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   BVerwG, 14.05.1969 - V C 167.67   

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BVerwG, 14.05.1969 - V C 167.67 (https://dejure.org/1969,75)
BVerwG, Entscheidung vom 14.05.1969 - V C 167.67 (https://dejure.org/1969,75)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Mai 1969 - V C 167.67 (https://dejure.org/1969,75)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer besonderen Härte hinsichtlich der Gewährung von Blindenhilfe - Bewertung eines vorhandenen Hausgrundstücks hinsichtlich der Gewährung von Blindenhilfe als Unterstützung - Bemessung der Einkommensgrenzen bei der Blindenhilfe - Umwandlung von Vermögen in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • uni-kassel.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Das Eigenheim der Rollstuhlfahrerin (Prof. Dr. Andreas Hänlein)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 32, 89
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 26.01.1966 - V C 88.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1969 - V C 167.67
    Indessen kommt dieser Vorschrift lediglich die Bedeutung eines Hinweises auf die Vorschriften des Abschnitts 4 des Gesetzes zu (dazu auch BVerwGE 23, 149 [152]).

    In seinem Urteil vom 26. Januar 1966 - BVerwGE 23, 149 (159) [BVerwG 26.01.1966 - V C 88/64] - hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, daß die Härtevorschrift des § 88 Abs. 3 BSHG dann zum Zuge kommt, wenn die Anwendung der Regelvorschriften nicht zu einem den Leitvorstellungen des § 88 Abs. 2 BSHG entsprechenden Ergebnis führen würde.

    Darüber hinaus sollen sie das Selbsthilfestreben des Hilfeempfängers unterstützen (BVerwGE 23, 149 [158]).

  • BVerwG, 15.11.1967 - V C 71.67

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Blindenhilfe für Sehbehinderte - Begriff der

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1969 - V C 167.67
    Das hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinen Urteilen vom 15. November 1967 - BVerwGE 28, 216 - und vom 3. Juli 1968 - BVerwG V C 33.68 - entschieden.
  • BVerwG, 11.09.1968 - V C 32.68

    Gewährung von Blindenhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) -

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1969 - V C 167.67
    Der vorliegende Fall gibt zwar keine Veranlassung, der Frage näher nachzugehen, ob das Bundessozialhilfegesetz die Umwandlung von Vermögen in Einkommen unbeachtet läßt (dazu auch Urteil vom 11. September 1968 - BVerwG V C 32.68 - [FEVS 16, 88 = NDV 1969, 146 = RdL 1968, 330 = VerwRspr. 20, 114 = ZfSH 1968, 376]) und ob bei einer Verrentung vorhandenen Vermögens die Vorschriften über den Einsatz von Einkommen oder die über den Einsatz von Vermögen maßgebend sind.
  • BVerwG, 10.05.1967 - V C 150.66

    Gewährung von Ausbildungshilfe zum Besuch einer mittleren oder höheren Schule -

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1969 - V C 167.67
    Aus diesem Grunde hat das Bundesverwaltungsgericht etwa unter Hinweis auf das Selbsthilfegebot des Sozialhilferechts die Möglichkeit aufgezeigt, einen um Ausbildungshilfe Nachsuchenden u.U. auf ein Darlehn von dritter Seite zu verweisen (BVerwGE 27, 58).
  • BVerwG, 03.07.1968 - V C 33.68

    Einstellung einer Zahlung von Blindenhilfe - Maßgeblicher Zeitpunkt für eine

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1969 - V C 167.67
    Das hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinen Urteilen vom 15. November 1967 - BVerwGE 28, 216 - und vom 3. Juli 1968 - BVerwG V C 33.68 - entschieden.
  • BVerwG, 02.06.1965 - V C 63.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1969 - V C 167.67
    Das Gebot der Individualisierung wiederum steht in engem Zusammenhang mit dem weiteren Grundsatz, daß die Leistungsvorschriften des Gesetzes mit den Vorschriften über den Einsatz (des eigenen Einkommens und damit auch) des eigenen Vermögens in einem engen Zusammenhang stehen (BVerwGE 21, 208 [211]; 29, 108 [111] und 29, 295 [297]).
  • BVerwG, 11.09.1968 - V C 144.67

    Verwertung eigenen Vermögens

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1969 - V C 167.67
    Unter diesen Umständen kommt es bei der Anwendung der Härtevorschrift des § 88 Abs. 3 BSHG wesentlich auf die Umstände des Einzelfalles an (Urteil vom 11. September 1968 - BVerwG V C 144.67 - [RdL 1968, 331 = FEVS 16, 81]).
  • BVerwG, 31.01.1968 - V C 27.67
    Auszug aus BVerwG, 14.05.1969 - V C 167.67
    Das Gebot der Individualisierung wiederum steht in engem Zusammenhang mit dem weiteren Grundsatz, daß die Leistungsvorschriften des Gesetzes mit den Vorschriften über den Einsatz (des eigenen Einkommens und damit auch) des eigenen Vermögens in einem engen Zusammenhang stehen (BVerwGE 21, 208 [211]; 29, 108 [111] und 29, 295 [297]).
  • BVerwG, 30.11.1966 - V C 228.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1969 - V C 167.67
    Dem kann auch nicht entgegengehalten werden, daß die Vorschriften über den Kostenersatz überflüssig wären, gäbe es anderweitige Ersatzmöglichkeiten., Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits früher ausgeführt, daß z.B. die Rückforderung der Sozialhilfe ohne Rücksicht auf den den Empfänger der Sozialhilfe begünstigenden § 92 BSHG nach den Regeln des allgemeinen Verwaltungsrechts zu erfolgen hat, wenn die Sozialhilfe zu Unrecht gewährt worden ist (Urteil vom 30. November 1966 - BVerwG V C 228.65 - [FamRZ 1967, 332 = FEVS 14, 443 - NDV 1967, 182 = VerwRspr, 18, 1010 = ZfSH 1967, 184]).
  • BVerwG, 24.04.1968 - V C 62.67
    Auszug aus BVerwG, 14.05.1969 - V C 167.67
    Das Gebot der Individualisierung wiederum steht in engem Zusammenhang mit dem weiteren Grundsatz, daß die Leistungsvorschriften des Gesetzes mit den Vorschriften über den Einsatz (des eigenen Einkommens und damit auch) des eigenen Vermögens in einem engen Zusammenhang stehen (BVerwGE 21, 208 [211]; 29, 108 [111] und 29, 295 [297]).
  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 19/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz -

    Eine Härte liegt vor, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls, wie zB der Art, Schwere und Dauer der Hilfe, des Alters, des Familienstands oder der sonstigen Belastungen des Vermögensinhabers und seiner Angehörigen eine typische Vermögenslage deshalb zur besonderen wird, weil die soziale Stellung des Hilfesuchenden insbesondere wegen seiner Behinderung, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit nachhaltig beeinträchtigt ist (BSG aaO; BVerwGE 32, 89, 93) .
  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 20/06 R

    Sozialhilfe - Einkommens- und Vermögenseinsatz - Blindengeld als privilegiertes

    Eine Härte liegt danach vor, wenn auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalles, wie zB die Art, Schwere und Dauer der Hilfe, das Alter, der Familienstand oder die sonstigen Belastungen des Vermögensinhabers und seiner Angehörigen eine typische Vermögenslage deshalb zu einer besonderen Situation wird, weil die soziale Stellung des Hilfesuchenden insbesondere wegen einer Behinderung, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit nachhaltig beeinträchtigt ist (BVerwGE 32, 89, 93; Brühl, aaO, § 90 RdNr 73; Zeitler, aaO, § 88 RdNr 66).

    Hierdurch wird dem Blinden die Gelegenheit eröffnet, sich trotz Blindheit mit seiner Umgebung vertraut zu machen, mit eigenen Mitteln Kontakt zur Umwelt zu pflegen und am kulturellen Leben teilzunehmen (BSG SozR 3-5922 § 1 Nr. 1 S 4; BVerwGE 32, 89, 91 f - zur Blindenhilfe).

  • BSG, 14.06.2018 - B 9 BL 1/17 R

    Blindengeld bei Alzheimer?

    Das Blindengeld dient in erster Linie als Mittel zur Befriedigung laufender blindheitsspezifischer, auch immaterieller Bedürfnisse des Blinden, um diesem die Möglichkeit zu eröffnen, sich trotz Blindheit mit seiner Umgebung vertraut zu machen, mit eigenen Mitteln Kontakt zur Umwelt zu pflegen und am kulturellen Leben teilzunehmen (vgl BSG Urteil vom 5.12.2001 - B 7/1 SF 1/00 R - SozR 3-5922 § 1 Nr. 1 S 4 - Juris RdNr 17; BVerwG Urteil vom 14.5.1969 - V C 167.67 - BVerwGE 32, 89, 91 f; Bayerisches LSG Urteil vom 9.1.2018 - L 15 BL 10/17 - ZFSH/SGB 2018, 214, 218 = Juris RdNr 69) .
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