    Es ist nach herrschender Meinung zulässig, den Antrag auf gerichtliche Entscheidung und den Antrag auf Genehmigung bis zur rechtskräftigen Entscheidung zurückzunehmen (vgl. BGH MDR 1959, 653; Barnstedt, LwVG 1968, § 14 Anm. 5; Haegele, Die Beschränkungen im Grundstücksverkehr, 2, Aufl. 1962, Rdn. 105; vgl. auch OLG Düsseldorf RdL 1979, 336 zur allgemeinen Zulässigkeit der Antragsrücknahme im Antragsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit) und alsdann erneut die Genehmigung des Grundstückskaufvertrages zu beantragen mit der Folge, daß in dem neuen Genehmigungsverfahren die Genehmigungsbehörde wieder freie Hand hat, die Genehmigung zu erteilen (vgl. Faßbender, AgrarR 1981, 52).

    Das landwirtschaftsgerichtliche Verfahren würde sich bei beiden Verfahrensweisen in der Hauptsache erledigen, im einen Falle durch Zurücknahme des Genehmigungsantrages (vgl. BGH MDR 1959, 653), im anderen Falle durch Erledigungserklärung nach behördlicher Abhilfeentscheidung.

  • BGH, 04.02.1964 - V BLw 31/63

    Vorkaufsrecht nach dem Reichssiedlungsgesetz

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  • BGH, 22.02.1973 - V BLw 19/72

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde in Landwirtschaftssachen - Unzulässigkeit der

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß die Zurücknahme eines Genehmigungsantrags unzulässig ist, wenn die Entscheidung im Rechtsmittelverfahren nicht mehr abgeändert werden kann (vgl. BGH RdL 1959, 159 = NJW 1959, 1323; BGHZ 41, 114, 120).
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