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   BFH, 07.03.2013 - V R 12/12   

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https://dejure.org/2013,11605
BFH, 07.03.2013 - V R 12/12 (https://dejure.org/2013,11605)
BFH, Entscheidung vom 07.03.2013 - V R 12/12 (https://dejure.org/2013,11605)
BFH, Entscheidung vom 07. März 2013 - V R 12/12 (https://dejure.org/2013,11605)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Vorsteuerabzug im Regelbesteuerungsverfahren bei im Ausland ansässigen Unternehmern

  • openjur.de

    Vorsteuerabzug im Regelbesteuerungsverfahren bei im Ausland ansässigen Unternehmern

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 18 Abs 1, UStG § 18 Abs 2, UStG § 18 Abs 9, EWGRL 1072/79 Art 1, UStDV § 59, UStG § 16, UStG § 13b, UStG VZ 2007
    Vorsteuerabzug im Regelbesteuerungsverfahren bei im Ausland ansässigen Unternehmern

  • Bundesfinanzhof

    Vorsteuerabzug im Regelbesteuerungsverfahren bei im Ausland ansässigen Unternehmern

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 18 Abs 1 UStG 2005, § 18 Abs 2 UStG 2005, § 18 Abs 9 UStG 2005, Art 1 EWGRL 1072/79, § 59 UStDV 2005
    Vorsteuerabzug im Regelbesteuerungsverfahren bei im Ausland ansässigen Unternehmern

  • rewis.io

    Vorsteuerabzug im Regelbesteuerungsverfahren bei im Ausland ansässigen Unternehmern

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 18 Abs. 9; UStDV § 59 Nr. 1
    Voraussetzungen des vereinfachten Vergütungsverfahrens gem. § 59 UStDV

  • datenbank.nwb.de

    Regelbesteuerungsverfahren und Vergütungsverfahren nicht kumulativ anwendbar; Vergütung von Vorsteuerbeträgen im Regelbesteuerungsverfahren bei im Ausland ansässigen Unternehmern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen des vereinfachten Vergütungsverfahrens gem. § 59 UStDV

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Vorsteuerabzug im Regelbesteuerungsverfahren bei im Ausland ansässigen Unternehmern

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.04.2011 - V R 14/10

    Vorsteuervergütung im Regelbesteuerungsverfahren oder Vergütungsverfahren -

    Auszug aus BFH, 07.03.2013 - V R 12/12
    Im Hinblick auf die in der Person der Klägerin bestehende Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG war sie verpflichtet, für den Voranmeldungszeitraum des Leistungsbezugs, in dem ihre Steuerschuldnerschaft begründet wurde, eine Voranmeldung und für das Kalenderjahr dieses Leistungsbezugs eine Jahressteuererklärung abzugeben (§ 18 Abs. 4a UStG und Senatsurteil vom 14. April 2011 V R 14/10, BFHE 233, 360, BStBl II 2011, 834).

    Wie der Senat bereits ausdrücklich entschieden hat (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- in BFHE 233, 360, BStBl II 2011, 834, Leitsatz und unter II.3.b aa), ist ein im Ausland ansässiger Unternehmer, der als Leistungsempfänger Steuerschuldner nach § 13b Abs. 2 UStG ist und gemäß § 18 Abs. 3 Satz 1 UStG ohnehin eine Steuererklärung für das Kalenderjahr abzugeben hat, berechtigt und im Hinblick auf das Nichtbestehen eines Wahlrechts zur Anwendung von Regelbesteuerungs- oder Vergütungsverfahren auch verpflichtet, alle in diesem Kalenderjahr entstandenen Vorsteuerbeträge in der Jahreserklärung geltend zu machen.

    Der Senat schließt sich daher der an seinem Urteil in BFHE 233, 360, BStBl II 2011, 834 im Schrifttum vereinzelt geübten Kritik (von Streit, Deutsches Steuerrecht 2011, 2233, zustimmend demgegenüber Montfort, Umsatzsteuer-Rundschau 2012, 341 ff., 354) nicht an.

  • EuGH, 21.06.2012 - C-294/11

    Elsacom - Achte Mehrwertsteuerrichtlinie - Verfahren zur Erstattung der

    Auszug aus BFH, 07.03.2013 - V R 12/12
    Dem steht der Charakter der Antragsfrist als Ausschlussfrist (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 21. Juni 2012 C-294/11, Elsacom, BFH/NV 2012, 1404, und BFH-Urteil vom 18. Januar 2007 V R 23/05, BFHE 217, 32, BStBl II 2007, 430, unter II.4.) nicht entgegen (BFH-Urteil in BFHE 217, 32, BStBl II 2007, 430, unter II.4.).
  • BFH, 23.09.2004 - V R 58/03

    Erlass von USt

    Auszug aus BFH, 07.03.2013 - V R 12/12
    aa) Geht der im Ausland ansässige Unternehmer irrtümlich davon aus, dass das Regelbesteuerungsverfahren z.B. im Hinblick auf eine nach § 13b UStG angenommene Steuerschuldnerschaft, die tatsächlich aber nicht besteht, anzuwenden sei, und wird dieser Fehler erst nach Ablauf der Antragsfrist für das Vergütungsverfahren festgestellt, kann die vor Ablauf der Antragsfrist für das Vergütungsverfahren eingereichte Jahressteuererklärung --unter Berücksichtigung der Angaben, die der Unternehmer bei seiner umsatzsteuerrechtlichen Registrierung gemacht hat-- als im Inland gestellter Vergütungsantrag anzusehen sein (vgl. zur Auslegung von Anträgen allgemein z.B. BFH-Urteil vom 23. September 2004 V R 58/03, BFH/NV 2005, 825).
  • BFH, 18.01.2007 - V R 23/05

    Vorsteuervergütungsantrag: Vorlage der Original-Rechnung, Ausschlussfrist,

    Auszug aus BFH, 07.03.2013 - V R 12/12
    Dem steht der Charakter der Antragsfrist als Ausschlussfrist (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 21. Juni 2012 C-294/11, Elsacom, BFH/NV 2012, 1404, und BFH-Urteil vom 18. Januar 2007 V R 23/05, BFHE 217, 32, BStBl II 2007, 430, unter II.4.) nicht entgegen (BFH-Urteil in BFHE 217, 32, BStBl II 2007, 430, unter II.4.).
  • BFH, 19.11.2014 - V R 41/13

    Vorsteuerabzug im Regelverfahren bei ungeklärter Ansässigkeit und offenem

    Die Klägerin sei nicht auf das Vergütungsverfahren zu verweisen, weil sie verpflichtet sei, ihre Umsätze im Regelbesteuerungsverfahren zu erklären (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. März 2013 V R 12/12, BFH/NV 2013, 1133).

    Dem stehen die Vorschriften zum Vergütungsverfahren (§ 18 Abs. 9 UStG i.V.m. §§ 59 ff. der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung --UStDV--) nicht entgegen, denn § 59 Nr. 1 UStDV ist entsprechend seinem Vereinfachungszweck einschränkend dahin auszulegen, dass diese Regelung nur anwendbar ist, wenn der Steuerpflichtige nicht bereits aus anderen Gründen gesetzlich verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben (BFH-Urteile in BFH/NV 2013, 1133, unter II.2.b; vom 14. April 2011 V R 14/10, BFHE 233, 360, BStBl II 2011, 834, Leitsatz 1).

    bb) Ein im Ausland ansässiger Unternehmer, der als Leistungsempfänger Steuerschuldner nach § 13b Abs. 2 UStG ist und gemäß § 18 Abs. 3 Satz 1 UStG ohnehin eine Steuererklärung für das Kalenderjahr abzugeben hat, ist berechtigt, alle in diesem Kalenderjahr entstandenen Vorsteuerbeträge in der Jahreserklärung geltend zu machen (BFH-Urteile in BFH/NV 2013, 1133; in BFHE 233, 360, BStBl II 2011, 834).

  • BFH, 28.08.2013 - XI R 5/11

    Verhältnis von allgemeinem Besteuerungsverfahren und

    Gleichwohl reicht dies für die Anwendung des Vergütungsverfahrens nicht aus; denn im Fall einer Steuerfestsetzung durch das FA entfaltet § 59 UStDV bei der gebotenen unionsrechtskonformen Auslegung für gleichzeitig geltend gemachte Vorsteuerbeträge --entgegen der Auffassung des FA-- keine Sperrwirkung für das allgemeine Besteuerungsverfahren (vgl. § 18 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 16 Abs. 2 Satz 1 UStG; vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. März 2013 V R 12/12, BFH/NV 2013, 1133, Rz 15).

    Daher ist es unionsrechtlich geboten, dass jeder Unternehmer, der dem allgemeinen Besteuerungsverfahren im Inland unterliegt --unabhängig davon, wo er ansässig ist-- auch den Vorsteuerabzug aus abziehbaren Vorsteuerbeträgen geltend machen kann (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2013, 1133, Rz 17).

  • BFH, 22.05.2019 - XI R 1/18

    Steuerabzug von Drittlands-Unternehmern auch im allgemeinen Besteuerungsverfahren

    c) Ebenso zutreffend hat das FG allerdings erkannt, dass das allgemeine Besteuerungsverfahren anzuwenden ist, falls die Klägerin Umsatzsteuer i.S. des § 13b UStG schuldet (vgl. allgemein BFH-Urteile vom 14. April 2011 - V R 14/10, BFHE 233, 360, BStBl II 2011, 834, Rz 22; vom 7. März 2013 - V R 12/12, BFH/NV 2013, 1133, Rz 10; vom 28. August 2013 - XI R 5/11, BFHE 243, 51, BStBl II 2014, 497, Rz 19; vom 19. November 2014 - V R 41/13, BFHE 248, 406, BFH/NV 2015, 634, Rz 16).
  • BFH, 10.01.2019 - V R 66/16

    Zu den Voraussetzungen des Vorsteuervergütungsverfahrens

    Ist ein im Ausland ansässiger Unternehmer Steuerschuldner nach § 13b UStG, sind Vorsteuerbeträge im Regelbesteuerungsverfahren und nicht im Vergütungsverfahren zu vergüten (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. März 2013 V R 12/12, BFH/NV 2013, 1133).

    Denn geht der im Ausland ansässige Unternehmer davon aus, dass das Vergütungsverfahren anzuwenden sei, obwohl er z.B. im Hinblick auf eine nach § 13b UStG bestehende Steuerschuldnerschaft dem Regelbesteuerungsverfahren unterliegt, ist --in den Grenzen der Festsetzungsverjährung gemäß §§ 169 ff. der Abgabenordnung-- das Regelbesteuerungsverfahren nachzuholen (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2013, 1133, Rz 21).

  • FG Münster, 05.09.2013 - 5 K 1768/10

    Inländischer Unternehmer, Ansässigkeit, Windrad als Zweigniederlassung

    (BFH, Urteil vom 07.03.2013 - V R 12/12 -, juris).
  • FG Berlin-Brandenburg, 30.08.2021 - 2 K 2107/20
    Eine parallele Anwendung von Regelbesteuerungs- und Vorsteuervergütungsverfahren kommt nicht in Betracht (vgl. BFH, Urteile vom 28. August 2013 - XI R 5/11, BStBl II 2014, 497 , Rn. 31; vom 7. März 2013 - V R 12/12, Rn. 16, juris; vgl. aber Abschn. 18.15 UStAE ).
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