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   BFH, 06.06.1991 - V R 102/86   

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BFH, 06.06.1991 - V R 102/86 (https://dejure.org/1991,3800)
BFH, Entscheidung vom 06.06.1991 - V R 102/86 (https://dejure.org/1991,3800)
BFH, Entscheidung vom 06. Juni 1991 - V R 102/86 (https://dejure.org/1991,3800)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Überprüfbarkeit einer Entscheidung über den Antrag auf abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 24.09.1976 - I R 41/75

    Uneinbringlichkeit der Kaufpreisforderung - Betriebsveräußerung - Auswirkung auf

    Auszug aus BFH, 06.06.1991 - V R 102/86
    Das Finanzgericht (FG) ist zutreffend davon ausgegangen, daß die Entscheidung über einen Antrag auf abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen (§ 163 der Abgabenordnung - AO 1977 -) eine Ermessensentscheidung darstellt, die von den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit gemäß § 102 der Finanzgerichtsordnung (FGO) grundsätzlich nur auf Ermessensüberschreitung und Ermessensfehlgebrauch nachgeprüft werden kann (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. September 1976 I R 41/75, vor I., BFHE 120, 212, BStBl II 1977, 127 zur Anwendung des § 131 der Reichsabgabenordung).

    Hierfür spricht der Umstand, daß zum Zeitpunkt des Erlasses der Vorentscheidung bereits im Abgabenrecht für die Verfechtung eines Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Billigkeitsentscheidung die Differenzierung nach Gewährung der Billigkeitsmaßnahme durch ein FG selbst bzw. durch entsprechende Verpflichtung der Finanzbehörde zur Gewährung der Billigkeitsmaßnahme - wenn nach den Umständen des Einzelfalles jede andere Entscheidung ermessensfehlerhaft wäre (vgl. BFH-Urteil in BFHE 120, 212, BStBl II 1977, 127, vor I.) - einerseits und nach Verpflichtung zur Neubescheidung andererseits geläufig war, so daß nicht angenommen werden kann, das FG sei sich über die beiden unterschiedlichen Wege nicht klar gewesen.

    Nichts Gegenteiliges ergibt sich aus dem Umstand, daß das FG aus dem Unterliegen der Klägerin mit dem Hauptantrag keine Folgerungen für die Kostenentscheidung gezogen hat (vgl. hierzu BFH-Urteil in BFHE 120, 212, BStBl II 1977, 127, unter IV.).

  • BFH, 15.09.1983 - V R 125/78

    Einziehung eines Rückforderungsanspruchs - Rückforderungsanspruch

    Auszug aus BFH, 06.06.1991 - V R 102/86
    In die Billigkeitserwägungen könnten beispielsweise einfließen: einerseits die Gedanken aus dem BFH-Urteil vom 15. September 1983 V R 125/78 (BFHE 139, 312, BStBl II 1984, 71) und andererseits die Überlegungen zum Vorsteuersofortabzug im BFH-Urteil vom 26. Februar 1987 V R 1/79, unter II. 1 a (BFHE 149, 307, BStBl II 1987, 521).
  • BFH, 26.02.1987 - V R 1/79

    1. Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug richtet sich nach der tatsächlichen und

    Auszug aus BFH, 06.06.1991 - V R 102/86
    In die Billigkeitserwägungen könnten beispielsweise einfließen: einerseits die Gedanken aus dem BFH-Urteil vom 15. September 1983 V R 125/78 (BFHE 139, 312, BStBl II 1984, 71) und andererseits die Überlegungen zum Vorsteuersofortabzug im BFH-Urteil vom 26. Februar 1987 V R 1/79, unter II. 1 a (BFHE 149, 307, BStBl II 1987, 521).
  • BFH, 04.10.1989 - V R 106/84

    Bei Verpflichtungsklage auf Erlaß von Säumniszuschlägen ist FG zur

    Auszug aus BFH, 06.06.1991 - V R 102/86
    Indem das FG diesen Irrtum aufgedeckt und richtiggestellt hat, ist es zugleich seiner Verpflichtung nachgekommen, den Sachverhalt aufzuklären (vgl. BFH-Urteil vom 4. Oktober 1989 V R 160/84, unter 2 c, BFHE 158, 306, BStBl II 1990, 179).
  • BFH, 23.05.1985 - V R 124/79

    Beim Erlaß von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit ist zu

    Auszug aus BFH, 06.06.1991 - V R 102/86
    Es hat ferner berücksichtigt, daß eine fehlerfreie Ermessensentscheidung insbesondere voraussetzt, daß die Finanzbehörde ihre Entscheidung anhand eines einwandfrei und erschöpfend ermittelten Sachverhalts trifft (vgl. BFH-Urteil vom 23. Mai 1985 V R 124/79, unter 2., BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489).
  • BFH, 19.05.1999 - VI B 39/99

    Rückzahlungsanspruch - Verzicht der Familienkasse - Kindergeld - Unrechtmäßige

    Die ablehnende Entscheidung der Familienkasse kann grundsätzlich nur auf Ermessensfehler überprüft werden (ständige Rechtsprechung, zur Überprüfung von Ermessensentscheidungen nach §§ 163, 227 der Abgabenordnung --AO 1977--: vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 7. Oktober 1993 V R 67/91, BFH/NV 1994, 669; Beschluß vom 6. Juni 1991 V R 102/86, BFH/NV 1992, 787; Brandt in Beermann, Finanzgerichtsordnung, § 102 Rz. 54).
  • BFH, 23.07.2013 - VIII R 17/10

    Keine Verteilung eines Übergangsverlusts aus Billigkeitsgründen - Entscheidung

    Die Entscheidung über einen Antrag auf abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen i.S. des § 163 AO ist eine Ermessensentscheidung (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Juni 1991 V R 102/86, BFH/NV 1992, 787), die nur in den durch § 102 FGO gezogenen Grenzen überprüft werden kann.
  • BFH, 04.06.2014 - I R 21/13

    Grundsätzlich kein Gewerbesteuererlass bei gewerblicher Zwischenverpachtung

    Die Entscheidung über den Erlass von Steuern i.S. der §§ 163, 227 AO ist eine Ermessensentscheidung (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Juni 1991 V R 102/86, BFH/NV 1992, 787).
  • BFH, 24.11.2005 - V R 37/04

    Prüfung der Anwendung von Verwaltungsvorschriften durch die Gerichte -

    Die Entscheidung über den Erlass von Steuern i.S. des § 163 AO 1977 ist eine Ermessensentscheidung (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 6. Juni 1991 V R 102/86, BFH/NV 1992, 787).
  • FG Baden-Württemberg, 23.04.2015 - 3 K 1750/13

    Verteilung der als außergewöhnlichen Belastungen abzugsfähigen Aufwendungen für

    Die Entscheidung über einen Antrag auf abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen i.S. des § 163 AO ist eine Ermessensentscheidung (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 6. Juni 1991 V R 102/86, BFH/NV 1992, 787), die nur in den durch § 102 der Finanzgerichtsordnung (FGO) gezogenen Grenzen überprüft werden kann.
  • BFH, 19.01.2010 - VIII R 40/06

    Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen; steuerschädliche

    Der Senat kann auch offenlassen, ob es sich bei den vorgenannten Regelungen um eine Billigkeitsentscheidung der Verwaltung handelt, die nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle unterliegt (§ 102 FGO; vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Mai 1999 VI B 39/99, juris und VI B 364/98, BFH/NV 1999, 1592) und grundsätzlich nur auf Ermessensfehler überprüft werden kann (zur Überprüfung von Ermessensentscheidungen nach §§ 163, 227 AO vgl. z.B. BFH-Urteil vom 7. Oktober 1993 V R 67/91, BFH/NV 1994, 669; BFH-Beschluss vom 6. Juni 1991 V R 102/86, BFH/NV 1992, 787; Brandt in Beermann/Gosch, FGO § 102 Rz 54), oder um eine sog. norminterpretierende Verwaltungsvorschrift, der keine Rechtsnormqualität zukommt und die die Gerichte nicht bindet (vgl. allgemein BFH-Urteil vom 26. April 1995 XI R 81/93, BFHE 178, 4, BStBl II 1995, 754, unter II.3., m.w.N.; Senatsurteil vom 10. August 2005 VIII R 78/02, BFHE 211, 137, BStBl II 2006, 58).
  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 64/00

    Kindergeld; Weiterleitung - zivilrechtliche Vereinbarungen zwischen Ehegatten

    b) Der Senat kann offen lassen, ob es sich bei der auf Tz. 64.4 Abs. 3 ff. DA-FamEStG gestützten Entscheidung des Beklagten um eine erlassähnliche Billigkeitsentscheidung der Verwaltung gemäß §§ 163, 227 AO 1977 handelt, die nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle unterliegt (§ 102 FGO; vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Mai 1999 VI B 39/99, juris, und VI B 364/98, BFH/NV 1999, 1592) und die grundsätzlich nur auf Ermessensfehler überprüft werden kann (zur Überprüfung von Ermessensentscheidungen nach §§ 163, 227 AO 1977: vgl. z.B. BFH-Urteil vom 7. Oktober 1993 V R 67/91, BFH/NV 1994, 669; BFH-Beschluss vom 6. Juni 1991 V R 102/86, BFH/NV 1992, 787; Brandt in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 102 FGO Rz. 54), oder ob Gegenstand der Bestimmungen in Tz. 64.4 Abs. 3 ff. DA-FamEStG nicht der Erlass einer Billigkeitsmaßnahme, sondern der Abschluss eines sog. Verrechnungsvertrages ist (vgl. Hessisches FG, Beschluss vom 27. September 2001 3 V 483/01, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2002, 104).
  • FG München, 26.10.2015 - 7 K 774/14

    Erlass von Nachzahlungszinsen wegen sachlicher Unbilligkeit bei freiwilliger

    a) Die Entscheidung über einen Antrag auf abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen i. S. des § 163 AO ist eine Ermessensentscheidung (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH-Urteil vom 6. Juni 1991 V R 102/86, BFH/NV 1992, 787), die gemäß § 102 der Finanzgerichtsordnung (FGO) lediglich einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle unterliegt.
  • FG Düsseldorf, 17.05.2018 - 15 K 1458/17

    Qualifizierung der nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens begründeten

    Die Entscheidung über einen Antrag auf abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen ist eine Ermessensentscheidung (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 6.6.1991 V R 102/86, BFH/NV 1992, 787), die nur in den durch § 102 FGO gezogenen Grenzen überprüft werden kann.
  • FG Münster, 15.09.2021 - 13 K 2130/17

    Ansatz eines Entnahmegewinns für ein Grundstück aus einem Verpachtungsbetrieb

    Die Entscheidung über einen Antrag auf abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen i.S.d. § 163 AO ist eine Ermessensentscheidung (BFH-Urteil vom 6.6.1991 V R 102/86, BFH/NV 1992, 787), die nur in den durch § 102 FGO gezogenen Grenzen überprüft werden kann.
  • BFH, 19.05.1999 - VI B 364/98

    Kindergeld; sog. Weiterleitungsfälle

  • BFH, 22.07.1999 - VI B 344/98

    Rückforderung von Kindergeld in sog. Weiterleitungsfällen

  • BFH, 11.10.2002 - VIII B 172/01

    AdV-Ablehnung; Weiterleitung von Kindergeld

  • FG Niedersachsen, 02.01.2012 - 6 K 63/11

    Begründung einer sachlichen Unbilligkeit durch Mindestbesteuerung nach § 10d Abs.

  • BFH, 27.08.1998 - III B 41/98

    Klageverfahren - Beiladung eines Dritten - Zahlungseingänge - Gewinn aus

  • FG München, 25.07.2018 - 4 K 1028/18

    Keine sachliche Unbilligkeit bei Festsetzung von Erbschaftssteuer bei Erwerb des

  • BFH, 27.08.1997 - V B 14/97

    Voraussetzungen für eine Beiladung

  • BFH, 01.07.1993 - V B 41/93

    Beiladung eines Dritten (§ 174 AO )

  • FG Niedersachsen, 16.09.2015 - 9 K 58/14

    Ermessensreduktion auf Null des Finanzamts bei einer abweichenden

  • FG Nürnberg, 15.12.1992 - II 174/92

    Anspruch auf Vorsteuerabzug aus sachlichen Billigkeitsgründen bei dem Erwerb

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