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BFH, 29.04.1982 - V R 132/75 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BFH, 03.12.1970 - V R 122/67
Werklieferung - Teil eines Hauptstoffes - Selbstbeschaffung - Materialbeistellung …
Auszug aus BFH, 29.04.1982 - V R 132/75
Hier: Vorsatzpapier und Pappe für das Binden von Büchern als Hauptstoffe, da es auf den Wert der Materialien nicht ankommt (vgl. BFH-Urteil vom 3.12.1970 V R 122/67). - BFH, 24.06.1955 - V 47/55 U
Einordnung einer Leistung als Werklieferung - Herstellung von Büchern aus …
Auszug aus BFH, 29.04.1982 - V R 132/75
Er ist Hauptstoff, wenn der Gegenstand erst durch ihn die im Verkehr als wesentlich angesehenen Eigenschaften erhält und deshalb der Gegenstand bei Fehlen dieses Stoffes nicht als verwendungsfähiges Gebrauchsgut, sondern nur als Rohprodukt angesehen werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 24.6.1955 V 47/55 U und vom 19.1.1961 V 160/58 U). - BFH, 19.01.1961 - V 160/58 U
Einordnung von Verzinkungen von Blecherzeugnissen als Hauptsache und …
Auszug aus BFH, 29.04.1982 - V R 132/75
Er ist Hauptstoff, wenn der Gegenstand erst durch ihn die im Verkehr als wesentlich angesehenen Eigenschaften erhält und deshalb der Gegenstand bei Fehlen dieses Stoffes nicht als verwendungsfähiges Gebrauchsgut, sondern nur als Rohprodukt angesehen werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 24.6.1955 V 47/55 U und vom 19.1.1961 V 160/58 U).
- BFH, 22.08.2013 - V R 37/10
Steuerschuldnerschaft bei sog. "Bauleistungen" - Unionsrechtlich gebotene …
So können z.B. Buchbinderarbeiten als Bearbeitung von nicht dem Leistenden gehörenden Gegenständen Werklieferungen sein (BFH-Urteil vom 29. April 1982 V R 132/75, nicht veröffentlicht --n.v.--). - FG Sachsen, 21.12.2011 - 4 K 1114/07
Lieferung von Äpfeln durch private Obsterzeuger an eine Kelterei gegen …
Denn der Kläger hat für die Herstellung sowohl der Apfelmischgetränke (z.B. Apfel-Orangensaft) als auch der Säfte ohne Apfelanteil (z.B. reiner Orangensaft) hierfür nach der Verkehrsauffassung wesensbestimmende Hauptstoffe - z.B. Orangen bzw. Orangensaft - selbst beschafft (zur Abgrenzung von Haupt- und Nebenstoffen vgl. z.B. BFH-Urteil vom 29.04.1982 V R 132/75, Juris; für die Verwaltungsauffassung vgl. Abschn. 27 Abs. 1 UStR 2005 ).