Rechtsprechung
BFH, 05.08.1999 - V R 14/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Vorabentscheidung - Umfang einer Besteuerungsgrundlage - Lieferung einer Sachprämie - Vermittlung eines Kunden - Einkaufspreis - Versandkosten
- Judicialis
UStG 1980 § 3 Abs. 12 Satz 2; ; UStG 1980 § 10 Abs. 2 Satz 2; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 11 Teil A Abs. 2 Buchst. b
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sachprämie für Kundenwerbung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Bemessungsgrundlage bei Tauschumsätzen im Rahmen von Kundenwerbung gegen Sachprämie
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BFHE 189, 214
- BB 1999, 2287
- BB 2000, 83
- DB 1999, 2398
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (7)
- EuGH, 02.06.1994 - C-33/93
Empire Stores / Kommissioners of Customs und Excise
Auszug aus BFH, 05.08.1999 - V R 14/98
Die Vorentscheidung entspreche zwar der nationalen Rechtspraxis, sei aber mit der Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 2. Juni 1994 (Rs. C-33/93 - Empire Stores Ltd., Slg. 1994, I-2329, 2345, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1995, 64, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht 1994, 242) unvereinbar.Geklärt ist durch den EuGH (Urteile vom 23. November 1988 Rs. 230/87 - Naturally Yours Cosmetics, Slg. 1988, 6365, und in Slg. 1994, I-2329), daß die Lieferung einer Werbeprämie in Fällen der vorliegenden Art gegen Entgelt ausgeführt wird (Art. 2 Nr. 1, Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG), daß das Entgelt aus einer Dienstleistung (Vermittlung eines Kunden) besteht und daß als Besteuerungsgrundlage der Einkaufspreis der Werbeprämie heranzuziehen ist (Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG).
Dieser Wert entspricht dem Betrag, den der Lieferer für die Dienstleistung, die er sich verschaffen will, aufzuwenden bereit ist (EuGH in Slg. 1994, I-2329, Rdnr. 19).
Zweifel an der Einbeziehung von Nebenkosten in die Besteuerungsgrundlage für die Lieferung einer Sachprämie für eine Vermittlungsleistung bestehen aber deshalb, weil die Versandkosten in dem EuGH-Urteil in Slg. 1994, I-2329 nicht erwähnt werden, obwohl die Klägerin ein Versandhandelsunternehmen war.
- BFH, 14.03.1968 - V R 109/66
Steuerpflicht von Beförderungen auf Wasserstraßen als Teilleistung oder …
Auszug aus BFH, 05.08.1999 - V R 14/98
Die Versendung ist Nebenleistung zur Lieferung (vgl. BFH-Urteile vom 14. März 1968 V R 109/66, BFHE 92, 118, und vom 20. Mai 1965 V 32/63 U, BFHE 82, 695, BStBl III 1965, 497), deren Kosten der Lieferer für die Erlangung der Vermittlungsleistung aufzuwenden bereit ist. - BFH, 24.11.1988 - V R 30/83
Allgemeiner Umsatzsteuersatz für die Verpflegung von Personal durch Arbeitgeber …
Auszug aus BFH, 05.08.1999 - V R 14/98
Wenn der Wert der Gegenleistung nicht hinreichend objektiv bestimmbar ist, kann er gemäß § 162 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO 1977) geschätzt werden (BFH-Urteil vom 24. November 1988 V R 30/83, BFHE 155, 210, BStBl II 1989, 210).
- BFH, 28.03.1996 - V R 33/95
Geschenke an die Gastgeberin einer Hausverkaufsparty
Auszug aus BFH, 05.08.1999 - V R 14/98
Der Wert des anderen Umsatzes ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nach objektiven Maßstäben zu bestimmen (Urteil vom 28. März 1996 V R 33/95, UR 1997, 29 - Tupperware, m.w.N.). - BFH, 20.05.1965 - V 32/63 U
Umsatzsteuerfreiheit des Warenverkehrs auf Wasserstrassen
Auszug aus BFH, 05.08.1999 - V R 14/98
Die Versendung ist Nebenleistung zur Lieferung (vgl. BFH-Urteile vom 14. März 1968 V R 109/66, BFHE 92, 118, und vom 20. Mai 1965 V 32/63 U, BFHE 82, 695, BStBl III 1965, 497), deren Kosten der Lieferer für die Erlangung der Vermittlungsleistung aufzuwenden bereit ist. - BFH, 07.03.1995 - XI R 72/93
Leistungsaustausch bei Gewährung einer Werbeprämie für die Vermittlung eines …
Auszug aus BFH, 05.08.1999 - V R 14/98
Für die Schätzung des Werts der für die Lieferung der Sachprämien (Bücher, Schallplatten, Fahrräder) erlangten Vermittlungsleistungen kann somit nicht nur der Wert der gelieferten Gegenstände einen Anhaltspunkt bieten (vgl. BFH-Urteil vom 7. März 1995 XI R 72/93, BFHE 177, 171, BStBl II 1995, 518). - EuGH, 23.11.1988 - 230/87
Naturally Yours Cosmetics Ltd / Kommissioners of Customs und Excise
Auszug aus BFH, 05.08.1999 - V R 14/98
Geklärt ist durch den EuGH (Urteile vom 23. November 1988 Rs. 230/87 - Naturally Yours Cosmetics, Slg. 1988, 6365, und in Slg. 1994, I-2329), daß die Lieferung einer Werbeprämie in Fällen der vorliegenden Art gegen Entgelt ausgeführt wird (Art. 2 Nr. 1, Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG), daß das Entgelt aus einer Dienstleistung (Vermittlung eines Kunden) besteht und daß als Besteuerungsgrundlage der Einkaufspreis der Werbeprämie heranzuziehen ist (Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG).
- BFH, 01.08.2002 - V R 21/01
Werbeumsätze eines gemeinnützigen Sportvereins
Dieser Wert umfasst alle Ausgaben einschließlich der Kosten der Nebenleistungen, die der Empfänger aufwendet, um die fragliche Leistung zu erhalten (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. August 1999 V R 14/98, BFHE 189, 214; Urteil vom 10. Juli 1997 V R 95/96, BFHE 183, 296, BStBl II 1997, 668). - FG Baden-Württemberg, 29.03.2010 - 9 K 115/06
Kein Vorsteuerabzug für Fahrzeuge im ideellen Bereich eines Vereins - …
Dieser Wert umfasst alle Ausgaben einschließlich der Kosten der Nebenleistungen, die der Empfänger aufwendet, um die fragliche Leistung zu erhalten (z.B. BFH-Beschluss vom 05. August 1999 V R 14/98, BFHE 189, 214; BFH-Urteil vom 10. Juli 1997 V R 95/96, BFHE 183, 296, BStBl II 1997, 668). - FG Baden-Württemberg, 24.09.2004 - 9 V 50/02
Erbringung von Werbeleistungen gegen Überlassung von Fahrzeugen durch einen …
Dieser Wert umfasst alle Ausgaben einschließlich der Kosten und der Nebenleistungen, die der Empfänger der Werbeleistungen aufwendet, um die fragliche Leistung zu erhalten (BFH-Beschluss vom 5. August 1999 V R 14/98, BFHE 1989, 214; BFH-Urteile vom 10. Juli 1997 V R 95/96, BStBl II 1997, 668;… vom 19. Februar 2004 V R 10/03, BFH/NV 2004, 1346). - FG Baden-Württemberg, 29.03.2010 - 9 K 115/05 Dieser Wert umfasst alle Ausgaben einschließlich der Kosten der Nebenleistungen, die der Empfänger aufwendet, um die fragliche Leistung zu erhalten (z.B. BFH-Beschluss vom 05. August 1999 V R 14/98, BFHE 189, 214; BFH-Urteil vom 10. Juli 1997 V R 95/96, BFHE 183, 296, BStBl II 1997, 668).