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   BFH, 24.04.1986 - V R 138/78   

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BFH, 24.04.1986 - V R 138/78 (https://dejure.org/1986,981)
BFH, Entscheidung vom 24.04.1986 - V R 138/78 (https://dejure.org/1986,981)
BFH, Entscheidung vom 24. April 1986 - V R 138/78 (https://dejure.org/1986,981)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1967 § 14 Abs. 1, § 15 Abs. 1 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Rechnung des Leistenden - Erforderlicher Inhalt - Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1967) § 14 Abs. 1, § 15 Abs. 1 Nr. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorsteuerabzug, wenn in der Rechnung die Angaben über die Menge und handelsübliche Bezeichnung des gelieferten Gegenstandes fehlen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 146, 489
  • BB 1986, 1348
  • BStBl II 1986, 581
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 12.12.1985 - V R 25/78

    Vorsteuerabzug für die Bewirtung von Geschäftsfreunden

    Auszug aus BFH, 24.04.1986 - V R 138/78
    Darüber, ob die Leistung für das Unternehmen des Leistungsempfängers ausgeführt worden ist, können die vom Leistenden stammenden Angaben jedoch nichts aussagen, denn dies hängt von der Entscheidung des Empfängers ab, die Leistung für Zwecke des Unternehmens in Anspruch zu nehmen (BFH-Urteil vom 12. Dezember 1985 V R 25/78, BFHE 145, 255, BStBl II 1986, 216).
  • BFH, 17.05.1979 - V R 112/74

    Rechtswirksamkeit des § 5 1. UStDV - Verordnungsgeber - Rechnungsaussteller -

    Auszug aus BFH, 24.04.1986 - V R 138/78
    Der in § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1967 verwendete Begriff der Inrechnungstellung ist nicht gleichbedeutend mit Rechnung i. S. des § 14 Abs. 1 UStG 1967 (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. Mai 1979 V R 112/74, BFHE 128, 115, BStBl II 1979, 657, insbesondere Abschnitte 3 und 7).
  • BFH, 24.09.1987 - V R 50/85

    Zur zutreffenden Bezeichnung der Leistung in Rechnungen als Voraussetzung für den

    Erforderlich ist dafür, daß das Abrechnungspapier Angaben tatsächlicher Art enthält, welche die Identifizierung der Leistung ermöglichen, über die abgerechnet wird (vgl. BFH-Urteile vom 24. April 1986 V R 138/78, BFHE 146, 489, BStBl II 1986, 581, und in BFHE 146, 569, BStBl II 1986, 721).

    Dementsprechend hat es der Senat in seinem Urteil in BFHE 146, 489, BStBl II 1986, 581 für ausreichend erachtet, daß im Streitfall aus den Rechnungen nur hervorging, bei den gelieferten Waren habe es sich um Lebensmittel aus einem Kreis von 14 Warengruppen gehandelt.

    Demgemäß hat, was die unternehmerische Verwendung des Leistungsbezuges als tatbestandsmäßige Voraussetzung des Vorsteuerabzugs anbelangt (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG 1980), der Senat bereits in seinem Urteil in BFHE 146, 489, BStBl II 1986, 581 darauf hingewiesen, daß insoweit vom Leistenden stammende Angaben nichts auszusagen vermöchten, weil es von der Entscheidung des den Vorsteuerabzug begehrenden Unternehmers abhängt, ob er die Leistung für Zwecke seines Unternehmens in Anspruch nimmt.

    Unter diesem Aspekt ist die Entscheidung des Senats in BFHE 146, 489, BStBl II 1986, 581 zu sehen.

  • BFH, 24.09.1987 - V R 125/86

    Zur zutreffenden Bezeichnung der Leistung in Rechnungen als Voraussetzung für den

    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe mit Urteil vom 24. April 1986 V R 138/78 (BFHE 146, 489, BStBl II 1986, 581) entschieden, die in § 14 Abs. 1 Nr. 3 UStG 1967/1973 angeführten Angaben über die Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistungen seien nicht als Inhalt der Rechnung Voraussetzung für den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1967/1973.

    Erforderlich ist dafür, daß das Abrechnungspapier Angaben tatsächlicher Art enthält, welche die Identifizierung der Leistung ermöglichen, über die abgerechnet wird (vgl. BFH-Urteile vom 24. April 1986 V R 138/78 , BFHE 146, 489, BStBl II 1986, 581, und in BFHE 146, 569, BStBl II 1986, 721).

    Dementsprechend hat es der Senat in seinem Urteil in BFHE 146, 489, BStBl II 1986, 581 für ausreichend erachtet, daß im Streitfall aus den Rechnungen nur hervorging, bei den gelieferten Waren habe es sich um Lebensmittel aus einem Kreis von 14 Warengruppen gehandelt.

    Demgemäß hat, was die unternehmerische Verwendung des Leistungsbezuges als tatbestandsmäßige Voraussetzung des Vorsteuerabzuges anbelangt (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG 1980), der Senat bereits in seinem Urteil in BFHE 146, 489, BStBl II 1986, 581 darauf hingewiesen, daß insoweit vom Leistenden stammende Angaben nichts auszusagen vermöchten, weil es von der Entscheidung des den Vorsteuerabzug begehrenden Unternehmers abhängt, ob er die Leistung für Zwecke seines Unternehmens in Anspruch nimmt.

    Unter diesem Aspekt ist die Entscheidung des Senats in BFHE 146, 489, BStBl II 1986, 581 zu sehen.

  • BFH, 10.11.1994 - V R 45/93

    Umsatzsteuer - Angabe der Artikelnummer auf der Rechnung?

    Ferner hat es der Senat in seinem Urteil vom 24. April 1986 V R 138/78 (BFHE 146, 489, BStBl II 1986, 581) für ausreichend erachtet, daß im Entscheidungsfall aus den Rechnungen selbst im wesentlichen nur hervorging, bei den gelieferten Waren habe es sich um Lebensmittel aus einem Kreis von 14 Warengruppen gehandelt.
  • BFH, 29.11.2002 - V B 119/02

    Vorsteuerabzug, Leistungsbeschreibung

    Die von dem Kläger dargestellte Divergenz der Vorentscheidung zu dem Urteil des BFH vom 24. April 1986 V R 138/78 (BFHE 146, 489, BStBl II 1986, 581) besteht nicht.

    Die von dem Kläger herangezogene Aussage in dem Urteil in BFHE 146, 489, BStBl II 1986, 581 ist ersichtlich für einen mit dem Streitfall nicht vergleichbaren Sachverhalt gemacht worden.

  • BFH, 12.06.1986 - V R 75/78

    Zur Bedeutung der Rechnung für den Vorsteuerabzug

    Umsatzsteuer ist nicht i. S. von § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1967/1973 gesondert in Rechnung gestellt, wenn in der Urkunde nicht durch Angaben tatsächlicher Art zum Ausdruck kommt, daß die gesondert ausgewiesene Steuer auf Lieferungen oder sonstigen Leistungen des Rechnungsausstellers an den Leistungsempfänger beruht (BFH-Urteil vom 24. April 1986 V R 138/78, BFHE 146, 489, BStBl II 1986, 581).

    Hierzu hat der erkennende Senat in dem Urteil vom 24. April 1986 V R 138/78 (BFHE 146, 489, BStBl II 1986, 581) ausgeführt, nach dem Wortlaut des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1967 brauche die Rechnung zwar nicht die in § 14 Abs. 1 Nr. 3 UStG 1967 geforderten Angaben zu enthalten, es müsse aber in der Rechnung durch Angaben tatsächlicher Art zum Ausdruck kommen, daß die gesondert ausgewiesene Steuer auf Lieferungen oder sonstigen Leistungen des Rechnungsausstellers an den Leistungsempfänger beruhe.

  • FG Hessen, 12.10.2017 - 1 K 2402/14

    UStG, § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5, UStG, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, MwSt Sys RL, ...

    So habe der BFH in seinem Urteil vom 24.04.1986 V R 138/78 für ausreichend erachtet, dass im dort zu entscheidenden Fall der Vorsteuerabzug aus Rechnungen zu gewähren sei, wenn es sich im Wesentlichen bei den gelieferten Waren um Lebensmittel aus einem Kreis von 14 Produktgruppen handele, da in der Rechnung Angaben tatsächlicher Art zum Ausdruck kämen.
  • BFH, 16.12.1987 - V B 74/87

    Vorsteuerabzug bei der Überlassung von Arbeitnehmern

    Danach liege eine Rechnung auch vor, wenn in einer Abrechnung nicht sämtliche Merkmale des § 14 Abs. 1 UStG 1980 enthalten seien (vgl. BFH-Urteile vom 17. Mai 1979 V R 112/74, BFHE 128, 115, BStBl II 1979, 657, und vom 24. April 1986 V R 138/78, BFHE 146, 489, BStBl II 1986, 581; Beschluß des FG München in EFG 1985, 314; Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 6. März 1985 1 K 202/84, EFG 1985, 579; a. A.: Beschluß des FG Düsseldorf vom 27. Mai 1983 XIII 221/83 A -U-, EFG 1984, 146; Urteil des FG Münster vom 13. Juni 1984 V 7113/83 U, EFG 1985, 203).

    Der BFH habe aber zu dieser Problematik inzwischen in seinem Urteil in BFHE 146, 489, BStBl II 1986, 581 ausführlich Stellung genommen und sei zu dem Ergebnis gekommen, daß für die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzuges gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1967/73 die in § 14 Abs. 1 Nr. 3 UStG 1967/73 aufgeführten Angaben keine zwingenden Voraussetzungen darstellten.

    Mit den später ergangenen Urteilen in BFHE 146, 489, BStBl II 1986, 581 und vom 12. Juni 1986 V R 75/78 (BFHE 146, 569, BStBl II 1986, 721) hat der Senat zwar - für Warenvorbezüge im Einzelhandel - in Beziehung auf § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1967/73 entschieden, das Abrechnungspapier, auf das das Vorsteuerabzugsbegehren gestützt werde, müsse Angaben tatsächlicher Art enthalten, welche die Identifizierung der Leistung ermöglichen, über die abgerechnet worden sei.

  • FG Thüringen, 21.04.2010 - 3 K 633/09

    Notwendige Rechnungsangaben bei Pauschalpreisen im Rahmen einer Bürokooperation,

    Der Kläger kann sich auch nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des BFH vom 24.04.1986 - V R 138/78, BFHE 146, 489, BStBl II 1986, 581 berufen.
  • BFH, 09.12.1987 - V B 54/85

    Zur zutreffenden Bezeichnung der Leistung in Rechnungen als Voraussetzung für den

    Außerdem hat er in den Urteilen vom 24. April 1986 V R 138/78 (BFHE 146, 489, BStBl II 1986, 581) und vom 12. Juni 1986 V R 75/78 (BFHE 146, 569, BStBl II 1986, 721) entschieden, welche Angaben nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1967/73 ein Abrechnungspapier zur Beschreibung des Leistungsgegenstandes enthalten muß.

    Geht man davon aus, daß die Anforderungen an den Inhalt des Abrechnungspapiers durch die Änderung des Gesetzeswortlautes nicht verschärft worden sind ("... gesondert in Rechnung gestellte Steuer ..." - § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1967/73 - "... die in Rechnungen im Sinne des § 14 gesondert ausgewiesene Steuer ..." - § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1980 -), so ist nach wie vor erforderlich, daß das Abrechnungspapier Angaben tatsächlicher Art enthalten muß, welche die Identifizierung der Leistung ermöglichen, über die abgerechnet wird (vgl. Urteile in BFHE 146, 489, BStBl II 1986, 581, und in BFHE 146, 569, BStBl II 1986, 721).

  • BFH, 26.05.1988 - V B 26/86

    Ordnungsgemäße Anordnung einer Sicherheitsleistung für die Aussetzung der

    Ihre Beschwerde sei in vollem Umfang begründet, da sich mittlerweile der BFH der Meinung der Finanzgerichte (z. B. zuletzt Beschluß des FG Düsseldorf vom 22. August 1985 XV 313/85 A - U -, EFG 1986, 423) angeschlossen habe, die selbst bei unzutreffender Bezeichnung des Leistungsgegenstandes den Vorsteuerabzug gewährten (vgl. BFH-Urteil vom 24. April 1986 V R 138/78, BFHE 146, 489, BStBl II 1986, 581).
  • BFH, 16.12.1987 - V B 40/85

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes -

  • BFH, 07.10.1987 - X R 60/82

    Zur Bezeichnung des leistenden Unternehmers in der Rechnung als Voraussetzung für

  • BFH, 04.12.1987 - V S 9/85

    1. Zur zutreffenden Bezeichnung der Leistung in Rechnungen als Voraussetzung für

  • FG Saarland, 12.05.2011 - 1 K 1304/06

    Unrichtige oder ungenaue Leistungsbeschreibung (§ 14 Abs. 3 UStG 1980)

  • BFH, 29.04.1993 - V R 118/89

    Formerfordernis der ausgestellten Abrechnungspapiere eines Unternehmens

  • FG München, 22.12.2011 - 14 K 4173/07

    Vorsteuerabzug im Betrugsfall

  • BFH, 10.05.1990 - V R 17/85

    Anforderungen an die Rüge mangelnder Sachaufklärung - Voraussetzungen für das

  • FG München, 08.02.2007 - 14 K 1898/04

    Verweigerung des Vorsteuerabzugs bei einer Beteiligung an einem europaweiten

  • BFH, 08.10.1992 - V R 92/87

    Vorsteuerabzug bei Bauherrengemeinschaft (§ 15 UStG )

  • BFH, 16.03.1988 - X R 7/80

    Voraussetzungen der Besteuerung für Kleinunternehmer - Einordnung einer

  • FG Köln, 20.09.2001 - 10 K 535/96

    Qualifizierung einer Informations- und Bevorzugungsleistung; Ausstellen

  • BFH, 09.10.1997 - XI B 61/96
  • BFH, 24.05.1988 - V B 36/88

    Anforderungen an Beschwerdeschrift bei der Nichtzulassungsbeschwerde gegen

  • BFH, 10.09.1992 - V R 123/87

    Anforderungen an den gesonderte Steuerausweis durch eine GmbH im Rahmen einer

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 10.03.2003 - 2 V 118/02

    Mangels Belegnachweises kein Vorsteuerabzug aus einer Barrechnung mit nur

  • BFH, 26.05.1988 - V B 27/86

    Verknüpfung des vorläufigen Rechtsschutzes mit einer Sicherheitsleistung -

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