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   BFH, 13.02.1992 - V R 112/87   

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https://dejure.org/1992,4413
BFH, 13.02.1992 - V R 112/87 (https://dejure.org/1992,4413)
BFH, Entscheidung vom 13.02.1992 - V R 112/87 (https://dejure.org/1992,4413)
BFH, Entscheidung vom 13. Februar 1992 - V R 112/87 (https://dejure.org/1992,4413)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer nachhaltigen gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 18.07.1991 - V R 86/87

    Angehörige von Automobilwerken sind beim Verkauf von sog. Jahreswagen

    Auszug aus BFH, 13.02.1992 - V R 112/87
    Für die Frage, ob jemand nachhaltig tätig war, ist nach dem Senatsurteil vom 18. Juli 1991 V R 86/87 (BFHE 165, 116, BStBl II 1991, 776) das Gesamtbild der Verhältnisse maßgebend.
  • BFH, 29.06.1987 - X R 23/82

    1. Bei Veräußerung von Privatvermögen setzt Unternehmereigenschaft Verhalten wie

    Auszug aus BFH, 13.02.1992 - V R 112/87
    Der Streitfall weicht in entscheidungserheblicher Weise von Fällen ab, in denen jemand eine Sammlung aus privaten Neigungen aufbaut und diese oder Teile davon später veräußert (vgl. BFH-Urteile vom 29. Juni 1987 X R 23/82, BFHE 150, 218, BStBl II 1987, 744 - Briefmarkensammlung - vom 16. Juli 1987 X R 48/82, BFHE 150, 224, BStBl II 1987, 752 - Münzsammlung -).
  • BFH, 16.07.1987 - X R 48/82

    Münzsammler in der Regel kein Unternehmer

    Auszug aus BFH, 13.02.1992 - V R 112/87
    Der Streitfall weicht in entscheidungserheblicher Weise von Fällen ab, in denen jemand eine Sammlung aus privaten Neigungen aufbaut und diese oder Teile davon später veräußert (vgl. BFH-Urteile vom 29. Juni 1987 X R 23/82, BFHE 150, 218, BStBl II 1987, 744 - Briefmarkensammlung - vom 16. Juli 1987 X R 48/82, BFHE 150, 224, BStBl II 1987, 752 - Münzsammlung -).
  • BFH, 14.06.1985 - VI R 150/82

    Abgrenzung selbständige und nichtselbständige Tätigkeit; gelegentlich

    Auszug aus BFH, 13.02.1992 - V R 112/87
    Der Bundesfinanzhof (BFH) als Revisionsinstanz hat nur zu prüfen, ob dem FG hierbei Rechtsverstöße unterlaufen sind (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juni 1985 VI R 150-152/82, BFHE 144, 225, BStBl II 1985, 661 a.E.).
  • BFH, 27.01.2011 - V R 21/09

    Abgrenzung Unternehmereigenschaft von privater Sammeltätigkeit - Nachhaltigkeit

    In Übereinstimmung damit hat der BFH zur Abgrenzung in Fällen, in denen jemand eine Sammlung von Gegenständen, die im Wesentlichen einen Liebhaberwert verkörpern (wie z.B. Briefmarken und Münzen), aus privaten Neigungen aufbaut und diese oder Teile davon später veräußert, darauf abgestellt, ob die äußeren Umstände beim Ankauf und Verkauf von Gegenständen der betreffenden Art der eines Händlers entsprechen oder ob daraus geschlossen werden kann, dass die Sammlungsstücke nur aus privaten Neigungen erworben worden sind (vgl. BFH-Urteile vom 29. Juni 1987 X R 23/82, BFHE 150, 218, BStBl II 1987, 744, Briefmarkensammlung; in BFHE 150, 224, BStBl II 1987, 752, Münzsammlung; vom 13. Februar 1992 V R 112/87, BFH/NV 1993, 59, Verkauf von Edelmetallmengen).
  • BFH, 29.09.2022 - V R 29/20

    Vorsteuerabzug und private Verwendung im Rahmen eines Ehegatten-Vorschaltmodells

    Das Unterhalten eines Geschäftslokals oder Büros gehört zwar zu den für eine unternehmerische Tätigkeit sprechenden Indizien (vgl. BFH-Urteil in BFHE 182, 388, BStBl II 1997, 368, unter II.1.a), allein das Fehlen eines Geschäftslokals oder Büros führt aber im Rahmen der Gesamtwürdigung nicht zur Verneinung der wirtschaftlichen Tätigkeit (BFH-Urteile vom 16.06.1994 - V R 98/92, BFH/NV 1995, 740, unter II.4.b, sowie vom 13.02.1992 - V R 112/87, BFH/NV 1993, 53, unter II.b).
  • FG Münster, 11.12.2013 - 6 K 3045/11

    Steuerrechtliche Behandlung von Goldgeschäften im Ausland

    Werden Substanzwerte kurzfristig mit der Zielsetzung umgeschichtet, Preisunterschiede am Markt gewinnbringend auszunutzen, handelt es sich um eine gewerbliche Betätigung (vgl. BFH-Urteil vom 13.02.1992 V R 112/87, BFH/NV 1993, 59; Schmidt/Renger, DStR 2012, 2042).
  • FG Hessen, 26.01.2010 - 6 K 2933/07

    Umsatzsteuerpflicht der paketweisen Veräußerung zahlungsgestörter bzw.

    Auch ein nur vorübergehendes Tätigwerden (vgl. BFH vom 13.02.1992 - V R 112/87, BFH/NV 1993, 59 - kurzfristiger Handel mit Edelmetallen) sowie die Erbringung nur eines Umsatzes ( Stadie in Rau / Dürrwächter / Flick / Geist, UStG-Kommentar, Stand 5/2008, § 2 Rn. 349) können das Ergebnis einer geschäftsmäßigen, planmäßigen und damit nachhaltigen Tätigkeit sein.
  • BFH, 25.04.2005 - V B 114/04

    Rüge der Verletzung des Anspruch auf rechtliches Gehör und der

    Sie hat hierdurch ihre Beteiligtenfähigkeit für das vorliegende Verfahren nicht verloren; da sie durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten ist, kann auch in der Sache entschieden werden (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. März 2000 III R 29/98, BFHE 192, 157, BStBl II 2000, 444, unter II.1.; vom 27. April 2000 I R 65/98, BFHE 191, 494, BStBl II 2000, 500, unter III.1.; vom 13. Februar 1992 V R 112/87, BFH/NV 1993, 59).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.01.2008 - 6 K 1025/06

    Umsatzsteuerfreiheit der Lieferungen und sonstigen Leistungen an eine Truppe oder

    Weiteres Erfordernis ist nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 21.03.1974 - V R 144/69 und vom 26.03.1992 - V R 6/87, BFH/NV 1993, 59, sowie Beschluss vom 19.07.1990 - V B 136/88, s. auch Birkenfeld, USt-Handbuch § 250, Rz. 192) dass die Zahlung durch Überweisung oder Scheck erfolgt; im Fall von Barzahlungen kann die Steuerbefreiung nicht gewährt werden.
  • BFH, 23.03.1994 - V B 106/93

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz

    Zur Begründung macht er geltend, die Vorentscheidung weiche von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. Februar 1992 V R 112/87 (BFH/NV 1993, 59) ab.
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