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   BVerwG, 31.10.1962 - V C 64.62   

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BVerwG, 31.10.1962 - V C 64.62 (https://dejure.org/1962,372)
BVerwG, Entscheidung vom 31.10.1962 - V C 64.62 (https://dejure.org/1962,372)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Oktober 1962 - V C 64.62 (https://dejure.org/1962,372)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 12.01.1955 - V C 107.54

    Rechtsnatur der Bewilligung öffentlicher Mittel für den Wohnungsbau

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1962 - V C 64.62
    Es beruht nämlich darauf, daß ein öffentlich-rechtlicher Rechtsträger kraft der ihm zustehenden oder übertragenen Gewalt im Rahmen der Gesetze einen Anteil am Volkseinkommen, hier an dem besonderen, zur Entschädigung von Kriegsschäden gebildeten Ausgleichsfonds, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zu einem bestimmten, im volles - wirtschaftlichen, also öffentlichen Interesse liegenden Zweck, einem Geschädigten zuführt (vgl. dazu das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Januar 1955 - BVerwG V C 107.54 - [BVerwGE 1, 308]), mag bei der Auszahlung auch ein privates Kreditinstitut eingeschaltet werden, wie es § 8 der Weisung über die Gewährung von Aufbaudarlehen für die gewerbliche Wirtschaft und die freien Berufe (AGew-Weisung) in der Fassung vom 1. Dezember 1958 (Mtbl. BAA S. 502) vorsieht.

    Bank und dem Darlehnsnehmer bestehenden Rechtsverhältnisses privatrechtliche Ansprüche ergeben können (vgl. hierzu das oben bereits angeführte Urteil vom 12. Januar 1955 - BVerwG V C 107.54 - ferner Beschluß vom 9. Juni 1959 - BVerwG IV B 200.58/IV C 342.58 - [DVBl. 1959 S. 665]).

  • BVerwG, 09.04.1959 - III C 244.57

    Verwaltungsrechtliche Ausgestaltung der Rückzahlungspflichten aufgrund eines

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1962 - V C 64.62
    Die damit gegebene Zweigleisigkeit des Rechtsweges hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 9. April 1959 - BVerwG III C 244.57 - (ZLA 1959 S. 296) aufgezeigt; sie widerspricht auch nicht der o.a., vom Verwaltungsgericht für seine Auffassung in Anspruch genommenen Rechtsprechung, die sich mit der privatrechtlichen Seite des Darlehnsverhältnisses befaßt, eine öffentlich-rechtliche Grundlage dieses.
  • BVerwG, 02.10.1959 - IV C 324.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1962 - V C 64.62
    Der IV. Senat hat sodann in seinem Urteil vom 2. Oktober 1959 - BVerwG IV C 324.57 - (RLA 1959, 364 = ZLA 1960, 38 = Mtbl. BAA 1960, 52) ausgesprochen, daß zum Begriffe der "Rückforderungsansprüche" im Sinne des § 350 a Abs. 2 LAG alle auf Ausgleichsleistungen beruhenden Ansprüche des Ausgleichsfonds auf Rückzahlung gehörten, gleichgültig, aus welchem Grunde die Leistungen, die zurückgefordert würden, hingegeben worden seien, gleichgültig aber auch, aus welchem Grunde sie zurückgefordert werden könnten.
  • BVerwG, 23.07.1958 - V C 328.56

    Zugehörigkeit einer Entscheidung über Gewährung oder Ablehnung eines für die

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1962 - V C 64.62
    Er schließt sich den Ausführungen des III. Senats an, die auf ähnlichen Erwägungen beruhen wie diejenigen, die er selbst in seinem Urteil vom 23. Juli 1958 (BVerwGE 7, 180) angesprochen hat.
  • BVerwG, 09.06.1959 - IV B 200.58

    Ausgestaltung der Berechnung der Zinshöhe für ein Aufbaudarlehen i.S.d.

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1962 - V C 64.62
    Bank und dem Darlehnsnehmer bestehenden Rechtsverhältnisses privatrechtliche Ansprüche ergeben können (vgl. hierzu das oben bereits angeführte Urteil vom 12. Januar 1955 - BVerwG V C 107.54 - ferner Beschluß vom 9. Juni 1959 - BVerwG IV B 200.58/IV C 342.58 - [DVBl. 1959 S. 665]).
  • BVerwG, 23.01.1962 - III C 203.60

    Rückforderung eines Aufbaudarlehens durch die Ausgleichsbehörden nach Kündigung

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1962 - V C 64.62
    Schließlich hat der III. Senat in seinem Urteil vom 23. Januar 1962 (BVerwGE 13, 307) dahin entschieden, daß die Rückforderung eines Aufbaudarlehens durch die Ausgleichsbehörden ebenso auf öffentlichem Recht beruhe wie seine Gewährung, auch wenn sich im Verhältnis zwischen dem eingeschalteten Bankinstitut und dem Darlehnsnehmer privatrechtliche Ansprüche ergäben.
  • BVerwG, 11.07.1957 - III C 17.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1962 - V C 64.62
    Bereits in dem Urteil vom 11. Juli 1957 (BVerwGE 5, 207 [BVerwG 11.07.1957 - III C 17/56]) hat der III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich ausgeführt, § 350 a LAG bezwecke u.a., die Rückforderung von Leistungen aus dem Ausgleichsfonds auf irgendeine Weise durchzusetzen.
  • BVerwG, 09.01.1963 - V C 74.62

    Haftung der Erben nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) für ein dem Erblasser

    Zutreffend geht das Verwaltungsgericht davon aus, daß der Oberstadtdirektor in K. - Ausgleichsamt - der richtige Beklagte (Urteil vom 10. Februar 1961 [BVerwGE 12, 56]) und daß der Verwaltungsrechtsweg gegeben sei (Urteile vom 23. Januar 1962 [BVerwGE 13, 307] undvom 31. Oktober 1962 - BVerwG V C 64.62 -).

    Sie kann aber auch auf Grund von § 350 a LAG auf die dem bürgerlich-rechtlichen Darlehnsvertrag zugrunde liegende öffentlich-rechtliche Gewährung der Mittel gestützt werden (vgl. hierzu Urteile vom 23. Januar 1962 [a.a.O.] undvom 31. Oktober 1962 - BVerwG V C 64.62 -).

  • VG Berlin, 21.01.2015 - 7 K 400.14

    Keine Rückzahlung von Verwaltungskostenbeiträgen bei IBB-Darlehen

    Bei dieser Zuordnung ist dann weiter zu differenzieren zwischen Fällen, in denen beide Förderstufen dauerhaft nebeneinander bestehen, die Parteien des Förderverhältnisses also während der ganzen Laufzeit des Förderverhältnisses auf beide Stufen rechtsgestaltend einwirken können und solchen Fällen, in denen mit Abschluss des (bewilligungsbescheidkonformen) Darlehensvertrags die öffentlich-rechtliche Rechtsbeziehung zwischen den Vertragsparteien beendet und alle weiteren Streitfragen solche des Vertragsvollzugs und damit zivilrechtlich sind (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 1963 - VII ZR 189.61 - BGHZ 206 , a.A. BVerwG, Urteil vom 23.01.1962 - III C 203.60 -, juris, Rn. 9, Urteil vom 31. Oktober 1962 - BVerwG V C 64.62 -, juris).
  • BVerwG, 22.04.1970 - V C 11.68

    Rückforderung eines Aufbaudarlehens für die gewerbliche Wirtschaft und dessen

    Die Rückforderung eines Aufbaudarlehens ist als das Korrelat seiner öffentlich-rechtlichen Bewilligung und Bereitstellung selbst öffentlich-rechtlicher Natur und daher durch Leistungsbescheid geltend zu machen (Urteile vom 23. Januar 1962 [BVerwGE 13, 307], vom 31. Oktober 1962 - BVerwG V C 64.62 - und vom 14. August 1963 - BVerwG V C 236.62 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 350 a LAG Nr. 7 und Nr. 10]).
  • BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 8.97

    Lastenausgleichsrecht - Rückforderungsanspruch für Leistungsbescheid nach § 350a

    Demgegenüber hat der früher für Lastenausgleichsrecht zuständig gewesene 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts die Auffassung vertreten, Empfänger einer Leistung im Sinne des § 350 a LAG sei auch derjenige, der für die Rückforderung eines Aufbaudarlehens gesamtschuldnerisch mithafte (Urteil vom 22. April 1970 - BVerwG 5 C 11.68 - BVerwGE 35, 170, 171 f. = IFLA 71, 41 = MDR 70, 704 = DVBl 70, 549 = ZLA 70, 149 = DÖV 70, 820 = MtBl BAA 71, 132 = Buchholz 427.3, § 350 a LAG Nr. 25; sowie Urteile vom 23. Januar 1962 - BVerwG 3 C 203.60 - BVerwGE 13, 307 , vom 31. Oktober 1962 - BVerwG 5 C 64.62 - und vom 14. August 1963 - BVerwG 5 C 236.62 - Buchholz 427.3, § 350 a LAG Nr. 7 und Nr. 10).
  • BGH, 29.05.1969 - III ZR 172/68

    Zivilrechtsweg und Konkursvorrecht bei Darlehen der öffentlichen Hand

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  • BVerwG, 09.02.1966 - V C 99.65

    Gewährung eines Aufbaudarlehens nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) -

    Er ist öffentlich-rechtlicher Natur; denn die Rückforderung von Aufbaudarlehen durch die Ausgleichsbehörden beruht ebenso wie ihre Gewährung auf öffentlichem Recht, auch wenn dieses Rechtsverhältnis durch den bürgerlich-rechtlichen Darlehensvertrag ergänzt und verdeckt worden ist (Urteil des in. Senats vom 23. Januar 1962 [BVerwGE 13, 307] und das sich dieser Rechtsprechung anschließende Urteil des erkennenden Senats vom 31. Oktober 1962 - BVerwG V C 64.62 - [RLA 1963, 93 = Buchholz BVerwG 427.3, § 350 a LAG Nr. 7]).
  • BVerwG, 11.09.1968 - V C 218.66

    Rückforderung eines Arbeitsplatzdarlehens - Rechtsnatur des Anspruchs

    Zwar wird auch vom erkennenden Senat die Ansicht vertreten, daß die Rückforderung eines Aufbaudarlehens durch die Ausgleichsbehörden ebenso auf dem öffentlichen Recht beruhe wie seine Gewährung, auch wenn sich im Verhältnis zwischen dem eingeschalteten Bankinstitut und dem Darlehensnehmer privatrechtliche Ansprüche ergeben (vgl. BVerwGE 13, 307; Urteil vom 31. Oktober 1962 - BVerwG V C 64.62 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 350 a LAG Nr. 7]).
  • BVerwG, 13.01.1965 - V C 74.63

    Verletzung der behördlichen Betreuungspflicht bei Auszahlung eines

    Auszugehen ist davon, daß dem Kläger auf seinen Antrag ein Aufbaudarlehen für die Landwirtschaft nach §§ 253, 254 Abs. 1 des Gesetzes über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz) vom 14. August 1952 (BGBl. I S. 446) in der jetzt gültigen Fassung - LAG - bewilligt worden ist und daß er mit dem für die Verwaltung des Darlehens zuständigen Kreditinstitut, einen entsprechenden Darlehensvertrag abgeschlossen hat, so daß er nach öffentlichem und bürgerlichem Recht Schuldner für das Darlehen geworden ist (Urteil vom 31. Oktober 1962 - BVerwG V C 64.62 - [RLA 1963, 93]).
  • BVerwG, 06.11.1964 - IV C 246.61

    Rechtsmittel

    - Das schließt nicht aus, daß sich aus dem zwischen Bank und Darlehensnehmern entstehenden Rechtsverhältnis auch privatrechtliche Ansprüche ergeben können (vgl. Urteil vom 23. Januar 1962 - BVerwG III C 203.60 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 254 LAG Nr. 72]; vgl. a. Urteil vom 14. August 1963 - BVerwG V C 236.62 - Urteil vom 31. Oktober 1962 - BVerwG V C 64.62 -).
  • BVerwG, 05.02.1964 - V C 150.62
    Auszugehen ist davon, daß die Bewilligung eines Existenzaufbaudarlehens nach dem Lastenausgleichsgesetz, dem diejenige nach dem vorher maßgeblich gewesenen Soforthilfegesetz insoweit gleichzusetzen ist (§ 258 Abs. 2 LAG), Rechtsbeziehungen öffentlich-rechtlicher Natur zwischen dem Darlehensnehmer und dem Ausgleichsfonds schafft, weiter aber ein nach bürgerlich-rechtlichen Grundsätzen zu beurteilender Darlehensvertrag zwischen dem Schuldner und dem das Darlehen verwaltenden Kreditinstitut hinzutritt (Urteile vom 23. Januar 1962 [BVerwGE 13, 307] undvom 31. Oktober 1962 - BVerwG V C 64.62 - [RLA 1963, 93]).
  • BVerwG, 24.04.1963 - V C 37.62

    Kündigung eines Aufbaudarlehens wegen Verzuges mit den Zinszahlungen - Anspruch

  • BVerwG, 26.01.1966 - V C 94.65
  • BVerwG, 13.01.1965 - V C 91.63

    Aufbaudarlehen für die gewerbliche Wirtschaft - Rückforderung von Aufbaudarlehen

  • BVerwG, 01.11.1967 - V C 125.66
  • BVerwG, 14.08.1963 - V C 62.62
  • BVerwG, 18.12.1962 - V B 152.62

    Kündigung eines Aufbaudarlehens ohne Einhaltung einer Frist zur sofortigen

  • VG Berlin, 19.08.2015 - 7 K 1.15

    Erhebung von Verwaltungskostenbeiträgen im Rahmen eines Förderverhältnisses

  • BVerwG, 20.08.1963 - V C 57.62

    Rechtsmittel

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