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   BVerwG, 27.01.1965 - V C 32.64   

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https://dejure.org/1965,37
BVerwG, 27.01.1965 - V C 32.64 (https://dejure.org/1965,37)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.1965 - V C 32.64 (https://dejure.org/1965,37)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 1965 - V C 32.64 (https://dejure.org/1965,37)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Gewährung von Sozialhilfe ohne Anrechnung des Zweitkindergeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BSHG §§ 76, 77; GG Art. 1, 6

Papierfundstellen

  • BVerwGE 20, 188
  • DVBl 1966, 116
  • DÖV 1965, 237
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1965 - V C 32.64
    Das Menschenbild des Grundgesetzes ist, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt ausgesprochen hat (BVerfGE 4, 7 [15]; 6, 32 [40] und später), nicht das des souveränen Individuums, sondern das der gemeinschaftsbezogenen Person.
  • BVerwG, 26.08.1964 - V C 121.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1965 - V C 32.64
    Im vorliegenden Falle bedarf es keines Eingehens darauf, ob unter einer zu einem ausdrücklich genannten Zweck gewährten Leistung nur eine solche Leistung zu verstehen ist, die nach dem Wortlaut des jeweils anzuwendenden Gesetzes der Erreichung eines bestimmten Zwecks zu dienen bestimmt ist, ob es ausreicht, wenn sich aus dem Wortlaut des anzuwendenden Gesetzes jedenfalls ergibt, daß die Leistung einem anderen Zweck als die Sozialhilfe dienen soll (dazu Urteil des Senats vom 26. August 1964 - BVerwG V C 121.63 -) oder ob es, wie das Oberverwaltungsgericht meint, genügt, wenn sich die Zweckbestimmung aus dem Sinnzusammenhang des Gesetzes erkennen läßt.
  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1965 - V C 32.64
    Das Menschenbild des Grundgesetzes ist, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt ausgesprochen hat (BVerfGE 4, 7 [15]; 6, 32 [40] und später), nicht das des souveränen Individuums, sondern das der gemeinschaftsbezogenen Person.
  • OVG Berlin, 30.01.1964 - VI B 24.63
    Auszug aus BVerwG, 27.01.1965 - V C 32.64
    Sie beantragt, unter Aufhebung der Urteile des Verwaltungsgerichts Berlin vom 9. Juli 1963 - Az.: VG XIV A 190/62 - und des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 30. Januar 1964 - OVG VI B 24/63 - und der Bescheide des Bezirksamts Steglitz von Berlin vom 31. Juli 1962 und 24. Oktober 1962 den Beklagten zu verpflichten, der Klägerin und ihrem Sohn Markus Sozialhilfe ohne Anrechnung des Zweitkindergeldes zu gewähren.
  • BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 35.77

    Eigenständigkeit der Ansprüche der einzelnen Familienmitglieder auf Sozialhilfe -

    Unter Berufung auf BVerwGE 20, 188 macht sie geltend, daß es nicht Aufgabe der Sozialhilfe sei, dem Hilfesuchenden Unterhaltsverpflichtungen abzunehmen; er müsse sein Einkommen in der Regel auch dann für sich verwenden, wenn er sich dadurch außerstande setze, bestehende gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen.

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht insbesondere in BVerwGE 20, 188 (192) [BVerwG 27.01.1965 - V C 32/64] ausgeführt, es sei nicht Aufgabe der Sozialhilfe, bestehende Verbindlichkeiten des Hilfebedürftigen abzudecken; und grundsätzlich sei es auch nicht Sache der Sozialhilfe, dem Hilfebedürftigen Unterhaltsverpflichtungen abzunehmen; der Hilfebedürftige müsse in der Regel sein Einkommen auch dann für sich verwenden, wenn er sich dadurch außerstande setze, bestehende oder vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen.

    Die von der Beklagten insbesondere in Bezug genommene Entscheidung BVerwGE 20, 188 macht aber zum zweiten deutlich, daß - was die Erfüllung einer von Gesetzes wegen bestehenden Unterhaltspflicht angeht - eine Differenzierung angebracht ist.

  • BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 114.81

    Gehaltsabtretung wegen Mietschulden - § 75 VwGO, Untätigkeitsklage, Vorverfahren

    Anknüpfend an BVerwGE 20, 188 hat der Senat damals für diese besondere Fallgestaltung ausgesprochen, daß ein Betrag nicht Einkommen ist, der dem Hilfesuchenden von vornherein aus einem Grund nicht zufließt, der ihm "aufgezwungen" ist.
  • BVerwG, 17.12.2003 - 5 C 25.02

    Einkommen, Kindergeld als - dessen, an den es gezahlt wird; Kindergeld als

    An seiner früheren Rechtsprechung, die eine solche familieninterne Einkommenszuordnung des Kindergeldes nach der Rechtslage vor der Neuregelung des Kindergeldrechts durch das Jahressteuergesetz 1996 vom 11. Oktober 1995 (BGBl I S. 1250) und vor der Einfügung der jetzt geltenden Sätze 2 und 3 in § 48 Abs. 1 SGB I durch Gesetze vom 20. Juli 1988 (BGBl I S. 1046) und vom 30. Juni 1989 (BGBl I S. 1294) als zulässig erachtete (vgl. BVerwGE 20, 188; 25, 307; 39, 314; 60, 6), hält der Senat für das jetzt geltende Kindergeldrecht nicht fest.
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