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   BFH, 30.11.2016 - V R 10/16   

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https://dejure.org/2016,56367
BFH, 30.11.2016 - V R 10/16 (https://dejure.org/2016,56367)
BFH, Entscheidung vom 30.11.2016 - V R 10/16 (https://dejure.org/2016,56367)
BFH, Entscheidung vom 30. November 2016 - V R 10/16 (https://dejure.org/2016,56367)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Zur Steuerfreiheit von Leistungen eines Sozialtrainers

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    UStG § 4 Nr 16 Buchst k, UStG § 4 Nr 25 Buchst b DBuchst bb, UStG § 14c Abs 1, SGB 8 § 2 Abs 2, SGB 8 § 35a, UStG VZ 2009
    Zur Steuerfreiheit von Leistungen eines Sozialtrainers

  • Bundesfinanzhof

    Zur Steuerfreiheit von Leistungen eines Sozialtrainers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Nr 16 Buchst k UStG 2005, § 4 Nr 25 Buchst b DBuchst bb UStG 2005, § 14c Abs 1 UStG 2005, § 2 Abs 2 SGB 8, § 35a SGB 8
    Zur Steuerfreiheit von Leistungen eines Sozialtrainers

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Befreiung von Leistungen der Jugendhilfe von der Umsatzsteuer

  • rewis.io

    Zur Steuerfreiheit von Leistungen eines Sozialtrainers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Befreiung von Leistungen der Jugendhilfe von der Umsatzsteuer

  • rechtsportal.de

    UStG § 4 Nr. 25 Buchst. b bb
    Voraussetzungen der Befreiung von Leistungen der Jugendhilfe von der Umsatzsteuer

  • datenbank.nwb.de

    Zur Steuerfreiheit von Leistungen eines Sozialtrainers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sozialtrainer in der Umsatzsteuer

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 4 Nr 14 Buchst a, UStG § 4 Nr 16 Buchst k, UStG § 4 Nr 21 Buchst a
    Steuerfreiheit, Sozialarbeit, Heilbehandlung

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 22.06.2016 - V R 46/15

    Steuerfreie Leistungen eines Erziehungsbeistands

    Auszug aus BFH, 30.11.2016 - V R 10/16
    Der Senat legt § 4 Nr. 25 Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG unionsrechtskonform dahingehend aus, dass eine Vergütung durch Träger der öffentlichen Jugendhilfe nicht nur im Falle einer unmittelbaren, sondern auch bei einer nur mittelbaren (durchgeleiteten) Kostentragung (eingehend BFH-Urteil vom 22. Juni 2016 V R 46/15, BFHE 254, 272, Rz 51; ebenso schon BFH-Urteil vom 18. August 2015 V R 13/14, BFHE 251, 282) zu durchgeleiteten Zahlungen eines Vereins an Pflegehelfer, und BFH-Urteil vom 8. Juni 2011 XI R 22/09, BFHE 234, 448 zu Altenpflegeleistungen).

    So verhielt es sich im Fall des BFH-Urteils in BFHE 254, 272.

    Damit hatte es die Durchführung der Maßnahme durch den jeweiligen Subunternehmer genehmigt (BFH-Urteil in BFHE 254, 272, Rz 31).

  • BFH, 08.11.2007 - V R 2/06

    Steuerbefreiung der Umsätze eines Sozialarbeiters, der im Auftrag eines

    Auszug aus BFH, 30.11.2016 - V R 10/16
    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe in seinem Urteil vom 8. November 2007 V R 2/06 (BStBl II 2008, 634, BFHE 219, 428) selbst bei unmittelbaren Absprachen zwischen dem freien Mitarbeiter und dem Sozialträger eine Anerkennung verneint.

    Es bleiben dann lediglich Leistungen an den Hauptunternehmer (den Auftraggeber), die dieser vergütet (vgl. zur Abgrenzung BFH-Urteil vom 8. November 2007 V R 2/06, BFHE 219, 428, BStBl II 2008, 634).

  • BFH, 08.06.2011 - XI R 22/09

    Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen, die ein gemeinnütziger Verein im Rahmen des

    Auszug aus BFH, 30.11.2016 - V R 10/16
    Der Senat legt § 4 Nr. 25 Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG unionsrechtskonform dahingehend aus, dass eine Vergütung durch Träger der öffentlichen Jugendhilfe nicht nur im Falle einer unmittelbaren, sondern auch bei einer nur mittelbaren (durchgeleiteten) Kostentragung (eingehend BFH-Urteil vom 22. Juni 2016 V R 46/15, BFHE 254, 272, Rz 51; ebenso schon BFH-Urteil vom 18. August 2015 V R 13/14, BFHE 251, 282) zu durchgeleiteten Zahlungen eines Vereins an Pflegehelfer, und BFH-Urteil vom 8. Juni 2011 XI R 22/09, BFHE 234, 448 zu Altenpflegeleistungen).
  • BFH, 24.09.2014 - V R 11/14

    Umsatzsteuerliche Begünstigung von Integrationsprojekten - Teilweise

    Auszug aus BFH, 30.11.2016 - V R 10/16
    bis 2. dargestellten Gründen aufzuheben ist, kommt es auf das Vorliegen der geltend gemachten Verfahrensfehler nicht an (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 24. September 2014 V R 11/14, BFH/NV 2015, 528, Rz 49).
  • EuGH, 26.05.2005 - C-498/03

    Kingscrest Associates und Montecello - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel

    Auszug aus BFH, 30.11.2016 - V R 10/16
    Diese Auslegung entspricht dem Zweck der Steuerbefreiung, die begünstigten Leistungen durch Kostensenkung zugänglicher zu machen (EuGH-Urteil Kingscrest vom 26. Mai 2005 C-498/03, EU:C:2005:322).
  • VGH Hessen, 15.10.2013 - 10 B 1254/13
    Auszug aus BFH, 30.11.2016 - V R 10/16
    Nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung gehören zu den Kosten der Eingliederungshilfe auch Aufwendungen für autistische Kinder und Jugendliche einschließlich Kosten des --durch den Kläger geleisteten-- Sozialtrainings (Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Oktober 2013  10 B 1254/13).
  • EuGH, 21.01.2016 - C-335/14

    Les Jardins de Jouvence - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht -

    Auszug aus BFH, 30.11.2016 - V R 10/16
    Hierbei fallen unter den Begriff der "Einrichtung", da das nationale Recht an die Begrifflichkeit des Unionsrechts anknüpft (BTDrucks 16/6290, S. 78), nicht nur juristische, sondern auch natürliche Personen wie der Kläger (vgl. z.B. EuGH-Urteil Les Jardins de Jouvence vom 21. Januar 2016 C-335/14, EU:C:2016:36, Rz 39, m.w.N.).
  • BFH, 18.08.2015 - V R 13/14

    Umsatzsteuerfreie Pflegeleistungen

    Auszug aus BFH, 30.11.2016 - V R 10/16
    Der Senat legt § 4 Nr. 25 Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG unionsrechtskonform dahingehend aus, dass eine Vergütung durch Träger der öffentlichen Jugendhilfe nicht nur im Falle einer unmittelbaren, sondern auch bei einer nur mittelbaren (durchgeleiteten) Kostentragung (eingehend BFH-Urteil vom 22. Juni 2016 V R 46/15, BFHE 254, 272, Rz 51; ebenso schon BFH-Urteil vom 18. August 2015 V R 13/14, BFHE 251, 282) zu durchgeleiteten Zahlungen eines Vereins an Pflegehelfer, und BFH-Urteil vom 8. Juni 2011 XI R 22/09, BFHE 234, 448 zu Altenpflegeleistungen).
  • FG Baden-Württemberg, 01.04.2015 - 12 K 428/15

    Steuerfreiheit von Leistungen eines selbständig tätigen Sozialtrainers

    Auszug aus BFH, 30.11.2016 - V R 10/16
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 1. April 2015 12 K 428/15 aufgehoben.
  • BFH, 10.04.2019 - XI R 11/17

    Umsatzsteuerpflicht für Gutachtertätigkeit im Auftrag des Medizinischen Dienstes

    Vergütet der Kostenträger dagegen nicht Leistungen des Subunternehmers, sondern lediglich Leistungen des Leistungserbringers, liegt danach keine bei der Beurteilung einer Anerkennung im Sinne des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 2006/112/EG zu berücksichtigende Kostenübernahme vor (BFH-Urteile vom 30. November 2016 - V R 10/16, BFH/NV 2017, 627, Rz 13; in BFHE 262, 220, Rz 68).
  • BFH, 13.06.2018 - XI R 20/16

    Zur Umsatzsteuerbefreiung von Subunternehmerleistungen im Bereich der ambulanten

    Es bleiben dann lediglich Leistungen an den Leistungserbringer (Auftraggeber), die dieser vergütet (vgl. zur Steuerfreiheit von Leistungen eines Sozialtrainers BFH-Urteil vom 30. November 2016 V R 10/16, BFH/NV 2017, 627, Rz 13, m.w.N.).
  • BFH, 09.03.2017 - V R 39/16

    Umsatzsteuerfreiheit von Eingliederungsleistungen

    Es besteht auch kein Widerspruch zum Senatsurteil vom 30. November 2016 V R 10/16.
  • FG Schleswig-Holstein, 28.11.2017 - 4 K 127/13

    Umsatzsteuerpflicht der Tätigkeit eines Diplom-Sozialpädagogen in Form von Kursen

    Ausreichend ist vielmehr eine nur mittelbare ("durchgeleitete") Kostentragung (vgl. mit zahlreichen weiteren Nachweisen BFH-Urteil vom 30. November 2016, V R 10/16, BFH/NV 2017, 627).

    Es bleiben dann lediglich Zahlungen an den Hauptunternehmer, die dieser wiederum gegenüber seinem Subunternehmer vergütet (vgl. zum Ganzen BFH-Urteil vom 30. November 2016, V R 10/16, BFH/NV 2017, 627 mit Verweis u.a. auf BFH-Urteil vom 8. November 2007, V R 2/06, BStBl. II 2008, 634).

    bb) UStG (vgl. dazu BFH-Urteil vom 30. November 2016, V R 10/16, BFH/NV 2017, 627) mangelt es insoweit an einer unionsrechtswidrigen Umsetzung der Richtlinienvorschrift, so dass bei Fehlen der Voraussetzungen der innerstaatlichen Befreiungsvorschrift kein Rückgriff auf die Richtlinie möglich ist.

  • FG Köln, 11.08.2016 - 13 K 3610/12

    Steuerfreiheit von Umsätzen als Subunternehmer im Bereich der ambulanten

    Zu früheren Fassungen der Vorschrift sind bereits Revisionsverfahren anhängig (vgl. BFH XI R 5/15 zu den Kalenderjahren 2002 bis 2006), der BFH hat jüngst zudem in Fällen der Subunternehmerschaft wiederholt die Revision zugelassen (vgl. BFH V R 10/16 und V R 29/16).
  • FG Hessen, 19.06.2018 - 1 K 2042/16

    § 4 Nr. 25 UStG, Art. 132 Abs. 1 Buchst. h und i MwStSystRL

    Zwar stelle der BFH in seinem Urteil vom 30.11.2016 (V R 10/16, BFH/NV 2017, 627) heraus, dass die Kosten für den Subunternehmer ausdrücklich übernommen werden müssten.
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