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   BVerwG, 22.04.1970 - V C 11.68   

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BVerwG, 22.04.1970 - V C 11.68 (https://dejure.org/1970,135)
BVerwG, Entscheidung vom 22.04.1970 - V C 11.68 (https://dejure.org/1970,135)
BVerwG, Entscheidung vom 22. April 1970 - V C 11.68 (https://dejure.org/1970,135)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rückforderung eines Aufbaudarlehens für die gewerbliche Wirtschaft und dessen Rechtsnatur - Entlassung einer Ehefrau aus einer Bürgschaft wegen Ehescheidung - Folgen der Ehescheidung im Falle von öffentlich-rechtlichen Rückforderungsansprüchen - Voraussetzungen der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LAG § 350 lit. a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 35, 170
  • MDR 1970, 704
  • DVBl 1970, 549
  • DÖV 1970, 820
 
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Wird zitiert von ... (32)

  • BVerwG, 03.03.2011 - 3 C 19.10

    Subvention; Erstattungsanspruch; Leistungsbescheid; Leistungsklage;

    Er teilt dessen Rechtsnatur; ist dieser öffentlich-rechtlich, so gehört auch die Haftschuld des Beitretenden dem öffentlichen Recht an (Urteil vom 22. April 1970 - BVerwG 5 C 11.68 - BVerwGE 35, 170 ; unter Bezugnahme hierauf BGH, Urteil vom 22. Juni 1978 - III ZR 109/76 - BGHZ 72, 56 , ebenso dann Urteil vom 16. Oktober 2007 - XI ZR 132/06 - BGHZ 174, 39 und Beschluss vom 17. September 2008 - III ZB 19/08 - WM 2008, 2153).

    Es hat lediglich entschieden, dass eine Bürgschaft, mit der eine ihrerseits privatrechtliche Darlehensschuld besichert wurde, privatrechtlicher Natur ist (Urteil vom 30. Oktober 1997 - BVerwG 3 C 8.97 - BVerwGE 105, 302 ; anders zuvor Urteil vom 22. April 1970 - BVerwG 5 C 11.68 - BVerwGE 35, 170 ).

  • BGH, 17.09.2008 - III ZB 19/08

    Rechtsweg für eine Klage aufgrund einer Haftungserklärung für den

    Die Rechte und Pflichten aus einer Bürgschaft sind bürgerlich-rechtlicher Natur, auch wenn sie, wie hier, eine öffentlich-rechtliche (Haupt-)Forderung sichert (BGHZ 90, 187, 189 f m.w.N.; 174, 39, 46 Rn. 25; BVerwGE 105, 302, 305 unter Aufgabe der abweichenden Ansicht in BVerwGE 35, 170, 172; OLG Frankfurt NVwZ 1985, 373).
  • BVerwG, 03.03.2011 - 3 C 13.10

    Subvention; Erstattungsanspruch; Leistungsbescheid; Leistungsklage;

    Er teilt dessen Rechtsnatur; ist dieser öffentlich-rechtlich, so gehört auch die Haftschuld des Beitretenden dem öffentlichen Recht an (Urteil vom 22. April 1970 - BVerwG 5 C 11.68 - BVerwGE 35, 170 ; unter Bezugnahme hierauf BGH, Urteil vom 22. Juni 1978 - III ZR 109/76 - BGHZ 72, 56 , ebenso dann Urteil vom 16. Oktober 2007 - XI ZR 132/06 - BGHZ 174, 39 und Beschluss vom 17. September 2008 - III ZB 19/08 - WM 2008, 2153).

    Es hat lediglich entschieden, dass eine Bürgschaft, mit der eine ihrerseits privatrechtliche Darlehensschuld besichert wurde, privatrechtlicher Natur ist (Urteil vom 30. Oktober 1997 - BVerwG 3 C 8.97 - BVerwGE 105, 302 ; anders zuvor Urteil vom 22. April 1970 - BVerwG 5 C 11.68 - BVerwGE 35, 170 ).

  • OVG Thüringen, 16.12.2009 - 3 KO 343/07

    Keine Geltendmachung der Ansprüche aus einem vertraglich vereinbarten

    Das Bundesverwaltungsgericht hatte hier die Erstattungsregelung des § 350a LAG, die sich an den Empfänger von Ausgleichsleistungen richtet, in bestimmten Fällen auch auf Dritte angewendet wissen wollen und etwa in seinem Urteil vom 22.04.1970 - V C 11.68 - (BVerwGE 35, 170 und juris) eine Inanspruchnahme der als Bürgin haftenden Ehefrau eines Leistungsempfängers für Rückforderungsansprüche durch Verwaltungsakt zugelassen.

    Demgegenüber hat der früher für Lastenausgleichsrecht zuständig gewesene 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts die Auffassung vertreten, Empfänger einer Leistung im Sinne des § 350a LAG sei auch derjenige, der für die Rückforderung eines Aufbaudarlehens gesamtschuldnerisch mithafte (Urteil vom 22. April 1970 - BVerwG 5 C 11.68 - BVerwGE 35, 170 ...).

    "In der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird nicht nur vorausgesetzt, dass lastenausgleichsrechtliche Erstattungsansprüche Gegenstand von Bürgschafts- oder Schuldbeitrittserklärungen sein können, es wird darüber hinaus anerkannt, dass eine Verbürgung oder ein Schuldbeitritt an dem öffentlich-rechtlichen Charakter der Schuld nichts ändert, also auch gegenüber dem Bürgen oder Beitretenden im Wege des Leistungsbescheids geltend gemacht werden kann (Urteil vom 22. April 1970 - BVerwG 5 C 11.68 - BVerwGE 35, 170).

  • OVG Thüringen, 04.03.2010 - 3 KO 591/08

    Keine Geltendmachung der Ansprüche aus einem vertraglich vereinbarten

    Das Bundesverwaltungsgericht hatte hier die Erstattungsregelung des § 350a LAG, die sich an den Empfänger von Ausgleichsleistungen richtet, in bestimmten Fällen auch auf Dritte angewendet wissen wollen und etwa in seinem Urteil vom 22.04.1970 - V C 11.68 - (BVerwGE 35, 170 und juris) eine Inanspruchnahme der als Bürgin haftenden Ehefrau eines Leistungsempfängers für Rückforderungsansprüche durch Verwaltungsakt zugelassen.

    Demgegenüber hat der früher für Lastenausgleichsrecht zuständig gewesene 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts die Auffassung vertreten, Empfänger einer Leistung im Sinne des § 350a LAG sei auch derjenige, der für die Rückforderung eines Aufbaudarlehens gesamtschuldnerisch mithafte (Urteil vom 22. April 1970 - BVerwG 5 C 11.68 - BVerwGE 35, 170 ...).

    "In der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird nicht nur vorausgesetzt, dass lastenausgleichsrechtliche Erstattungsansprüche Gegenstand von Bürgschafts- oder Schuldbeitrittserklärungen sein können, es wird darüber hinaus anerkannt, dass eine Verbürgung oder ein Schuldbeitritt an dem öffentlich-rechtlichen Charakter der Schuld nichts ändert, also auch gegenüber dem Bürgen oder Beitretenden im Wege des Leistungsbescheids geltend gemacht werden kann (Urteil vom 22. April 1970 - BVerwG 5 C 11.68 - BVerwGE 35, 170).

  • BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 8.97

    Lastenausgleichsrecht - Rückforderungsanspruch für Leistungsbescheid nach § 350a

    »Der für einen Leistungsbescheid nach § 350a LAG vorauszusetzende Rückforderungsanspruch nach allgemeinem Verwaltungsrecht besteht nicht, wenn die Lastenausgleichsbehörde einen Anspruch aus einem (selbstschuldnerischen) Bürgschaftsversprechen für ein Aufbaudarlehn geltend macht, das von dem Bürgen gegenüber dem darlehnsabwickelnden Bankinstitut im Rahmen eines zivilrechtlichen Vertragsverhältnisses abgegeben worden ist (Abweichung vom Urteil vom 22. April 1970 - BVerwG 5 C 11.68 - BVerwGE 35, 170, 171 f.).«.

    Er begründet den Antrag auf Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils und Klageabweisung damit, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22. April 1970 - BVerwG 5 C 11.68 - BVerwGE 35, 170 ff.) auch der selbstschuldnerische Bürge eines Aufbaudarlehns durch Leistungsbescheid der Verwaltungsbehörde in Anspruch genommen werden könne.

    Demgegenüber hat der früher für Lastenausgleichsrecht zuständig gewesene 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts die Auffassung vertreten, Empfänger einer Leistung im Sinne des § 350 a LAG sei auch derjenige, der für die Rückforderung eines Aufbaudarlehens gesamtschuldnerisch mithafte (Urteil vom 22. April 1970 - BVerwG 5 C 11.68 - BVerwGE 35, 170, 171 f. = IFLA 71, 41 = MDR 70, 704 = DVBl 70, 549 = ZLA 70, 149 = DÖV 70, 820 = MtBl BAA 71, 132 = Buchholz 427.3, § 350 a LAG Nr. 25; sowie Urteile vom 23. Januar 1962 - BVerwG 3 C 203.60 - BVerwGE 13, 307 , vom 31. Oktober 1962 - BVerwG 5 C 64.62 - und vom 14. August 1963 - BVerwG 5 C 236.62 - Buchholz 427.3, § 350 a LAG Nr. 7 und Nr. 10).

    Soweit die frühere Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 22. April 1970 - BVerwG 5 C 11.68 - a.a.O.) eine abweichende Meinung dahin vertreten hat, daß die öffentlich-rechtliche Natur des Anspruchs gegen den Bewilligungsempfänger auch dem Anspruch gegen den Bürgen diesen Rechtscharakter gebe, vermag sich der erkennende, nunmehr für das Lastenausgleichsrecht allein zuständige Senat ihr nicht anzuschließen.

  • BGH, 17.09.2008 - III ZB 50/08

    Rechtsweg für eine Klage aufgrund einer Haftungserklärung für den

    Die Rechte und Pflichten aus einer Bürgschaft sind bürgerlich-rechtlicher Natur, auch wenn sie, wie hier, eine öffentlich-rechtliche (Haupt-)Forderung sichert (BGHZ 90, 187, 189 f m.w.N.; 174, 39, 46 Rn. 25; BVerwGE 105, 302, 305 unter Aufgabe der abweichenden Ansicht in BVerwGE 35, 170, 172; OLG Frankfurt NVwZ 1985, 373).

    Die Rechtsprechung, die die Beklagte für ihre Auffassung in Anspruch nehmen könnte (BVerwGE 35, 170, 172; LG Frankfurt am Main NVwZ 1984, 267 f), ist dementsprechend im Wesentlichen überholt (BVerwGE 35 aaO aufgegeben durch BVerwGE 105 aaO; LG Frankfurt am Main aaO aufgehoben durch OLG Frankfurt am Main aaO).

  • BGH, 16.02.1984 - IX ZR 45/83

    Rechtsweg bei Bürgschaft für Sozialversicherungsbeiträge

    Der Senat weicht mit seiner Auffassung nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. April 1970 (VC 11.68 = DÖV 1970, 820) ab, so daß eine Anrufung des Gemeinsamen Senats auf Grund des Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Juni 1968 (BGBl I 661) nicht veranlaßt ist.
  • BVerwG, 26.07.2007 - 3 B 5.07

    Lastenausgleich; Schadensausgleich; Rückforderung; Leistungsbescheid;

    Lastenausgleichsrechtliche Rückzahlungsverpflichtungen, die ein Dritter nach § 415 BGB übernommen hat, dürfen ihm gegenüber im Wege des Leistungsbescheides geltend gemacht werden (im Anschluss an BVerwGE 35, 170).

    9 In der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird nicht nur vorausgesetzt, dass lastenausgleichsrechtliche Erstattungsansprüche Gegenstand von Bürgschafts- oder Schuldbeitrittserklärungen sein können, es wird darüber hinaus anerkannt, dass eine Verbürgung oder ein Schuldbeitritt an dem öffentlich-rechtlichen Charakter der Schuld nichts ändert, also auch gegenüber dem Bürgen oder Beitretenden im Wege des Leistungsbescheids geltend gemacht werden kann (Urteil vom 22. April 1970 BVerwG 5 C 11.68 BVerwGE 35, 170).

  • BVerwG, 18.05.1973 - VII C 21.72

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Die Vorschriften der §§ 195 ff. BGB finden auf öffentlich-rechtliche Geldforderungen entsprechende Anwendung, insbesondere auch die Verjährungsvorschrift des § 197 BGB (so Urteil vom 22. April 1970 - BVerwG V C 11.68 -, Buchholz 427.3 § 350 a LAG Nr. 25).
  • OVG Thüringen, 21.12.2011 - 3 KO 629/08

    Haftungsbescheid gegen ehemalige Gesellschafterin einer OHG

  • BGH, 22.06.1978 - III ZR 109/76

    Rechtsweg

  • VGH Bayern, 30.09.2020 - 4 B 20.1116

    Nutzung eines Holzlagerplatzes

  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 A 1.83

    Verjährung - Bundesdarlehn - Sozialer Wohnungsbau

  • OLG Frankfurt, 18.01.2008 - 23 W 48/07

    Rechtsweg: zuständiges Gericht im Zusammenhang mit der Haftungserklärung für

  • LSG Bayern, 26.11.2012 - L 18 SO 173/12

    Gegen einen Verweisungsbeschluss nach § 17a Abs 2 Satz 1 GVG ist die Beschwerde

  • VG Weimar, 21.03.2007 - 8 K 71/05

    Sperrwirkung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gegenüber der Heranziehung

  • BVerwG, 10.06.1971 - VII B 80.70

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.06.2015 - 2 B 4.13

    Haftung eines Gesellschafters für sanierungsrechtlichen Ausgleichbeitrag

  • BVerwG, 13.11.1987 - 5 B 152.86

    Bewilligung von Ausbildungsförderung unter dem Vorbehalt der Rückforderung -

  • BVerwG, 18.05.1973 - VII C 29.72

    Revision gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs - Anspruch auf Leistung von

  • BVerwG, 29.03.1984 - 3 C 18.83

    Überbrückungsdarlehen nach dem Reparationsschädengesetz (RepG) - Rechtskräftige

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.05.2007 - 1 O 52/07

    Rechtsweg für subventionsrechtliche Haftungserklärung

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.02.1995 - 4 O 26/94

    Vollstreckungsmaßnahme; Darlehen

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.1990 - 6 S 2064/88

    Sozialhilfe - Kostenersatzpflicht des Erben; Erbvertrag

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.06.2015 - 2 B 8.13

    Festsetzung eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrages gegenüber

  • BVerwG, 14.06.1972 - V C 75.71

    Durch das Ausgleichsamt bewilligtes Aufbaudarlehen im Rahmen des

  • BVerwG, 15.03.1972 - V C 111.69

    Verhältnis der Gewährung eines Aufbaudarlehens zu der Hauptentschädigung nach dem

  • BVerwG, 08.07.1970 - V C 123.68

    Lastenausgleichsrechtliche Rückforderung eines Aufbaudarlehens - Voraussetzungen

  • OLG Frankfurt, 19.06.1984 - 5 U 25/84

    Bürgschaft Auftragshilfe - § 13 GVG, § 40 VwGO, ordentlicher Rechtsweg für Klage

  • VG Berlin, 10.01.2012 - 20 K 408.09

    Klagebefugnis eines Bürgen bei Erlass eines Bescheides zur Rückzahlung einer

  • VG Frankfurt/Main, 22.10.1985 - VI/3 E 2381/84

    Rückforderung irrtümlich gezahlter Anwaltshonorare durch Leistungsbescheid;

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   BVerwG, 25.03.1970 - V C 11.68   

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BVerwG, Entscheidung vom 25. März 1970 - V C 11.68 (https://dejure.org/1970,1890)
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