Rechtsprechung
   BGH, 11.11.1976 - V BLw 6/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,909
BGH, 11.11.1976 - V BLw 6/76 (https://dejure.org/1976,909)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1976 - V BLw 6/76 (https://dejure.org/1976,909)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1976 - V BLw 6/76 (https://dejure.org/1976,909)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,909) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Genehmigung eines Kaufvertrages - Anforderungen an die Ausübung eines gesetzlichen Vorkaufsrechts - Konkurrenz eines Vollerwerbslandwirts mit einem Nichtlandwirt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 67, 330
  • NJW 1977, 673
  • NJW 1977, 683
  • MDR 1977, 300
  • DB 1977, 494
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.07.1975 - V BLw 26/74

    Ablehnung der Genehmigung zu einem Grundstücksverkauf durch das

    Auszug aus BGH, 11.11.1976 - V BLw 6/76
    Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn die Veräußerung Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur widerspricht (§ 9 Abs. 2 a.a.O.), d.h. wenn sich aus bestimmten Tatsachen ergibt, daß die Eigentumsverschiebung solchen konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur zuwiderläuft, welche die zuständigen Stellen bereits unternommen haben oder doch beabsichtigten; fehlt es an solchen Maßnahmen, kann die Veräußerung trotzdem dann eine ungesunde Bodenverteilung bedeuten, wenn nachteilige Auswirkungen auf die Agrarstruktur erkennbar sind (BVerfG-Beschluß vom 12. Januar 1967 - 1 BvR 169/63 - RdL 1967, 92, 94; Senatsbeschluß vom 10. Juli 1975 - V BLw 26/74 - RdL 1975, 331).

    Hierbei erstreckt sich die Prüfung jedoch regelmäßig nur darauf, ob ein hauptberuflicher Landwirt das Grundstück erwerben will und ob er es zur Aufstockung seines Betriebs dringend benötigt (BVerfG-Beschluß vom 12. Januar 1967 - 1 BvR 168/64 - RdL 1967, 95, 96; Senatsbeschlüsse vom 5. Juli 1967 - V BLw 10/67 - RdL 1968, 66, 67 und vom 10. Juli 1975 - V BLw 26/74 - RdL 1975, 331).

  • BGH, 31.01.1967 - V BLw 32/66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.11.1976 - V BLw 6/76
    Übt ein Siedlungsunternehmen das gesetzliche Vorkaufsrecht ohne Angabe bereits unternommener oder beabsichtigter agrarstruktureller Maßnahmen aus, um ein (hier: an einen Nichtlandwirt verkauftes) landwirtschaftliches Grundstück an einen bestimmten Landwirt weiter zu veräußern, so obliegt es dem Siedlungsunternehmen, durch gerichtlich nachprüfbare Angaben, gegebenenfalls unter Namensnennung, darzulegen, ob der Landwirt das Grundstück zur Aufstockung seines Betriebes dringend benötigt (Abweichung vom Senatsbeschluß vom 31. Januar 1967 - V BLw 32/66 - RdL 1967, 97).

    Der Senat hat allerdings, wie der Rechtsbeschwerde zuzugeben ist, mehrfach ausgesprochen, daß ein solches Siedlungsunternehmen einem hauptberuflichen Landwirt gleichzustellen ist (Beschlüsse vom 26. Mai 1964 - V BLw 15/63 - und 31. Januar 1967 - V BLw 32/66 - RdL 1967, 97/98) und auch dann den Vorrang vor einem Landwirt im Nebenberuf hat - Entsprechendes gilt im Verhältnis zu einem Nichtlandwirt -, wenn es das Vorkaufsrecht ausübt, um das Kaufgrundstück als Vorrats- oder Ersatzland zur Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur zu erwerben (RdL 1967, 97, 98; vgl. auch schon Senatsbeschluß vom 11. Juli 1961, RdL 1961, 202).

  • BGH, 17.12.1970 - V BLw 6/70

    Kauf eines Grundstücks - Mißverhältnis eines Kaufpreises zum Verkehrswert eines

    Auszug aus BGH, 11.11.1976 - V BLw 6/76
    Im Hinblick auf die erwähnte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG hat der Senat bereits in seinem Beschluß vom 17. Dezember 1970 - V BLw 6/70 - (DNotZ 1971, 656, 657) offen gelassen, ob an der bisherigen Auffassung ohne Einschränkung festgehalten werden könne, und hat ausdrücklich in Betracht gezogen, daß es aus gegebenem Anlaß erforderlich sein könne, im besonderen darzutun, welcher landwirtschaftliche Betrieb verbessert werden solle.
  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus BGH, 11.11.1976 - V BLw 6/76
    Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn die Veräußerung Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur widerspricht (§ 9 Abs. 2 a.a.O.), d.h. wenn sich aus bestimmten Tatsachen ergibt, daß die Eigentumsverschiebung solchen konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur zuwiderläuft, welche die zuständigen Stellen bereits unternommen haben oder doch beabsichtigten; fehlt es an solchen Maßnahmen, kann die Veräußerung trotzdem dann eine ungesunde Bodenverteilung bedeuten, wenn nachteilige Auswirkungen auf die Agrarstruktur erkennbar sind (BVerfG-Beschluß vom 12. Januar 1967 - 1 BvR 169/63 - RdL 1967, 92, 94; Senatsbeschluß vom 10. Juli 1975 - V BLw 26/74 - RdL 1975, 331).
  • BGH, 26.05.1964 - V BLw 15/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.11.1976 - V BLw 6/76
    Der Senat hat allerdings, wie der Rechtsbeschwerde zuzugeben ist, mehrfach ausgesprochen, daß ein solches Siedlungsunternehmen einem hauptberuflichen Landwirt gleichzustellen ist (Beschlüsse vom 26. Mai 1964 - V BLw 15/63 - und 31. Januar 1967 - V BLw 32/66 - RdL 1967, 97/98) und auch dann den Vorrang vor einem Landwirt im Nebenberuf hat - Entsprechendes gilt im Verhältnis zu einem Nichtlandwirt -, wenn es das Vorkaufsrecht ausübt, um das Kaufgrundstück als Vorrats- oder Ersatzland zur Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur zu erwerben (RdL 1967, 97, 98; vgl. auch schon Senatsbeschluß vom 11. Juli 1961, RdL 1961, 202).
  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 168/64

    Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 1 GrdstVG

    Auszug aus BGH, 11.11.1976 - V BLw 6/76
    Hierbei erstreckt sich die Prüfung jedoch regelmäßig nur darauf, ob ein hauptberuflicher Landwirt das Grundstück erwerben will und ob er es zur Aufstockung seines Betriebs dringend benötigt (BVerfG-Beschluß vom 12. Januar 1967 - 1 BvR 168/64 - RdL 1967, 95, 96; Senatsbeschlüsse vom 5. Juli 1967 - V BLw 10/67 - RdL 1968, 66, 67 und vom 10. Juli 1975 - V BLw 26/74 - RdL 1975, 331).
  • BGH, 05.07.1967 - V BLw 10/67

    Erwerb eines Grundstücks - Veräußerung einer landwirtschaftlich nutzbaren Wiese

    Auszug aus BGH, 11.11.1976 - V BLw 6/76
    Hierbei erstreckt sich die Prüfung jedoch regelmäßig nur darauf, ob ein hauptberuflicher Landwirt das Grundstück erwerben will und ob er es zur Aufstockung seines Betriebs dringend benötigt (BVerfG-Beschluß vom 12. Januar 1967 - 1 BvR 168/64 - RdL 1967, 95, 96; Senatsbeschlüsse vom 5. Juli 1967 - V BLw 10/67 - RdL 1968, 66, 67 und vom 10. Juli 1975 - V BLw 26/74 - RdL 1975, 331).
  • BGH, 26.11.2010 - BLw 14/09

    Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Veräußerung eines landwirtschaftlichen

    Diese Voraussetzung für eine Versagung der Genehmigung ist von dem Gericht auch in den Fällen zu prüfen, in denen das Volllandwirten grundsätzlich gleichgestellte Siedlungsunternehmen das gesetzliche Vorkaufsrecht ausgeübt hat (Senat, Beschlüsse vom 11. November 1976 - V BLw 6/76, BGHZ 67, 330, 333 und vom 13. Dezember 1991 - BLw 8/91, BGHZ 116, 348, 351).
  • BGH, 28.11.2014 - BLw 2/14

    Versagung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung wegen ungesunder Bodenverteilung:

    Über diese Voraussetzung für eine Versagung der Genehmigung ist auch in den Fällen zu entscheiden, in denen das Siedlungsunternehmen das gesetzliche Vorkaufsrecht ausgeübt hat (Senat, Beschluss vom 11. November 1976 - V BLw 6/76, BGHZ 67, 330, 333, Beschluss vom 13. Dezember 1991 - BLw 8/91, BGHZ 116, 348, 351).
  • BGH, 28.04.2006 - BLw 32/05

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung über Einwendungen gegen die Ausübung

    Das Beschwerdegericht hat diese Voraussetzung für eine Versagung, die zur Wahrung der schützenswerten Interessen eines Nichtlandwirts am Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke auch bei der Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts durch das staatliche Siedlungsunternehmen aufzuzeigen ist (Senat, BGHZ 67, 330, 332), rechtsfehlerfrei festgestellt.
  • BGH, 06.07.1990 - BLw 8/88

    Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke an einen Nebenerwerbslandwirt

    Auch insoweit handelt es sich um eine gesetzliche Inhalts- und Schrankenbestimmung für das Eigentum im Sinne des Art. 14 GG, die zu einer verfassungskonformen Gesetzesauslegung zwingen kann (vgl. BVerfG NJW 1967, 619 [BVerfG 12.01.1967 - 1 BvR 169/63] = RdL 1967, 92, 94; BGH Beschl. v. 10. Juli 1975, V BLw 26/74, RdL 1975, 331; BGHZ 67, 330, 331).
  • BGH, 29.04.2016 - BLw 2/15

    Landwirtschaftssache: Landpachtvertrag als ungesunde Verteilung der Bodennutzung

    Eine solche Annahme ist nur im Rahmen der allgemeinen Zielsetzung des Gesetzes und der in den einzelnen Vorschriften zum Ausdruck kommenden Grundgedanken gerechtfertigt (BVerfG, RdL 1967, 92, 94; Senat, Beschluss vom 11. November 1976 - V BLw 6/76, BGHZ 67, 330, 331).

    Das Siedlungsunternehmen wird durch das Vorkaufsrecht in die Lage versetzt, für diesen Zweck landwirtschaftliche Grundstücke zu erwerben (Senat, Beschluss vom 31. Januar 1967 - V BLw 32/66, RdL 1967, 97, 98; Beschluss vom 11. November 1976 - V BLw 6/76, BGHZ 67, 330, 332; vgl. auch Beschluss vom 13. Dezember 1991 - BLw 8/91, BGHZ 116, 348, 351).

  • BGH, 24.11.2006 - BLw 11/06

    Gerichtliche Kontrolle der Ausübung eines Vorkaufsrechts

    Einem solchen Einwand muss das Gericht zur Wahrung der schützenswerten Interessen auch eines Käufers, der Nichtlandwirt ist, nachgehen (Senat, BGHZ 67, 330, 333).
  • BGH, 13.12.1991 - BLw 8/91

    Einwendungen gegen siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht bei Veräußerung

    Daß das Siedlungsunternehmen als hauptberuflicher Landwirt gilt und - wie das Beschwerdegericht meint - selbst dann den Vorrang vor einem Landwirt im Nebenberuf hat, wenn es das Kaufgrundstück als Vorratsland für Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur erwerben will, entspricht zwar nicht der neueren Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 67, 330, 333 in Abkehr von BGH, Beschl. v. 31. Januar 1967, V BLw 32/66, RdL 1967, 97), doch wirkt sich dieser falsche Ausgangspunkt nicht aus.
  • BGH, 09.11.1978 - V BLw 22/77

    Voraussetzungen für die Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages - Einwendungen

    Übt ein Siedlungsunternehmen das gesetzliche Vorkaufsrecht aus, um einen aufgrund konkreter Pläne der zuständigen Behörden zur Erweiterung eines Standortübungsplatzes zu erwartenden konkreten Landbedarf zu befriedigen, so würde die Veräußerung des landwirtschaftlich genutzten Grundstücks an einen nebenberuflichen Landwirt selbst dann zu einer ungesunden Verteilung des Grund und Bodens führen, wenn noch nicht feststeht, welcher Landwirt das Grundstück erhalten wird (Ergänzung zu BGHZ 67, 330, 333).

    Die von der beteiligten Landgesellschaft beabsichtigten Maßnahmen sind auch konkret genug, um als fest umrissene Maßnahmen der Agrarplanung angesehen zu werden (vgl. zu diesem Erfordernis BGHZ 67, 330, 333; OLG Frankfurt/Main Agrarrecht 1973, 24, 25).

    Soweit sie sich darauf beruft, daß die beteiligte Siedlungsgesellschaft nähere Angaben über den Landwirt (und seinen Betrieb) hätte machen müssen, der eventuell Interesse daran habe, den verkauften Hof zu übernehmen (Hinweis auf den Berichterstattervermerk über den Termin am 12. Juli 1977 - GA 115), verkennt sie, daß die Verhandlungen mit dem Interessenten hier - anders als im Falle BGHZ 67, 330 - ersichtlich noch kein hinreichend konkretes Stadium erreicht haben und deshalb auch andere Verwertungsmöglichkeiten mit in Betracht zu ziehen sind.

  • BGH, 20.01.1982 - V BLw 2/81

    Beantragung einer Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz - Vorliegen einer

    Die Rechtsbeschwerde verweist auf die Senatsbeschlüsse vom 10. Juni 1975, V BLw 26/74, DNotZ 1976, 239 = RdL 1975, 331 und BGHZ 67, 330, nach denen die Veräußerung von landwirtschaftlichem Grund und Boden an einen Nicht- oder Nebenberufslandwirt gemäß § 9 Abs. 1 GrdstVG zu beanstanden ist, wenn ein hauptberuflicher Landwirt das Grundstück erwerben will und kann und wenn er es zur Aufstockung seines Betriebes dringend benötigt; auch wenn ein Siedlungsunternehmen das Vorkaufsrecht für einen bestimmten Landwirt ausübe, komme es darauf an, ob die von ihm benannten Landwirte erwerbsbedürftig, erwerbsbereit und erwerbsfähig seien.

    Auch das Beschwerdegericht beruft sich ausdrücklich auf die Vergleichsentscheidung BGHZ 67, 330 und läßt nicht erkennen, daß es die dort beantwortete Rechtsfrage anders beurteilt.

  • BGH, 07.12.1977 - V BLw 16/76

    Statthaftigkeit einer Abweichungsrechtsbeschwerde - Kostengründe als Begründung

    In seinem Beschluß vom 11. November 1976 (BGHZ 67, 330, 333) ist der Senat von seinem Beschluß vom 31. Januar 1967 - V BLw 32/66 - (RdL 1967, 97, 98) abgerückt.
  • BGH, 04.07.1979 - V BLw 14/79

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde in Landwirtschaftssachen - Anforderungen an

  • BGH, 15.02.1979 - V BLw 20/78

    Heilung eines Zustellungsmangels - Verbesserung der Agrarstruktur durch

  • BGH, 13.05.1981 - V BLw 6/80
  • BGH, 01.06.1977 - V BLw 24/76

    Genehmigungspflicht für die Veräußerung eines Grundstücks mit vorwiegend

  • OLG Karlsruhe, 28.11.1995 - 3 W 68/95
  • BGH, 04.07.1979 - V BLw 11/79

    Versagung der Genehmigung eines Grundstücksaufvertrages - Vorliegen einer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht