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   BVerwG, 22.05.1975 - V C 19.74   

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https://dejure.org/1975,201
BVerwG, 22.05.1975 - V C 19.74 (https://dejure.org/1975,201)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.1975 - V C 19.74 (https://dejure.org/1975,201)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 1975 - V C 19.74 (https://dejure.org/1975,201)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Behördliche Zuständigkeitsstreitigkeiten als Grund für Überschreitung der Jahresfrist wegen besonderer Verhältnisse - Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einrichtung zur teilstationären Betreuung - Fahrtkostenerstattung - Blinder Schüler - Blindenschule - Behördliche Zuständigkeitsstreitigkeiten - Untätigkeitsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 48, 228
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.09.1969 - V C 86.68
    Auszug aus BVerwG, 22.05.1975 - V C 19.74
    Die Bindung dieses Begriffs an ein Gebäude oder überhaupt an das Räumliche ist, anders als im Bereich des § 78 JWG (vgl. BVerwGE 34, 51), unerläßlich, weil sonst die Betreuung weder "stationär" noch "teilstationär" erfolgen könnte.
  • BVerwG, 11.03.1970 - V C 112.69

    Zur Erstattung von Kosten, die einem Behinderten durch Reisen nach Hause

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1975 - V C 19.74
    Daß die Fahrtkosten notwendiger Bestandteil einer Eingliederungsmaßnahme sein können und sich dann nach dem Schicksal der Maßnahme selbst richten, hat der Senat bereits in seinem in BVerwGE 35, 99 veröffentlichten Urteil zum Ausdruck gebracht.
  • BVerwG, 20.01.1967 - VII C 4.66
    Auszug aus BVerwG, 22.05.1975 - V C 19.74
    "Besondere Verhältnisse" in diesem Sinne sind jedenfalls solche, die mit einer verzögerlichen Erteilung eines Bescheides zusammenhängen (BVerwGE 26, 54 [58]).
  • BGH, 20.10.1993 - IV ZR 231/92

    Erbeinsetzung eines auf Kosten der Sozialhilfe untergebrachten Kindes

    Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es, die Eltern behinderter Kinder mit den Eltern nicht behinderter Kinder wirtschaftlich gleichzustellen; Eltern behinderter Kinder sollen nicht durch wirtschaftliche Belastungen in ihrer unentbehrlichen aktiven Mitwirkung an der Eingliederung ihrer Kinder in die Gesellschaft erlahmen (BVerwGE 48, 228 (234)).
  • BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 10/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Ob eine Schule (anders als etwa die der Schule angegliederte Behinderteneinrichtung) eine teilstationäre Einrichtung in diesem Sinne ist, insbesondere Leistungen der Sozialhilfe erbringt (vgl dazu BVerwGE 48, 228, 231, das zwischen allgemeinen Schulen und Schulen unterscheidet, in denen über die bloße Vermittlung des Lernstoffs hinaus ein besonderes Maß an Betreuung erforderlich ist) , ist zweifelhaft, wobei es für die Ablehnung der Leistung wegen Unzuständigkeit genügt, dass Sozialhilfeleistungen geltend gemacht werden.
  • BSG, 13.07.2010 - B 8 SO 13/09 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - kein Anspruchsübergang auf ambulanten

    Wesentliches Merkmal einer Einrichtung iS des Sozialhilferechts war seit jeher die räumliche Bindung an ein Gebäude (BVerwGE 48, 228 ff = Buchholz 436.0 § 40 BSHG Nr. 6 ; BVerwGE 95, 149, 152; BVerwG, Urteil vom 24.2.1994 - 5 C 42/91 -, FEVS 45, 52 ff; Lippert in Mergler/Zink, aaO, § 13 SGB XII RdNr 42) .
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