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   BVerwG, 05.10.1978 - 5 C 54.77   

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BVerwG, 05.10.1978 - 5 C 54.77 (https://dejure.org/1978,3920)
BVerwG, Entscheidung vom 05.10.1978 - 5 C 54.77 (https://dejure.org/1978,3920)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Oktober 1978 - 5 C 54.77 (https://dejure.org/1978,3920)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bewilligung der Ausbildungsförderung - Eltern des Auszubildenden - Überleitung von Unterhaltsansprüchen - Negativ-Evidenz

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 06.11.1975 - 5 C 26.75

    Recht der Ausbildungsförderung - Verwaltungsgerichtliche Kontrolle -

    Auszug aus BVerwG, 05.10.1978 - 5 C 54.77
    Auch wenn den Eltern des Auszubildenden die Bewilligung der Ausbildungsförderung nicht unverzüglich mitgeteilt worden war (BAföG § 37 Abs. 4), ist eine Überleitung von Unterhaltsansprüchen zwecks Inanspruchnahme für die Vergangenheit wegen der hierfür zusätzlich in Betracht kommenden Rechtsgrundlage des BGB § 1613 Abs. 1 auch unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Negativ-Evidenz (Urteil vom 06.11.1975 V C 28.75 = Buchholz 436.36 § 37 BAföG Nr. 4) grundsätzlich nicht rechtswidrig (Fortführung der Rechtsprechung des Urteils vom 06.11.1975 V C 26.75 = Buchholz 436.36 § 37 BAföG Nr. 6).
  • BVerwG, 06.11.1975 - 5 C 28.75

    Ausbildungsförderung - Unterhaltsanspruch - Überleitungsanzeige - Negativ-Evidenz

    Auszug aus BVerwG, 05.10.1978 - 5 C 54.77
    Auch wenn den Eltern des Auszubildenden die Bewilligung der Ausbildungsförderung nicht unverzüglich mitgeteilt worden war (BAföG § 37 Abs. 4), ist eine Überleitung von Unterhaltsansprüchen zwecks Inanspruchnahme für die Vergangenheit wegen der hierfür zusätzlich in Betracht kommenden Rechtsgrundlage des BGB § 1613 Abs. 1 auch unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Negativ-Evidenz (Urteil vom 06.11.1975 V C 28.75 = Buchholz 436.36 § 37 BAföG Nr. 4) grundsätzlich nicht rechtswidrig (Fortführung der Rechtsprechung des Urteils vom 06.11.1975 V C 26.75 = Buchholz 436.36 § 37 BAföG Nr. 6).
  • LSG Bayern, 23.10.2014 - L 8 SO 212/12

    1. Weiterentwicklung der Rechtsprechung (Urteil vom 28.01.2014, L 8 SO 21/12).2.

    Unter Beachtung der Aufgabenzuweisung in dem gegliederten Rechtsschutzsystem der Bundesrepublik Deutschland, das bereits verfassungsrechtlich vorgegeben ist (vgl. Art. 92 ff. GG), obliegt die Prüfung unterhaltsrechtlicher Fragen vielmehr den insoweit rechtswegmäßig kompetenten Zivilgerichten (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.10.1978 - V C 54.77).

    Nur wenn ein bürgerlich-rechtlicher Anspruch nach objektivem, materiellem Recht offensichtlich ausgeschlossen ist - und insofern ist mit Blick auf die gegliederte Aufgabenzuweisung strikte Zurückhaltung geboten (BVerwG, Urteil vom 05.10.1978 - V C 54.77) - ist eine gleichwohl erlassene, erkennbar sinnlose Überleitungsanzeige aufzuheben (ständige Rechtsprechung des BVerwG, u.a. Urteil vom 06.11.1975 - V C 28.75; ferner BVerwGE 49, 311, 315 ff.; 56, 300, 302; 87, 217, 225, BSG zuletzt in Beschluss vom 25.04.2014, B 8 SO 104/12 B).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - L 9 SO 212/12

    Anspruch auf Sozialhilfe; Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zur

    Unter Beachtung der Aufgabenzuweisung in dem gegliederten Rechtsschutzsystem der Bundesrepublik Deutschland, das bereits verfassungsrechtlich vorgegeben ist (vgl. Art. 92 ff. GG), obliegt die Prüfung unterhaltsrechtlicher Fragen vielmehr den insoweit rechtswegmäßig kompetenten Zivilgerichten (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.10.1978 - V C 54.77).

    Nur wenn ein bürgerlich-rechtlicher Anspruch nach objektivem, materiellem Recht offensichtlich ausgeschlossen ist - und insofern ist mit Blick auf die gegliederte Aufgabenzuweisung strikte Zurückhaltung geboten (BVerwG, Urteil vom 05.10.1978 - V C 54.77) - ist eine gleichwohl erlassene, erkennbar sinnlose Überleitungsanzeige aufzuheben (ständige Rechtsprechung des BVerwG, u.a. Urteil vom 06.11.1975 - V C 28.75; ferner BVerwGE 49, 311, 315 ff.; 56, 300, 302; 87, 217, 225).

  • LSG Bayern, 28.01.2014 - L 8 SO 21/12

    Sozialhilferecht: Überleitung von Unterhaltsansprüchen; Geltendmachung eines

    Unter Beachtung der Aufgabenzuweisung in dem gegliederten Rechtsschutzsystem der Bundesrepublik Deutschland, das bereits verfassungsrechtlich vorgegeben ist (vgl. Art. 92 ff. GG), obliegt die Prüfung unterhaltsrechtlicher Fragen vielmehr den insoweit rechtswegmäßig kompetenten Zivilgerichten (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.10.1978 - V C 54.77).

    Nur wenn ein bürgerlich-rechtlicher Anspruch nach objektivem, materiellem Recht offensichtlich ausgeschlossen ist - und insofern ist mit Blick auf die gegliederte Aufgabenzuweisung strikte Zurückhaltung geboten (BVerwG, Urteil vom 05.10.1978 - V C 54.77) - ist eine gleichwohl erlassene, erkennbar sinnlose Überleitungsanzeige aufzuheben (ständige Rechtsprechung des BVerwG, u.a. Urteil vom 06.11.1975 - V C 28.75; ferner BVerwGE 49, 311, 315 ff.; 56, 300, 302; 87, 217, 225).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2012 - L 20 SO 32/12

    Sozialhilfe

    Unter Beachtung der Aufgabenzuweisung in dem gegliederten Rechtsschutzsystem der Bundesrepublik Deutschland, das bereits verfassungsrechtlich vorgegeben ist (vgl. Art. 92 ff. GG), obliegt die Prüfung unterhaltsrechtlicher Fragen vielmehr den insoweit rechtswegmäßig kompetenten Zivilgerichten (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.10.1978 - V C 54.77).

    Nur wenn ein bürgerlich-rechtlicher Anspruch nach objektivem, materiellem Recht offensichtlich ausgeschlossen ist - und insofern ist mit Blick auf die gegliederte Aufgabenzuweisung strikte Zurückhaltung geboten (BVerwG, Urteil vom 05.10.1978 - V C 54.77) - ist eine gleichwohl erlassene, erkennbar sinnlose Überleitungsanzeige aufzuheben (ständige Rechtsprechung des BVerwG, u.a. Urteil vom 06.11.1975 - V C 28.75; ferner BVerwGE 49, 311, 315 ff.; 56, 300, 302; 87, 217, 225).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2015 - L 20 SO 12/14

    Anspruch auf Sozialhilfe; Kein Übergang von Ansprüchen gegen einen nach

    Nur wenn ein bürgerlich-rechtlicher Anspruch nach objektivem, materiellem Recht offensichtlich ausgeschlossen ist - und insofern ist mit Blick auf die gegliederte Aufgabenzuweisung strikte Zurückhaltung geboten (BVerwG, Urteil vom 05.10.1978 - V C 54.77) - ist eine gleichwohl erlassene, erkennbar sinnlose Überleitungsanzeige aufzuheben (ständige Rechtsprechung des BVerwG, u.a. Urteil vom 06.11.1975 - V C 28.75; Urteil vom 05.10.1978 - V C 61/77; Urteil vom 13.12.1990 - 5 C 21/88).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.09.2020 - L 8 SO 235/18
    Unter Beachtung der Aufgabenzuweisung in dem gegliederten Rechtsschutzsystem der Bundesrepublik Deutschland, das bereits verfassungsrechtlich vorgegeben ist (vgl. Art. 92 ff. GG), obliegt die Prüfung vielmehr den insoweit rechtswegmäßig kompetenten Zivilgerichten (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.10.1978 - V C 54.77).

    Nur wenn ein bürgerlich-rechtlicher Anspruch nach objektivem, materiellem Recht offensichtlich ausgeschlossen ist - und insofern ist mit Blick auf die gegliederte Aufgabenzuweisung strikte Zurückhaltung geboten (BVerwG, Urteil vom 05.10.1978 - V C 54.77) - ist eine gleichwohl erlassene, erkennbar sinnlose Überleitungsanzeige aufzuheben (vgl. Bay LSG, Urteil vom 28.1.2014 - L 8 SO 21/12 - juris Rn. 45 unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des BVerwG, u.a. Urteil vom 06.11.1975 - V C 28.75; ferner BVerwGE 49, 311, 315 ff.; 56, 300, 302; 87, 217, 225).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2011 - L 20 SO 341/11

    Rechtliche Ausgestaltung des Auskunftsverlangens nach § 117 Abs. 1 SGB XII;

    Unter Beachtung der Aufgabenzuweisung im gegliederten Rechtsschutzsystem der Bundesrepublik, das bereits verfassungsrechtlich vorgegeben ist (vgl. Art. 92 ff. Grundgesetz - GG -), obliegt die Prüfung unterhaltsrechtlicher Fragen vielmehr den insoweit rechtswegmäßig kompetenten Zivilgerichten (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.10.1978 - V C 54.77).
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