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   LG Flensburg, 11.06.2021 - V Qs 26/21   

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https://dejure.org/2021,18023
LG Flensburg, 11.06.2021 - V Qs 26/21 (https://dejure.org/2021,18023)
LG Flensburg, Entscheidung vom 11.06.2021 - V Qs 26/21 (https://dejure.org/2021,18023)
LG Flensburg, Entscheidung vom 11. Juni 2021 - V Qs 26/21 (https://dejure.org/2021,18023)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.11.2012 - 1 StR 310/12

    Verwertbarkeit mittels Rechtshilfe eines ausländischen Staates erlangter Beweise

    Auszug aus LG Flensburg, 11.06.2021 - V Qs 26/21
    Die Verwertbarkeit mittels Rechtshilfe eines ausländischen Staates gewonnener Beweise richtet sich nach der Rechtsordnung des um diese Rechtshilfe ersuchenden Staates (BGH, Beschl. v. 21.11.2012 - 1 StR 310/12 - juris, Rn. 21).

    Beweisverwertungsverbote können sich entweder aus der inländischen Rechtsordnung des ersuchenden Staates - also hier der Bundesrepublik Deutschland - oder aus völkerrechtlichen Grundsätzen, sowie im Grundsatz aus der Verletzung rechtshilferechtlicher Bestimmungen selbst ergeben (BGH, Beschl. v. 21.11.2012 - 1 StR 310/12 - juris, Rn. 22, 23).

    Es ist grundsätzlich so, dass ein aus der Nichteinhaltung rechtshilferechtlicher Bestimmungen abgeleitetes Verwertungsverbot lediglich dann in Betracht kommt, wenn den entsprechenden Regelungen jedenfalls auch ein individualschützender Charakter zukommt (BGH, Beschl. v. 21.11.2012 - 1 StR 310/12 - juris, Rn. 25).

    Hierzu ist weiter notwendig, dass entweder das betreffende Rechtshilfeübereinkommen selbst, andere der für den maßgeblichen Rechtshilfeverkehr einschlägigen Normen oder allgemeine völkerrechtliche Grundsätze, wie das allgemeine Fairnessgebot des Art. 6 Abs. 1 EMRK, ein Verwertungsverbot anordnen oder erfordern (BGH, Beschl. v. 21.11.2012 - 1 StR 310/12 - juris, Rn. 26 ff.).

    Es kommt nach dem Maßstab der Verfahrensfairness für im Wege der Rechtshilfe gewonnene Beweise darauf an, ob unter der Geltung der inländischen Rechtsordnung eine zuverlässige Beweisführung in einem fairen Verfahren möglich ist (BGH, Beschl. v. 21.11.2012 - 1 StR 310/12 - juris, Rn. 29).

    Aufgrund der Besonderheiten der Rechtshilfe sind die Maßstäbe für die Verwertbarkeit von Erkenntnissen, die aus einer inländischen Maßnahme einerseits und einer ausländischen andererseits stammen nicht völlig identisch, wenn es - wie hier - um die Verwertung von bereits außerhalb der Rechtshilfe vorhandenen ausländischen Überwachungsergebnissen geht (BGH, Beschl. v. 21.11.2012 - 1 StR 310/12 - juris, Rn. 36).

    Während für die Verwertbarkeit von im Inland durch eine Telekommunikationsüberwachung oder Online-Durchsuchung erlangter Daten eine umfassende Prüfung der Anordnungsvoraussetzungen - jedenfalls auf Widerspruch des Beschuldigten hin - durchgeführt wird, gilt dies nicht für Informationen, die im Rahmen eines im Ausland betriebenen Strafverfahrens gewonnen und nicht aufgrund eines Rechtshilfeersuchens erhoben worden sind (BGH, Beschl. v. 21.11.2012 - 1 StR 310/12 - juris, Rn. 36).

    Somit unterliegt die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Erhebung der Daten im Ausland einem eingeschränkten Prüfungsmaßstab, und beschränkt sich darauf, ob die Beweiserhebung unter Verletzung völkerrechtlich verbindlicher und dem Individualrechtsgüterschutz dienender Garantien wie beispielsweise Art. 3 EMRK oder unter Verstoß gegen den sogenannten ordre public (§ 73 IRG) erfolgt ist (BGH, Beschl. v. 21.11.2012 - 1 StR 310/12 - juris, Rn. 38).

  • OLG Hamburg, 29.01.2021 - 1 Ws 2/21

    Vorliegen eines Verwertungsverbots bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

    Auszug aus LG Flensburg, 11.06.2021 - V Qs 26/21
    (1) Soweit die Daten bereits im Vorfeld der EEA an das Bundeskriminalamt übermittelt worden sind, handelte es sich um einen spontanen Austausch von Informationen und Erkenntnissen im Sinne des Art. 7 Abs. 1 S. 1 des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI des Rates vom 18.12.2006 über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (so OLG Hamburg, Beschl. v. 29.01.2021 - 1 Ws 2/21 - juris, Rn. 108).

    Grundsätzlich ist deswegen ohne nähere Untersuchung davon auszugehen, dass alle anderen Mitgliedstaaten das Unionsrecht und insbesondere die dort anerkannten Grundrechte beachten (OLG Hamburg, Beschl. vom 29.01.2021 - 1 Ws 2/21 - juris, Rn. 88).

    § 100e Abs. 6 Nr. 1 StPO ist analog dahingehend auszulegen, dass auch die Verwendung von Informationen aus Telekommunikationsüberwachungen in ausländischen Strafverfahren gestattet ist (OLG Schleswig, Beschl. v. 29.04.2021 - 2 Ws 47/21 - juris, Rn. 30; OLG Hamburg, Beschl. v. 29.01.2021 - 1 Ws 2/21 - juris, Rn. 59).

    Dabei dürfen die als Zufallsfund erlangten Daten auch zur Begründung der Verdachtslage herangezogen werden (OLG Hamburg, Beschl. v. 29.01.2021 - 1 Ws 2/21 - juris, Rn. 63).

    Ein solcher hypothetischer Ersatzeingriff ist nicht erforderlich für § 100e Abs. 6 Nummer 1 StPO (OLG Hamburg, Beschl. v. 29.01.2021 - 1 Ws 2/21 - juris, Rn. 63).

  • OLG Schleswig, 29.04.2021 - 2 Ws 47/21

    Beweisverwertungsverbot: Verwertbarkeit von Zufallsfunden bei der Auswertung der

    Auszug aus LG Flensburg, 11.06.2021 - V Qs 26/21
    § 100e Abs. 6 Nr. 1 StPO ist analog dahingehend auszulegen, dass auch die Verwendung von Informationen aus Telekommunikationsüberwachungen in ausländischen Strafverfahren gestattet ist (OLG Schleswig, Beschl. v. 29.04.2021 - 2 Ws 47/21 - juris, Rn. 30; OLG Hamburg, Beschl. v. 29.01.2021 - 1 Ws 2/21 - juris, Rn. 59).

    Das OLG Schleswig führt hierzu überzeugend aus (Beschl. v. 29.04.2021 - 2 Ws 47/21 -, Rn. 30-32):.

    Vielmehr kommt es allein darauf an, ob unter Berücksichtigung der gegebenen Verdachtslage eine Einzelmaßnahme gegen den jeweiligen Nutzer möglich gewesen wäre (OLG Schleswig, Beschl. v. 29.04.2021 - 2 Ws 47/21 -juris, Rn. 37).

  • EuGH, 05.04.2016 - C-404/15

    Die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls muss aufgeschoben werden, wenn

    Auszug aus LG Flensburg, 11.06.2021 - V Qs 26/21
    Der das europäische Recht prägende Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung beruht auf dem gegenseitigen Vertrauen der Mitgliedstaaten darauf, dass ihre jeweiligen nationalen Rechtsordnungen in der Lage sind, einen gleichwertigen und wirksamen Schutz der auf Unionsebene und insbesondere in der Grundrechtecharta anerkannten Grundrechte zu bieten (EuGH, Urt. v.05.04.2016 - C-404/15 und C-659/15 PPU -, Rn. 77).
  • OLG Brandenburg, 03.08.2021 - 2 Ws 102/21

    EncroChat: Kein Beweisverwertungsverbot

    Der Senat teilt die hierzu in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretene Auffassung (OLG Bremen, Beschl. v. 18. Dezember 2020 - 1 Ws 166/20; OLG Hamburg, Beschl. v. 29. Januar 2021 - 1 WS 2/21 - 7 OBL 3/21; OLG Schleswig, Beschl. v. 29. April 2021 - 2 Ws 47/21; OLG Rostock, Beschl. v. 23. März 2021 - 20 Ws 70/21; ebenso LG Flensburg, Beschl. v 11. Juni 2021 - V Qs 26/21, jeweils zitiert nach Juris) und folgt insoweit nicht der entgegenstehenden, soweit ersichtlich nicht rechtskräftigen Entscheidung des Landgerichts Berlin (Beschl. v. 1. Juli 2021 - [525 KLs] 254 Js 592/20 [10/21]; ein Verwertungsverbot ebenfalls bejahend Wahl ZIS 2021, 452ff.; Derin/Singelnstein NStZ 2021, 449ff.).
  • OLG Brandenburg, 16.12.2021 - 2 Ws 197/21

    Verwertbare Beweise bei Datengewinnung aus Krypto-Handys (EncroChat)

    Der Senat teilt die hierzu in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretene Auffassung (OLG Bremen, Beschl. v. 18. Dezember 2020 - 1 Ws 166/20; OLG Hamburg, Beschl. v. 29. Januar 2021 - 1 WS 2/21 - 7 OBL 3/21; OLG Schleswig, Beschl. v. 29. April 2021 - 2 Ws 47/21; OLG Rostock, Beschl. v. 23. März 2021 - 20 Ws 70/21; ebenso LG Flensburg, Beschl. v 11. Juni 2021 - V Qs 26/21, jeweils zitiert nach Juris) und folgt insoweit nicht der entgegenstehenden, soweit ersichtlich nicht rechtskräftigen Entscheidung des Landgerichts Berlin (Beschl. v. 1. Juli 2021 - [525 KLs] 254 Js 592/20 [10/21]; ein Verwertungsverbot ebenfalls bejahend Wahl ZIS 2021, 452ff.).
  • OLG Brandenburg, 26.07.2021 - 2 Ws 94/21

    Fortdauer der Untersuchungshaft; Kein Verwertungsverbot für Beweise von

    Der Senat teilt die hierzu in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretene Auffassung (OLG Bremen, Beschl. v. 18. Dezember 2020 - 1 Ws 166/20; OLG Hamburg, Beschl. v. 29. Januar 2021 - 1 WS 2/21 - 7 OBL 3/21; OLG Schleswig, Beschl. v. 29. April 2021 - 2 Ws 47/21; OLG Rostock, Beschl. v. 23. März 2021 - 20 Ws 70/21; ebenso LG Flensburg, Beschl. v 11. Juni 2021 - V Qs 26/21, jeweils zitiert nach Juris) und folgt insoweit nicht der entgegenstehenden, soweit ersichtlich nicht rechtskräftigen Entscheidung des Landgerichts Berlin (Beschl. v. 1. Juli 2021 - [525 KLs] 254 Js 592/20 [10/21]; ein Verwertungsverbot ebenfalls bejahend Wahl ZIS 2021, 452ff.).
  • OLG Brandenburg, 09.08.2021 - 2 Ws 113/21

    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr Kein Verwertungsverbot von

    Der Senat teilt die hierzu in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretene Auffassung (OLG Bremen, Beschl. v. 18. Dezember 2020 - 1 Ws 166/20; OLG Hamburg, Beschl. v. 29. Januar 2021 - 1 WS 2/21 - 7 OBL 3/21; OLG Schleswig, Beschl. v. 29. April 2021 - 2 Ws 47/21; OLG Rostock, Beschl. v. 23. März 2021 - 20 Ws 70/21; ebenso LG Flensburg, Beschl. v 11. Juni 2021 - V Qs 26/21, jeweils zitiert nach Juris) und folgt insoweit nicht der entgegenstehenden, soweit ersichtlich nicht rechtskräftigen Entscheidung des Landgerichts Berlin (Beschl. v. 1. Juli 2021 - [525 KLs] 254 Js 592/20 [10/21]; ein Verwertungsverbot ebenfalls bejahend Wahl ZIS 2021, 452ff.).
  • OLG Brandenburg, 04.08.2021 - 1 Ws 80/21

    Beweiserheblichkeit von EncroChat-Daten; Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund

    Der Senat teilt die hierzu in der obergerichtlichen Rechtsprechung, auch vom 2. Strafsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (Beschluss vom 26. Juli 2021, 2 Ws 94/21; Beschluss vom 02. August 2021, 2 Ws (HeS) 102/21) vertretene Rechtsauffassung (vgl. Hierzu OLG Bremen, Beschluss vom 18. Dezember 2020, 1 Ws 166/20; OLG Hamburg, Beschluss vom 29. Januar 2021, 1 Ws 2/21; OLG Rostock, Beschluss vom 23. März 2021, 20 Ws 70/21; OLG Schleswig, Beschluss vom 29. April 2021, 2 Ws 47/21; ebenso LG Flensburg, Beschluss vom 11. Juni 2021, V Qs 26/21; zit. jeweils nach juris) und folgt insoweit nicht der entgegenstehenden, vereinzelt gebliebenen und nicht rechtskräftigen Entscheidung des Landgerichts B... (Beschluss vom 1. Juli 2021, (525 KLs) 254 Js 592/20 (10/21), zit. n. juris; ein Verwertungsverbot ebenfalls bejahend Wahl ZIS 2021, 452ff.; Derin/Singelnstein NStZ 2021, 449ff.).
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