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   BVerwG, 31.08.1966 - V C 223.65   

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BVerwG, 31.08.1966 - V C 223.65 (https://dejure.org/1966,89)
BVerwG, Entscheidung vom 31.08.1966 - V C 223.65 (https://dejure.org/1966,89)
BVerwG, Entscheidung vom 31. August 1966 - V C 223.65 (https://dejure.org/1966,89)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 25, 36
 
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Wird zitiert von ... (42)

  • BAG, 28.05.2009 - 6 AZN 17/09

    Prozessfähigkeit

    In dieser Vorschrift kommt der Rechtsgedanke zum Ausdruck, dass der Rechtsschutz nicht an der mangelnden gesetzlichen Vertretung scheitern soll (BVerwG 31. August 1966 - V C 223.65 - BVerwGE 25, 36, 40).
  • VG Düsseldorf, 27.02.2023 - 29 K 140/23

    Krankhafter Querulantenwahn, partielle Prozessunfähigkeit

    Zum anderen ist das Prozessgericht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Bestellung eines Prozesspflegers lediglich bei - hier nicht vorliegenden - Anfechtungsklagen gegen Verwaltungsakte der Eingriffsverwaltung, BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1965 - VII C 90.61 -, BVerwGE 23, 15 (17), und bei Verpflichtungsklagen nach dem (seinerzeitigen) Bundesozialhilfegesetz (heute: Zwölftes Buch des Sozialgesetzbuchs), wenn die geistige Behinderung des Klägers zugleich zu dessen Hilfebedürftigkeit und Prozessunfähigkeit führt, BVerwG, Urteil vom 31. August 1966 - V C 223.65 -, BVerwGE 25, 36; BVerwG, Urteil vom 5. Juni 1968 - V C 147.67 -, BVerwGE 30, 24, verpflichtet.
  • BFH, 31.01.2024 - X S 32/23

    Feststellung von Prozessunfähigkeit

    Anlass für eine erneute Untersuchung besteht erst dann, wenn Anzeichen für eine Änderung des Zustandes vorliegen (vgl. BVerwG-Urteil vom 31.08.1966 - V C 223.65, BVerwGE 25, 36).
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