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   BFH, 15.07.2004 - V R 1/04   

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https://dejure.org/2004,1703
BFH, 15.07.2004 - V R 1/04 (https://dejure.org/2004,1703)
BFH, Entscheidung vom 15.07.2004 - V R 1/04 (https://dejure.org/2004,1703)
BFH, Entscheidung vom 15. Juli 2004 - V R 1/04 (https://dejure.org/2004,1703)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    UStG § 4 Nr. 1 b; ; UStG § ... 6a; ; UStG § 6a Abs. 3; ; UStG § 6a Abs. 4; ; UStG § 6 Abs. 1; ; UStG § 18e; ; UStG § 6a Abs. 4 Satz 1; ; UStG § 6a Abs. 1 Satz 1; ; UStDV 1999 § 17a Abs. 2; ; UStDV 1999 § 17c Abs. 1; ; UStDV 1999 § 17a Abs. 1; ; UStDV 1999 § 17c Abs. 2; ; UStDV 1999 § 17a ff.; ; FGO § 105 Abs. 5; ; FGO § 120 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStDV § 17a; UStG (1999) § 6a
    Innergemeinschaftliche Lieferung

  • datenbank.nwb.de

    Nachweis der Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung und Gutglaubensschutz des Lieferanten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Ausführliche Zusammenfassung)

    Innergemeinschaftliche Lieferungen - Umsatzsteuerbefreiung bei bestätigter USt-Id-Nr. zu gewähren?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nachweis der Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung; Benennung des Abnehmers; Falsche Angaben des Abnehmers der Leistung; Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Innergemeinschaftliche Fahrzeuglieferungen bzw. -erwerbe
    Die innergemeinschaftliche Lieferung von Fahrzeugen
    Fahrzeuglieferung durch einen Unternehmer i.S.d. § 2 UStG im Rahmen seines Unternehmens
    Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 02.04.1997 - V B 159/96

    Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen

    Auszug aus BFH, 15.07.2004 - V R 1/04
    Ohne die buchmäßige Aufzeichnung der richtigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des wirklichen Abnehmers werde der Gesetzesplan nicht erreicht, "nachdem (gemeint vielleicht auch: nach dem) die innergemeinschaftliche Lieferung im Ursprungsland steuerfrei ist und im Bestimmungsland dem neuen Steuertatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs unterliegt (BFH in BFH/NV 1997, 629)".

    Diese Frage kann ebenso wie im Fall des vom FG zitierten Beschlusses des Senats vom 2. April 1997 V B 159/96 (BFH/NV 1997, 629) dahinstehen.

  • FG München, 30.01.2008 - 3 K 5193/04

    Nachweise bei innergemeinschaftlichen Lieferungen - Keine Änderungssperre und

    Der Kläger hätte sich hier über die Vertretungsmacht des angeblichen Vertreters vergewissern und dies entsprechend belegen müssen (BFH-Urteil vom 15. Juli 2004 V R 1/04, BFH/NV 2005, 81).

    Der Kläger hätte sich hier über die Vertretungsmacht des angeblichen Vertreters vergewissern und dies entsprechend belegen müssen (BFH-Urteil vom 15. Juli 2004 V R 1/04, BFH/NV 2005, 81).

    Der Kläger hätte sich hier über die Vertretungsmacht des angeblichen Vertreters vergewissern und dies entsprechend belegen müssen (BFH-Urteil vom 15. Juli 2004 V R 1/04, BFH/NV 2005, 81).

    Im Übrigen hätte sich der Kläger hier - da der Kaufpreis eines hochwertigen Pkw überwiegend bar bezahlt wurde (nur ein Teil von 5.000,- DM wurde überwiesen) - auch über die Vertretungsmacht des angeblichen Vertreters vergewissern und dies entsprechend belegen müssen (BFH-Urteil vom 15. Juli 2004 V R 1/04, BFH/NV 2005, 81).

    Der Kläger hätte sich hier - da der Kaufpreis eines hochwertigen Pkw in bar bezahlt wurde - über die Vertretungsmacht des angeblichen Vertreters vergewissern und dies entsprechend belegen müssen (BFH-Urteil vom 15. Juli 2004 V R 1/04, BFH/NV 2005, 81).

    Der Kläger hätte sich hier - da der Kaufpreis eines hochwertigen Pkw in bar bezahlt wurde - über die Vertretungsmacht des angeblichen Vertreters vergewissern und dies entsprechend belegen müssen (BFH-Urteil vom 15. Juli 2004 V R 1/04, BFH/NV 2005, 81).

    Der Kläger hätte sich hier über die Vertretungsmacht des angeblichen Vertreters vergewissern und dies entsprechend belegen müssen (BFH-Urteil vom 15. Juli 2004 V R 1/04, BFH/NV 2005, 81), insbesondere weil das Fahrzeug nach Barzahlung des Kaufpreises übergeben wurde.

    Der Kläger hätte sich hier über die Vertretungsmacht des angeblichen Vertreters vergewissern und dies entsprechend belegen müssen (BFH-Urteil vom 15. Juli 2004 V R 1/04, BFH/NV 2005, 81), insbesondere weil das Fahrzeug nach Barzahlung des Kaufpreises übergeben wurde.

    In Fällen dieser Art wird man auch verlangen müssen, dass sich der Kaufmann über den Namen, die Anschrift und die Vertretungsmacht des angeblichen Vertreters des Abnehmers vergewissert und entsprechende Belege vorlegen kann (vgl. BFH-Urteil vom 15. Juli 2004 V R 1/04, BFH/NV 2005, 81 = UR 2005, 212, Rz 50).

  • BFH, 19.04.2007 - V R 48/04

    Vorsteuerabzug aus Lieferungen in einem sog. Umsatzsteuerkarussell

    Demzufolge ist es seine Sache, entscheidungserhebliche Tatsachen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht, bei der auch die Beweisnähe zu berücksichtigen ist (BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 255; BFH-Urteile vom 15. Juli 2004 V R 1/04, BFH/NV 2005, 81; vom 12. Dezember 2000 VIII R 36/99, BFH/NV 2001, 789; vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462, unter 3. der Gründe), glaubhaft zu machen (§ 155 FGO i.V.m. § 294 ZPO).
  • BFH, 30.04.2009 - V R 15/07

    Guter Glaube an die Erfüllung der Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs wird nicht

    In einem Billigkeitsverfahren wäre u.a. zu klären, ob es sich um Barkäufe gehandelt hat, da an die Sorgfalts- und Nachweispflichten des den Vorsteuerabzug begehrenden Unternehmers bei einem Barkauf hochwertiger PKW hohe Anforderungen zu stellen sind (BFH-Urteil vom 15. Juli 2004 V R 1/04, BFH/NV 2005, 81, unter II.2.b; BFH-Beschlüsse vom 12. Juli 2006 V B 213/05, BFH/NV 2006, 2139, jeweils zur steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung; vom 3. August 2007 V B 73/07, BFH/NV 2007, 2368).
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