Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 25.04.1956

Rechtsprechung
   BVerwG, 04.05.1956 - V C 172.55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,85
BVerwG, 04.05.1956 - V C 172.55 (https://dejure.org/1956,85)
BVerwG, Entscheidung vom 04.05.1956 - V C 172.55 (https://dejure.org/1956,85)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Mai 1956 - V C 172.55 (https://dejure.org/1956,85)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,85) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Recht des Verfügungsberechtigten auf Auswahl des Mieters - Erforderlichkeit der Zuteilung an einen bestimmten Wohnungsuchenden aus besonders dringenden Gründe der Wohnraumbewirtschaftung - Auswahlrecht bei Möglichkeit, mehrere Wohnungsuchende gleicher Dringlichkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WBesG § 15 Abs. 1, 6, § 17

Papierfundstellen

  • BVerwGE 3, 267
  • NJW 1956, 1293
  • MDR 1956, 634
  • DVBl 1956, 620
  • DVBl 1956, 685
  • DÖV 1957, 889
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 18.04.1956 - V C 145.55

    Genehmigung einer Mieterhöhung - Unrichtige Auslegung einer Verordnungsnorm -

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1956 - V C 172.55
    In Abweichung von der in dem Urteil des Gerichts vom 18. April 1956 - BVerwG V C 145.55 - dargelegten grundsätzlichen Auffassung über die Beweislast im Verwaltungsprozeß, an der für den Regelfall festzuhalten ist, müßte nämlich im vorliegenden Falle eine nach Ergänzung der Beweisaufnahme noch verbleibende Ungewißheit zu Lasten des Beklagten gehen, also dazu führen, daß die Alleinzuweisung aufzuheben wäre.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.04.1956 - V C 171.55, V C 172.55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,1595
BVerwG, 25.04.1956 - V C 171.55, V C 172.55 (https://dejure.org/1956,1595)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.1956 - V C 171.55, V C 172.55 (https://dejure.org/1956,1595)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 1956 - V C 171.55, V C 172.55 (https://dejure.org/1956,1595)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,1595) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erteilung der Benutzergenehmigung an den erfolglos vorgeschlagenen Bewerber nach § 14 Abs. 1 Wohnraumbewirtschaftungsgesetz (WBewG)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 3, 249
  • NJW 1956, 1291
  • MDR 1956, 634
  • DVBl 1956, 620
  • DÖV 1957, 889
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.02.1956 - V C 169.54

    Anspruch auf eine Benutzungsgenehmigung für Wohnraum - Auslegung der Formulierung

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1956 - V C 171.55
    Wie bereits im Urteil vom 29. Februar 1956 (DÖV 1956 S. 312 = ZMR 1956 S. 205 [BVerwG 29.02.1956 - V C 169/54]) geschehen, hat das Gericht sich dieser Rechtsprechung angeschlossen.
  • BVerwG, 29.06.1954 - I C 126.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1956 - V C 171.55
    Entgegen der Auffassung des Beklagten, der sich zu Unrecht auf das - andere Fragen behandelnde - Urteil des I. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Mai 1954 (NJW 1954 S. 1381 = DÖV 1954 S. 757 [BVerwG 29.06.1954 - BVerwG I C 126.53]) beruft, ist hier kein Spielraum gegeben, innerhalb dessen die Verwaltungsbehörde ein ihr eingeräumtes Ermessen handhaben konnte.
  • BVerwG, 29.06.1956 - V C 44.55

    Rechtsmittel

    Das gilt aus dem doppelten Grunde, weil in dieser Hinsicht bereits Verwaltungsakte ergangen sind, die bisher weder das Einspruchsverfahren noch das verwaltungsgerichtliche Verfahren durchlaufen haben, sondern auch und vor allem deshalb, weil das Gericht den Standpunkt einnimmt, daß § 14 Abs. 1 WBewG nur dem Verfügungsberechtigten, nicht aber dem übergangenen Wunschmieter einen Rechtsanspruch und mithin die Klagebefugnis zuerkennt; vgl. dasUrteil vom 25. April 1956 - BVerwG V C 171.55/172.55 -.
  • BVerwG, 16.01.1957 - V CB 169.56

    Rechtsmittel

    Das Gericht hat diese Frage durch Urteil vom 25. April 1956 (BVerwGE 3, 249) bereits zuungunsten des Klägers entschieden.
  • BVerwG, 20.03.1957 - V B 26.57

    Rechtsmittel

    Dahin hat das Gericht durch das grundsätzliche Urteil vom 25. April 1956 (BVerwGE 3, 249) entschieden, das den folgenden Leitsatz trägt: "§ 14 Abs. 1 des Wohnraumbewirtschaftunsgesetzes vom 31. März 1953 (BGBl. I S. 97) - WBewG - gibt nur dem Verfügungsberechtigten, nicht aber dem von ihm vorgeschlagenen Bewerber einen Anspruch auf die Benutzungsgenehmigung.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht