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   BFH, 24.10.2013 - V R 14/12   

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https://dejure.org/2013,38092
BFH, 24.10.2013 - V R 14/12 (https://dejure.org/2013,38092)
BFH, Entscheidung vom 24.10.2013 - V R 14/12 (https://dejure.org/2013,38092)
BFH, Entscheidung vom 24. Oktober 2013 - V R 14/12 (https://dejure.org/2013,38092)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung bei Steuersatzermäßigung - Verfassungsmäßigkeit der Anwendung des Regelsteuersatzes auf die Lieferung von Beatmungsmasken

  • openjur.de

    Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung bei Steuersatzermäßigung; Verfassungsmäßigkeit der Anwendung des Regelsteuersatzes auf die Lieferung von Beatmungsmasken

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 12 Abs 2 Nr 6, UStG § ... 12 Abs 2 Nr 6, EWGRL 388/77 Art 28 Abs 3 Buchst a, UStG VZ 2005, EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Buchst e, EWGRL 388/77 Anl E Nr 2, UStG § 3 Abs 1, UStG § 3 Abs 1, UStG § 3 Abs 9, UStG § 3 Abs 9, UStG § 12 Abs 1, UStG § 12 Abs 1, GG Art 3 Abs 1
    Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung bei Steuersatzermäßigung - Verfassungsmäßigkeit der Anwendung des Regelsteuersatzes auf die Lieferung von Beatmungsmasken

  • Bundesfinanzhof

    Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung bei Steuersatzermäßigung - Verfassungsmäßigkeit der Anwendung des Regelsteuersatzes auf die Lieferung von Beatmungsmasken

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 Abs 2 Nr 6 UStG 1999, § 12 Abs 2 Nr 6 UStG 2005, Art 28 Abs 3 Buchst a EWGRL 388/77, UStG VZ 2005, Art 13 Teil A Buchst e EWGRL 388/77
    Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung bei Steuersatzermäßigung - Verfassungsmäßigkeit der Anwendung des Regelsteuersatzes auf die Lieferung von Beatmungsmasken

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung bei Steuersatzermäßigung – Verfassungsmäßigkeit der Anwendung des Regelsteuersatzes auf die Lieferung von Beatmungsmasken

  • Betriebs-Berater

    Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung bei Steuersatzermäßigung - Verfassungsmäßigkeit der Anwendung des Regelsteuersatzes auf die Lieferung von Beatmungsmasken

  • rewis.io

    Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung bei Steuersatzermäßigung - Verfassungsmäßigkeit der Anwendung des Regelsteuersatzes auf die Lieferung von Beatmungsmasken

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen und Umfang der Umsatzsteuersatzermäßigung für Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker; maßgeblicher Umsatzsteuersatz für die Lieferung von Beatmungsmasken

  • datenbank.nwb.de

    Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung bei Steuersatzermäßigung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung bei Steuersatzermäßigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen und Umfang der Umsatzsteuersatzermäßigung für Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker; maßgeblicher Umsatzsteuersatz für die Lieferung von Beatmungsmasken

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Lieferungen von Beatmungsmasken durch Zahntechniker sind nicht von der Steuersatzermäßigung erfasst

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung bei Steuersatzermäßigung - Verfassungsmäßigkeit der Anwendung des Regelsteuersatzes auf die Lieferung von Beatmungsmasken

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Steuersatz auf Lieferung von Beatmungsmasken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 243, 447
  • BB 2014, 85
  • DB 2014, 342
  • BStBl II 2014, 286
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 20.03.2013 - 1 BvR 3063/10

    Nichtannahmebeschluss: Versagung der "Ist-Besteuerung" (Umsatzbesteuerung nach

    Auszug aus BFH, 24.10.2013 - V R 14/12
    Lediglich soweit der nationale Gesetzgeber über einen Spielraum bei der Umsetzung von sekundärem Unionsrecht verfügt, ist er an die Vorgaben des GG gebunden und unterliegt insoweit in vollem Umfang der verfassungsrechtlichen Überprüfung (BFH-Urteil vom 22. Juli 2010 V R 4/09, BFHE 231, 260, BStBl II 2013, 590, unter II.4.e; vgl. hierzu auch den BVerfG-Beschluss vom 20. März 2013  1 BvR 3063/10, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2013, 535, Wertpapier-Mitteilungen/Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht 2013, 818, mit dem eine Verfassungsbeschwerde gegen dieses Senatsurteil nicht zur Entscheidung angenommen wurde).
  • BFH, 09.06.2005 - V R 50/02

    Richtlinienkonforme Auslegung des § 3 Abs. 4 Satz 1 UStG 1993 - kein ermäßigter

    Auszug aus BFH, 24.10.2013 - V R 14/12
    Es handelt sich nicht um eine "Zurichtung" von Gegenständen, die vom Leistungsempfänger mitgebracht werden und die als sonstige Leistung anzusehen sein kann (vgl. BFH-Urteil vom 9. Juni 2005 V R 50/02, BFHE 210, 182, BStBl II 2006, 98 zur orthopädischen Zurichtung der vom Kunden mitgebrachten Konfektionsschuhe).
  • BFH, 05.02.2013 - VII R 37/11

    Zolltarif: Einreihung sogenannter Silikonventile

    Auszug aus BFH, 24.10.2013 - V R 14/12
    Nach den Erläuterungen zum Harmonisierten System (ErlHS), die nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH sowie des BFH (z.B. BFH-Urteil vom 5. Februar 2013 VII R 37/11, BFH/NV 2013, 790, m.w.N. zur EuGH-Rechtsprechung) zwar nicht bindende, jedoch wichtige und bei der tariflichen Einreihung zu berücksichtigende Hilfsmittel sind, um eine einheitliche Anwendung des ZT zu gewährleisten, gehören hierzu Apparate und Geräte für Patienten, die unter unzureichender Thoraxkapazität leiden (ErlHS Nr. 25.0 zu Pos. 9019 der Kombinierten Nomenklatur --KN--).
  • BFH, 22.07.2010 - V R 4/09

    Anwendung des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG auf buchführungspflichtige

    Auszug aus BFH, 24.10.2013 - V R 14/12
    Lediglich soweit der nationale Gesetzgeber über einen Spielraum bei der Umsetzung von sekundärem Unionsrecht verfügt, ist er an die Vorgaben des GG gebunden und unterliegt insoweit in vollem Umfang der verfassungsrechtlichen Überprüfung (BFH-Urteil vom 22. Juli 2010 V R 4/09, BFHE 231, 260, BStBl II 2013, 590, unter II.4.e; vgl. hierzu auch den BVerfG-Beschluss vom 20. März 2013  1 BvR 3063/10, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2013, 535, Wertpapier-Mitteilungen/Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht 2013, 818, mit dem eine Verfassungsbeschwerde gegen dieses Senatsurteil nicht zur Entscheidung angenommen wurde).
  • BFH, 08.03.2012 - V R 14/11

    Keine Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Leistungen, die eine

    Auszug aus BFH, 24.10.2013 - V R 14/12
    Hierfür spricht neben dem allgemeinen Grundsatz enger Auslegung von Ausnahmetatbeständen, dass Vorschriften des nationalen Rechts auch dann eng auszulegen sind, wenn sie ansonsten nicht der Richtlinie entsprechen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. März 2012 V R 14/11, BFHE 237, 279, BStBl II 2012, 630, unter II.2.c bb).
  • FG Niedersachsen, 14.04.2016 - 11 K 11006/14

    Anwendung des umsatzsteuerlichen Regelsteuersatzes auf zur Benutzung durch

    Auf Revision des Beklagten hob der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 24. Oktober 2013 (Az.: V R 14/12) das Urteil auf und verwies die Sache an das Niedersächsische Finanzgericht zurück.

    Wie bereits der BFH im Urteil vom 24. Oktober 2013 V R 14/12 entschieden hat, ist eine Einreihung in Nr. 52 d der Anlage 2 zur UStG dann nicht möglich, wenn die hergestellten Beatmungsmasken zolltariflich der Position 9019 unterliegen.

    Die Kostentragungspflicht des Klägers umfasst auch das Revisionsverfahren V R 14/12.

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