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   BFH, 20.02.1986 - V R 133/75   

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BFH, 20.02.1986 - V R 133/75 (https://dejure.org/1986,1180)
BFH, Entscheidung vom 20.02.1986 - V R 133/75 (https://dejure.org/1986,1180)
BFH, Entscheidung vom 20. Februar 1986 - V R 133/75 (https://dejure.org/1986,1180)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Besteuerung eines Unternehmers - Umsatzsteuerliche Behandlung von Vermittlungsleistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 24.08.1961 - V 98/59 U

    Verlust der Vermittlereigenschaft eines Zwischenhändlers bei fehlender

    Auszug aus BFH, 20.02.1986 - V R 133/75
    Die Formel, Vermittler sei, wer in fremdem Namen und für fremde Rechnung handelt, ist von der Rechtsprechung aus dem Begriff des durchlaufenden Postens entwickelt worden, wie er in § 5 Abs. 3 UStG 1951 beschrieben ist (vgl. BFH-Urteil vom 24. August 1961 V 98/59 U, BFHE 73, 620, BStBl III 1961, 492).

    Vielmehr handelte es sich um Festpreise, für welche die Verkäufer ihre Fahrzeuge endgültig an den Kläger abgaben (vgl. BFH in BFHE 73, 620, BStBl III 1961, 492 und Urteil vom 11. November 1966 V 127/62, HFR 1966, 93).

  • BFH, 13.09.1984 - V B 10/84

    Leistungen für das Unternehmen liegen grundsätzlich nur dann vor, wenn der

    Auszug aus BFH, 20.02.1986 - V R 133/75
    Träger des Umsatzes ist der jeweilige Vertragspartner, denn dieser schuldet die Leistung (vgl. zur Bestimmung des Leistungsempfängers BFH-Beschluß vom 13. September 1984 V B 10/84, BFHE 142, 164, BStBl II 1985, 21).
  • BFH, 17.07.1980 - V R 124/75

    Zwei Umsätze bei der Verwertung von Sicherungsgut im Auftrag und für Rechnung des

    Auszug aus BFH, 20.02.1986 - V R 133/75
    Dies kann allerdings nicht gelten, wenn durch das Handeln in fremdem Namen lediglich verdeckt wird, daß der Vertreter und nicht der Vertretene die Leistung erbringt (vgl. insoweit BFH-Urteil vom 17. Juli 1980 V R 124/75, BFHE 131, 120, BStBl II 1980, 673).
  • BFH, 06.12.1979 - V R 87/72

    Beim Wechsel zur Regelbesteuerung Vorsteuerabzug für Vorbezüge (einschl. des

    Auszug aus BFH, 20.02.1986 - V R 133/75
    Vielmehr ist erforderlich, daß dem Leistungsempfänger Substanz, Wert und Ertrag eines Gegenstandes zugewendet werden (vgl. BFH-Urteile vom 24. April 1969 V 176/64, BFHE 95, 410, BStBl II 1969, 451, und vom 6. Dezember 1979 V R 87/72, BFHE 129, 425, BStBl II 1980, 279).
  • BFH, 20.07.1978 - V R 2/75

    Die Umsatzsteuer aus der Verwertung von Sicherungsgut durch den

    Auszug aus BFH, 20.02.1986 - V R 133/75
    Dementsprechend liegt eine Lieferung vor, wenn die wirtschaftliche Substanz eines Gegenstandes unbedingt vom Leistenden auf den Leistungsempfänger übergeht und dies von den Beteiligten endgültig gewollt ist (Weiß, UStR 1980, 76; Giesbert in Rau / Dürrwächter / Flick /Koch, Umsatzsteuergesetz (Mehrwertsteuer), Kommentar, 43. Lieferung, November 1983, § 3a Anm. 120, 121; vgl. auch BFH-Urteil vom 20. Juli 1978 V R 2/75, BFHE 126, 84, BStBl II 1978, 684, unter 1a der Urteilsgründe); sie ist steuerbar, wenn die Übertragung der Substanz gegen Entgelt erfolgt.
  • BFH, 24.04.1969 - V 176/64

    Verschaffung der Verfügungsmacht - Fabrikationsunternehmer - Fremder Grund und

    Auszug aus BFH, 20.02.1986 - V R 133/75
    Vielmehr ist erforderlich, daß dem Leistungsempfänger Substanz, Wert und Ertrag eines Gegenstandes zugewendet werden (vgl. BFH-Urteile vom 24. April 1969 V 176/64, BFHE 95, 410, BStBl II 1969, 451, und vom 6. Dezember 1979 V R 87/72, BFHE 129, 425, BStBl II 1980, 279).
  • BGH, 05.04.1978 - VIII ZR 83/77

    Inzahlungnahme des alten Wagens i.R.e. Neuwagenkaufs bei einem

    Auszug aus BFH, 20.02.1986 - V R 133/75
    Danach wird in den Fällen, in denen ein Kraftfahrzeughändler, der ein Fahrzeug verkauft und den Gebrauchtwagen des Käufers "in Zahlung nimmt", nach Bezahlung des nicht zur Verrechnung vorgesehenen Teils des Kaufpreises und Hingabe des Gebrauchtwagens der Neuwagenkauf endgültig abgewickelt; der Käufer gehe regelmäßig davon aus, daß er - durch die Hingabe des Gebrauchtwagens - die ihm gegenüber bestehende Kaufpreisforderung in vollem Umfang getilgt habe; dies sei dem Händler bekannt (BGH-Urteile vom 5. April 1978 VIII ZR 83/77, NJW 1978, 1482, und vom 31. März 1982, VIII ZR 65/81, NJW 1982, 1699).
  • BGH, 31.03.1982 - VIII ZR 65/81

    Vertragsauslegung - Gebrauchtwagenkauf - Kfz-Händler - Agenturvertrag - Kündigung

    Auszug aus BFH, 20.02.1986 - V R 133/75
    Danach wird in den Fällen, in denen ein Kraftfahrzeughändler, der ein Fahrzeug verkauft und den Gebrauchtwagen des Käufers "in Zahlung nimmt", nach Bezahlung des nicht zur Verrechnung vorgesehenen Teils des Kaufpreises und Hingabe des Gebrauchtwagens der Neuwagenkauf endgültig abgewickelt; der Käufer gehe regelmäßig davon aus, daß er - durch die Hingabe des Gebrauchtwagens - die ihm gegenüber bestehende Kaufpreisforderung in vollem Umfang getilgt habe; dies sei dem Händler bekannt (BGH-Urteile vom 5. April 1978 VIII ZR 83/77, NJW 1978, 1482, und vom 31. März 1982, VIII ZR 65/81, NJW 1982, 1699).
  • BFH, 11.11.1965 - V 127/62
    Auszug aus BFH, 20.02.1986 - V R 133/75
    Vielmehr handelte es sich um Festpreise, für welche die Verkäufer ihre Fahrzeuge endgültig an den Kläger abgaben (vgl. BFH in BFHE 73, 620, BStBl III 1961, 492 und Urteil vom 11. November 1966 V 127/62, HFR 1966, 93).
  • BFH, 29.09.1987 - X R 13/81

    Begrenzte Garantie bei Gebrauchtwagengeschäften agenturunschädlich

    Dementsprechend liegt eine Lieferung vor, wenn die wirtschaftliche Substanz eines Gegenstandes unbedingt vom Leistenden auf den Leistungsempfänger übergeht und dies von den Beteiligten endgültig gewollt ist (BFH-Urteil vom 20. Februar 1986 V R 133/75, BFH/NV 1986, 311, 312 zu 4., m. w. N.); sie ist steuerbar, wenn die Substanz gegen Entgelt übertragen wird.

    Die Begriffsbestimmung für die "nicht zum Entgelt gehörenden" durchlaufenden Posten hat keine selbständige konstitutive Bedeutung für den umsatzsteuerrechtlichen Tatbestand (Urteil in BFH/NV 1986, 311, 312 unter 2.).

    Die Rechtsgrundsätze des V. Senats des BFH zur Weiterlieferung von Gebrauchtwagen, die der Kfz-Händler beim Verkauf von Neufahrzeugen gegen sofortige und endgültige Anrechnung eines vereinbarten Mindestverkaufspreises in Zahlung genommen hatte (Urteile in BFH/NV 1986, 311; vom 25. Juni 1987 V R 78/79, BFHE 150, 205, BStBl II 1987, 657), sind vorliegend mangels Vergleichbarkeit der Sach- und Interessenlage nicht anwendbar.

  • BFH, 25.06.1987 - V R 78/79

    Keine Vermittlungsleistungen bei sog. Minusgeschäften eines Kraftfahrzeughändlers

    Für die umsatzsteuerrechtliche Einordnung der Gebrauchtwagengeschäfte des Klägers als Agenturgeschäfte ist danach entscheidend, ob der als Vertreter und im Auftrag der Gebrauchtwagenverkäufer auftretende Kläger im Verhältnis zu diesen Verkäufern lediglich eine (entgeltliche) Geschäftsbesorgung (gerichtet auf eine Vermittlungsleistung) erbringt und dementsprechend eine (entgeltliche) Lieferung des Gebrauchtwagenverkäufers an den jeweiligen Abnehmer vorliegt; ein sog. Eigengeschäft ist hingegen anzunehmen, wenn eine (entgeltliche) Lieferung des Gebrauchtwagenverkäufers an den Kläger gegeben ist, so daß für die Annahme einer Geschäftsbesorgung hinsichtlich des Verkaufs der Gebrauchtwagen, gerichtet auf eine den Verkäufern zu erbringende Vermittlungsleistung, kein Raum ist; dies hat zur Folge, daß die als Lieferung des Gebrauchtwagenverkäufers bezeichnete Lieferung an den Abnehmer des Gebrauchtwagens sich als (entgeltliche) Lieferung des Klägers darstellt (Urteil des BFH vom 20. Februar 1986 V R 133/75, BFH/NV 1986, 311, 3. der Gründe).

    In der genannten Entscheidung V R 133/75 hat der erkennende Senat im Anschluß an die Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 5. April 1978 VIII ZR 83/77 (Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1978, 1.482) und vom 31. März 1982 VIII ZR 65/81 (NJW 1982, 1.699) angenommen, daß in den Fällen, in denen ein Kraftfahrzeughändler, der ein Fahrzeug verkauft und den Gebrauchtwagen des Käufers "in Zahlung nimmt", nach Bezahlung des nicht zur Verrechnung vorgesehenen Teils des Kaufpreises und Hingabe des Gebrauchtwagens der Neuwagenverkauf endgültig abgewickelt sei; der Käufer des Neuwagens gehe regelmäßig davon aus, daß er - durch die Hingabe des Gebrauchtwagens - die ihm gegenüber bestehende Kaufpreisforderung in vollem Umfang getilgt habe.

    Nach dem vom FG festgestellten Sachverhalt stellt sich der zwischen den Käufern der Neuwagen (den Gebrauchtwagenverkäufern) und dem Kläger vereinbarte "Mindestverkaufspreis" als ein Festpreis dar, für welchen die Gebrauchtwagenverkäufer ihre Fahrzeuge endgültig an den Kläger abgegeben haben; denn dieser sog. Mindestverkaufspreis ist auf den Kaufpreis der Neuwagen sofort in voller Höhe angerechnet worden ohne Rücksicht darauf, ob er erzielt werden würde oder nicht (vgl. BFH-Urteile vom 24. August 1961 V 98/59 U, BFHE 73, 620, BStBl III 1961, 492; vom 11. November 1965 V 127/62, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1966, 93, und vom 20. Februar 1986 V R 133/75, BFH/NV 1986, 311).

  • BFH, 24.09.1987 - V R 152/78

    Aufsteller als leistender Unternehmer bei Aufstellung von Geldspielgeräten in

    Wegen der nicht stets, sondern nur für den Regelfall annehmbaren Maßgeblichkeit kann jedoch bei der Ermittlung des Leistungsinhalts und -umfangs z.B. zu berücksichtigen sein, daß das Umsatzsteuerrecht in gewissen Fällen Rechtsvorgänge vom Zivilrecht abweichend qualifiziert (vgl. BFH-Urteil vom 20. Februar 1986 V R 133/75, BFH/NV 1986, 311, zur Annahme der Lieferung eines Gebrauchtwagens durch den Kraftfahrzeughändler anstelle seiner Vermittlung einer Veräußerung seitens des Gebrauchtwagenverkäufers) und daß die wirtschaftliche Gestaltung umsatzsteuerlich insoweit an die Stelle der zivilrechtlichen treten kann, als die vertraglichen Vereinbarungen nicht mit dem übereinstimmen, was die Beteiligten wirklich gewollt haben (vgl. BFH-Urteil vom 14. Mai 1964 V 205/61 U, BFHE 79, 450, BStBl III 1964, 395).

    Leistender ist dementsprechend regelmäßig der zivilrechtlich Verpflichtete (vgl. Urteil in BFH/NV 1986, 311), was allerdings nicht ausschließt, daß trotz bestehender Leistungspflichten ein Umsatz nicht von dem zur Leistung Verpflichteten, sondern von einem Dritten im eigenen Namen erbracht wird, ohne daß dieser die bewirkte Leistung zivilrechtlich schuldete (vgl. das erwähnte Urteil in BFHE 149, 313, BStBl II 1987, 524).

  • BFH, 12.05.1993 - XI R 56/90

    Zur Frage der Lieferung bei Zuleitung von sog. Pumpstrom an ein

    Eine Lieferung liegt vor, wenn die wirtschaftliche Substanz eines Gegenstandes vom Leistenden auf den Leistungsempfänger übergeht und dies von den Beteiligten endgültig gewollt ist (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. Februar 1986 V R 133/75, BFH/NV 1986, 311, und vom 29. September 1987 X R 13/81, BFHE 151, 469, BStBl II 1988, 153; Weiß, UR 1980, 76; Giesberts in Rau/Dürrwächter/Flick/Koch, Umsatzsteuergesetz, Kommentar, 6. Aufl., Stand: April 1992, § 3 Anm. 120, 121; Schöll in Sölch/Ringleb/List, Umsatzsteuergesetz, Stand: April 1989, § 3 Bem.
  • BFH, 21.09.1989 - V R 99/85

    Vermittlung von Gebrauchtwagen - Umsatzsteuerliche Risiken beim Agenturgeschäft

    Dementsprechend hat der erkennende Senat im Urteil vom 20. Februar 1986 V R 133/75 (BFH/NV 1986, 311) ausgeführt, daß dem Tatbestandsmerkmal des § 10 Abs. 1 Satz 4 UStG 1967/1973 (§ 5 Abs. 3 UStG 1953) "für Rechnung eines anderen" keine selbständige umsatzsteuerbegründende oder den Steuertatbestand ausschließende Bedeutung zukomme.

    Das gilt jedoch nicht, wenn durch das Handeln in fremdem Namen lediglich verdeckt wird, daß der Vertreter und nicht der Vertretene die Leistung erbringt (Urteile in BFH/NV 1986, 311, und vom 25. Juni 1987 V R 78/79, BFHE 150, 205, BStBl II 1987, 657).

    Eine derartige Beurteilung wäre im Streitfall gerechtfertigt, wenn der Kläger die Gebrauchtwagen beim Verkauf der Neuwagen gegen sofortige und endgültige Anrechnung der vereinbarten Mindestverkaufspreise in Zahlung genommen hätte; die Verkäufe der Gebrauchtwagen wären dem Kläger als Lieferungen (sog. Eigengeschäfte) zuzurechnen (vgl. Urteile in BFH/NV 1986, 311; in BFHE 150, 205, BStBl II 1987, 657; vom 29. September 1987 X R 13/81, BFHE 151, 469, BStBl II 1988, 153, und vom 27. Juli 1988 X R 40/82, BFHE 154, 264, BStBl II 1988, 1017).

  • FG Köln, 16.06.2021 - 9 K 1260/19

    Umsatzsteuerliche Behandlung des sog. Direktverbrauchs von zuschlagsberechtigten

    Denn bei der umsatzsteuerlichen Auslegung von Sachverhalten sei regelmäßig von den getroffenen zivilrechtlichen Vereinbarungen auszugehen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 20.02.1986 V R 133/75, BFH/NV 1986, 311; BFH-Urteil vom 16.03.1995, V R 128/92, BStBl. 1995 11, 651).
  • BFH, 25.11.1986 - V R 102/78

    Zum Zeitpunkt und zum Ort der Lieferung des Kommittenten an den Kommissionär

    Vielmehr ist erforderlich, daß die wirtschaftliche Substanz auf den Empfänger übergeht (BFH-Urteil vom 20. Februar 1986 V R 133/75, BFH/NV 1986, 311).
  • BFH, 11.02.1999 - V R 46/98

    Deponiegebühren als durchlaufende Posten

  • BFH, 21.06.2001 - V R 33/99

    Abzug von Vorsteuerbeträgen - Bauherrengemeinschaft - Bauherrenmodell -

  • BFH, 02.10.1989 - V B 58/89

    Einordnung von Gebrauchtwagengeschäfte als sog. Eigengeschäfte - Voraussetzungen

  • BFH, 21.09.1989 - V R 32/86

    Flucht ins Zivilrecht um die umsatzsteuerrechtlichen Folgen zu umgehen

  • BFH, 11.02.1999 - V R 47/98

    Deponiegebühren als durchlaufende Posten

  • FG Hamburg, 08.08.1996 - VI 132/93

    Versagung des Vorsteuerabzugs; Lieferung in Form eines Wechsels der

  • BFH, 07.05.1987 - V R 56/79

    Entgeltliche Leistung - Getränkelieferung - Leergut - Wiederbeschaffungskosten -

  • BFH, 14.09.1989 - V R 76/84

    Berlin - Versendung von Waren ins Ausland - Aufträge ausländischer Kunden -

  • BFH, 15.04.1999 - V R 45/98

    Durchlaufende Posten; Deponiegebühren

  • FG Niedersachsen, 29.04.2010 - 16 K 10297/07

    Innergemeinschaftliche Lieferungen i.R.e. strukturierten Absatzgeschäfts;

  • BGH, 18.08.1998 - 5 StR 550/97

    Steuerhinterziehung; Eingangsabgabenverkürzung durch Einfuhren von Textilien aus

  • BFH, 24.09.1987 - V R 196/83

    Umsatzsteuer aus der sog. modifizierten Freigabe von Sicherungsgut durch den

  • FG Köln, 17.01.2011 - 9 K 308/10

    Lieferzeitpunkt und Lieferort in Verkaufskommissionsfällen

  • BFH, 11.01.1990 - V R 156/84

    Änderung der Verhältnisse durch Veräußerung vor Ablauf des maßgeblichen

  • BFH, 27.07.1988 - X R 40/82

    Zur Frage, wann bei einem als "reine" Agentur formulierten Vermittlungsauftrag

  • FG Köln, 23.09.2020 - 9 K 327/17

    Berechtigung eines Kommissionärs zum Vorsteuerabzug der gezahlten

  • FG Hamburg, 30.12.2009 - 3 K 5/09

    Umsatzsteuer: Durchlaufender Posten: Kipp-Entgelt für Abwasserbeseitigung aus

  • FG Hamburg, 11.12.2009 - 3 K 4/09

    Kipp-Entgelt für Abwasserbeseitigung aus Sammelgruben als durchlaufender Posten

  • FG Hessen, 01.04.1998 - 6 K 1188/96

    Einstufung von Deponiegebühren von Bankkunden; Vorliegen von durchlaufenden

  • BFH, 29.09.1987 - X R 15/82

    Anfall von Umsatzsteuer wegen Selbstverbrauch (Kfz) - Verwendung oder Nutzung von

  • FG München, 05.01.2011 - 14 V 1648/10

    Reihengeschäfte und innergemeinschaftliche Lieferungen

  • FG Hessen, 01.04.1998 - 6 K 2075/96
  • BFH, 25.10.1989 - V R 104/84

    Umsatzsteuer auf Vermittlungsprovisionen (Bearbeitungsgebühren) für die

  • BFH, 14.09.1989 - V R 131/84

    Beurteilung einer Zwischenperson als Vermittler oder Eigenhändler bei

  • BFH, 28.11.1985 - V S 14/84

    Beschreibung des Vermittlers (Agents, Handelsvertreters, Maklers und

  • FG Nürnberg, 17.12.2015 - 2 V 79/15

    Vorliegen steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen bei einem

  • FG Sachsen-Anhalt, 28.11.2002 - 2 K 567/99

    Vorsteuerabzug nur aus von anderem Unternehmer erteilter Rechnung;

  • FG Baden-Württemberg, 06.12.1995 - 9 K 405/91

    Aufrechnung gegen den Umsatzsteuererstattungsanspruch; Bestandteile des

  • BFH, 29.09.1987 - X R 20/80

    Abgrenzung von Agentin (Vermittlerin) und Eigenhändlerin bei

  • FG Sachsen, 28.11.2002 - 2 K 567/99

    Vorsteuerabzugsfähigkeit von zusätzlich zu einer Deponiegebühr in Rechnung

  • FG Münster, 14.12.2000 - 5 K 249/00

    Beurteilungskriterien bei Einstufung eines Steuerpflichtigen als Unternehmer gem.

  • BFH, 08.12.1988 - V R 193/83
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