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   BVerwG, 22.06.1978 - 5 C 32.77   

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BVerwG, 22.06.1978 - 5 C 32.77 (https://dejure.org/1978,789)
BVerwG, Entscheidung vom 22.06.1978 - 5 C 32.77 (https://dejure.org/1978,789)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juni 1978 - 5 C 32.77 (https://dejure.org/1978,789)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gesetzliche Rentenversicherung - Nachentrichtete freiwillige Beiträge - Übernahme von Aufwendungen - Pflegeperson - Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Mündliche Verhandlung - Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 56, 96
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • SG Dortmund, 17.09.2021 - S 41 SO 42/20
    Dabei ist eine angemessene Alterssicherung anzunehmen, wenn diese oberhalb des aktuellen Niveaus der Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. der Grundsicherung in Höhe der maßgeblichen Regelbedarfsstufe zuzüglich den (angemessenen) Kosten für Unterkunft und Heizung zuzüglich etwaiger Mehrbedarfe, für die hier aber keine Anhaltspunkte bestehen, liegt (vgl. LSG NRW, Urteil vom 19.04.2010 - L 20 SO 44/08, juris; BVerwG, Urteil vom 22.06.1978 - V C 32.77, juris; BVerwG, Urteil vom 22.03.1990 - 5 C 40/86, juris).

    Einer Prognoseentscheidung sind Ungewissheiten hinsichtlich zukünftiger Gegebenheiten aber immer immanent, sodass sie (eben nur) auf der Grundlage der gegenwärtig bekannten allgemeinen und individuellen Gegebenheiten, orientiert an typischen Erwartungen hinsichtlich des gewöhnlichen Lebensverlaufs, beruhen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.06.1978 - V C 32.77, juris; LSG NRW, Urteil vom 19.04.2010 - L 20 SO 44/08, juris).

    Eine entsprechende Einbeziehung wäre aber nicht im Sinne der ohnehin nur äußerst schwer zu erreichenden Praktikabilität der gesetzlichen Regelung (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.06.1978 - V C 32.77, juris) und daher auch mit Blick auf den Umstand, dass die Festlegung der Höhe solcher Sicherheitszuschläge letztlich willkürlich erfolgen müsste, nach Auffassung der Gerichts nicht angezeigt.

  • LSG Baden-Württemberg, 14.07.2022 - L 7 SO 3983/20

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - Erstattung der Beiträge für

    Bereits der Wortlaut der Vorschriften macht deutlich, dass der Anspruch nicht der Pflegeperson selbst zugestanden wird, sondern lediglich der hilfebedürftigen gepflegten Person (Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 22. Juni 1978 - V C 31.77 - BVerwGE 56, 88 ff.; BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1978 - V C 32.77 - BVerwGE 56, 96ff.); die Pflegeperson ist mithin lediglich im Sinne eines Rechtsreflexes Nutznießer dieser gesetzlichen Regelung (BSG, Urteil vom 2. Februar 2012 - B 8 SO 15/10 R - SozR 4-3500 § 19 Nr. 3 = SozR 4-3500 § 65 Nr. 3, jeweils Rdnr. 14).

    Andernfalls würde die Regelung ihren Zweck, der Pflegeperson zu einer Altersversorgung zu verhelfen, in allen den an Zahl nicht geringen Fällen nicht erfüllen können, in denen die Pflegeperson mangels eigener Mittel die Beiträge nicht zunächst selbst zu entrichten vermag (BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1978 - V C 32.77 - BVerwGE 56, 96 ff., juris Rdnr. 7).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2010 - L 20 SO 44/08

    Sozialhilfe

    Das Gericht hat am 22.06.1978 in drei Urteilen (5 C 31.77 = BVerwGE 56, 87; 5 C 17.77 = BVerwGE 56, 79; 5 C 32.77 = BVerwGE 56, 96) die Kriterien für einen Anspruch auf Leistungen an den Hilfebedürftigen für eine angemessene Alterssicherung der Pflegeperson näher umrissen:.
  • OVG Saarland, 27.07.1989 - 1 R 200/87

    Anspruch auf Hilfe zur Alterssicherung; Abwendung von Ausfallzeiten und des

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  • BVerwG, 13.12.1979 - 5 C 60.78

    Verwaltungsgerichtliche Überprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen -

    Sachgerecht ist es, eine "mittlere Arbeitszeiterwartung" zugrunde zu legen (vgl. Urteil vom 22. Juni 1978 - BVerwG 5 C 32.77 - zu Art. 2 des 3. ÄndG/BSHG).
  • BVerwG, 13.12.2001 - 5 B 84.01

    Revisionszulassung bei fehlender Ermittlung der besonderen Situation des

    Auch die behauptete Abweichung von den von der Beigeladenen benannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (FEVS 26, 397 ff. und 441 ff.) ist nicht zu erkennen.
  • BVerwG, 25.02.1985 - 2 B 5.85

    Ausmaß des Entfernungsanspruchs von Vorgängen aus der Personalakte -

    Im übrigen knüpft die von der Beschwerde beanstandete Formulierung des Berufungsgerichts (UA S. 7) an die in dem erwähnten Urteil herangezogene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an, nach der nur ausnahmsweise ein Entfernungsanspruch unter Berücksichtigung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn hinsichtlich solcher Vorgänge anerkannt worden ist, die weder zu den obligatorischen noch zu den fakultativen Bestandteilen der Personalakten gehören und geeignet sind, dem Beamten Nachteile zuzufügen (BVerwGE 50, 301 [BVerwG 08.04.1976 - II C 15/74]; 56, 102 [BVerwG 22.06.1978 - 5 C 32/77]; 59, 355 [BVerwG 31.01.1980 - 2 C 5/78]).
  • OVG Hamburg, 25.11.1998 - 4 Bs 373/98

    Sozialhilferecht: Kosten angemessener Alterssicherung und Hilfe zum

    Ein Hilfesuchender verfügt aber regelmäßig schon dann über eine angemessene Alterssicherung, wenn diese seinen Bedarf für die Hilfe zum Lebensunterhalt überschreitet; die Kostenübernahme ist insoweit dann nicht erforderlich, wenn der Hilfesuchende bei prognostischer Beurteilung auf der Grundlage der bekannten Tatsachen nach Erreichen der Altersgrenze wegen anderweitiger Absicherung nicht auf Sozialhilfeleistungen angewiesen ist bzw. sein wird (vgl. schon OVG Hamburg, Beschluß v. 30.1.1991 - OVG Bs IV 516/90; LPK- BSHG , a.a.O., Rdnr. 7; zur Angemessenheit der Alterssicherung von Pflegepersonen nach § 69 a.F. vgl. auch BVerwG, Urt. v. 22.5.1978, BVerwGE 56 S. 96: Alterssicherung nicht angemessen bei Notwendigkeit der Inanspruchnahme ergänzender Sozialhilfe).
  • BVerwG, 13.12.2001 - 5 PKH 41.01

    Revisionszulassung bei fehlender Ermittlung der besonderen Situation des

    Auch die behauptete Abweichung von den von der Beigeladenen benannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (FEVS 26, 397 ff. und 441 ff.) ist nicht zu erkennen.
  • OVG Niedersachsen, 25.06.1998 - 4 L 7007/96

    Alterssicherung der Pflegeperson;; Altenteil; Alterssicherung; Angemessenheit;

    Ob mit einer ausreichenden Versorgung der Pflegeperson im Alter zu rechnen ist, richtet sich nach einer - naturgemäß mit Unsicherheiten behafteten - Prognose, orientiert an den typischen Erwartungen hinsichtlich eines gewöhnlichen Lebensverlaufs der Pflegeperson (BVerwG, Urteil vom 22.6.1978 - BVerwG 5 C 32.77 -, BVerwGE 56, 96 = FEVS Bd. 26 S. 397; Senat, Urteil vom 18.12.1978 - 4 OVG A 147/78 -, FEVS Bd. 31 S. 288 und Urteil vom 25.1.1995 - 4 L 617/94 -, V.n.b.).
  • VG Koblenz, 30.04.1980 - 6 K 117/79

    Anspruch auf Rücknahme einer gegenüber einem Beamten ausgesprochenen Ermahnung ;

  • VG Oldenburg, 23.08.2004 - 13 A 4736/02

    Alterssicherung; Klagerecht; Pflegeperson; Rechtsmittel; Vergangenheit;

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