Weitere Entscheidung unten: BFH, 18.03.2004

Rechtsprechung
   BFH, 01.06.2006 - V R 104/01 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4635
BFH, 01.06.2006 - V R 104/01 (1) (https://dejure.org/2006,4635)
BFH, Entscheidung vom 01.06.2006 - V R 104/01 (1) (https://dejure.org/2006,4635)
BFH, Entscheidung vom 01. Juni 2006 - V R 104/01 (1) (https://dejure.org/2006,4635)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    UStG 1993 § 4 Nr. 23; ; UStG 1993 § 25; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 26

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchführung von Sprachstudienaufenthalten als Reiseleistungen

  • datenbank.nwb.de

    Durchführung von Sprachstudienaufenthalten als Reiseleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Sprachstudienaufenthalten als Reiseleistungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sprachstudienaufenthalten als Reiseleistungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einordnung der Leistungen eines Sprachstudienaufenthalte anbietenden Unternehmers als einheitliche Leistung i. S. d. § 25 Umsatzsteuergesetz (UStG); Erheblichkeit des Zwecks oder die Dauer des Auslandsaufenthalts der Teilnehmer für die Einordnung als einheitliche Leistung; ...

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Reiseleistungen nach § 25 UStG
    Unter § 25 UStG fallende Leistungen
    Sprach- und Studienreisen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 25, UStG § 4 Nr 23, UStG § 15
    Margenbesteuerung; Reiseleistungen; Vorsteuerabzug

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 213, 418
  • BB 2006, 1781
  • BStBl II 2007, 142
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 18.03.2004 - V R 104/01

    Sonderregelung für Reiseleistungen (§ 25 UStG ) auch beim Schüleraustausch?

    Auszug aus BFH, 01.06.2006 - V R 104/01
    Der Senat setzte mit Beschluss vom 18. März 2004 V R 104/01 (BFHE 204, 511, BStBl II 2004, 632) das Revisionsverfahren aus (§ 74 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) und legte dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) zur Vorabentscheidung die Frage vor:.
  • EuGH, 11.02.1999 - C-237/97

    AFS Intercultural Programs Finland

    Auszug aus BFH, 01.06.2006 - V R 104/01
    Zwar entschied der EuGH im Urteil vom 11. Februar 1999 Rs. C-237/97, AFS Intercultural Programs Finland ry (Slg. 1999, I-825, Europäische Zeitschrift für Wirtschaft --EuZW-- 1999, 219 Rdnr. 34) zu der Richtlinie 90/314/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen --Richtlinie 90/314/EWG-- (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 158, S. 59), Reisen in Form eines etwa halb- oder einjährigen Schüleraustauschs, die bezwecken, dass der Schüler im Gastland eine Schule besuche, um dessen Bevölkerung und Kultur kennen zu lernen, und in deren Rahmen der Schüler unentgeltlich bei einer Gastfamilie wie ein Familienmitglied untergebracht sei, seien keine Reisen im Sinne dieser Richtlinie.
  • FG Baden-Württemberg, 15.11.2001 - 10 K 310/98

    Anwendung der Margenbesteuerung für Reiseleistungen im Rahmen von High-School-

    Auszug aus BFH, 01.06.2006 - V R 104/01
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 1125 veröffentlicht.
  • EuGH, 13.10.2005 - C-200/04

    iSt - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Sonderregelung für Reisebüros und

    Auszug aus BFH, 01.06.2006 - V R 104/01
    Der EuGH bejahte die Frage mit Urteil vom 13. Oktober 2005 C-200/04, iSt (Internationales Steuerrecht 2005, 781, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2005, 696, BFH/NV, Beilage 2006, 34):.
  • FG Bremen, 09.07.2008 - 2 K 220/07

    Anwendbarkeit des § 25 Umsatzsteuergesetz (UStG) auf unentgeltliche

    Aus dem BFH-Urteil vom 1. Juni 2006 V R 104/01 (BFHE 213, 418, BStBl II 2007, 142) folge, dass dann, wenn die von anderen Unternehmern bezogenen und den Reisenden unmittelbar zugute kommenden Leistungen (Reisevorleistungen) nur Hilfscharakter zu den anderen (ohne Inanspruchnahme von Reisevorleistungen ausgeführten) Leistungen des Unternehmers (als Hauptleistungen) haben, die Anwendbarkeit der Sonderregelung des § 25 UStG entfalle.

    Wenn es um Reiseleistungen geht, bei denen die von anderen Unternehmern bezogenen und den Reisenden unmittelbar zugute kommenden Reiseleistungen des Steuerpflichtigen nur Hilfscharakter zu anderen, von ihm ohne Inanspruchnahme von Reisevorleistungen ausgeführten Leistungen haben, ist die Sonderregelung des § 25 UStG nicht anwendbar (BFH-Urteil in BFHE 213, 418, BStBl II 2007, 142).

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Rechtsprechung
   BFH, 18.03.2004 - V R 104/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3376
BFH, 18.03.2004 - V R 104/01 (https://dejure.org/2004,3376)
BFH, Entscheidung vom 18.03.2004 - V R 104/01 (https://dejure.org/2004,3376)
BFH, Entscheidung vom 18. März 2004 - V R 104/01 (https://dejure.org/2004,3376)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Sonderregelung der Besteuerung von Reiseleistungen - Steuerfreiheit der Leistungen im Erziehungs- und Ausbildungsbereich für Jugendliche - Veranstalter von Schüleraustauschprogrammen

  • Judicialis

    UStG 1993 § 4 Nr. 23; ; UStG 1993 § 25; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 26

  • rechtsportal.de

    Sonderregelung für Reiseleistungen (§ 25 UStG ) auch beim Schüleraustausch?

  • datenbank.nwb.de

    Margenbesteuerung nach § 25 UStG für im Rahmen sog. High-School- und College-Programme erbrachte Reiseleistungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sprach- und Studienreisen ? Handelt es sich um Reiseleistungen oder um Leistungen im Erziehungs- und Ausbildungsbereich für Jugendliche?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 204, 511
  • BB 2004, 1152
  • DB 2004, 1134
  • BStBl II 2004, 632
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 12.11.1992 - C-163/91

    Van Ginkel Waddinxveen / Inspecteur der Omzetbelasting

    Auszug aus BFH, 18.03.2004 - V R 104/01
    Die durch Artikel 26 der Sechsten Richtlinie eingeführte Mehrwertsteuer-Sonderregelung hat zum Ziel, das anwendbare Recht den besonderen Merkmalen der Tätigkeit von Reisebüros und Reiseveranstaltern anzupassen (Urteile vom 12. November 1992 in der Rechtssache C-163/91, Van Ginkel, Slg. 1992, I-5723, Randnr. 15, und Madgett und Baldwin, Randnr. 18).

    Die Anwendung der allgemeinen Bestimmungen über den Ort der Besteuerung, die Besteuerungsgrundlage und den Vorsteuerabzug würde aufgrund der Vielzahl und der Lokalisierung der erbrachten Leistungen bei diesen Unternehmen zu praktischen Schwierigkeiten führen, die die Ausübung ihrer Tätigkeit behindern würden (Urteile Van Ginkel, Randnrn. 13 und 14, und Madgett und Baldwin, Randnr. 18).

  • EuGH, 11.02.1999 - C-237/97

    AFS Intercultural Programs Finland

    Auszug aus BFH, 18.03.2004 - V R 104/01
    Der EuGH erkannte im Urteil vom 11. Februar 1999 Rs. C-237/97, AFS Intercultural Programs Finland ry (Slg. 1999, I-825, Europäische Zeitschrift für Wirtschaft --EuZW-- 1999, 219) für die Frage der Anwendung der Richtlinie 90/314/EWG auf Reisen im Zusammenhang mit Schüleraustauschprogrammen:.
  • EuGH, 19.06.2003 - C-149/01

    First Choice Holidays

    Auszug aus BFH, 18.03.2004 - V R 104/01
    a) Zuletzt führte er im Urteil vom 19. Juni 2003 Rs. C-149/01, First Choice Holidays plc (Slg. 2003, I-6289, BFH/NV Beilage 2003, 218) aus:.
  • EuGH, 22.10.1998 - C-308/96

    Madgett und Baldwin

    Auszug aus BFH, 18.03.2004 - V R 104/01
    "21. Artikel 26 der Sechsten Richtlinie sieht eine Ausnahme von der allgemeinen Regelung der Besteuerungsgrundlage für bestimmte Umsätze von Reisebüros und Reiseveranstaltern vor (Urteil vom 22. Oktober 1998 in den Rechtssachen C-308/96 und C-94/97, Madgett und Baldwin, Slg. 1998, I-6229, Randnr. 5).
  • FG Baden-Württemberg, 15.11.2001 - 10 K 310/98

    Anwendung der Margenbesteuerung für Reiseleistungen im Rahmen von High-School-

    Auszug aus BFH, 18.03.2004 - V R 104/01
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 1125 veröffentlicht.
  • BFH, 01.06.2006 - V R 104/01

    Durchführung von Sprachstudienaufenthalten als Reiseleistungen

    Der Senat setzte mit Beschluss vom 18. März 2004 V R 104/01 (BFHE 204, 511, BStBl II 2004, 632) das Revisionsverfahren aus (§ 74 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) und legte dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) zur Vorabentscheidung die Frage vor:.
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