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   BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 35.77   

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BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 35.77 (https://dejure.org/1977,33)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.1977 - 5 C 35.77 (https://dejure.org/1977,33)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 1977 - 5 C 35.77 (https://dejure.org/1977,33)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Eigenständigkeit der Ansprüche der einzelnen Familienmitglieder auf Sozialhilfe - Minderung des anrechenbaren Einkommens durch Schuldentilgung - Begriff des anrechenbaren Einkommens im Sozialhilferecht - Minderung des anrechenbaren Einkommens durch Pfändung von Einkommen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Hilfebedürftige Familie - Familienmitglied - Hilfe zum Lebensunterhalt - Pfändung von Einkommen - Erfüllung des Unterhaltsanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 55, 148
  • DÖV 1978, 661
 
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Wird zitiert von ... (125)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 27.01.1965 - V C 32.64

    Klage auf Gewährung von Sozialhilfe ohne Anrechnung des Zweitkindergeldes

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 35.77
    Unter Berufung auf BVerwGE 20, 188 macht sie geltend, daß es nicht Aufgabe der Sozialhilfe sei, dem Hilfesuchenden Unterhaltsverpflichtungen abzunehmen; er müsse sein Einkommen in der Regel auch dann für sich verwenden, wenn er sich dadurch außerstande setze, bestehende gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen.

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht insbesondere in BVerwGE 20, 188 (192) [BVerwG 27.01.1965 - V C 32/64] ausgeführt, es sei nicht Aufgabe der Sozialhilfe, bestehende Verbindlichkeiten des Hilfebedürftigen abzudecken; und grundsätzlich sei es auch nicht Sache der Sozialhilfe, dem Hilfebedürftigen Unterhaltsverpflichtungen abzunehmen; der Hilfebedürftige müsse in der Regel sein Einkommen auch dann für sich verwenden, wenn er sich dadurch außerstande setze, bestehende oder vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen.

    Die von der Beklagten insbesondere in Bezug genommene Entscheidung BVerwGE 20, 188 macht aber zum zweiten deutlich, daß - was die Erfüllung einer von Gesetzes wegen bestehenden Unterhaltspflicht angeht - eine Differenzierung angebracht ist.

  • BVerwG, 16.02.1972 - V C 6.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 35.77
    Nach der langjährigen und ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, insbesondere der des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 25, 307 [310]; 29, 295 [299]; 39, 314 [316]; Urteil vom 17. Mai 1972 - BVerwG V C 43.72 - FEVS 21, 1; BVerwGE 50, 73 [75]), hat jeder Hilfebedürftige einen eigenständigen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt.

    Die Leistungen für die Familiengemeinschaft können nur dadurch erhöht werden, daß außer dem Kläger dessen Ehefrau und die beiden Kinder klagen (vgl. BVerwGE 39, 314 [316]).

  • BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66

    Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 35.77
    Nach der langjährigen und ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, insbesondere der des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 25, 307 [310]; 29, 295 [299]; 39, 314 [316]; Urteil vom 17. Mai 1972 - BVerwG V C 43.72 - FEVS 21, 1; BVerwGE 50, 73 [75]), hat jeder Hilfebedürftige einen eigenständigen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt.

    Sodann wird unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt in Sozialhilfesachen (BVerwGE 25, 307 [308 f.]; 38, 299; 39, 261) das Klagebegehren dahin klarzustellen und zu präzisieren sein, daß die Kläger beantragen, die ihnen für die Zeit vom 1. September 1974 bis zum 30. April 1975 zu gewährende Hilfe zum Lebensunterhalt in der Weise festzusetzen, daß die zur Erfüllung des Unterhaltsanspruchs der außerehelich geborenen Tochter des Klägers von seinem Lohn gepfändeten Beträge nicht als Einkommen berücksichtigt werden.

  • BVerwG, 18.12.1975 - 5 C 23.75

    Nicht getrennt lebende Ehegatten - Krankenhausbehandlung - Sozialhilfeträger -

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 35.77
    Nach der langjährigen und ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, insbesondere der des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 25, 307 [310]; 29, 295 [299]; 39, 314 [316]; Urteil vom 17. Mai 1972 - BVerwG V C 43.72 - FEVS 21, 1; BVerwGE 50, 73 [75]), hat jeder Hilfebedürftige einen eigenständigen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt.
  • BVerwG, 19.01.1972 - V C 10.71

    Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt - Gewährung von Unterhaltshilfe nach dem

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 35.77
    Sodann wird unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt in Sozialhilfesachen (BVerwGE 25, 307 [308 f.]; 38, 299; 39, 261) das Klagebegehren dahin klarzustellen und zu präzisieren sein, daß die Kläger beantragen, die ihnen für die Zeit vom 1. September 1974 bis zum 30. April 1975 zu gewährende Hilfe zum Lebensunterhalt in der Weise festzusetzen, daß die zur Erfüllung des Unterhaltsanspruchs der außerehelich geborenen Tochter des Klägers von seinem Lohn gepfändeten Beträge nicht als Einkommen berücksichtigt werden.
  • BVerwG, 24.04.1968 - V C 62.67
    Auszug aus BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 35.77
    Nach der langjährigen und ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, insbesondere der des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 25, 307 [310]; 29, 295 [299]; 39, 314 [316]; Urteil vom 17. Mai 1972 - BVerwG V C 43.72 - FEVS 21, 1; BVerwGE 50, 73 [75]), hat jeder Hilfebedürftige einen eigenständigen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt.
  • BVerwG, 29.09.1971 - V C 110.70

    Zulässigkeit einer Klage auf Hilfe zum Lebensunterhalt - Verpflichtung des

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 35.77
    Sodann wird unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt in Sozialhilfesachen (BVerwGE 25, 307 [308 f.]; 38, 299; 39, 261) das Klagebegehren dahin klarzustellen und zu präzisieren sein, daß die Kläger beantragen, die ihnen für die Zeit vom 1. September 1974 bis zum 30. April 1975 zu gewährende Hilfe zum Lebensunterhalt in der Weise festzusetzen, daß die zur Erfüllung des Unterhaltsanspruchs der außerehelich geborenen Tochter des Klägers von seinem Lohn gepfändeten Beträge nicht als Einkommen berücksichtigt werden.
  • BVerwG, 29.09.1971 - V C 2.71

    Zuschuss zu den Kosten einer Heilkur als vorbeugende Gesundheitshilfe oder

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 35.77
    Unter diesem Aspekt hat das Bundesverwaltungsgericht Hilfebedürftigkeit angenommen, wenn bestehende Ansprüche des Hilfeempfängers gegen Dritte nicht ohne weiteres realisierbar sind (BVerwGE 21, 208 [213]; 38, 307 [309]); denn ungeachtet dessen, daß Sozialhilfe nicht erhält, wer sich selbst helfen kann (Nachrang der Sozialhilfe - § 2 Abs. 1 BSHG), kommt es für die Gewährung von Sozialhilfe auf die tatsächliche Lage des Hilfesuchenden an (ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 02.06.1965 - V C 63.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 35.77
    Unter diesem Aspekt hat das Bundesverwaltungsgericht Hilfebedürftigkeit angenommen, wenn bestehende Ansprüche des Hilfeempfängers gegen Dritte nicht ohne weiteres realisierbar sind (BVerwGE 21, 208 [213]; 38, 307 [309]); denn ungeachtet dessen, daß Sozialhilfe nicht erhält, wer sich selbst helfen kann (Nachrang der Sozialhilfe - § 2 Abs. 1 BSHG), kommt es für die Gewährung von Sozialhilfe auf die tatsächliche Lage des Hilfesuchenden an (ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 17.05.1972 - V C 43.72

    Kosten für eine Heilerziehung - Ersatz von Aufwendungen

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 35.77
    Nach der langjährigen und ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, insbesondere der des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 25, 307 [310]; 29, 295 [299]; 39, 314 [316]; Urteil vom 17. Mai 1972 - BVerwG V C 43.72 - FEVS 21, 1; BVerwGE 50, 73 [75]), hat jeder Hilfebedürftige einen eigenständigen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt.
  • BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 2/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung des

    Lediglich wenn zu berücksichtigendes Einkommen schon dem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, das es erzielt, nicht ungeschmälert zur Verfügung steht, kann eine Hilfegewährung unter Heranziehung dieses sozialhilferechtlichen Grundsatzes in Betracht kommen (vgl zu möglichen Fallgestaltungen Urteil des Senats vom 19. September 2008 - B 14/7b AS 10/07 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, juris RdNr 25 und BVerwGE 21, 208, 211; 38, 307, 308; 55, 148, 152).
  • BSG, 10.05.2011 - B 4 KG 1/10 R

    Kinderzuschlag - Mindesteinkommensgrenze - Einkommen - bereite Mittel -

    Da sich der Gesetzgeber bei der Schaffung der Vorschriften des SGB II zur Einkommensberücksichtigung an den bislang im Sozialhilferecht geltenden Regelungen orientieren wollte (vgl BT-Drucks 15/1516 S 53 zu § 11) , gilt hinsichtlich sonstiger Schuldverpflichtungen bzw gepfändeter Beträge der von der sozialgerichtlichen Rechtsprechung in gleicher Weise wie zuvor von der Verwaltungsgerichtsbarkeit unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität staatlicher Fürsorge aufgestellte Grundsatz, dass die Lebensunterhaltssicherung durch eigene Mittel grundsätzlich der Schuldentilgung vorgeht (BSG Urteil vom 19.9.2008 - B 14/7b AS 10/07 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 18 RdNr 25; Urteil vom 30.9.2008 - B 4 AS 29/07 R - BSGE 101, 291 ff = SozR 4-4200 § 11 Nr. 15, RdNr 19; Urteil vom 16.12.2008 - B 4 AS 70/07 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 19 RdNr 28; Urteil vom 13.5.2009 - B 4 AS 29/08 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 22 RdNr 13; BVerwGE 66, 342, 346; BVerwGE 55, 148, 152) .

    Der Gesetzgeber wollte die (nur) titulierten Unterhaltsansprüche den bereits gepfändeten Aufwendungen zur Erfüllung von Unterhaltspflichten, die nach der Rechtsprechung des BVerwG generell nicht als verfügbares Einkommen zu berücksichtigen waren (vgl BVerwGE 55, 148, 151) , gleichstellen (BSG Urteil vom 9.11.2010 - B 4 AS 78/10 R - RdNr 20 mwN zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) , nicht jedoch die Pfändung wegen anderweitiger Schuldverpflichtungen gänzlich unberücksichtigt lassen.

  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 23/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Voraussetzung ist vielmehr, dass es sich dabei um "bereites Einkommen" handelt, also Einkommen, das dem Bedürftigen auch tatsächlich und nicht nur normativ zur Verfügung steht (vgl BVerwGE 55, 148 ff mwN).
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